Da haben wir als Mitglieder des Kultusausschusses deutlich gemacht, dass wir eine flexible, gemeinsame Bewirtschaftung des Budgets durch die Schule erreichen wollen. Wir haben uns für eine Formulierung entschieden, die den Schulen den entsprechenden Freiraum schafft - Freiraum auch für quotale Lösungen -, um das ständige Hickhack an den berufsbildenden Schulen, aus welchem Topf was zu bezahlen ist und in welchem Zeitraum das möglicherweise auszugleichen ist, ein für alle Mal zu beenden.
Damit haben wir noch einmal deutlich gemacht, dass wir den Schwerpunkt darauf legen, dass die Schulen vor Ort immer noch am besten wissen, wie sie sich organisieren sollten und was das Beste für die Schülerinnen und Schüler ist.
Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Försterling. - Die letzte Wortmeldung für heute kommt von der Fraktion DIE LINKE. Herr Perli, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird heute die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes ablehnen.
Die geplante Gesetzesnovelle hat ihren Ursprung im ProReKo-Modellversuch, der die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen besser machen sollte. Heute wissen wir, dass dieses Ziel in Kernbereichen nicht erfüllt wurde. Stattdessen werden demokratische Mitbestimmungsrechte an den Schulen abgebaut, der Privatisierung ein Stück weit die Tür geöffnet und die Unterrichtsversorgung geschleift. Einer solchen Reform wird die Linke nicht zustimmen.
Erstens. Sie nehmen eine Neuordnung der Schulgremien vor. Interessant ist, dass Sie hierbei die Proteste des Landeselternrates, des Landesschülerrates und der Vertretung der Beschäftigten erhalten und ignoriert haben.
Zustimmung ernten Sie von den Kammern, von den Arbeitgebern und den Schulleitungen. Meine Damen und Herren, die Linke lehnt diese Änderungen ab, und sie ist damit nicht allein.
Bisher waren im Schulvorstand an den NichtProReKo-Schulen zur einen Hälfte Lehrer und zur anderen Hälfte Schüler bzw. Erziehungsberechtigte vertreten. Nun wollen Sie für alle berufsbildenden Schulen einführen, dass die Schulleitung selbst ein Viertel der Sitze im Schulvorstand einnimmt. Das hat zur Folge, dass der Schulleiter sich selbst kontrolliert; denn eine Aufgabe des Schulvorstandes ist es, über die Korrektheit der Verwendung der Haushaltsmittel zu wachen und über die Entlassung des Schulleiters zu entscheiden.
Zweitens gewähren Sie außerschulischen Partnern in der beruflichen Bildung ein Sechstel der Stimmen im Schulvorstand. Für die Linke ist klar: Der Schulvorstand ist ein schulinternes Gremium. Hier dürfen Externe kein Stimmrecht haben.
Gerne kann der Fachverstand von außen in den Beirat integriert werden - aber nicht mit Sitz und Stimme in den Schulvorstand.
Nach dem Inkrafttreten dieser Novelle bezahlt das Land Verwaltungskräfte an den berufsbildenden Schulen. Doch wie groß ist der finanzielle Aufwand, den Sie für diese erwarteten 123 zusätzlichen A10-Stellen veranschlagen? Null, nichts, nada, nothing, niente!
Nicht einen Euro planen Sie dafür ein. Stattdessen, Herr Klare, wollen Sie die Stellen durch die Umwidmung von Lehrkräftestellen gewinnen. Das lassen wir Ihnen aber nicht durchgehen.
Meine Damen und Herren, die Unterrichtsversorgung ist an den Berufsschulen mit knapp über 90 % ohnehin schon deutlich niedriger als an den allgemeinbildenden Schulen - und auch dort können wir auf keine Lehrkraft verzichten. Wenn wir wirklich ein Bildungsland Niedersachsen wollen, können wir nicht mehr Verwaltungskräfte, aber weniger Pädagogen einstellen.
Dieses Ausspielen macht die Linke nicht mit. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Dabei sind wir nicht die Einzigen. Von einem Konsens sind Sie weit entfernt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Frau Korter hatte gesagt, dass über Nr. 13/1 der Beschlussempfehlung gesondert abgestimmt werden soll. Das können wir nach unserer Geschäftsordnung auch so vornehmen. Ich halte Sie insofern damit einverstanden, dass wir zu Artikel 1 zunächst über Nr. 13/1 abstimmen und im Anschluss daran die Beschlussempfehlung zu Artikel 1 im Übrigen aufrufen.
Dann kommen wir jetzt zur Einzelberatung und hier zunächst zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:
Artikel 1 Nr. 13/1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 1 im Übrigen. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Mit diesem Abstimmungsverhalten ist das Gesetz definitiv beschlossen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe Nr. 1877 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen. - Herzlichen Dank.
Wir sind am Ende dieses Tagungsabschnitts. Der nächste, 30. Tagungsabschnitt ist vom 7. bis zum 10. Dezember 2010 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.
Ich schließe die heutige Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Heimweg, einen wunderschönen 1. Advent, einen wunderschönen 2. Advent und viel Freude. Und denken Sie daran: Die Freude steckt nicht in den Dingen, sondern im Innersten unserer Seele. - Tschüss!