Protocol of the Session on October 6, 2010

Zum Gebührenstaatsvertrag, mit dem die bisherige Gebühr, die pro Gerät galt, zu einer haushaltsbezogenen Gebühr verändert werden soll, hatten wir Ihnen im September 2009 einen Entschließungsantrag mit dem Ziel vorgelegt, sich mit einer Position in diese Diskussion einzubringen, weil es bei den Staatsverträgen oft ärgerlich ist, dass man sie hier erst zu Gesicht bekommt, wenn alles fertig ist und man nichts mehr machen kann. Deswegen haben wir uns sehr frühzeitig mit der Position zur Mediengebühr in die Diskussion eingeschaltet. Wir haben dieses Thema schon im letzten Plenum lange besprochen. Sie wollten da erst nicht heran. Eigentlich hatten wir aber keine großen Unterschiede in unseren Positionen. Wir haben den Antrag dann im letzten Plenum zurücküberwiesen. Inzwischen haben wir uns nach dem langen Hin und Her doch auf einen gemeinsamen Antrag einigen können. Das freut uns sehr.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dieser Antrag eint uns in folgenden Positionen: Die Gebühr pro Gerät soll abgeschafft werden, und es soll eine geräteunabhängige Abgabe kommen. Privater und nicht privater Bereich sollen im bisherigen Umfang zur Finanzierung beitragen. Die Gebühren an sich sollen nicht steigen. Unternehmen und Behörden sollen entsprechend ihrer Größe belastet werden. Dabei soll es möglichst wenig Verwaltungsaufwand geben. Wir wollen branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen.

An dem Punkt mit den Unternehmen hatte es das letzte Mal noch etwas gehakt. Das hat uns intensiv beschäftigt. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass manches vielleicht ein bisschen missverständlich ist; denn die geplante Regelung - die Eckpunkte - sagt bereits jetzt aus, dass Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten - da kommen nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zum Tragen, also keine 400 Euro-Jobber; das betrifft den überwiegenden Teil der Handwerksbetriebe - ein Drittel des üblichen Rundfunkbeitrags im Monat zahlen.

(Glocke des Präsidenten)

Das sind 6 Euro. Ich glaube, dass das wirklich auch von der Bäckereiverkaufsfiliale zu stemmen sein wird, ohne dass die Brötchen unverhältnismäßig verteuert werden müssen.

Des Weiteren soll die Rundfunkgebührenpflicht nur davon abhängen, dass die technische Möglichkeit zum Empfang von Rundfunk besteht. Der Finanzbedarf soll weiterhin unabhängig durch die KEF festgesetzt werden.

Das sind die Punkte, auf die wir uns geeinigt haben. Das sind meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang die wichtigsten Eckdaten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

In der Folge wird die berüchtigte Schnüffelei durch die GEZ hoffentlich der Vergangenheit angehören. Ich hoffe auch, dass die Akzeptanz der Gebühren steigen wird. Diese Gebühr sichert die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er braucht eine ausreichende finanzielle Grundlage, um seinen Verfassungsauftrag erfüllen zu können.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

In den weiteren Beratungen der Ministerpräsidenten wird noch der Datenschutz zu klären sein.

(Glocke des Präsidenten)

Bei der GEZ darf keinesfalls ein bundesweites Melderegister geschaffen werden. Wir erwarten, dass die Bedenken der Datenschützer ernst genommen und aufgenommen werden.

Frau Kollegin, da brennt eine rote Lampe!

(Jens Nacke [CDU]: Ich hoffe, sie leuchtet!)

Ja. - Zunächst einmal sage ich aber heute: Was lange währt, wird endlich gut. Lassen Sie uns das heute erst einmal zusammen beschließen!

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich nun Herrn Schobert das Wort. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten tritt die Diskussion über die Neuordnung der Rundfunkgebühren in diesem Monat in eine neue, entscheidende Phase. Wir haben insbesondere in den letzten Tagen verfolgen können, dass die Diskussion, die wir im Ausschuss für Medienfragen sehr intensiv geführt ha

ben, auch in anderen Ländern in Deutschland sehr intensiv geführt wird. Ich halte es für unser Land für gut, dass wir es geschafft haben, heute zu diesem Thema einen gemeinsamen Antrag von CDU, FDP, SPD und Grünen auf den Weg zu bringen, weil das ein Ausdruck dessen ist, dass wir für unsere Bürgerinnen und Bürger - über Nuancen kann man sicherlich immer streiten und diskutieren - das Bestmögliche erreichen wollen.

Für die CDU-Fraktion möchte ich vier Punkte noch einmal kurz hervorheben. Ich betone das Wort „kurz“; mal schauen, ob es gelingt.

Der erste für uns ganz wichtige Punkt ist die Gebührenstabilität. Wir sind übereinstimmend der Auffassung, dass Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen nicht stärker als bisher belastet werden dürfen. Auch die genannte Obergrenze - ich nenne sie noch einmal - von 17,98 Euro für eine Rundfunkgebühr ist deutschlandweit unstrittig und auch das erklärte Ziel, das wir halten wollen. Wir dürfen nicht aus dem Auge verlieren, dass wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stellen müssen und wollen, damit der Handlungsauftrag der ÖffentlichRechtlichen umgesetzt werden kann. Wir möchten dadurch auch die Qualität der Programme gewährleisten. Schließlich möchten wir dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in eine gute, planbare mediale Zukunft gehen kann.

Trotzdem werden wir uns in den nächsten Monaten mit der Frage beschäftigen müssen, wie wir den Auftrag der Grundversorgung im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definieren. Wir haben in verschiedenen anderen Diskussionen festgestellt, dass wir immer wieder an die Frage stoßen, die da lautet: Was bedeutet der Grundversorgungsauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Der zweite ganz wichtige hervorzuhebende Punkt betrifft die Einfachheit des neuen Systems. Die Reform der Rundfunkgebühren wird im Ergebnis zu einer geräteunabhängigen Gebühr führen. Der Aufwand für die Erhebung wird dadurch erheblich verringert. Auch der sogenannte GEZ-Schnüffler - Frau Helmhold sagte es bereits - wird dann der Vergangenheit angehören, der ja auch in unserem schönen Land Niedersachsen immer wieder für Unruhe gesorgt hat.

Gerade mit dem Hinweis auf ein einfaches System müssen wir z. B. auch noch einmal - die Diskussionen haben schon begonnen - über die Berücksichtigung nicht privater Kraftfahrzeuge diskutie

ren; denn die bisher vorgesehene Planungsgröße zieht wieder einen etwas größeren Planungsaufwand nach sich. Deshalb müssen wir schauen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, um dort zu dem gewünschten Erfolg zu kommen.

Drittens wollen wir Mittelstandsfreundlichkeit. Für uns als CDU ist ganz wichtig, dass wir die Belastung der mittelständischen Unternehmen insgesamt nicht vergrößern wollen. Ich glaube, wir alle sind uns darüber einig, dass es sinnvoll ist, dass wir nicht auf einmal zu unbilligen Härten kommen, weil es zu massiven Steigerungen von mehreren Hundert Prozent kommt. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. In diesem Zusammenhang werden wir darüber diskutieren müssen, wie wir mit Bildungseinrichtungen z. B. aus dem Bereich des Handwerks künftig umgehen. Auch das sind offene Diskussionspunkte; auch wirklich offen im Ergebnis. Diese Diskussion wollen wir in Niedersachsen aber durchaus führen.

Der vierte Punkt betrifft die soziale Gerechtigkeit. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Möglichkeiten von Beitragsbefreiungen für Menschen mit geringem Einkommen oder mit geringen Einnahmen erhalten bleiben. Ja, sie werden sogar ausgebaut. Es ist vielleicht bekannt, dass es bei der Grenze eine Verschiebung gibt, sodass der soziale Bereich noch weiter mit berücksichtigt werden kann. Wir sollten in der Diskussion aber auch nicht vergessen - das ist, wie ich bereits im Ausschuss gesagt habe, einer der Hauptgründe dafür, dass wir den Antrag der Linken ablehnen -, dass Gebührenbefreiungen automatisch dazu führen, dass im gesamten Gebührenaufkommen Gelder fehlen.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das ist doch logisch!)

Allein jetzt fehlen nach dem alten System rund 570 Millionen Euro, die aufgrund von Gebührenbefreiungen nicht im Gebührenfinanzsystem enthalten sind. Das bedeutet übrigens auch, dass nach dem jetzigen Stand jeder, der Gebühren zahlt, 1,65 Euro pro Monat mehr aufwenden muss, um diejenigen mitzufinanzieren, die keine Gebühren zahlen. Schon mit den beschlossenen Änderungen des Eckpunktepapiers wird dieser Betrag natürlich noch einmal steigen. Deswegen wollen wir nicht in die Diskussion über die Frage eintreten, wann sich die Schere schließen soll. Wir haben reagiert. Wir haben dafür gesorgt, dass wir die ganz großen Härten, die wir erkannt haben, in Zukunft nicht mehr haben werden. Das ist, denke ich, gerade im

Bereich der sozialen Gerechtigkeit ein großer Schritt nach vorn und ein sehr positives Signal.

Ich darf mich für die guten Beratungen bedanken. Ich bedanke mich auch für die Geduld, die man manchmal aufbringen muss, um zu einem guten gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Ich freue mich schon darauf, dass wir - auch wenn wir jetzt erst einmal diesen Antrag gemeinsam auf die Reise schicken - über dieses Thema ganz sicher auch in den nächsten Ausschusssitzungen immer wieder sprechen werden, sodass wir in Niedersachsen auch weiter am Ball bleiben werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Behrens.

Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es der Sache dient, dann sind wir immer geduldig, Herr Schobert. Deshalb war es auch überhaupt kein Problem, bei diesem Thema geduldig zu sein. Wir müssen ja heute nachsitzen, weil wir zum Thema „Belastung der Privatwirtschaft“ noch Beratungsbedarf hatten. Das haben wir jetzt aber mit dem gemeinsamen Änderungsantrag heilen können, wobei man, glaube ich, auch sagen muss, dass das, was wir jetzt zusammen vereinbaren, eher sehr allgemein gehalten ist. Ich hätte mir - nachdem die Kollegen von der CDU auf die besondere Benachteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen hingewiesen haben - durchaus vorstellen können, dass man noch zu anderen Vorschlägen kommt. Aber sei es drum: Wir haben einen Kompromiss gefunden, der meiner Meinung nach für uns alle tragbar ist.

Grundlage für unsere weitere politische Debatte bleibt das Eckpunktepapier zur Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welches die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat. Dort gibt es auch Aussagen zum nicht privaten Bereich. Die Debatte in den nächsten Wochen und Monaten wird zeigen, wie weit es hier noch zu Veränderungen kommt. Ich warne aber davor, geehrte Kolleginnen und Kollegen - da gebe ich Herrn Schobert recht -, dass wir das ganze Gebührenpaket, das Rundfunkeckpunktepapier jetzt wieder ganz neu aufschnüren; denn die Neu

ordnung der Mediengebühren ist heikel genug. Jede Sonderregelung zieht weitere Begehrlichkeiten und Änderungen nach sich. Ich glaube, jede weitere Ausnahme belastet die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und sorgt auch dafür, dass die Akzeptanz einer GEZ- oder einer Mediengebühr - wie immer man sie nennen möchte - für die Bürger und uns als Politik nicht einfacher wird. Das müssen wir in der Debatte in den nächsten ein oder zwei Jahren sehr im Auge behalten.

Die Bedenken, die die Kollegin von der Fraktion DIE LINKE hier zum Thema GEZ vorgetragen hat, teile ich nicht. Ich glaube, es gibt gute Ausgangspunkte dafür, dass wir dabei nicht zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand kommen. Die Punkte, die zur Neuordnung der GEZ bisher klar sind, lassen uns diese Sorgen sicherlich schnell vergessen.

Wir müssen uns als Politik also der Aufgabe stellen, ein belastbares Rundfunkbeitragsmodell zu erarbeiten, das die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rundfunk und - das will ich auch noch einmal für die SPD-Fraktion ganz deutlich hervorheben - auch im Internet sicherstellt. Ich habe manchmal das Gefühl - auch in der Debatte mit den Kollegen von CDU und FDP; das hat Herr Schobert gerade leider noch einmal bestätigt -, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Auftrag generell beschneiden und neu deuten wollen. Das hat die Debatte eben gezeigt. Ich darf Sie einmal an einen Bericht der Süddeutschen Zeitung vom vergangenen Monat erinnern. Ich darf zitieren:

„Aus Niedersachsen dagegen kommen schon drastische Prüfvorschläge, wie gemeinsame TV-Programme von MDR/RBB oder HR/SWR/SR sowie der Verzicht auf ZDFneo, BR-alpha, Phoenix und 3sat.“

Ich finde - das ist auch Meinung der SPD-Fraktion -, dass die gesellschaftliche Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu wichtig ist. Wir wollen an seinem Auftrag nicht schrauben. Wir wollen keine Radikalkur für den Qualitätsjournalismus. Die SPD-Fraktion steht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der bisherigen Form.

Sie alle wissen: Die KEF prüft die Finanzanmeldungen der Sender und weist dann zu. Die Politik setzt diese Empfehlungen um. Wir haben nicht das Recht - auch daran möchte ich das Hohe Haus erinnern -, weniger Finanzvolumen zuzuweisen,

als den Sendern durch die KEF zugestanden worden ist. Ich hoffe angesichts der Sensibilität der derzeitigen Gebührendebatte, dass die Sender nicht ein zu hohes Finanzvolumen für die Wahrnehmung ihres Auftrags anmelden; denn ein unendliches Schrauben an den Gebühren - da sind wir wieder zusammen, Herr Kollege Schobert - kann nicht in unserem Sinne sein. Ich glaube, das würde auf Dauer auch die Akzeptanz von ARD, ZDF und Deutschlandradio schwer schädigen.

Job der Politik ist es nun, dafür zu sorgen, dass die Nutzer durch diese Gebühr zukünftig nicht zu sehr belastet werden. In diesem Sinne möchte ich auch noch einmal den Antrag der Linken bewerten. Wir haben uns auf Anregung der CDU sehr über die Belastung der Wirtschaft unterhalten. Die Linken wollen ja mit ihrem Antrag darauf hinweisen, dass wir diese Mediengebühr sozial ausgewogen gestalten sollen. Ich finde, diesen Appell der Linken - auf der einen Seite nehmen wir ja den Appell der Wirtschaft auf, auf der anderen Seite sollten wir aber auch den sozial Benachteiligten das zugestehen - kann man eigentlich gar nicht ablehnen. Deswegen wird auch die SPD-Fraktion den Antrag der Linken unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN)

Insgesamt hoffen wir als SPD-Fraktion, dass der gemeinsame Änderungsantrag die Debatte auch aus Niedersachsen befeuert, und wir hoffen, dass sich der Ministerpräsident auch in der weiteren Debatte um dieses neue Rundfunkgebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausspricht und nicht für eine Beschneidung von Programmen. Auch in diesem Sinne soll der gemeinsame Antrag heute Richtschnur, Herr Ministerpräsident McAllister, für Ihre weitere Arbeit an diesem Thema sein. Der Landtag erwartet natürlich - ich glaube, das kann man für uns alle sagen -, dass wir nicht nur über die Presse etwas erfahren, sondern regelmäßig über den Stand der Debatte informiert werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)