Zur Fremdsprachenkompetenz bezieht sich der Entwurf auf die Stufe C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates und setzt hierdurch einen hinreichend konkreten und durchaus anspruchsvollen Standard voraus. Hier werden Standard und Qualität gewünscht. Wo ein neuer Standard ist, muss über das eine oder andere neu nachgedacht werden.
Hinzu kommen müssen dann freilich auch Kenntnisse in der Rechtssprache und nicht zuletzt sprachmittlerische Fähigkeiten, ohne die Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzer nicht zielorientiert arbeiten können. Auch dazu trifft das Gesetz entsprechende Vorgaben.
Neben dem angesprochenen Komplex enthält der Entwurf - in dem Gesetzentwurf steht ja noch ein bisschen mehr - eine Regelung, wonach Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes schon in der Ausbildung eine Sitzungsvertretung machen dürfen. Aus dem Bereich der Referendarausbildung kennen wir das. Ähnliches machen wir jetzt auch für die Amtsanwälte. Ich meine, das ist vernünftig.
Schließlich enthält der Gesetzentwurf eine Klarstellung in dem Niedersächsischen Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit.
Meine Damen und Herren, ich war der Meinung, dass diese Thematik letztlich zu einem Gesetzentwurf führen könnte, der allgemeine Zustimmung findet. Erinnern Sie sich einmal: In NordrheinWestfalen hat es ein fast identisches Gesetz gegeben, Herr Kollege Haase. Mit Zustimmung aller Fraktionen hat man gesagt: So ist es vernünftig; so ist es richtig. - Schade, dass das hier offenbar nicht geht.
Lassen Sie mich noch den einen oder anderen Kritikpunkt aufgreifen. Wenn wir durch dieses Gesetz neue Standards setzen und damit in Teilen auch höhere Anforderungen an die Tätigkeit der Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer stellen, halte ich es für unrichtig, von diesen Änderungen und damit auch von den neuen Standards die nach altem Recht beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer auszunehmen. Ein neuer Anspruch, also auch erneute Überprüfung. Dem muss sich auch der bisher zugelassene Personkreis stellen. Ich finde eine fünfjährige Übergangsregelung durchaus maßvoll. Der großzügig bemessene Zeitraum sollte genügen, sich auf die neuen Standards und die neue Rechtslage einzustellen.
Auch den von Teilen der Opposition befürworteten Verzicht auf die Verwaltungsgebühr halte ich nicht für sachgerecht. Ich möchte dies an der Stelle einmal verkürzen. Wegen der 100 bzw. 150 Euro - das sind ja freiberuflich tätige Leute, die ein bisschen Geld verdienen - lohnt sich die Debatte nicht. Herr Kollege Limburg, Sie sind doch ein bisschen näher dran: Was zahlt eigentlich ein Student als Einschreibegebühr in Niedersachsen und anderswo?
- Ich glaube, ich kann Sie nicht überzeugen, aber vielleicht sollten Sie das Ganze einmal richtig einordnen.
Ich habe hier gerade das Wort „Lohndumping“ gehört. Meine Damen und Herren, was die Vergütungsfrage angeht, so haben wir ein Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Das ist ein Bundesgesetz. Daran können wir erst einmal nichts ändern. Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass sich die Justiz - bei uns macht das das Oberlandesgericht Oldenburg - und die zugelassenen Dolmetscherinnen und Dolmetscher verständigen
und eine Vergütungsvereinbarung treffen. Dann verstehe ich, dass der Verband der Dolmetscher dafür plädiert, eher noch ein bisschen mehr zu verdienen - notfalls sozusagen frei ausgehandelt.
Aber der Landesrechnungshof prüft auch das, was wir machen, und sagt: Wenn ihr Vergütungsvereinbarungen trefft, dann müsst ihr auch gucken, ob das nicht ein bisschen kostensparend sein kann. - Ich darf daran erinnern: Prozessbeteiligte sind oft unsere Bürgerinnen und Bürger. So sie im Verfahren unterliegen, müssen sie die Verfahrenskosten und unter Umständen auch die Dolmetscherkosten tragen. Manchmal muss das die Staatskasse bezahlen. Es muss also schon erlaubt sein, ein bisschen auf die Kosten zu gucken. Das ist ein Stückchen Marktwirtschaft. Ich denke, unter dem Strich ist das alles noch vertretbar. Das hat mit Lohndumping usw. gar nichts zu tun.
Noch einmal ein vorsichtiger Appell: Man kann bei guten Dingen auch mitmachen. Aber wenn das nicht möglich ist, dann mag jetzt auch abgestimmt werden. - Danke schön, Frau Kollegin.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Wie weit nach unten wollen Sie denn?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Wer ist hier für die Änderungsempfehlung des Ausschusses? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich?- Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2/1. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 3. - Wer ist für die Änderungsempfehlung des Ausschusses? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist dem Gesetzentwurf gefolgt worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2825 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/3104 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3135
Damit kommen wir zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort, Frau Flauger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So, wie die Dinge liegen, werden wir wohl die einzige Fraktion in diesem Landtag sein, die diesen Gesetzentwurf ablehnt. Ich möchte kurz erläutern, warum wir das tun.
Die EU hat im März 2007 die sogenannte INSPIRE-Richtlinie erlassen. Dabei geht es um die Vereinheitlichung von Geodaten - Karten, Luftbilder, Metadaten - und darum, dass diese digitalen Daten gegen Entgelt verfügbar gemacht werden. Diese EU-Richtlinie muss natürlich umgesetzt werden. Deshalb reden wir hier über einen Geodateninfrastrukturgesetzentwurf.
Die Linke hat erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen für die sogenannte geodatenhaltende Stelle. Das sind öffentliche Stellen, die diese Daten weiter verkaufen können und dafür entsprechendes Entgelt erhalten. Für die Leute, die diese Daten erworben haben, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes aber nicht, sondern es wird nur auf das Datenschutzgesetz verwiesen. Das halten wir für sehr bedenklich. Wir können auch nicht nachvollziehen, warum, obwohl im Erwägungsgrund 24 der INSPIRE-Richtlinie der EU steht, dass Daten
schutzrichtlinien uneingeschränkt angewendet werden sollen, für Behörden keine Einschränkung beim Zugang zu personenbezogenen Daten gilt. Das hat auch der Datenschutzbeauftragte kritisiert. Sie haben das in Ihrem Gesetzentwurf aber nicht berücksichtigt und keine Änderung vorgenommen.
Es ist auch unklar, in welchem Umfang personenbezogene Daten betroffen sein werden. Ebenfalls ist unklar, inwieweit Unternehmen, die die personenbezogenen Daten erworben haben, diese in Beziehung zu bereits bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten setzen und was das für Folgen haben könnte, ob z. B. Unternehmen sich entscheiden könnten, jemandem nichts zu verkaufen, weil bestimmte Verknüpfungen von Daten hergestellt wurden, oder etwas nicht zu versichern oder keine Kredite zu geben.
Insgesamt haben wir erhebliche Bedenken und glauben, dass die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in Bezug auf Datenschutz sehr viel besser möglich gewesen wäre. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf deshalb ab.
Der Kollege Limburg hat sich zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet. Sie sind sowieso gleich dran, Herr Limburg. Sie haben sich ja auch zu Wort gemeldet. Aber jetzt haben Sie das Wort zu einer Kurzintervention. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte nach dem Beitrag von Frau Flauger nur kurz zwei oder drei Dinge klarstellen. Denn einige Dinge entsprechen einfach nicht der Wahrheit. Sie haben an dem Gesetzentwurf, der, wie Sie richtig dargestellt haben, auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, mangelnden Datenschutz beklagt. Genau über diesen Punkt haben wir im Rechtsausschuss sehr ausführlich gesprochen. Wir haben über die Frage der personenbezogenen Daten diskutiert und uns dann darauf geeinigt, dass wir eine Formulierung finden müssen - das betrifft § 10 Abs. 4 -, die dem Schutz personenbezogener Daten Rechnung trägt.
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass Sie einerseits in der Debatte über Informationsfreiheit - ich habe es sehr begrüßt, dass Sie uns dabei un
terstützt haben - dafür plädiert haben, dass Behörden bei ihnen vorhandene Daten grundsätzlich den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen, und andererseits hier, wo es sozusagen um einen Ausschnitt dieser Daten geht, nämlich um die bei Behörden vorhandenen Geodaten, die genau gegenteilige Position einnehmen und ganz massiv dagegen plädieren. Das ist nicht nachvollziehbar.
Wenn Sie hier in die Beratung einsteigen, dann sollten Sie die Beratungen im Rechtsauschuss schon in die Argumentation mit einbeziehen und nicht nur von dem Ausgangsentwurf sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Limburg, unser Votum war nicht, dass diese Daten den Menschen nicht zur Verfügung gestellt werden sollen. Unser Votum war, dass im Gesetzentwurf Regelungen getroffen werden, damit mit diesen Daten kein Missbrauch getrieben werden kann. Das habe ich deutlich ausgeführt. Ich denke, das ist auch eine legitime Position. Das allein ist unser Votum und nicht, dass die Menschen nicht über die Daten verfügen sollen. Das ist kein Widerspruch zu unserer Position zur Informationsfreiheit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genau das, was der Kollege Limburg vorgetragen hat, hat auch uns ein bisschen stutzig gemacht. Die Linken haben dem Gesetzentwurf im Rechtsausschuss