Brigitte Somfleth
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Last Statements
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu der Petition der BI „Erhaltet Hunteburg“, die von zwei Fraktionen im Bohmter Gemeinderat unterstützt wird. Sie wenden sich gegen den geplanten Torf- und Kiesabbau in Hunteburg auf einer derzeit landschaftlich genutzten Fläche.
Im geplanten Abbaugebiet befindet sich unter der oberen Bodenschicht ein Niedermoor, das aus stark zersetztem Niedermoortorf besteht. Die Petenten meinen, dessen Abbau und Verlust würde eine erhebliche Beeinträchtigung verschiedener Schutzgüter nach sich ziehen. Das ist auch in der Wirkungsprognose der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Schutzgüter Wasser, Boden, Pflanzen, Biotope usw. nachgewiesen.
Ein weiteres wichtiges Argument der Petenten ist, dass aus Gründen des Klimaschutzes nicht noch mehr Moore in Niedersachsen zerstört werden
dürfen, da sie eine wichtige Funktion als Kohlenstoffspeicher erfüllen.
Da gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Abbauverfahren eine Klage anhängig ist, meine ich, wäre es ein gutes und bedeutendes Signal aus Hannover, wenn wir heute gemeinsam „Berücksichtigung“ beschließen würden.
Ich möchte noch kurz auf Folgendes eingehen: Wenn ich nach knapp 19 Jahren Mitgliedschaft im Umweltausschuss nun ein letztes Mal für das Anliegen von Petenten gegen Umweltzerstörung in unserem schönen Land in die Bütt gehe, dann möchte ich an Sie - vor allem an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP - appellieren, Ihrem Protest gegen den Torfabbau im Zuge der Beratung des neuen Landes-Raumordnungsprogramms im vergangenen Jahr Taten folgen zu lassen und mit uns für „Berücksichtigung“ zu stimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unstrittig: Asbestfasern sind gefährlich, und ein leichtfertiger Umgang mit Asbest wäre fahrlässig. Wir nehmen die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Beeinträchtigungen sehr ernst.
Aber aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, dieses nach unserem Dafürhalten sehr wichtige Thema so, wie es jetzt in den Änderungsanträgen der Linken und auch der Grünen steht, auf die Schnelle anzugehen. Vielmehr sollte sich das nächste Parlament, der nächste Fachausschuss dieses Themas annehmen; denn es ist wichtig, dieses Thema sorgfältig zu bearbeiten, nicht nur im Hinblick auf Wunstorf-Luthe, sondern überhaupt in Bezug auf die Transporte von Asbestfasern und anderen gefährlichen Stoffen.
Wir schlagen vor, dass das neue Parlament das machen soll. Da aber beide Änderungsanträge auch gewisse bedenkenswerte Anteile haben, werden wir sie nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten.
Frau Präsidentin, bitte geben Sie mir noch die Gelegenheit, kurz persönlich das Wort zu ergreifen. Ich bin zwar nicht 30 Jahre wie der Kollege Aller oder 23 Jahre wie Herr Möllring im Parlament, aber auch ich möchte mich nach immerhin 19 Jahren Mitgliedschaft in diesem Hohen Haus verabschieden.
Ich bedanke mich für die wirklich gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Häuser und auch für die in einigen Fällen sehr
konstruktive Zusammenarbeit der Fraktionen in den Ausschüssen. Das war nicht immer so. Aber es gibt einige Highlights, bei denen man sagen kann: Es war schön, dass wir gemeinsam eine Lösung gefunden haben. - Ich werde gern an diese Zeit zurückdenken.
Als Lehrerin kann ich sagen: Ich habe in diesen 19 Jahren viel gelernt, vor allem, schwierige Sachverhalte aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. Das, so meine ich, lernt man in einem Parlament.
Ich wünsche all denen, die wieder kandidieren, dass sie mit ihren Wünschen erfolgreich sind. Bei allen wird es sicherlich nicht klappen. Dem neuen Parlament wünsche ich, dass, wenn das Wahlkampfgetöse zu Ende ist, wieder zur sachorientierten Politik zurückgekehrt wird.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende 2011 war die Diskussion über die Elbvertiefung auf der Zielgeraden. Ich würde den Kolleginnen und Kollegen, die die Debatte in der 14. und 15. Wahlperiode nicht miterlebt haben, gerne einiges zur Historie erzählen. Aber meine Redezeit von sieben Minuten reicht dafür leider nicht. Deswegen werde ich mich lediglich auf die jüngere Vergangenheit konzentrieren.
Nachdem die EU-Kommission am 6. Dezember mit ihrer Stellungnahme grünes Licht für die neunte Elbvertiefung gegeben hatte - sie war zwar mit Auflagen versehen, ist aber dennoch von nicht wenigen Experten hart kritisiert worden -, kam wieder Bewegung in die Diskussion zu unserem Antrag aus 2008 und dem aktuelleren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wir hatten uns vor Weihnachten darauf geeinigt, von betroffenen Organisationen, Kommunen und Verbänden aus der Region schriftliche Stellungnahmen einzuholen, die dann - so hofften wir - ausführlich und detailliert im Fachausschuss beraten werden könnten. Leider ist dies nicht der Fall gewesen. Als wir am 9. Januar 2012, nachdem wir einen Berg von 15 Stellungnahmen mit einigen Nachträgen durchgearbeitet hatten, in den Fachausschuss kamen, wurde nach kurzer Diskussion über die Verfahrensweise von den Kollegen der Regierungsfraktionen gesagt: Dieses Thema ist doch bei der Landesregierung in guten Händen, also geben wir die Stellungnahmen als Material an die Landesregierung, und damit hat es sich. - Was ist das für ein Selbstverständnis unserer Arbeit als Landtagabgeordnete?
Ich muss sagen: Ich war ziemlich fassungslos. Ich habe es in meiner 18-jährigen Tätigkeit hier im Landtag noch nicht erlebt, dass man von engagierten Menschen aus der Region Stellungnahmen einfordert - das waren zum Teil 30 bis 60 Seiten - und sie dann gar nicht diskutiert, sondern weiterreicht.
Hier wäre - vor allem, weil kein enormer Handlungsdruck bestand - Gründlichkeit vor Schnelligkeit angebracht gewesen.
Auch der in der Region u. a. auf einer Veranstaltung im Landkreis Stade geäußerten Bitte nach mehr Transparenz durch eine Veröffentlichung des Entwurfs des Planfeststellungsbeschlusses im Internet konnten sich die Regierungsfraktionen nicht so richtig anschließen. Herr Seefried hatte zwar gesagt: Na ja, man könnte dem vielleicht beitreten. - Aber ich denke, da ist ein Wort des Ministerpräsidenten Herrn McAllister nötig, der sich in dieser Sache in den vergangenen Jahren - seit ich ihn kenne - immer wieder zu Wort gemeldet hat. Er müsste in diesem Zusammenhang an den Vorhabenträger herantreten, um Massenklagen gegen den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zu verhindern.
Vor dem Hintergrund, dass auf die Fragen der SPD-Fraktion nach dem Stand der Abarbeitung der Auflagen aus dem letzten Planfeststellungsbeschluss immer noch keine zufriedenstellenden Antworten vorgetragen wurden und dass auch die Beweissicherungsberichte der letzten Elbvertiefungen von 2007 - man überlege sich einmal: von 2007 - und 2010 immer noch nicht vorliegen, hätte man die Anträge nicht vom Tisch fegen dürfen, sondern hätte man sich die Zeit nehmen müssen, um die Stellungnahmen intensiv zu diskutieren. Wir hatten auch eine öffentliche Anhörung zu unserem Antrag beantragt, damit die Experten dazu hätten befragt werden und miteinander hätten diskutieren können. Diesen Antrag haben Sie aber abgelehnt.
Herr McAllister, ich möchte Sie zum einen noch einmal an die Otterndorfer Erklärung erinnern, die Sie im Januar 2008 unterzeichnet haben.
Zum anderen möchte ich noch weiter zurückgehen und an einen Brief des Umweltministers an das Bundesverkehrsministerium erinnern, in dem stand: Sie werden verstehen, dass die Erfüllung der Auflagen zur Beweissicherung eine zwingende Voraussetzung auch im Hinblick auf die künftige Einvernehmenserklärung ist. - Sie haben das damals als Fraktionsvorsitzender unterstützt. Unterstützen Sie das jetzt auch als Chef der Landesregierung!
Deshalb, so denke ich, werden Sie Ihr ganzes Gewicht einsetzen müssen, damit das wirklich umgesetzt wird. Ich weiß nicht, ob Ihre Mitarbeiter Ihnen eine Synopse der Stellungnahmen erstellt haben. Von den fünfzehn Stellungnahmen sind nur
zwei pro Elbvertiefung. Die Stellungnahme des LBEG hat mich besonders enttäuscht. Darin steht nämlich als Fazit - ich darf das zitieren -:
„Legt man die in den Antragsunterlagen jeweils getroffenen Prognosen für die Wasserstände“
- das ist ja ein wichtiges Problem -
„und Salinität der Elbe als zutreffend zugrunde, sind die demnach beschriebenen Änderungen in der Elbe so gering, dass eine deutliche Beeinträchtigung des Grundwassers nicht zu erwarten wäre.“
Das ist quasi die Erlaubnis, also das Erklären des Einvernehmens.
Ich hoffe, dass Sie die Stellungnahmen der anderen 13 Organisationen und Verbände gründlicher prüfen und bewerten, als es Ihre Kollegen im Fachausschuss gemacht haben, und ganz ernsthaft überlegen - - -
Ja. - - - ob Sie Ihr Einvernehmen für diese Elbvertiefung erteilen oder verweigern.
Herzlichen Dank.
Herr Dammann-Tamke, haben Sie auch recherchiert, dass es 2002 ein Herr Ole von Beust war,
der beim Bundesverkehrsministerium den Antrag auf die neunte Elbvertiefung gestellt hat?
Der Antragsteller war der Erste Bürgermeister von der CDU.
Das zur Recherche! Wie gesagt: Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, wäre ich auch darauf noch gerne eingegangen.
Jetzt komme ich aber zu Ihren Anmerkungen, dass wir keine Chancen mehr hätten, das Einvernehmen zu verweigern. So habe ich Ihren Beitrag ja fast verstanden. Dann ist es gar nicht verkehrt, sich die Stellungnahmen detailliert anzugucken, denke ich. Das habe ich dem Herrn Ministerpräsidenten ja ans Herz gelegt. Es ist doch überhaupt nicht nachvollziehbar, warum wir uns, obwohl uns doch angekündigt worden ist, dass Anfang Februar die Beweissicherungsberichte 2007 und 2010 vorgelegt würden, nicht die Zeit genommen haben, die Stellungnahmen intensiv zu diskutieren.
So hat man das Gefühl, Sie wollten diese Anträge schnell vom Tisch haben, damit unter der Hand das eine oder andere noch gemauschelt werden kann.
Das ist mit meinem Selbstverständnis der Arbeit eines Landtagsabgeordneten nicht zu vereinbaren.
Danke.
Energiewende - offenbart Wirtschaftsminister Bode die Planlosigkeit der Landesregierung?
Danke.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) titelte am 30. November 2011: „Minister warnt vor Abbau der Industrie“. Bezug hierzu ist das bundesweite Betriebsrätetreffen, das im Wilhelm-Gefeller-Haus, dem Tagungszentrum der IG BCE, stattgefunden hatte. Thematisiert wurden u. a. vom Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der Ardagh-Gruppe, HansGeorg Diekmann,
- Hans-Georg Diekmann - die ökologischen Vorteile der Glasverpackung, die von der Politik nicht hinreichend gewürdigt werden, sowie die Befürchtung steigender Strompreise und Nachteile der heimischen Glasindustrie gegenüber ausländischen Hütten. Die HAZ berichtete: „Unter seinen Zuhörern saß als Gast auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP). Er musste einräumen, dass viele Fragen, die die geplante Energiewende aufwirft, noch nicht zu beantworten seien. ‚Wie bekommen wir die Energiewende hin, ohne in eine Phase der Deindustrialisierung zu kommen?’, fragte der Minister - und schob die Antwort nach: ‚Das ist nicht geklärt’.“
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hat sich Minister Bode nach der Katastrophe von Fukushima im Frühjahr 2011 im Kabinett zum Atomausstieg und zu der Energiewende in Niedersachsen positioniert?
2. Inwieweit sind Minister Bode die Inhalte des Energiekonzeptes „Verlässlich, umweltfreundlich, klimaverträglich und bezahlbar - Energiepolitik für morgen“, das am 20. September 2011 im Kabinett beschlossen worden ist, bekannt, und welchen Beitrag hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium unter seiner Leitung hierzu geliefert?
3. Nach welchem Konzept kann aus Sicht des Wirtschaftsministers Bode die politisch beschlossene Energiewende in Niedersachsen durchgeführt werden, ohne Arbeitsplatzverluste zu riskieren?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 8. Mai 2008, als ich den SPD-Antrag zum Thema Elbvertiefung unter der Überschrift „Kein ,weiter so‘ mit der Elbvertiefung - Niedersachsen fordert Sicherheiten für Mensch und Natur“ hier eingebracht habe, habe ich auch mit den Worten begonnen, die ich heute wiederholen möchte: Die Elbvertiefung, eine unendliche Geschichte - Ausrufungszeichen, Fragezeichen, es ist jedem selbst überlassen, wie er das Satzzeichen setzt.
Mit unserem Entschließungsantrag haben wir genau das Thema aufgegriffen, das Bündnis 90/Die Grünen heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat.
Herr Wenzel, ich möchte zu Beginn für die wirklich detaillierte Darstellung der Geschichte, der Historie der Elbvertiefung in den vergangenen knapp 200 Jahren danken. Das war interessant. Das ist eine wirkliche Fleißarbeit gewesen.
Wir von der SPD teilen - das haben wir auch in unserem Antrag gesagt - die Bedenken gegen dieses Vorhaben. Wir teilen die Sorgen und Nöte der Menschen hinter den Deichen, die dort ihre Existenz in der Nähe der Elbe haben.
Nachdem ich gelesen hatte, dass der Herr Minister bei mir im Landkreis Harburg gesagt hat, die Deichsicherheit sei quasi gesichert, habe ich Anfang September eine Unterrichtung gefordert. In der schriftlichen Unterrichtung, die wir dann erhalten haben, wurde detailliert dargestellt, dass jetzt zum einen eine Übertragung der Unterhaltungspflichten auf den Bund erfolgt ist. Das war für die Deichverbände sicher sehr wichtig und erfreulich.
Damit sowie mit den Maßnahmen am Altenbrucher Bogen ist auch einiges auf den Weg gebracht worden. Das will ich gar nicht abstreiten. Damit allein
ist es aber noch nicht getan. Es müssen weitere Maßnahmen erfolgen und weitere wasserwirtschaftliche Fragestellungen geklärt sein.
Auch das ist in diesem schriftlichen Bericht dargestellt worden. Wir wissen aber nicht, wann das erfolgen wird. Es ist in diesem Fall also noch sehr viel zu tun.
Ich möchte nicht alles das wiederholen, was Herr Wenzel schon gesagt hat und was auch im Entschließungsantrag steht, aber doch noch einmal darauf hinweisen, dass die Planungen des Vorhabenträgers wirklich überaus luschig, wie man bei uns im Umfeld von Hamburg sagen würde, durchgeführt worden sind und der Vorhabenträger diese Maßnahme nach dem Motto „Augen zu und durch“ durchdrücken wollte. Das ist nicht gelungen. Dieses Planfeststellungsverfahren läuft seit mehr als fünf Jahren. Die dritte Planänderung musste ausgelegt werden. Die EU ist immer noch nicht mit dem zufrieden, was der Vorhabenträger beabsichtigt - auch im Hinblick auf das, was in der Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie gefordert wird.
Wir müssen wirklich Folgendes sehen: Zwar hat sich Hamburg nach dem Regierungswechsel jetzt etwas bewegt, und der Erste Bürgermeister hat gesagt, er garantiere dafür, dass für den Schierlings-Wasserfenchel zusätzliche Biotope eingerichtet werden. Aber damit ist vielleicht ein Punkt erreicht, und es ist noch lange nicht das, was erforderlich ist.
Deswegen müssen wir meiner Meinung nach jetzt erst einmal abwarten, welche zusätzlichen Antworten die EU - die GD Umwelt - auf ihre noch offenen Fragen vom Vorhabenträger erhält, weil erst dann - auch das hat der schriftliche Bericht der Landesregierung ausgesagt; dem stimme ich zu - das Einvernehmen verweigert oder erteilt werden kann, wenn der Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses geprüft worden ist. Das ist aber noch immer nicht der Fall. Da muss meiner Meinung nach noch viel nachgearbeitet werden. Ich bin jedoch froh, dass wir über diesen Antrag genauso wie über den Antrag unserer Fraktion weiterhin in der Diskussion bleiben.
Ich hatte um den Jahreswechsel schon arge Befürchtungen, dass es jetzt losgehen würde, als der Parteifreund des Herrn Ministerpräsidenten, der
Staatssekretär im BMVBS, Enak Ferlemann, geäußert hatte, die Elbvertiefung komme erst nach der Kommunalwahl. Ich hoffe aber sehr, dass das Parlament und die Landesregierung nichts unversucht lassen, die Sicherheit der Menschen hinter den Deichen - dabei geht es beispielsweise auch um die Existenz der Obstbauern; Frau Tiemann und Frau Behrens haben mich darauf angesprochen - zu gewährleisten.
Wir müssen das Thema also weiterhin im Umweltausschuss auf der Tagesordnung halten. Wir werden nicht lockerlassen, damit dieses Vorhaben erforderlichenfalls scheitert, wenn die Sicherheit hinter den Deichen und die Existenz der betroffenen Wirtschaftszweige - ich denke hier an die Verschiebung der Brackwasserzone - nicht gewährleistet und auch die EU-Vorgaben nicht erfüllt sind.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Entschließungsantrag aus dem Frühjahr 2010 fordern Sie, die Regierungsfraktionen, uns, den Niedersächsischen Landtag, auf, die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode und die dort bekräftigte Aussage zu bejubeln, dass den Ländern die Kompetenz gegeben werden soll, beim Ausgleich von Eingriffen in die Natur das Ersatzgeld mit den anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzustellen.
Die Niedersächsische Landesregierung soll sich - so heißt es da - bei der Bundesregierung dafür einsetzen, zeitnah eine entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes umzusetzen. Das war vor gut zehn Monaten!
Ich erinnere mich noch sehr gut, Herr Bäumer, dass Sie bei der Einbringung des Antrages gesagt haben, dass wir den Antrag zügig im Umweltausschuss beraten und dann im Landtag beschließen würden.
Das war, wie gesagt, vor zehn Monaten. Der Antrag ist, nachdem er eingebracht worden war, in der Versenkung verschwunden und erst vor drei Wochen wieder aufgetaucht - völlig unerwartet, würde ich sagen.
Dabei hatte ich gehofft, dass Sie die zehn Monate nutzen, um diesen aus meiner Sicht völlig unnöti
gen Antrag der Diskontinuität anheimfallen zu lassen.
Ich habe die Hoffnung - als Lehrerin hofft man ja immer -
nicht aufgegeben, dass der niedersächsische Umweltminister und Sie auch erkannt hätten, dass Niedersachsen mit der Auffassung, Ersatzgeld gleichzustellen, ganz allein auf weiter Flur ist. Wenn Sie nämlich die zehn Monate genutzt hätten, um die Auswertung des Bund-Länder-Fachgesprächs vom März 2010 noch einmal nachzulesen, dann hätten Sie erfahren, dass die zuständigen Facheinheiten der obersten Naturschutzbehörden in allen anderen 15 Bundesländern dies für einen falschen Weg halten, dass sie gravierende Nachteile des Ersatzgeldes sehen und dass sie für die Beibehaltung der jetzigen Regelung im Bundesnaturschutzgesetz plädieren.
Ich möchte jetzt nicht noch einmal sämtliche Punkte aus diesem Papier zitieren. Aber ich denke, Sie hätten die Gelegenheit nutzen sollen, sich das einmal anzuschauen.
Jetzt noch einige Anmerkungen zur abschließenden Beratung im Umweltausschuss vor drei Wochen.
Auf meine Nachfrage, was sich in den vergangenen Monaten in Berlin im Hinblick auf eine mögliche Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes aufgrund der Aussagen im Koalitionsvertrag getan hat, erfuhren wir von Herrn Ministerialrat Wilhelm aus dem niedersächsischen Umweltministerium, dass das BMU ein verfassungsrechtliches Gutachten bei Herrn Professor Dr. Degenhart von der Universität Leipzig in Auftrag gegeben hat und dass im Januar dieses Jahres ein Gutachtentext im BMU vorgelegt worden ist.
Trotz dieser Information und der Bitte - man kann auch sagen: der Forderung - der Opposition, sich vor Abschluss der Debatte um diesen Entschließungsantrag erst über die Ergebnisse des Gutachtens informieren zu lassen, hat der CDU-Sprecher die sofortige Abstimmung beantragt.
Ich habe mich am 21. Februar gefragt: Warum eigentlich diese hektische Eile? - Herr Bäumer, da
hatte ich einen Verdacht: Wollten Sie von den Regierungsfraktionen diesen Antrag deshalb durchpeitschen, weil Sie Angst vor den Ergebnissen dieses Gutachtens hatten?
Ich habe anders als Sie nicht nur Äußerungen erfahren, sondern ich habe heute Morgen mit Herrn Professor Dr. Degenhart telefoniert.
Er hat mir mitgeteilt, er durfte das Papier noch nicht herausgeben. Das hat das BMU verhindert. Aber er hat, nachdem er einige Argumente angeführt hatte, das Fazit gezogen, dass er dringend davon abraten würde, Ersatzgeldzahlungen den anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzustellen.
Er hat u. a. gesagt,
das Kompensationsgebot würde durch diese Gleichstellung verwässert werden.
Eingriffe würden eher erleichtert werden, auch wenn - Herr Herzog hat es zu Recht gesagt - alle beklagen, dass der Flächenverbrauch zu groß ist.
Wenn Sie diesen Verdacht zurückweisen wollen, Herr Bäumer, dass Sie vor den Ergebnissen der Studie Angst haben, dann bitte ich Sie, Ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen und Ihre Kolleginnen und Kollegen von der FDP aufzufordern, den Antrag in den Fachausschuss zurückzuüberweisen, damit wir die Ergebnisse der Studie erfahren und dann auf einer fundierten Grundlage diesen Antrag ablehnen oder ihm zustimmen können.
Sie haben das verhindert. Einen Antrag zu verabschieden und sich nachher über die Ergebnisse eines Gutachtens informieren zu lassen, die wir gebraucht hätten, um vernünftig entscheiden zu
können, ist aus meiner Sicht regelrecht Schwachsinn!
Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der seit Jahren bestehenden atomaren Belastung der niedersächsischen Bevölkerung durch Castortransporte, durch die Atommülllager Asse und Morsleben, durch das Zwischenlager in Leese und durch die drei AKWs Lingen, Grohnde und Unterweser sowie der Belastung der Bevölkerung der niedersächsischen Samtgemeinde Elbmarsch durch das schleswig-holsteinische Kernkraftwerk Krümmel und die Forschungsanlage in Geesthacht frage ich die Landesregierung, wie sie tatsächlich - ich betone: tatsächlich, nicht nur vage - die Gefahren für die niedersächsische Bevölkerung ein
schätzt in Bezug auf die vorliegenden wissenschaftlichen Tatsachen und die erkrankten Menschen hier bei uns in Niedersachsen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist unstrittig eine lebensnotwendige Ressource für Mensch und Natur. In Niedersachsen, das im Vergleich zu anderen Bundesländern ein wasserreiches Land ist, werden rund 85 % des Trinkwassers aus dem Grundwasser entnommen. Andere Bundesländer - so auch die Freie und Hansestadt Hamburg - profitieren davon.
Bis Ende 2004 ist in der Nordheide nach Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Hamburg und Niedersachsen 30 Jahre lang Trinkwasser für Hamburg gefördert worden. Nach Ablauf der Verwaltungsvereinbarung erhielten die Hamburger Wasserwerke von der damaligen Bezirksregierung Lüneburg die vorläufige Erlaubnis, nun bis zu 16 Millionen m3 Grundwasser nach Hamburg zu liefern.
Im August des vergangenen Jahres haben die Hamburger Wasserwerke beim Landkreis Harburg eine erneute wasserrechtliche Bewilligung auf Grundwasserentnahme in Höhe von 16,6 Millionen m3 pro Jahr beantragt. Dieser Antrag hat vor Ort heftige Kritik ausgelöst, vor allem wegen der hohen beantragten Fördermenge, wegen des Förderzeitraums von 30 Jahren und wegen der bereits erkennbaren ökologischen Auswirkungen der vorangegangenen Wasserentnahmen an den Oberläufen der Heidegewässer.
Danke. - Mit unserem Entschließungsantrag zur Nutzung der Grundwasserdargebots und der Trinkwassergewinnung in Norddeutschland, den wir bereits im Dezember letzten Jahres in das Verfahren gegeben haben, haben wir die Landesregierung aufgefordert, sich bei der Frage der Trinkwasserversorgung für die Belange des Landes einzusetzen und tätig zu werden, und zwar in doppelter Hinsicht: Zum einen sollte sie, wie bereits 1974, die Grundwasserentnahme in der Nordheide auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Hamburg und Niedersachsen regeln. Zum anderen soll sie zusammen mit den norddeutschen Bundesländern Hamburg, SchleswigHolstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen die Nutzung des Grundwasserdargebots und der Trinkwassergewinnung in Norddeutschland ländergrenzenübergreifend abstimmen und regeln; denn bekanntlich endet der Grundwasserkörper nicht an der Landesgrenze.
Nachdem wir im Januar dieses Jahres in der ersten Beratung unseres Entschließungsantrages im Umweltausschuss und bei Vor-Ort-Terminen der Fachpolitiker in der Region sowie bei der Anhörung zu diesem Antrag am 19. April noch große Einmütigkeit zeigten, dass z. B. eine notwendige Reduzierung der Fördermenge nötig wäre und dass die Verkürzung der Vertragsdauer deutlicher ausfallen müsste, kamen mit der Sommerpause die große Ernüchterung und die Kehrtwende bei den Regierungsfraktionen.
In einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hieß es dann zu den wichtigen Punkten lediglich, dass auf eine geringere als die beantragte Fördermenge hinzuwirken sei, ohne zu erläutern, wo diese liegen solle, dass es, entgegen der anders lautenden Bekenntnisse vom Frühjahr, beim Förderzeitraum von 30 Jahren bleiben solle und dass lediglich der Wasserbedarf alle zehn Jahre überprüft und dem nachgewiesenen Bedarf angepasst werden solle. Sollte etwa dann, wenn das nachgewiesen ist, von Hamburg auch eine Erhöhung der Fördermenge möglich sein? Das habe ich mich ganz erschrocken gefragt, als ich Ihren Änderungsantrag gelesen habe.
Der Gipfel war für mich die Formulierung, dass die Hamburger Wasserwerke einen finanziellen Beitrag im Sinne eines freiwilligen Engagements für den Grund- und Oberflächenschutz für die betroffenen Regionen entrichten sollen. Diese Aussage kann nur jemand machen, der die Hamburger Pfeffersäcke nicht kennt;
denn die Interessen der Hamburger Pfeffersäcke enden dort, wo der Stadtstaat Hamburg endet. Da können Sie mit Bitten relativ wenig machen.
Da bei den Regierungsfraktionen bei der ersten Umweltausschusssitzung nach der Sommerpause keine Bereitschaft zu erkennen war, ihren Änderungsantrag mit den Anträgen der Fraktionen der SPD und der Grünen abzustimmen und möglichst doch noch den breiten Konsens herzustellen, den es noch im Frühjahr gegeben hat, konnten wir keine andere Entscheidung treffen, als diesen weichgespülten Änderungsantrag abzulehnen, der die Interessen der Region unseres Erachtens mit Füßen getreten hat.
Auch mein Hinweis darauf, dass es im Landkreis Harburg doch einen großen Konsens gibt, konnte die Umweltpolitiker der Regierungsfraktionen nicht zu einer Sinnesänderung veranlassen. Erst der
ganz energische Einsatz des Kollegen Schönecke - seines Zeichens Erster Stellvertretender Landrat im Landkreis Harburg - hat dazu geführt, dass wir uns noch einmal zusammengesetzt und es in ganz intensiven Gesprächen geschafft haben, dass der Änderungsvorschlag noch einmal überarbeitet wird.
Ich gebe zu: Das ist ein Minimalkonsens. Ich bedaure auch sehr, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Änderungsantrag nicht schon vor der letzten Sitzung des Umweltausschusses, sondern als Tischvorlage vorgelegt hat, um zu zeigen, dass Niedersachsen in dieser für die Heideregion so wichtigen Frage wirklich mit einer Zunge spricht und Hamburg gegenüber eine starke Position zeigt.
Auch wenn es nur ein Minimalkonsens ist, so denke ich dennoch: Wir haben einige wichtige Sachen aufgenommen. Ich hoffe, dass auch im Landkreis Harburg die noch laufenden Verhandlungen zu einer guten Entscheidung für die Region und für die Trinkwassergewinnung in der Heide führen.
Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Unser Wattenmeer ist ein einzigartiges Naturgut.
Es verdient, als Weltnaturerbe in die UNESCOListe aufgenommen zu werden.“ Das stand schon Anfang dieses Jahrtausends auf einem wunderschönen Poster vom niedersächsischen Wattenmeer, mit dem der damalige Umweltminister Wolfgang Jüttner in der Region für dieses Verfahren „Aufnahme in das Weltnaturerbe“ Werbung gemacht hatte. Das war nicht ganz einfach, und es hat ja auch einige Jahre gedauert, bis wir letztendlich im vorigen Jahr im Juni die Anerkennung durch die UNESCO in Cuxhaven feiern konnten. So schön, so gut.
Danach folgte aber ein Jahr Sendepause. Ich kann nicht verstehen, dass jetzt, knapp ein Jahr nach Anerkennung als Weltnaturerbe, dieser Antrag kommt. Die Forderung des Kollegen Hillmer, der Antrag solle federführend im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr behandelt werden, war ja auch etwas bezeichnend. Auch mein erster Eindruck war: Dieser Antrag ist stark tourismuslastig.
Wie der Ältestenrat schon entschieden hatte, sollte sich federführend jedoch der Umweltausschuss mit diesem Antrag beschäftigen. Ich denke, das ist auch nötig.
Ich will in keiner Weise die Verdienste von Hubertus Hebbelmann schmälern, der im Umweltministerium schon seit vielen Jahren auf diesem Feld arbeitet und mit unermüdlichem Einsatz immer wieder darauf hingewiesen hat, wie viel wir noch tun müssen, um diesem Prädikat „Weltnaturerbe“ gerecht zu werden und es nicht vielleicht nach sechs Jahren, wie es in Dresden leider passiert ist, wieder aberkannt zu bekommen. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns im Umweltausschuss dieses Antrages annehmen.
Es ist richtig - dieses Ziel teile ich ohne Wenn und Aber -, dass eine naturverträgliche und länderübergreifend einheitliche touristische Entwicklung des gesamten Wattenmeeres nötig ist. Das war aber auch schon eine Vorgabe bei der Anerkennung. Deswegen frage ich mich: Hat die Landesregierung, haben die zuständigen Ministerien im vergangenen Jahr geschlafen? Mussten sie jetzt erst durch die Regierungsfraktionen aufgefordert werden, in die Strümpfe zu kommen? Dann hätten wir Zeit verschenkt; denn die Kommunen oben an der Nordsee sind schon viel weiter. Vor Kurzem hat z. B. der Verband „Die Nordsee“ Ein
zelheiten einer Weltnaturerbekampagne vorgestellt. Ich denke, die Landesregierung und das zuständige Ministerium hätten in dieser Zeit auch schon handeln können. Sie hätten nicht erst auf Ihre Aufforderung warten müssen, um aktiv zu werden.
Es ist nicht nur im Bereich Tourismus, sondern auch im Bereich Umweltschutz noch eine ganze Menge zu tun. Deswegen fordere ich für unsere Fraktion, dass dieser Antrag federführend im Umweltausschuss diskutiert wird, wie im Ältestenrat besprochen. Wie wir in Hamburg und Umgebung sagen: Wir werden durch die Beratung im Umweltausschuss noch eine Menge Butter bei die Fische tun müssen, um das, was wir mit diesem Antrag für das „Weltnaturerbe Niedersächsisches Wattenmeer“ erreichen wollen, auch zu schaffen.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Bedenken haben aus den Rechtsabteilungen der Ministerien gegen diesen Erlass vorgelegen?
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Naturschutz qualitativ stärken - das ist ohne Frage ein Anliegen, bei dem Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, uns an Ihrer Seite finden würden, wenn Sie es mit diesem Anliegen denn tatsächlich ernst meinten. Eine qualitative Stärkung des Naturschutzes ist - ich kann es mir nicht verkneifen, Ihnen das hier und heute ins Stammbuch zu schreiben - nach sieben Jahren gelb-schwarzer Umweltpolitik in Niedersachsen nämlich auch dringend nötig.
Wie sieht denn die Situation des Natur- und Umweltschutzes heute, im Jahre 2010, dem Internationalen Jahr der Artenvielfalt, in Niedersachsen aus? - Da mir leider nicht genügend Zeit zur Verfügung steht, um die vielen umweltpolitischen „Sünden“ des Ministers Sander beim Thema Naturschutz aus den vergangenen Jahren aufzuzählen,
muss ich mich damit begnügen, den vorliegenden Entschließungsantrag zu kommentieren, der eindeutig die Handschrift des Ministers trägt.
Vorab aber möchte ich noch kurz auf einen Artikel eingehen, der kürzlich in der Neuen Osnabrücker Zeitung erschienen ist. In seiner Überschrift wurde die Kritik der Deutschen Umwelthilfe - DUH - thematisiert, Minister Sander komme seinen Aufgaben nicht nach. Die DUH sieht die Artenvielfalt in Niedersachsen in Gefahr.
In diesem Artikel wurde meines Erachtens zu Recht kritisiert, dass Niedersachsen zu wenig für den Erhalt der biologischen Vielfalt tut. Das Land verstößt nach Auffassung des DUH-Bundesgeschäftsführers Rainer Baake seit Jahren - genauer gesagt, seit 2001 - gegen die Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes, Biotope, also Lebensräume für Tieren und Pflanzen, nicht einzeln auszuweisen, sondern diese auch zu vernetzen. Wenn dies nicht geschieht - darüber sind sich die Experten einig -, haben die Schutzflächen lediglich die Funktion kleiner Inseln, was aber Pflanzen und Tieren zum genetischen Austausch nicht genügt.
Deshalb wurde in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung auch die
zentrale Bedeutung von zusammenhängenden Biotopverbundsystemen für den Erhalt der biologischen Vielfalt besonders hervorgehoben.
Der Minister hat es bis jetzt - übrigens als einziger Landesminister - aber nicht für nötig gehalten, diese Verpflichtung aus dem Bundesnaturschutzgesetz in Landesrecht zu überführen, auch bei der letzten Novelle des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes nicht. - So weit zur derzeitigen Situation des Naturschutzes in Niedersachsen zu Beginn des Internationalen Jahres der biologischen Vielfalt.
Unerwähnt darf aber auch nicht bleiben, dass die EU-Kommission im Januar dieses Jahres feststellen musste, dass in den Mitgliedstaaten das Artensterben trotz bisheriger Anstrengungen weiter fortgeschritten ist und das Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt in der EU bis 2010 aufzuhalten, verfehlt wurde.
Deshalb müssen nun neue Konzepte gegen das Artensterben erarbeitet und neue Ziele gesteckt werden.
In dieser Situation fordern die Regierungsfraktionen jetzt in ihrem Antrag, eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz vorzunehmen, um den Naturschutz qualitativ zu stärken. Sie wünschen die Gleichstellung von Ersatzgeld mit anderen Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur, was einen Ablasshandel zulasten der Natur ermöglicht. Das ist unverantwortlich!
Glauben Sie denn wirklich, dass Sie mit diesem Antrag einen zukunftsweisenden Schritt vollziehen, um die enormen Probleme in Bezug auf das Artensterben zu lösen? Ich glaube eher, dass Sie einem langjährigen Wunsch Ihres Ministers nachkommen wollen oder müssen. Ihnen müsste doch eigentlich auch bekannt sein, dass Sie mit Ihrer Forderung in Deutschland allein auf weiter Flur stehen. Die anderen Bundesländer wollen diese Kompetenz, die Sie vom Bund fordern, gar nicht.
Sie sind dagegen.
Erkundigen Sie sich doch einmal nach dem Fachgespräch, das im März dieses Jahres in Bonn
stattgefunden hat. Dort waren sich alle Experten bis auf die Vertreter aus Niedersachsen einig und haben dafür plädiert, die jetzige Regelung im Bundesnaturschutzgesetz beizubehalten; denn sie sehen in einer Veränderung, wie Sie sie wünschen, gravierende Nachteile.
Im Gegensatz zur Formulierung im dritten Absatz der Begründung Ihres Antrags sind die eben genannten Fachleute der Auffassung, dass das Ersatzgeld nicht zur Entbürokratisierung und Deregulierung beitragen wird, sondern sogar mehr Bürokratie nach sich ziehen wird, da die bisher in Verantwortung des Verursachers liegende Wiederherstellung des naturschutzfachlich gebotenen Zustandes von Natur und Landschaft durch Kompensationsmaßnahmen nun auf die Naturschutzverwaltung übertragen wird.
Außerdem verringert das Ersatzgeld nicht, wie Sie es sich erhoffen, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen; denn die Umwandlung von Ersatzgeldern in Kompensationsmaßnahmen erfordert ja in der Regel den Ankauf von Flächen.
Weitere Gegenargumente lauten: Das Ersatzgeld minimiert die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Eingriffe in Natur und Landschaft. Ersatzgeld schwächt die Eingriffsregelung, erschwert die Realisierung von Kompensationsmaßnahmen und führt somit zu einer schleichenden Verschlechterung von Natur und Landschaft.
Wenn Sie also etwas für eine qualitative Verbesserung des Naturschutzes in Niedersachsen tun wollen, dann ziehen Sie diesen Antrag zurück!
Von Natur aus bin ich an sich Optimistin. Herr Bäumer, nach Ihrer Rede - was gleich von der FDP kommt, weiß ich auch schon - habe ich aber Zweifel, dass Sie so einsichtig sein werden, auch wenn wir im Fachausschuss noch so lange und intensiv diskutieren.
Wenn Sie dann schon nicht zur Einsicht kommen, dann hoffe ich aber wenigstens, dass man auf Bundesebene zu der Einsicht gelangt, dass dieser Antrag in die Mülltonne gehört.
Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anders als die beiden Regierungsfraktionen nehmen die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Kommunen jenseits des AKW Krümmel ihre Verantwortung sehr ernst. Sie haben nämlich noch im letzten Jahr mit Resolutionen den Sorgen der Bevölkerung Rechnung getragen. In diesen Resolutionen fordern sie, dass der Pannenreaktor Krümmel, der von ihren Grundstücken ja nur durch die Elbe getrennt ist, nicht wieder angeschaltet wird.
Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, weshalb sich die Regierungsfraktionen dieser Verantwortung nicht stellen. In den neun Kommunen ist parteiübergreifend die Stimmung der Bevölkerung wiedergegeben worden. Dort - vielleicht wissen das einige von Ihnen nicht - wohnen mehr als 150 000 Menschen. Sogar der CDU-Bürgermeister der Gemeinde Dahlenburg, Herr Dassinger, hat sich mit seinen Gemeinderatskolleginnen und -kollegen diesen Resolutionen angeschlossen. Frau Staudte hat auch bereits auf den Beschluss im Lüneburger Kreistag hingewiesen.
Wie aber sieht es im Niedersächsischen Landtag aus? Nehmen wir auch hier - etwas weiter weg von der Elbe - die Ängste und Sorgen niedersächsischer Bürgerinnen und Bürger ernst?
Mitnichten! Ich habe einmal das Protokoll über die erste Beratung dieses Antrages nachgelesen, über den ja leider zusammen mit der Großen Anfrage zur Energieversorgung und unserem Antrag zur Endlagerung beraten worden ist. Weder der Umweltminister noch der energiepolitische Sprecher der CDU, noch der damalige umweltpolitische Sprecher der FDP, Herr Dürr, haben sich auch nur mit einem Wort zum Thema Krümmel geäußert. Jetzt aber tun Sie so, als ob über diesen Antrag intensiv beraten worden wäre. Das ist noch nicht einmal im Fachausschuss geschehen. Als wir am Montag der vorangegangenen Woche darüber beraten haben, standen für die Beratung nur
knapp 15 Minuten zur Verfügung. Ihre Stellungnahmen waren mehr als kurz.
Sie gipfelten in der Äußerung: Wir sind nicht zuständig. - Herr Hocker, wir können es Ihnen auch unter Berücksichtigung Ihres Alters und der Kürze der Zeit, die Sie diesem Landtag angehören, nicht durchgehen lassen, dass Sie sagen: Der Antrag ist reine Schaumschlägerei. - Es ist ein Schlag in das Gesicht all der besorgten Eltern vor Ort, wenn Sie hier so etwas äußern.
Ihre Spitzenleute sowohl von CDU als auch von FDP sind in dieser Hinsicht schon erheblich weiter. Frau Merkel hat sich im Bundestagswahlkampf - Herr Wenzel hat das erwähnt - schon eindeutig dazu geäußert. Sogar Minister Sander hat noch in diesem Jahr einer Besuchergruppe gesagt, er würde diesen Pannenreaktor nicht wieder ans Netz gehen lassen. Ich frage mich: Wissen denn die Fachpolitiker in Ihren Reihen nicht, was Ihre Spitzenpolitiker zu diesem Fall von sich geben?
Machen Sie sich doch bitte einmal etwas schlauer.
Wir wissen jetzt, dass sich CDU und FDP in Schleswig-Holstein schon geäußert haben. Auch sie sind der Meinung, dieser Reaktor solle nicht wieder ans Netz. Ich beziehe mich hierbei auf Herrn von Boetticher und Herrn Koppelin. Heute steht im Kieler Landtag das Thema Krümmel ebenfalls auf der Tagesordnung. Es wäre doch ein unwahrscheinlich wichtiges Signal, wenn wir den Kolleginnen und Kollegen in Kiel heute hier vom Landtag Hannover aus sagen könnten: Wir stehen zu unserer Verantwortung
und setzen uns - das steht auch in dem Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen - in den Bund-Länder-Gremien dafür ein, dass Krümmel nicht wieder ans Netz geht und dass Vattenfall wegen fehlender Zuverlässigkeit die Betriebserlaubnis entzogen wird.
Das wäre aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Signal.
Ich hätte gern auch noch etwas zu den Leukämiefällen in der Elbmarsch gesagt. Unser ehemaliger Kollege Uwe Harden hat in der Zeit seiner Landtagstätigkeit hier ja immer wieder vehement eingefordert, dass das Land dort Verantwortung übernimmt. Wenn es eine Beweislastumkehr gäbe - darin kann ich Herrn Herzog nur zustimmen -, würde es Vattenfall sehr schwer fallen nachzuweisen, dass der Konzern oder der Forschungsreaktor Geesthacht nicht für die 17 Leukämiefälle in der Elbmarsch in 21 Jahren verantwortlich sind. Geben wir heute also ein Signal. Nehmen Sie Abstand von Ihrer kompromisslosen Pro-Atom-Einstellung und stimmen Sie dem vorliegenden Antrag zu.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Sander, Sie erinnern sich ja sicherlich noch an unser Gespräch im November letzten Jahres bei Bundesverkehrsminister Tiefensee in Berlin. Neben Ihnen und mir haben an diesem Gespräch auch die beiden Kolleginnen im Bundestag, die aus der betroffenen Region kommen, teilgenommen. Herr McAllister hat seine Teilnahme leider kurzfristig absagen müssen. Auch der Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion ist dort gewesen. Sie haben dort betont, dass die Deichverbände und die Kommunen davon überzeugt werden müssten, dass die Deichsicherheit auch im Fall einer erneuten Elbvertiefung gewährleistet ist. Was haben Sie jetzt getan, um die Position der Kommunen, die Ihnen ja immer so wichtig ist, mit in die Verhandlungen von Bund, Land und Deichverbänden einzubeziehen? Die Bedenken vor Ort sind ja immens.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen! Herr Bäumer, ich hätte mir von Ihnen an sich ein paar klare Äußerungen zur Neuordnung der Stiftungslandschaft gewünscht,
nachdem ich im November-Plenum eine ziemlich lapidare Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage erhalten habe. Damals hieß es nämlich, die Verteilung der Mittel aus der Konzessionsabgabe sei die ureigenste Aufgabe des Parlaments.
Sie wollen morgen auch über die Neuordnung der Stiftungslandschaft entscheiden.
Sie sollten dann aber vorher, wie versprochen, Herr Coenen, mit den dort tätigen Verbänden sprechen. Soviel ich weiß, gibt es noch nicht einmal eine Satzung. Trotzdem sagen Sie, es solle ohne Unterbrechung weitergehen.
Ich möchte auch gerne wissen, wie Sie, ohne mit den Verbänden gesprochen zu haben, die Staatsferne und Unabhängig der neuen Stiftung gewährleisten wollen und ob Sie als Regierungsfraktionen sich an das Wort des Ministerpräsidenten gebunden fühlen, der gesagt hat, bei einer besseren
Finanzlage würde er an eine Anhebung der Deckelung denken.
Dies habe ich in Ihrer Rede sehr vermisst. Ich würde gerne eine Antwort darauf bekommen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt nicht ganz einfach, zur Sachpolitik zurückzukommen. Aber ich will es trotzdem versuchen.
Auf den weltweit zu beobachtenden alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt hat die Wissenschaft bereits in den 70er-Jahren hingewiesen. Durch den Verlust an Arten, Genen und Lebensräumen verarmt die Natur und werden die Lebensgrundlagen der Menschheit bedroht. Verloren gegangene Biodiversität lässt sich nicht wiederher
stellen. Der Verlust ist irreversibel. Es hat mehrere Jahrzehnte gedauert, bis sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat. Bei einigen ist sie leider immer noch nicht angekommen.
Viele Jahrzehnte hatten wir geglaubt, bei der Natur handele es sich um eine Art kostenlosen Selbstbedienungsladen, der seine Regale ohne unser Zutun immer wieder neu befüllt. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir dann mit Entsetzen festgestellt: Das Angebot ist auch bei uns in Deutschland, auch in Niedersachsen, geringer geworden, die Qualität schlechter. Wachen wir also endlich auf aus dem Traum, die natürlichen Ressourcen seien unerschöpflich und wir könnten auf biologische Vielfalt schon irgendwie verzichten! Fakt ist stattdessen: Die Sicherung der biologischen Vielfalt gehört zu den großen Nachhaltigkeitsforderungen des 21. Jahrhunderts. Die stete Verfügbarkeit von ausgeglichenen Ökosystemen und genetischen Ressourcen sowie einer breiten Vielfalt von Arten liegt im ureigenen Interesse von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft gleichermaßen.
Weil letzterer Aspekt, die ökonomische Bedeutung der Artenvielfalt, im Antrag der Grünen unserer Meinung nach nicht hinreichend zur Sprache gekommen ist, haben wir nach intensiver Diskussion im Ausschuss unseren Antrag „Zukunftskapital Biologische Vielfalt sichern“ vorgelegt, der im JuliPlenum leider direkt an den Ausschuss überwiesen worden ist. Dieser Ergänzungsantrag sollte einige der Themen, die im Antrag der Grünen noch nicht behandelt worden waren, neu beleuchten. Die Grünen hatten bereits im April, noch vor der 9. Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen Vielfalt in Bonn, ihren Antrag eingebracht, der im Wesentlichen das enthält, was das Bundeskabinett in einer nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bereits im November 2007 beschlossen hatte.
Jetzt frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Hat die von Ihnen so geschätzte Kanzlerin und haben mit ihr die CDU-Ministerinnen und -Minister der Großen Koalition in Berlin etwas beschlossen, was völlig skandalös und abwegig ist und das Sie deshalb ablehnen wollen? Ich meine, dass wir es uns nicht erlauben können, das abzulehnen, was den Schutz unserer Lebensgrundlage bedeutet; denn nichts anderes bedeutet der Einsatz für den Erhalt der Biodiversität. Nur funktionierende Ökosysteme bieten uns das, was wir zum Überleben brauchen, nämlich sauberes Wasser, gesunde Luft und Böden, auf denen wir anbauen
können. Weil wir das verstanden haben, stehen wir gemeinsam mit den Grünen für die Forderung, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und dafür der Landesregierung einen Maßnahmenkatalog und konkrete Daten abzufordern, um endlich Verbindlichkeiten beim notwendigen Handeln zu schaffen.
Wir fordern gemeinsam mit den Grünen die Landesregierung auf, endlich der Initiative Countdown 2010 der Weltnaturschutzorganisation IUCN beizutreten, wie es die Nachbarländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen oder bereits getan haben. Die Niedersächsischen Landesforsten als Bewirtschafter des Landeswaldes haben dies zwar im April dieses Jahres getan - das ist ein erster richtiger Schritt -, aber das reicht beileibe nicht aus.
Jetzt frage ich Sie von den Regierungsfraktionen: Ist es Ihnen nicht peinlich, dass Niedersachsen im Umweltranking der Länder und auch bei diesem Thema wieder hinterherhinkt und das Schlusslicht im Ländervergleich bildet?
Ich fordere Sie auf: Lassen Sie uns doch endlich gemeinsam aktiv werden und das ändern. Es gibt doch schon Schritte in die richtige Richtung. Im April startete die Kampagne der Niedersächsischen Landesregierung zum Thema „Biologische Vielfalt“. Einige von uns waren in Braunschweig dabei. Aber meinen Sie, eine halbjährige Kampagne, die Ende August dieses Jahres endete, sei das, was wir brauchen? Das ist es beileibe nicht! Umweltbildung zu diesem Thema muss eine Daueraufgabe sein; eine halbjährige kurze Maßnahme reicht da nicht.
Wegen der Kürze der Zeit - in 30 Minuten müssen wir hier über drei Anträge diskutieren - will ich auf den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nur ganz kurz eingehen. Vorab erlauben Sie mir einen kleinen Tipp: Wer glaubt, den Umweltminister für sein ach so emsiges Bemühen auf diesem Feld loben zu müssen, der sollte ihm meiner Meinung nach lieber einen persönlichen Brief schicken und das nicht in einem Entschließungsantrag zu so einem wichtigen Thema tun.
Jetzt geht es darum, endlich etwas Zukunftsweisendes zu beschließen. Im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen steht aber nur Altbekanntes und nichts zukunftsweisendes Neues. Wenn wir das Artensterben stoppen wollen, müssen wir mehr tun als das, was im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen steht.
Herr Minister, ich darf Sie daran erinnern, dass Sie im Mai dieses Jahres bei der Sonderkonferenz der Umweltminister doch auch unterschrieben haben, dass Niedersachsen die Ziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt mitträgt und sich gemeinsam mit den anderen Bundesländern für die nachhaltige Nutzung und den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland und in der Welt einsetzt. Warum handeln Sie dann nicht entsprechend, statt nur das, was sich in den vergangenen Jahren als nicht ausreichend erwiesen hat, weiterzuführen? Ich denke, es ist nötig, dass wir in diesem für das Land so wichtigen Punkt gemeinsam an einem Strang ziehen. Deshalb bitte ich die Regierungsfraktionen: Springen Sie über Ihren Schatten. Ziehen Sie den inhaltsleeren Änderungsantrag zurück, und stimmen Sie stattdessen für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und für unseren Ergänzungsantrag.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Aussage des Ministers „weniger Personal, weniger dummes Zeug“ und der Tatsache, dass in der letzten Zeit im Ministerium für Umwelt und Klimaschutz einige neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit FDP-Parteibuch eingestellt worden sind, frage ich die Landesregierung und hier besonders den Minister, ob nur bei Leuten mit FDP-Parteibuch die Garantie besteht, dass kein dummes Zeug gemacht wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wird die Diskussion um eine weitere geplante Fahrrinnenanpassung der Elbe, wie es verharmlosend formuliert wird, eine unendliche Geschichte? - Es scheint so zu kommen; denn trotz des neuen Bündnisses im Hamburger Rathaus, trotz grüner Beteiligung am Hamburger Senat ist man dort nicht zu neuen Einsichten hinsichtlich dieses enormen Eingriffes gekommen. Es wird wohl auch nicht zu einer Kurskorrektur kommen.
So heißt es denn in der Koalitionsvereinbarung von CDU und GAL in Abschnitt IV - Wirtschaft und Natur - im Kapitel „Elbvertiefung“ lapidar - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: Die Koalitionspartner sind sich über die Sinnhaftigkeit der Elbvertiefung uneinig. - Weiter steht dort aber
auch, dass das laufende Planfeststellungsverfahren dennoch fortgeführt wird.
Man stelle sich vor: Die GAL, ehemals unerbittliche Kritikerin der geplanten Maßnahme, wird gegebenenfalls mit ihrer Umweltsenatorin im Rahmen ihrer Zuständigkeit an der Umsetzung der Elbvertiefung mitwirken.
Zwar heißt es später in der Koalitionsvereinbarung, dass sich die Koalitionspartner einig sind, dass es nach Realisierung und Vollzug dieser Maßnahme keine weitere Elbvertiefung geben wird. - Aber: Die Worte hör’ bzw. les’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Denn auch vor der letzten Elbvertiefung 1998/1999 hat man uns im Hamburger Umland gesagt: Das ist definitiv die letzte Elbvertiefung. - Es hat aber nur ein paar Jahre gedauert, bis dieser Beschluss null und nichtig war.
Herr Wenzel oder auch Herr Klein, wie fühlen Sie sich nun nach dieser Entscheidung Ihrer Parteifreunde in Hamburg? - Sie müssen sich doch - und da haben Sie mein uneingeschränktes Mitgefühl - verraten und verkauft fühlen.
Noch im November vergangenen Jahres, am Ende der 15. Wahlperiode, haben Sie doch, Herr Klein, einen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht, mit dem Sie die Landesregierung aufforderten, sich noch vor der Landtagswahl zu verschiedenen Entscheidungskriterien zu äußern, bei deren Nichterfüllung das Einvernehmen zur geplanten Elbvertiefung versagt werden sollte. Dieser Antrag ist leider der Diskontinuität anheimgefallen, aber das Thema ist immer noch bzw. wieder brandaktuell und treibt die Menschen hinter den Deichen in den Landkreisen Cuxhaven, Stade, aber auch bei mir im Landkreis Harburg um.
Deshalb haben wir dieses Thema erneut auf die Tagesordnung dieses Hohen Hauses gesetzt. Jetzt, wo der Wahlkampf beendet ist, hoffe ich sehr, dass wir bei der Diskussion im Landtag und auch in den Fachausschüssen den Sachargumenten zugänglicher sein werden, als es in der Wahlkampfphase der Fall war, und dass wir die neuen
Fakten unaufgeregt diskutieren und bewerten können.
Dabei gucke ich bewusst in die Richtung von Herrn McAllister: Im letzten Jahr, als wir die Petition des Regionalen Bündnisses gegen Elbvertiefung diskutiert haben, haben Sie von CDU und FDP sich geweigert, diese Eingabe, die von mehr als 13 000 Personen unterschrieben worden ist, der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Da hätten Sie schon Farbe bekennen und zeigen können, wie Sie zur Elbvertiefung stehen.
Aber ich brauche ja gar nicht so weit zurückzuschauen. Herr McAllister wird sich sicherlich noch an die Otterndorfer Erklärung aus dem Januar dieses Jahres erinnern, in der sich alle Landtagskandidaten aus dem Wahlkreis - u. a. Herr McAllister, aber auch Hans-Jürgen Klein von Bündnis 90/Die Grünen - übereinstimmend zur geplanten Elbvertiefung geäußert haben. Da war Punkt 1: Die geplante weitere Elbvertiefung wird einhellig abgelehnt. In weiteren Punkten wurde begründet, warum.
- Herr Dammann-Tamke, Sie kommen bestimmt noch zu Wort. Oder wer macht das für Sie? Macht das Herr McAllister selbst?
- Ich habe ja gesagt: Das ist die Vergangenheit. Ich wollte Sie nur an Ihre Worte erinnern, damit Sie sich nachher nicht davonstehlen können, was ja nicht selten der Fall ist.
Mit dem nun vorliegenden Antrag, Herr Klein, haben wir uns recht nah an Ihren Antrag angelehnt. Wir haben ihn aktualisiert. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass sich der Minister - es passiert mir ja nicht sehr häufig, dass ich ihn einmal loben
muss - auch sehr kritisch zu dem bisherigen Verlauf der Abarbeitung der Planfeststellung geäußert hat. Er sagte noch am 8. April im Stader Tageblatt, er halte die Hamburger Gutachten für mangelhaft. Er hatte ja auch den Verfassern der Otterndorfer Erklärung in einem Schreiben mitgeteilt, dass er für das Land Niedersachsen drei weitere neutrale Gutachten fordert. Das ist, denke ich, ein ganz wichtiger Aspekt. Dazu werden wir, so hoffe ich, nicht nur im Fachausschuss, sondern auch hier im Plenum Einigkeit herstellen können. Ich werde Herrn McAllister bitten, auf seine Kolleginnen und Kollegen im Fachausschuss Einfluss zu nehmen, damit wir zu einer einhelligen Position kommen.
Ohne diese neutralen Gutachten kann die Landesregierung nicht ihr Einvernehmen erteilen.
Außerdem ist mir auch das ein Anliegen, was der Landrat des Landkreises Stade angemerkt hat, nämlich dass die vorgezogene kleine Elbvertiefung, die Schlickfalle zwischen Hanskalbsand und Wedel, die Hamburg so en passant realisieren wollte, ohne die zuständigen Gremien im Landkreis Stade, u. a. haben sie ihren eigenen - - -
- Herr McAllister, charmant wie immer.
- Dass Sie klatschen, wundert mich. Vielleicht war meine Ironie nicht deutlich genug.
Um noch einmal auf die Mini-Elbvertiefung zu kommen: Die Hamburger haben jetzt ja zunächst davon Abstand genommen, diese Schlickfalle einzurichten, ohne dass sie im Planfeststellungsverfahren mit behandelt wird.
- Herr McAllister, halten Sie mal Ihren Mund! Sie haben anschließend noch genug Zeit, sich zu äußern.
Ich möchte gern von Ihnen - wenn nicht heute, dann spätestens bei der abschließenden Beratung unseres Antrages - hören, dass Sie ohne Wenn und Aber zu der von Ihnen unterschriebenen Otterndorfer Erklärung stehen.
Wir werden sehr genau darauf achten, dass Sie sich da nicht in die Büsche schlagen, sondern zu Ihrem Wort stehen.
Ich bin fast schon bei meinen abschließenden Worten. - Wie ich eingangs schon gesagt habe, hoffe ich auf eine sachliche Diskussion. Ich bedauere fast, dass Sie nicht im Fachausschuss sind, Herr McAllister;
denn da diskutieren wir in der Regel sachorientiert und unaufgeregt.
Da hätten Sie es gar nicht nötig, relativ diffamierend dazwischenzurufen.
Ich bin gespannt auf Ihre Einlassungen zu diesem Thema. In der abschließenden Beratung dieses Antrages werden wir dann ja sehen, wie CDU und FDP dazu stehen.
Schönen Dank.