Einzige (abschließende) Beratung: a) Nutzung des Grundwasserdargebots und Trinkwassergewinnung Norddeutschlands länderübergreifend abstimmen und regeln - Grundwasserentnahme in der Nordheide auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Hamburg und Niedersachsen vereinbaren - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1936 - b) Trinkwasserförderung an die Folgen des Klimawandels anpassen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1957 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/2776 neu - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2807
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Anträge in geänderter Fassung anzunehmen. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Annahme der Anträge in einer anderweitig geänderten Fassung zum Ziel.
Wir kommen zur Beratung. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Somfleth zu Wort gemeldet. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist unstrittig eine lebensnotwendige Ressource für Mensch und Natur. In Niedersachsen, das im Vergleich zu anderen Bundesländern ein wasserreiches Land ist, werden rund 85 % des Trinkwassers aus dem Grundwasser entnommen. Andere Bundesländer - so auch die Freie und Hansestadt Hamburg - profitieren davon.
Bis Ende 2004 ist in der Nordheide nach Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Hamburg und Niedersachsen 30 Jahre lang Trinkwasser für Hamburg gefördert worden. Nach Ablauf der Verwaltungsvereinbarung erhielten die Hamburger Wasserwerke von der damaligen Bezirksregierung Lüneburg die vorläufige Erlaubnis, nun bis zu 16 Millionen m3 Grundwasser nach Hamburg zu liefern.
Im August des vergangenen Jahres haben die Hamburger Wasserwerke beim Landkreis Harburg eine erneute wasserrechtliche Bewilligung auf Grundwasserentnahme in Höhe von 16,6 Millionen m3 pro Jahr beantragt. Dieser Antrag hat vor Ort heftige Kritik ausgelöst, vor allem wegen der hohen beantragten Fördermenge, wegen des Förderzeitraums von 30 Jahren und wegen der bereits erkennbaren ökologischen Auswirkungen der vorangegangenen Wasserentnahmen an den Oberläufen der Heidegewässer.
Frau Somfleth, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, Herr Kollege Schwarz hat eben schon darauf hingewiesen, dass es auf der rechten Seite des Hauses noch immer relativ laut zugeht. Wenn Sie das Thema Wasser nicht interessiert, dann können Sie die Gespräche draußen führen.
Danke. - Mit unserem Entschließungsantrag zur Nutzung der Grundwasserdargebots und der Trinkwassergewinnung in Norddeutschland, den wir bereits im Dezember letzten Jahres in das Verfahren gegeben haben, haben wir die Landesregierung aufgefordert, sich bei der Frage der Trinkwasserversorgung für die Belange des Landes einzusetzen und tätig zu werden, und zwar in doppelter Hinsicht: Zum einen sollte sie, wie bereits 1974, die Grundwasserentnahme in der Nordheide auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Hamburg und Niedersachsen regeln. Zum anderen soll sie zusammen mit den norddeutschen Bundesländern Hamburg, SchleswigHolstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen die Nutzung des Grundwasserdargebots und der Trinkwassergewinnung in Norddeutschland ländergrenzenübergreifend abstimmen und regeln; denn bekanntlich endet der Grundwasserkörper nicht an der Landesgrenze.
Nachdem wir im Januar dieses Jahres in der ersten Beratung unseres Entschließungsantrages im Umweltausschuss und bei Vor-Ort-Terminen der Fachpolitiker in der Region sowie bei der Anhörung zu diesem Antrag am 19. April noch große Einmütigkeit zeigten, dass z. B. eine notwendige Reduzierung der Fördermenge nötig wäre und dass die Verkürzung der Vertragsdauer deutlicher ausfallen müsste, kamen mit der Sommerpause die große Ernüchterung und die Kehrtwende bei den Regierungsfraktionen.
In einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hieß es dann zu den wichtigen Punkten lediglich, dass auf eine geringere als die beantragte Fördermenge hinzuwirken sei, ohne zu erläutern, wo diese liegen solle, dass es, entgegen der anders lautenden Bekenntnisse vom Frühjahr, beim Förderzeitraum von 30 Jahren bleiben solle und dass lediglich der Wasserbedarf alle zehn Jahre überprüft und dem nachgewiesenen Bedarf angepasst werden solle. Sollte etwa dann, wenn das nachgewiesen ist, von Hamburg auch eine Erhöhung der Fördermenge möglich sein? Das habe ich mich ganz erschrocken gefragt, als ich Ihren Änderungsantrag gelesen habe.
Der Gipfel war für mich die Formulierung, dass die Hamburger Wasserwerke einen finanziellen Beitrag im Sinne eines freiwilligen Engagements für den Grund- und Oberflächenschutz für die betroffenen Regionen entrichten sollen. Diese Aussage kann nur jemand machen, der die Hamburger Pfeffersäcke nicht kennt;
denn die Interessen der Hamburger Pfeffersäcke enden dort, wo der Stadtstaat Hamburg endet. Da können Sie mit Bitten relativ wenig machen.
Da bei den Regierungsfraktionen bei der ersten Umweltausschusssitzung nach der Sommerpause keine Bereitschaft zu erkennen war, ihren Änderungsantrag mit den Anträgen der Fraktionen der SPD und der Grünen abzustimmen und möglichst doch noch den breiten Konsens herzustellen, den es noch im Frühjahr gegeben hat, konnten wir keine andere Entscheidung treffen, als diesen weichgespülten Änderungsantrag abzulehnen, der die Interessen der Region unseres Erachtens mit Füßen getreten hat.
Auch mein Hinweis darauf, dass es im Landkreis Harburg doch einen großen Konsens gibt, konnte die Umweltpolitiker der Regierungsfraktionen nicht zu einer Sinnesänderung veranlassen. Erst der
ganz energische Einsatz des Kollegen Schönecke - seines Zeichens Erster Stellvertretender Landrat im Landkreis Harburg - hat dazu geführt, dass wir uns noch einmal zusammengesetzt und es in ganz intensiven Gesprächen geschafft haben, dass der Änderungsvorschlag noch einmal überarbeitet wird.
Ich gebe zu: Das ist ein Minimalkonsens. Ich bedaure auch sehr, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Änderungsantrag nicht schon vor der letzten Sitzung des Umweltausschusses, sondern als Tischvorlage vorgelegt hat, um zu zeigen, dass Niedersachsen in dieser für die Heideregion so wichtigen Frage wirklich mit einer Zunge spricht und Hamburg gegenüber eine starke Position zeigt.
Auch wenn es nur ein Minimalkonsens ist, so denke ich dennoch: Wir haben einige wichtige Sachen aufgenommen. Ich hoffe, dass auch im Landkreis Harburg die noch laufenden Verhandlungen zu einer guten Entscheidung für die Region und für die Trinkwassergewinnung in der Heide führen.
Meine Damen und Herren, nächster Redner ist der eben schon gelobte Herr Schönecke von der CDUFraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Mit trockenen Füßen durch den Bach“ - so titulierte der Winsener Anzeiger eine Arbeitskreissitzung, die der Arbeitskreis der Mitglieder des Umweltausschusses von der CDU und der FDP im Landkreis Harburg durchgeführt hat. Wir haben in der freien Natur im Quellgebiet der Este, Herr Schostok - im Quellgebiet der Este, also bei uns im Wahlkreis -, in 1,50 m Tiefe einen trockenen Quellfluss vorgefunden.
Herr Kollege, vielleicht warten Sie einen Moment! - Jetzt ist es auf der linken Seite etwas laut. Vielleicht können auch dort die Gespräche eingestellt werden, um Herrn Schönecke zuzuhören. - Herr Schönecke, bitte!
Seit Anfang der 70er-Jahre bezieht Hamburg Trinkwasser aus der Nordheide. Haben die Hamburger nun daran Schuld, dass der Quellfluss der Este in diesem Bereich trockengefallen ist? Haben wir mit unseren Wasserförderungen daran Schuld? - Man muss aber sagen: Die Hamburger haben davor ihr Wasser zum Teil aus der Elbe bezogen. In den 70er-Jahren war es nun leider so, dass in einem anderen Gebiet unseres Landes, nämlich in der sozialistischen DDR, ohne Ende in diese Elbe verklappt wurde. Die Hamburger konnten ihr Trinkwasser zu dieser Zeit nicht mehr aus der Elbe gewinnen. Damals hatten wir also akute Trinkwassernot.
Man hat damals 37 Millionen m³ pro Jahr beantragt. 1979 ist der Vertrag, von dem Frau Somfleth eben schon berichtet hat, schließlich abgeschlossen worden: 25 Millionen m³ jährlich über 30 Jahre. - 15 Millionen m³ wurden dann jährlich gefördert. Seit 2009 sind es 16,6 Millionen m³, wieder auf 30 Jahre - so lautet der Antrag heute.
Die Prämisse des Landkreises war immer: So wenig wie möglich und so viel wie unbedingt nötig. - Wasser ist ein kostbares Gut und Grundwasser noch viel mehr. Das weiß jeder, der sich damit beschäftigt. 50 bis 500 Jahre braucht es, um dieses Wasser in der Erde wachsen zu lassen.
Und dann verdient Hamburg an diesem Wasser aus der Nordheide. Das ist eine Geschichte, die es früher in dieser Art nicht gegeben hat. Hamburg verkauft dieses Wasser in Teilen weiter und verdient daran nicht schlecht. Frau Somfleth, Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen: In dieser wieder heißen Diskussion im Landkreis Harburg haben SPD und Grüne zwei Anträge auf den Weg gebracht. CDU und FDP haben sich öffentlich dazu erklärt. Der vom Harburger Kreistag gefassten Resolution wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Dass diese Petition hier im Landtag Unterstützung findet mit dem Ziel, dass die Position des Landkreises Harburg gestärkt wird, ist der ganz große Wunsch des Landkreises Harburg. Die wesentlichen Punkte aus diesem Katalog hat Frau Kollegin Somfleth hier bereits richtig dargelegt.
CDU, FDP und SPD werden diesem gemeinsamen Antrag heute zustimmen. Die Grünen mögen es verzeihen - deshalb noch einmal ein kurzer Hinweis zu Ihrem Änderungsantrag, Herr Wenzel -: Wenn man einen Schnellschuss macht, macht man natürlich auch klassische Fehler. So kann Ihr Antrag gar nicht verabschiedet werden. Wozu be
darf es denn noch einer neutralen Wasserprognose, die im Landkreis Harburg im Laufe dieses Genehmigungsverfahrens erstellt werden muss, wenn Sie schon einmal so by the way festlegen, dass 13,5 Millionen m³ genug sind? Dann sollen von dieser genehmigten Menge auch wieder noch 20 % abgezogen werden. Begründet wird das von Ihnen wie folgt: Hamburg hat ja schon einmal weniger gebraucht, hat schon einmal 13,5 Millionen m³ aus der Nordheide bezogen. Herr Wenzel, dann muss man aber auch einmal ein bisschen genauer nachforschen und danach fragen, woran das im Jahr 2008 gelegen hat. Das lag an technischen Problemen bei Hamburg Wasser. Die konnten dieses Wasser damals wegen der Arbeiten am Finkenwerder Knoten nicht transportieren.
Alle Nutzer bei uns im Landkreis Harburg müssen sich auf ihre Genehmigungen verlassen können. Das gilt nicht nur für Hamburg Wasser, sondern auch für unser Wasser, das wir dort fördern. Genauso gilt dies aber auch für die Landräte. Deshalb wird es nicht so gehen, wie Sie annehmen, dass nämlich der Landrat des Landkreises Harburg den Hamburgern im Jahr 2030 nach Ablauf der nächsten Genehmigung den Wasserhahn zudreht. Allerhöchstens kann es so sein, dass im Rahmen konkreter rechtlicher Abläufe ein neues Verfahren eröffnet wird; denn es geht nicht um grünes Wasser, nicht um rotes Wasser, auch nicht um gelbes oder schwarzes Wasser, sondern um unser Wasser.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heiner Schönecke hat eben schon darauf hingewiesen, welchen Eindruck unser Arbeitskreis gewonnen hat, als wir den Landkreis Harburg bereist haben. Die Ängste sind nicht aus der Luft gegriffen. Das haben wir bei unserer Bereisung der Nordheide im April erkennen können. Wahrscheinlich ist allen Abgeordneten wie auch uns beiden noch sehr gut im Gedächtnis, wie wir die Este trockenen Fußes durchquert haben, weil dieser Fluss in der Nordheide in den vergangenen Jahren wie auch im Frühjahr 2010 trockengefallen ist mit der
Im Rahmen unserer Bereisung haben wir darüber hinaus erfahren, dass ein großer Teil der Messstellen zur Kontrolle des Grundwasserspiegels schon seit einigen Jahren nicht mehr funktioniert, sodass eine effiziente Kontrolle des Grundwasserspiegels somit gar nicht mehr möglich ist. Um die Umwelt und die Natur sowie die Interessen der Landwirtschaft, vor allem aber auch die Menschen in der Nordheide vor einer übermäßigen Absenkung des Grundwasserspiegels zu schützen, muss dieses Überwachungsmanagement umgehend wieder installiert werden.
Um ab sofort eine zu umfangreiche Grundwasserförderung zu vermeiden, sieht unser Entschließungsantrag vor, dass außerdem alle zehn Jahre die Genehmigung zur Förderung überprüft und die Fördermenge, die insgesamt 16,6 Millionen m³ nicht überschreiten darf, an den jeweils aktuellen Bedarf der Stadt Hamburg angepasst wird. Das allein reicht uns aber nicht aus. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass die Hamburger Wasserwerke einen Beitrag zum Grund- und Oberflächenwasserschutz in der Region entrichten. Außerdem sollen sie zusätzlich für etwaige Schäden, die trotz dieser Überprüfung entstehen können, Ausgleichszahlungen leisten müssen.
Dass es schließlich und endlich gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu formulieren, freut mich sehr. Ich hätte es aber - um ehrlich zu sein, Frau Somfleth - begrüßt, wenn dies schon nach der vorletzten und nicht erst nach der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz hätte erfolgen können.
Wenn die SPD unseren Antrag nach monatelangen internen Beratungen erst mit lautem Getöse ablehnt, um ihm nach der Änderung von Marginalien dann doch noch zuzustimmen, dann hat das für mich viel damit zu tun, dass man mit der ursprünglichen Ablehnung im Wahlkreis Aktivität demonstrieren musste, ohne dass auch aus Sicht der Sozialdemokraten substanziell noch viel geändert werden musste.
Ich möchte aber im wahrsten Sinne des Wortes kein Wasser in den Wein gießen, und die Freude über die breite Unterstützung überwiegt auch bei
Ich lade die Grüne-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE herzlich ein, sich ebenfalls noch einen Ruck zu geben, um in dieser für die betroffenen Landkreise so wichtigen Frage eine noch größere Einigkeit des Niedersächsischen Landtags zu demonstrieren.