Protocol of the Session on November 11, 2010

Mit dem Innovationsinkubator haben das Land Niedersachsen und die Universität Lüneburg ein europaweit besonderes Projekt entwickelt, das mit einem Investitionsvolumen von rund 100 Millionen Euro eine Initialzündung für die regionale Wirtschaftsentwicklung im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg (Konvergenz- gebiet) durch innovative Forschungskooperationen, zukunftsweisende Bildungsmaßnahmen und Infrastrukturmaßnahmen setzen wird. Gefördert wird das Projekt mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes.

Hauptziele sind die Schaffung neuer Arbeitsplätze in zukunftssicheren Bereichen, die Stärkung des Forschungs- und Entwicklungspotenzials, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, und zudem sollen hoch qualifizierte Absolventinnen und Absolventen für den Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden kann von Master- und Doktorarbeiten zu regionalwirtschaftlichen Fragen, die auf kurzfristig realisierbare Problemlösung abzielen, bis hin zu großen international besetzen Forschungskooperationen, den sogenannten Kompetenztandems.

Zur Auswahl der bis zu 16 vorgesehenen Kompetenztandems ist eine Strukturkommission eingesetzt worden, der Professor Dr. Dieter Imboden, Präsident des Nationalen Forschungsrates der Schweiz, Sir Peter Jonas, Kulturmanager und langjähriger Intendant der Bayrischen Staatsoper München, Professor Dr. Jürgen Kluge, Haniel-Vorstandsvorsitzender, Professor Dr. Manfred Prenzel, Dekan School of Education, TU München, sowie Frank-Jürgen Weise, Vorstandvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, angehören. Geleitet wird die Kommission von Staatssekretär Dr. Josef Lange. Diese Kommission hat bisher vier Tandems vorgeschlagen. Erste Anträge wurden im Mai eingereicht, Entscheidungen der NBank für diesen Bereich liegen aber noch nicht vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann liegen welche Anträge (jeweils mit Höhe und Adressat) zu welchen Teilmaßnahmen des gesamten Innovationsinkubators vor, und wie ist der jeweilige Bewilligungs- und Mittelabflussstand, bzw. mit welchen Bewilligungen und welchem Mittelabfluss wird in den jeweiligen Projektjahren gerechnet?

2. Welche Gründe liegen dafür vor, dass für einen Großteil der Teilmaßnahmen noch keine

Entscheidungen getroffen worden sind, und welche Verbesserungsvorschläge gibt es?

3. Wie begleiten und unterstützen die beteiligten Ministerien dieses Projekt in der Realisierung?

Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. August 2009 wurde das Großprojekt Innovationsinkubator Lüneburg in einer Größenordnung von ca. 64 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) genehmigt. Insgesamt umfasst das Großprojekt fünf übergreifende Maßnahmen, die sich ihrerseits in sechzehn Teilmaßnahmen untergliedern:

Diese übergreifenden Maßnahmen sind im Einzelnen:

1. Maßnahmen zur Erhöhung der regionalen Forschungskraft

2. Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in wissensintensiven Dienstleistungsbranchen

3. Maßnahmen für zukunftsweisende Aus- und Weiterbildungsangebote

4. Projektmanagement des Innovationsinkubators Lüneburg

5. Infrastrukturinvestitionen für den Innovationsinkubator Lüneburg

Der Maßnahmenbereich 1 besteht aus sechs Teilmaßnahmen zur Erhöhung der regionalen Forschungskraft. Diese sind im Einzelnen:

1.1 Kompetenztandems

1.2 vorbereitende und koordinierende Maßnahmen zur Umsetzung der Kompetenztandems

1.3 Verbund- und Entwicklungsprojekte zugunsten von KMU

1.4 Weiterentwicklung der Leuphana Graduate School

1.5 Fallstudien der Leuphana Graduate und Leuphana Professional School

1.6 regionale Vernetzung

Der Maßnahmenbereich 2 besteht aus fünf Teilmaßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in wissensintensiven Dienstleistungsbereichen. Diese sind im Einzelnen:

2.1 Existenzgründungsprojekte

2.2 Transfer- und Innovationsassistentinnen und -assistenten

2.3 E-Learning-Inhalte für die Leuphana Professional School

2.4 Aufbau von Management- und Beratungskapazitäten

2.5 Projekte mit der Kreativitätswirtschaft

Der Maßnahmenbereich 3 besteht aus zwei Teilmaßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation von Beschäftigten und der universitären Ausbildung zukünftiger Fachkräfte. Diese sind im Einzelnen:

3.1 Leuphana College

3.2 Einsetzung eines Leuphana Weiterbildungsmodells (Leuphana Professional School)

Der Maßnahmenbereich 4 dient der Projektverwaltung des Innovations-Inkubators Lüneburg.

Der Maßnahmenbereich 5 betrifft die infrastrukturelle Grundlage zur Umsetzung der oben genannten Maßnahmenbereiche. Diese sind im Einzelnen:

5.1 IKT-Infrastruktur - Regionale Wissensdatenbank/-plattform

5.2 Bau- und Forschungsinfrastruktur

Die Teilmaßnahmen sind zu unterscheiden nach geschlossenen und offenen Teilmaßnahmen. Die 14 geschlossenen Teilmaßnahmen sind bereits im Rahmen des Großprojektantrags thematisch so weit spezifiziert und prozessual hinreichend definiert worden, dass eine unmittelbare Beantragung durch die Leuphana Universität Lüneburg beim Land erfolgt. Seit August 2010 liegen zu allen Teilmaßnahmen Anträge durch die Leuphana Universität Lüneburg vor. Alle Anträge mit Ausnahme der Vorhaben in den Teilmaßnahmen 3.2 und 5.2 befinden sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Prüfung bei der NBank.

Bei den offenen Teilmaßnahmen erfolgt die konkrete thematische und prozessuale Ausgestaltung gemäß Großprojektantrag in Form offener wettbewerblicher Verfahren auf Basis einzelner Vorhaben, die extern begutachtet werden. Antragsberechtigt sind hier die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Leuphana Universität Lüneburg. Konkret handelt es sich um die Teilmaßnahme 1.1 „Kompetenztandems“ und die Teilmaßnahme 1.3 „Verbund- und Entwicklungsprojekte mit KMU“.

Für diese offenen Teilmaßnahmen wurden universitätsinterne Prozesse und Auswahlverfahren definiert, abgestimmt, veröffentlicht und implementiert.

Aus diesen Teilmaßnahmen liegen insgesamt zehn Anträge vor, von denen vier bereits bewilligt sind, in sechs weiteren Fällen erfolgt aktuell die Prüfung durch die NBank.

Der durch die NBank am 19. August 2009 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn hat die Durchführung von Aktivitäten in den einzelnen Teilmaßnahmen vor Erhalt des jeweiligen formalen Zuwendungsbescheides der NBank ermöglicht. Dies bedeutet, dass der Innovatonsinkubator mit Blick sowohl auf die geschlossenen als auch die offenen Teilmaßnahmen erheblich vorangeschritten ist. Der Mittelabfluss erfolgt entsprechend den EFRE-Vorgaben nachlaufend und ist damit nur ein Indikator für den Projektfortschritt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Das Großprojekt setzt sich wie dargestellt aus verschiedenen Teilmaßnahmen zusammen, für die jeweils ein gesonderter konkretisierender Antrag einschließlich detaillierter Finanz- und Personalplanung zu stellen ist. Um einen zügigen Projektbeginn sicherzustellen, wurden seit Beginn 2009 das Antragsverfahren und die Einzelanträge in den verschiedenen Teilmaßnahmen in einer regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe (AG Umset- zung), an der die NBank als Bewilligungsstelle, die Fachreferate des MWK und die Leuphana Universität Lüneburg teilnahmen, besprochen. So konnte nach der Genehmigung des Gesamtprojekts durch die Europäische Kommission im August 2009 in verschiedenen Teilmaßnahmen der vorzeitige Maßnahmebeginn unmittelbar genehmigt werden. Dies stellte sicher, dass die Projekte vor der Bewilligung der Anträge durch die NBank beginnen konnten. Die ersten Einzelanträge wurden im Bereich der Verbund- und Entwicklungsprojekte im Dezember 2009 von der NBank bewilligt. Weitere Teilmaßnahmeanträge reichte die Leuphana Universität Lüneburg ab März 2010, insbesondere im Mai 2010, ein.

Zurzeit sind Teilmaßnahmen mit einem EFRE-Gesamtvolumen von 6 181 586,37 Euro bewilligt. Adressat der Bewilligung bzw. Zuwendungsempfänger ist die Leuphana Universität Lüneburg.

Bei den bereits bewilligten Projekten handelt es sich um die folgenden vier Verbund- und Entwicklungsprojekte (Teilmaßnahme 1.3): Operations Excellence für kleine und mittlere Unternehmen (Eingang Antrag 8. Oktober 2009, Bewilligung 17. Dezember 2009) , Wirtschaften in Netzen - Stärkung regionaler Absatzmärkte für KMU als

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region (Eingang Antrag 18. September 2009, Bewilligung 14. April 2010) , Programmentwicklung für den Aufbau eines Fahrsimulationszentrums (Eingang Antrag 18. Dezember 2009, Bewilligung 11. Mai 2010), FeQuan - Sensorsystem zur Früherkennung von Verockerungstendenzen in hydraulischen Systemen (Eingang Antrag 18. Dezember 2009, Bewil- ligung 14. April 2010).

Im Bereich der Teilmaßnahme 2.1, Existenzgründung, wurde der Antrag auf Einrichtung einer Koordinierungs- und Servicestelle der Universität (Eingang 11. Januar 2010) am 5. Juli 2010 bewilligt. Die Teilmaßnahme verbindet das Coaching und die Beratung mit Qualifizierungsmodulen für potenzielle Gründerinnen und Gründer und stellt so eine innovative Bündelung aller relevanten Maßnahmen zur Unterstützung von Ausgründungen aus der Hochschule dar.

Mit der bereits bewilligten Teilmaßnahme 2.2 (Be- willigung am 30. Juli 2010) werden Transfer- und Innovationsassistenten gefördert, die die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und regionalen Unternehmen systematisch weiterentwickeln und eine nachhaltige Verknüpfung von Transfer, Forschung und Weiterbildung sicherstellen.

Am 12. Dezember 2009 wurde der Antrag der Teilmaßnahme 2.3 „E-Learning Content Leuphana Professional School“ bewilligt. Hierdurch wird eine E-Learning-Plattform geschaffen, die den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern der Professional School der Leuphana Universität Lüneburg zur Verfügung steht. Mit der Teilmaßnahme 4.1 „Projektabwicklung und -administration“ werden zentrale Strukturen zur Projektabwicklung und -administration aufgebaut, die insbesondere das Monitoring des Gesamtprojekts und die Dokumentation des Kennzahlensystems, mithin die Gesamtsteuerung des Projekts aufseiten der Hochschule sicherstellen sollen. Aus den bewilligten Projekten liegen der NBank nachlaufende Mittelanforderungen mit einem Gesamtvolumen von 130 756,01 Euro vor. Hiervon sind auf Antrag der Leuphana Universität Lüneburg 21 491,83 Euro ausgezahlt worden.

Im Antragsverfahren befinden sich zurzeit die folgenden Projekte: Grundlagen und Evaluierung der integrierten Versorgung psychisch kranker Menschen (Teilmaßnahme 1.1 „Kompetenztandems“, Antragseingang 17. Mai 2010), Fernsehen 2.0: Erforschung nutzergenerierter Bewegtbilder und audiovisueller Partizipation im Internet (Teilmaßnahme 1.1 „Kompetenztandems“, Antragseingang

17. Mai 2010), Plattform für nachhaltige Biokerosinproduktion (Teilmaßnahme 1.1 „Kompetenztan- dems“, Antragseingang 27. September 2010), Internetbasierte Interventionen als innovatives Instrument zur nachhaltigen Reduktion gesundheitsschädlichen Verhaltens (Teilmaßnahme 1.1 „Kompetenztandems“, Antragseingang 27. Sep- tember 2010), Vorbereitung und koordinierende Maßnahme Kompetenztandems (Teilmaßnahme 1.2 mit gleichem Namen, Antragseingang 8. März 2010), Verbund- und Entwicklungsprojekte KMU: Modul Forschungsnetz (Teilmaßnahme 1.3 „Ver- bund- und Entwicklungsprojekte“, Antragseingang 19. Mai 2010), Verbund- und Entwicklungsprojekte KMU: Modul B, Innovations- und Transferverbünde (Teilmaßnahme 1.3, Antragseingang 19. Mai 2010) , Leuphana Graduate School (Teilmaßnahme 1.4 „Weiterentwicklung der Leuphana Graduate School“, Antrageingang 19. Mai 2010), CaseStudies in der Leuphana Graduate School und Leuphana Professional School (Teilmaßnahme 1.5 „Case Studies“, Antragseingang 19. Mai 2010); Regionale Vernetzung (Teilmaßnahme 1.6 „Regio- nale Vernetzung“, Antragseingang 21. Mai 2010), Existenzgründungsprojekte, Modul C (Teilmaß- nahme 2.1, Antragseingang 21. Mai 2010), Projekte mit der Kreativitätswirtschaft (Teilmaßnahme „Projekte mit der Kreativitätswirtschaft“, An- tragseingang 9. Juli 2010), Leuphana College (Teilmaßnahme 3.1, Antragseingang 21. Mai 2010) , Implementierung eines Leuphana Weiterbildungsmodells (Leuphana Professional School (Teilmaßnahme 3.2, Antragseingang 4. August 2010), IKT-Infrastruktur - Regionale Wissensdatenbank/-plattform (Teilmaßnahme 5.1, An- tragseingang 21. Mai 2010) , Bau- und Forschungsinfrastruktur (Teilmaßnahme 5.2; Antragseingang 8. Juli 2010).

Damit befinden sich zurzeit Projekte mit einem Gesamtvolumen von 60 962 494,36 Euro im Antragsverfahren. Bis auf die Teilmaßnahmen 3.2 (Leuphana Weiterbildungsmodell) und 5.2 (Bau- und Forschungsinfrastruktur) sind alle Anträge entweder von der Strukturkommission (bei Teil- maßnahme 1.1 „Kompetenztandems“) oder von den Entscheiderrunden besprochen und zur Förderung bzw. zur Überarbeitung empfohlen worden. In einem nächsten Schritt werden nun die formulierten Auflagen von der Leuphana Universität Lüneburg erfüllt, damit die Anträge von der NBank bewilligt werden können.