Protocol of the Session on September 7, 2010

(Zuruf von Ursula Helmhold [GRÜNE])

Das kann nicht funktionieren, das ist nicht richtig.

Übrigens frage ich die Grünen auch: Wo ist denn dabei die Gleichbehandlung? Warum wollen Sie Torf mit einer Abgabe belegen, Kalkstein aber nicht? - Das ist doch fragwürdig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2382 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2494 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/2773 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2795

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Mir liegt eine Wortmeldung des Kollegen Dr. Sohn vor.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten im Ausschuss die Bedenken des DGB zu diesem Vorschlag vorgetragen. Ich möchte das noch einmal erwähnen, weil wir den Eindruck hatten, dass sowohl in der schriftlichen Vorlage, in der Drs. 16/2494, als auch in den Beratungen nicht auf diese Bedenken eingegangen worden ist.

Deshalb trage ich sie Ihnen noch einmal vor: Neben einigen anderen Bedenken, die ich jetzt außen vor lasse, sagt der DGB, § 2 des Gesetzentwurfes, nach dem der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag auch für Dienstherrenwechsel innerhalb des Landes Niedersachsen gelten soll, widerspreche der Absicht, mobiliätsfördernde Vorschriften zu schaffen.

Wenn man in die Ausschussprotokolle schaut, dann stellt man fest, dass diese Bedenken mit dem Argument, es gehe um das Überschreiten von Landesgrenzen, zurückgewiesen worden sind.

Auch nach der Referierung der DGB-Position, die er in seiner Stellungnahme geäußert hatte, ist in der schriftlichen Vorlage im Wesentlichen auf die Problematik der Überschreitung von Landesgrenzen eingegangen worden. Auf die Kritik des DGB ist überhaupt nicht eingegangen worden. Wir halten die Kritik des DGB daher für nicht entkräftet. Aus diesem Grunde lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich erteile dem Kollegen Hilbers von der CDUFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag ist im Ausschuss für Haushalt und Finanzen umfangreich diskutiert worden. Er ist von fast allen Fraktionen begrüßt worden, weil er die Mobilität

der Beamtinnen und Beamten im Lande und über Landesgrenzen hinweg erleichtern soll.

Nach der Föderalismusreform ist den Ländern eine größere Freiheit bei der Gestaltung des Besoldungsrechts eingeräumt worden. Folglich muss diese Lösung getroffen werden, damit diese Dinge bei einem Dienstherrenwechsel von Beamtinnen und Beamten geregelt werden können.

Zukünftig wird die Versorgungsleistung nicht erst im Pensionsfall aufgeteilt, sondern schon dann, wenn der Wechsel stattfindet. Das ist zeitgerechter und vor allem auch gezielter machbar und schafft letztendlich die Grundlage dafür, überhaupt Mobilität bei einem Dienstherrenwechsel herbeizuführen.

Die Kritik des DGB ist dort durchaus angesprochen worden, Herr Dr. Sohn. Sie ist aber eben nicht stichhaltig, weil dies sowohl über Landesgrenzen hinweg wie auch unter Dienstherren im Lande geregelt werden kann. Zukünftig müssen die Kommunen bei der Doppik ohnehin Rückstellungen dafür bilden und ihre Pensionsverpflichtungen ergebnistechnisch abbilden. Insofern können sie sie dann auch ausgleichen. Im Übrigen ist die Großzahl der Kommunen in Niedersachsen in Versorgungskassen organisiert. Die dort erhobenen Umlagen bilden die entsprechenden Zahlungen ab, die zu leisten sind, damit zukünftige Beamtenversorgung im Pensionsfalle stattfindet.

Dieses Gesetz erschwert also nicht die Mobilität, sondern sichert sie letztendlich. Ohne diesen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag wäre das alles viel schwieriger unter den Kommunen und unter den Ländern zu regeln. Insofern ist er ausdrücklich zu begrüßen.

Auch die Kritik des DBG ist hier nicht stichhaltig. Das ist alles im Einzelnen dargelegt worden. Der Dienstherrenwechsel ist einfach möglich. Auch die vom DBG angesprochene Familienzusammenführung wird nicht gefährdet. Das Problem der nicht zahlungskräftigen Kommunen oder nicht zahlungskräftigen Dienstherren, die einem Wechsel im Wege stehen, stellt sich ebenfalls nicht. Das wurde alles im Ausschuss entsprechend entkräftet und ist nicht stichhaltig. Auch in der Begründung des Gesetzes zum Staatsvertrag ist dies noch einmal ausdrücklich ausgeführt. Dort kann man es nachlesen. Es wurde also sehr wohl auf diese Kritik eingegangen; sie ist am Ende aber nicht stichhaltig.

Deswegen bitte ich darum, das vorliegende Gesetz zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile der Kollegin Geuter von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu: Es gibt eine spannendere Lektüre als den Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Er ist aber unverzichtbar, weil wir damit regeln, in welcher Form die Verteilung der Versorgungskosten bei einem Dienstherrenwechsel erfolgen soll.

Die bisherige Regelung im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes - das ist schon gesagt worden - kann nicht mehr Anwendung finden, nachdem wir in der Föderalismuskommission I beschlossen haben, dass die Länder eigene Regelungen treffen können. Niedersachsens Beamtinnen und Beamte haben das ja seit Jahren zum Teil auch sehr schmerzlich erfahren müssen.

(Zustimmung von Johanne Modder [SPD])

Um die Mobilität von Beamtinnen und Beamten auch weiterhin möglich zu machen, sind daher Regelungen erforderlich, um diesen einvernehmlichen Dienstherrenwechsel zu ermöglichen; denn ohne eine entsprechende Regelung wäre demnächst bei jedem Wechsel eine einzelvertragliche Vereinbarung erforderlich. Dann möchte ich auch diejenigen hören, die mit dieser Regelung leben müssen.

Das Abfindungsmodell, das jetzt zwischen Bund und Ländern vereinbart worden ist, hat das Ziel, die Unterschiedlichkeit der Beamtenbesoldung und -versorgung in den einzelnen Bundesländern so in die Berechnung der Versorgung aufzunehmen, dass die verursachungsgerechte Verteilung der Versorgungslasten einigermaßen sichergestellt ist. Jeder Dienstherr hat die Versorgungslasten abzulösen, die nach dem für ihn geltenden Recht begründet wurden.

Neben dem Staatsvertrag enthält dieser Gesetzentwurf auch Regelungen für den landesinternen Dienstherrenwechsel. Herr Dr. Sohn hat übrigens recht. Wir haben im Ausschuss lange, oft und viel darüber diskutiert; wir haben auch eine Vielzahl von Fragen gestellt und überlegt, wie in den ein

zelnen Fällen damit umzugehen ist. Denn es ist sicherlich nicht ganz auszuschließen, dass dies im Einzelfall für eine abgebende Dienststelle bei ungünstigen Umständen bedeuten kann, dass in einem Haushaltsjahr eine unvorhergesehen große Summe aufgebracht werden muss. Dafür gibt es in diesem Gesetzentwurf allerdings eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, auch in diesem Fall, und zwar nachrangig, einzelvertragliche Regelungen zu treffen, die die einzelne Behörde dann nicht überfordern sollen. Es ist uns zugesagt worden, dass solche Fälle vom Finanzministerium begleitet werden, um den entsprechenden Dienstherrenwechsel möglich zu machen.

Unter Abwägung aller Umstände sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es für die Beamtinnen und Beamten, die den Dienstherrn wechseln möchten, sinnvoller ist, dass sie jetzt Rechtssicherheit haben und wissen, worauf sie sich in Zukunft einzulassen haben, als dass wir sie darauf verweisen müssen, dass demnächst einzelvertragliche Regelungen getroffen werden müssen.

Die Folgen der Föderalismusreform für die Situation der Beamtinnen und Beamten in den einzelnen Bundesländern und das Kompetenzwirrwarr, das wir damit geschaffen haben, lassen sich mit diesem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag sicherlich nicht einschränken. Aber wir können die Regelungen für die betroffenen Beamtinnen und Beamten so nachvollziehbar wie möglich gestalten.

Ein Punkt ist sicherlich noch spannend: Herr Hilbers hat eben darauf hingewiesen, dass in den Kommunen aufgrund der Doppik Rückstellungen für die Beamtenversorgung zu bilden sind, dass also zumindest formal für die Kommunen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Wenn wir wissen, wie hoch die Anzahl der Beamtinnen und Beamten ist, die in Niedersachsen neu in den Landesdienst eintreten, werden wir natürlich mit Interesse verfolgen, was man im Landeshaushalt mit den Abfindungsbeträgen macht, die wir dann von den jeweiligen abgebenden Dienststellen bekommen haben; denn im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern und zum Bund gibt es in Niedersachsen noch keinerlei Pensionsfonds oder eine ähnliche Regelung. Diese Frage ist aber auch an anderer Stelle zu diskutieren.

Wir werden dem VersorgungslastenteilungsStaatsvertrag unter Abwägung aller Umstände heute zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile dem Kollegen Grascha von der FDPFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP-Fraktion wird dem VersorgungslastenteilungsStaatsvertrag zustimmen, und zwar aus einem sehr einfachen Grund: Die Mobilität unserer Beamtinnen und Beamten wird durch diesen Staatsvertrag gesteigert, und das ist gut. Das hilft uns. Es ist eben nicht so, wie es der DGB formuliert - die Linken haben sich dem ja angeschlossen -, dass die Mobilität erschwert wird. Im Gegenteil: Der Staatsvertrag schafft die Voraussetzung dafür, dass die Mobilität gestärkt wird. Wir haben heute ein relativ bürokratisches Verfahren, wenn Beamtinnen und Beamte ihren Dienstherrn wechseln wollen. Es werden laufende Ausgleichszahlungen geleistet. Dieser Staatsvertrag schafft die Möglichkeit, dass Pauschalabfindungen gezahlt werden. Das bedeutet eine erhebliche Bürokratiereduzierung.

Meine Damen und Herren, das Thema Kommunen ist angesprochen worden. Selbstverständlich sind die Kommunen verpflichtet, für diesen Fall Vorsorge zu treffen. Das macht sie im Übrigen auch als gute Arbeitgeber aus. So hat es der DGB an dieser Stelle ja auch formuliert. Von daher denke ich, dass dieses Thema im Rahmen der Doppik ohnehin von großer Bedeutung ist.

Ich will es kurz machen, weil dies im Grunde genommen der einzige Punkt ist, der strittig ist. Ansonsten begrüßen wir es selbstverständlich, dass wir hier zu einer breiten Zustimmung zu diesem Staatsvertrag kommen. Es ist eine gute Lösung und zeigt, dass der Föderalismus in Deutschland funktioniert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich erteile dem Kollegen Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir finden, dass die hier zur Entscheidung stehende Regelung notwendig und sachgerecht ist. Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen. Wir begrüßen diese Regelung zum einen als einen Beitrag zur