Wer dem Gesetz insgesamt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen nun noch zur Abstimmung über den gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in die Beratung einbezogenen Antrag der SPD-Fraktion in der Drs. 16/2882. Wer ihn annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag wurde abgelehnt.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1845 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/2887 neu - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2922
Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Kernfrage zu diesem Gesetz ist: Warum gehen manche Gesetzesvorhaben in Niedersachsen eigentlich blitzschnell, so schnell, dass manchmal Verfahrens- und Formfehler gemacht werden, und warum dauert es bei anderen Gesetzen ewig lange? Da kann man manchmal den Eindruck haben: Da wird verschleppt, verzögert und verschoben, bis es am Ende nicht mehr anders geht.
Dieses Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist so ein Fall. Bis zur Verabschiedung hat es viel zu lange gedauert. Viele - jedenfalls mehrere - Betroffene in Niedersachsen haben sich immer wieder über den sehr langen Gesetzgebungsverlauf beschwert. Man konnte ein wenig sogar den Eindruck gewinnen, dass vielleicht der eine oder Anspruch verfallen sollte.
Zur Historie des Gesetzes, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit die Öffentlichkeit das auch noch einmal ganz glasklar mitbekommt:
Homosexuelle Menschen waren in dieser Gesellschaft jahrelang, viel zu lange, diskriminiert. Im Nationalsozialismus wurden sie gequält und getötet, und auch in der Bundesrepublik Deutschland stand Homosexualität bis in die 70er-Jahre noch unter Strafe.
Erst eine rot-grüne Bundesregierung hat Stück für Stück mit der Diskriminierung Homosexueller in vielen Lebensbereichen Schluss gemacht. Endlich konnten homosexuelle Menschen auch heiraten oder, wie es verschwiemelt heißt, sich verpartnern. Viele haben das getan. Ich finde, das war ein großer Gewinn für diese Gesellschaft, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Auch das gehört zur Wahrheit dazu, wenn wir heute über das Thema noch einmal reden: Die Konservativen in diesem Land und in der ganzen Bun
desrepublik haben diese Gleichstellung immer und überall bekämpft. Sie haben sie in den Parlamenten bekämpft, und sie haben sie auch gerichtlich bekämpft. Sie sind bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil sie die Gleichstellung mit der Ehe nicht wollten. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr viel klüger und differenzierter geurteilt und gesagt: Nein, die Gleichstellung der Geschlechter gehört im neuen Jahrtausend zur Lebenswirklichkeit. Das Bundesverfassungsgericht war in der Hinsicht also schon sehr viel weiter als die Konservativen, die mit sich ja sowieso um die Antwort auf die Frage ringen: Was ist überhaupt noch konservativ in dieser Welt? Ich kann Ihnen nur sagen: Homosexualität ist es offenkundig nicht.
Daran kann man erkennen, dass zumindest gesellschaftspolitisch der Konservatismus oftmals eine Schnecke ist. Die Konservativen bewegen sich nicht besonders reformorientiert, und dann müssen eben andere politische Institutionen einspringen - ich habe es gesagt -, z. B. das Verfassungsgericht.
Auch die EU - darüber sollte die Linkspartei ab und zu einmal nachdenken - ist in diesem Bereich sehr viel weiter und hält einen effektiven Diskriminierungsschutz - - -
Deswegen beschließen wir heute dieses Gesetz. Homosexuelle Beamte in Niedersachsen bekommen endlich die gleichen Rechte wie alle anderen Beamtinnen und Beamten, auch bei den entsprechenden Alimentationsprinzipien, was Gehalt, Zuschläge und Versorgung angeht.
Ich kann nur sagen: Das gut so; denn der Staat hat sich hier in der Vergangenheit sehr, sehr kleinherzig gezeigt. Es war ein großer Wertungswiderspruch, eine große Ungerechtigkeit, dass verpartnerte Beamte gegenseitig für sich einstehen muss
Was war schlecht im Gesetzgebungsverfahren? Auch das will ich hier noch einmal deutlich sagen. Ganz schlecht war die wirklich sehr fragwürdige Stellungnahme der katholischen Kirche in dieser Frage.
Ich weiß nicht, ob sie in diesen Zeiten nicht andere Probleme hat, als ihre alten Vorbehalte gegen Homosexuelle noch einmal zu Papier zu bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, endlich kommt es zur Gleichstellung. Einen Pferdefuß hat die Sache aber noch; darüber haben wir intensiv diskutiert.
Wann soll das Gesetz in Kraft treten, rückwirkend zum Jahr 2003 oder erst mit der Verkündung? Konsequent wäre eine rückwirkende Einführung gewesen. Jetzt sollen entsprechende Ansprüche auch verfallen, und weil Ansprüche verfallen sollen, können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Wir sind für die konsequente Rückwirkung. Ansonsten teilen wir aber die Inhalte der Gleichstellung ganz eindeutig.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute das Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes. Wenn man den Ausführungen des Herrn Kollegen Briese Glauben schenkt, ist dieses Gesetz offensichtlich eines der zentralen Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode.
Ich will die Debatte über dieses wichtige Thema heute auch dadurch verkürzen, dass ich mich entschieden habe, Ihnen meine persönliche Auffassung zu einigen einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes heute ausdrücklich nicht mitzuteilen.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf stellt eine notwendige Änderung des Rechts in Niedersachsen dar, nachdem der Gesetzgeber auf Bundesebene die Eingetragene Lebenspartnerschaft als familienrechtliches Institut zum 1. August 2001 eingeführt hat. Die damalige rot-grüne Bundesregierung - das haben Sie richtig dargestellt - stellte mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz gleichgeschlechtliche Partnerschaften dem verfassungsrechtlich geschützten Institut der Ehe gleich. Seither genießen Eingetragene Lebenspartnerschaften in nahezu allen Bereichen denselben Schutz wie Eheleute.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einer Entscheidung vom 7. Juli des letzten Jahres nochmals bestätigt. Die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist verfassungsgemäß - so jedenfalls das Bundesverfassungsgericht. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind, der Ehe zwischen Mann und Frau vergleichbar, auf Dauer angelegt und begründen eine gegenseitige Einstandspflicht.
Auf Bundesebene wurde die Gleichstellung bereits im Jahr 2004 vollzogen. Seit dem vergangenen Jahr können Lebenspartnerschaften von einem Standesbeamten geschlossen werden. Damit wurde auf Bundesebene einer der letzten noch bestehenden Unterschiede beseitigt; bis dahin konnten die Landtage in eigener Regie festlegen, wer im Rathaus für diesen Sachverhalt zuständig ist.
In Niedersachsen haben wir die Auswirkungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes seit dem Jahr 2001 begleitet und in neuen Gesetzen bereits berücksichtigt. Selbstverständlich waren wichtige Entscheidungen, insbesondere des Bundesverfas