Es ist das primäre Ziel der Landesregierung, alle in Niedersachsen einheimischen wild lebenden Pflanzen- und Tierarten in ihren natürlichen Lebensräumen in ausreichend großen Populationen, und damit in ihrer gesamten genetischen Vielfalt, zu erhalten. Dazu hat die Landesregierung auf Grundlage der Landtagsentschließung vom 13. November 2008 - Drs. 16/652: „Biologische Vielfalt durch eine niedersächsische Artenschutzstrategie erhalten und vergrößern“ - eine umfassende landesweite Strategie entwickelt und setzt diese systematisch handelnd um.
Dabei wird sowohl dem Schutz von Lebensräumen als auch dem Schutz gefährdeter Einzelarten größte Aufmerksamke Niedersachsen praktizierten Lebensraumschutz sind das Niedersächsische Moorschutzprogramm, das Niedersächsische Fließgewässerprogramm und das Wallheckenschutzprogramm.
Darüber hinaus konzentriert sich die Landesregierung auf die Erhaltung, Förderung und Wiederaniedlung stark gefährdeter
che an ihre Umwelt stellt, sind der Schutz von Lebensräumen und der Schutz von Einzelarten kein iderspruch, sondern untrennbar miteinander den. Insbesondere
arten sind die Spezialisierungen und Lebensraumnsprüche oft so komplex, dass sie gleich mehrere ebensraumtypen betreffen. So brüten Wieseneihen in Getreidefeldern und Grünlandflächen, uchen ihre Nahrung aber auch
stellen sich vielfach die Lebensraumansprüche von ugvogelarten dar, die im tropischen Afrika überintern und in Nieders
solchen komplexen Lebensraumansprüchen als Leitarten für Naturschutzbemühungen zu wählen, acht also Sinn. Die in der Anfrage zitierten kritichen Äußerungen sind deshalb nicht sachge
erpaare gezählt wersgesamt haben 40 Vogelarten, die Mitte der 970er-Jahre in der Roten Liste der gefährdeten eführt wurden, im Bestand zugenommen. Bei 15 dieser 40 Arten ist die Zunahme sogar so ausgeprägt, dass aus der Roten
Auch rarten si Einwande t der Biber zwischen und Ems. d zunehm von einer der Besei e Erfolgsg Harz begon s. 20 Tiere wurden sind mehr als 40 Ju n. Derzeit wird am Steinh , den vor et schen Nerz eten Tiere zuch
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Arten bei der Fachbehörde für Naturschutz, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtchaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dokuentiert. Davon gelten 4 884 Arten als g
Niedersachsen gelungen, positive Bestandsenticklungen zu erreichen, die in den Weißen Listen okumentiert sind. So
von Schwarzstorch und Kranich deutlich zugenommen. Der Schwarzstorchbestand verdoppelte ich seit den 1970er-Jahren auf heute mehr als 40 rutpaare. Im selben Zeitraum stieg die Zahl bründer Kranich
Gleichzeitig breiteten sich beide Arten nach Westen aus. Auch spektakuläre Wiederansiedlungen sind zu verzeichnen. See- und Fischadler treten nach fast 100-jähriger Abwesenheit wieder als Brutvögel in Niedersachsen auf. In 2009 konnten 24 Seeadler- und 8 Fischadl den. In 1 Brutvögel g
beim Schutz der einheimischen Säugetie nd große Erfolge zu verzeichnen: Durch rung und aktive Wiederansiedlung is in Niedersachsen auf dem Vormarsch. In leben über 500 Tiere an Elbe, Leine Der Biber und der ebenfalls im Bestan ende Fischotter profitieren dabei auch deutlich besseren Wasserqualität und tigung von Wanderhindernissen. Ein eschichte in Niedersachsen ist die im nene Wiederansiedlung des Luchse
uder Meer der Versuch unternommen wa 80 Jahren ausgestorbenen Europäi wieder anzusiedeln. Die dafür verwend stammen aus erfolgreichen Erhaltungs
ive Bestandstrends zeigen auf, wo de rkt Herausforderungen im Arten- und aumschutz bestehen. Der auffälligste bei Brutvögeln findet derzeit in der in sch genutzten Landschaft statt. Betr abei nicht nur Arten mit hohen Lebensra üchen, sondern inzwischen auch eh e Arten. Insge
n, landwirtschaftlich genutzten Feldflu enden Brutvogelarten als im Bestan t. Dazu gehören u. a. Kiebitz, Rebhuhn, rche und Wiesenpieper. Hier sind besond ngungen erforderlich, die ressortübe mzusetzen sein werden.
Niedersachsen hat in den vergangenen sgesamt 71 Vogelschutzgebiete und ebiete mit einer Gesamtfläche 00 ha (incl. 12-Seemeilen-Zone) als Na Gebiete
meldet. Dies entspricht 16,1 % der Landesfläche Niedersachsens. Jedes dieser Gebiete hat eine naturschutzfachliche Qualität europäischer Dimension. Diese Qualität wird bestimmt durch die jeweils wertbestimmenden Arten und Lebensräume, die Grund für die spezielle Gebietsmeldung waren. Deshalb ist auch für jedes einzelne Gebiet auf der Grundlage einer entsprechenden Analyse ein Konzept für die Erhaltung und Entwicklung dieser wertbestimmenden Arten und Lebensräume zu erstellen und umzusetzen. Zuständig dafür sind im Ergebnis der Verwaltungsreform in Niedersachse die unteren Naturschutzbehörden. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung durch die Fachbehörde für Naturschutz, den NLWKN, den Handlungsbedarf dahin gehend analysiert, für welche Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume prioritär Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Arten und Lebensraumtypen, die wertbestimmend fü
gungen aber auch auf weitere Arten und Biotope von nationaler und niedersächsischer Bedeutung zu richten. Seit Anfang 2009 werden vom NLWKN sogenannte Vollzugshinweise erarbeitet. Die Vollzughinweise enthalten Angaben zu den wichtigsten Vorkommen der oben genannten Arten und Lebensraumtypen, Vorschläge für konkrete Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Hinweise auf geeignete Finanzierungs- und Vollzugsinstrumente. Die Vollzugshinweise wurden den unteren Naturschutzbehörden übermittelt. Auf der
seinnkungen zum Tragen kommt. Insgesamt erden für das KoopNat und den Erschwernisausleich im Jahr 2010 Landes- und EU-Mittel in Höhe s 11,5 Millionen Euro aufgewendet. ies bedeutet gegenüber dem Jahr 2003 für Veragsflächen fast und für den Mitteleinsatz deutlich als eine Verdoppelung (2003: Mitteleinsatz: ,8 Millionen Euro; Vertragsfläche: 22 500 ha).