Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Fortbildung von Tagespflegepersonen (Ziffer 2.2 der Richtlinie) 3 493 622,94 7,94 1 642 745,00 5 136 36
Bereitstellung Kindertagespflege (Ziffer 2.3 der Richtlinie) 17 013 341,18 17 554 356,00 34 567 697,18
Des Weiteren: Maßnahmen des überörtlichen Trägers nach § 8 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Tagespflege, Internetportal
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat noch im Dezember 2009 Abschiebungen nach Syrien für „problematisch“ gehalten. In mehreren Fällen war bekannt geworden, dass die abgeschobenen Personen in Syrien verhaftet wurden und die syrischen Behörden keine Auskunft über deren Verbleib erteilt haben. Ihnen wurde die „Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland“ vorgeworfen. Deshalb wurde ein Entscheidungsstopp verfügt, und die Länder wur
den gebeten, anstehende Abschiebungen mit besonderer Sorgfalt und dem Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen.
der geändert. „Nach der Bewertung der vorliegenden Informationen ist eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Asylentscheidungspraxis zum Herkunftsland Syrien nicht angezeigt“, wird ein Sprecher des BMI in der taz vom 22. März 2010 zitiert. Das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle aber „grundsätzlich eine besonders sorgfältige Einzelfallprüfung“ durchführen.
In den letzten Monaten sen mehrere Fälle von Abschiebungen nach Syrien bekannt. Einige Männer traten zwischenzeitlich im Abschiebungsgefängnis Langenhagen in den Hungerstreik, um ihre Abschiebung nach Syrien zu verhindern. Neben
dem Vollzug sind auch die niedersächsischen Ausländerbehörden an den Abschiebungen beteiligt und somit mitverantwortlich.
rden sind nicht erächtigt, für abgelehnte Asylbewerber - abweihend von der Entscheidung des Bundesamtes - gshindernisse zu prüfen und festzustellen. Dies liegt im al Verantwortungsbereich des Bundesam der Verwaltungsge
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2. Was hat sich in Syrien geändert, dass Abschiebungen dorthin seit März nicht mehr als „problematisch“ anzusehen sind? Teilt die Landesregierung die diesbezügliche Einschätzung des BMI, oder wird diese durch die Landesregierung nicht weiter überprüft?
3. Inwiefern hat die Landesregierung zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse gemäß der Bitte des BMI bis März mit besonderer Sorgfalt geprüft, und was hat sich an dieser Prüfung seit März geändert?
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort zur Mündlichen Anfrage Nr. 35 im Januar-Plenum 2010 bereits ausführlich zu den Zuständigkeiten bei der Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen, zu der Bewertung und Umsetzung der vom Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 16. Dezember 2009 geäußerten Prüfbitte hinsichtlich der Rückführungen nach Syrien und der Beurteilung einer möglichen Gefährdung für abgelehnte Asylbewerber bei ihrer Rückkehr nach Syrien Stellung genommen.
Mit Schreiben vom 2. März 2010 hat das Bundesinnenministerium die dass nach dort vorliegenden Erkenntnissen zu dem Fall eines nach seiner Rückführung nach Syrien inhaftierten abgelehnten Asylbewerbers eine grundsätzliche Änderung der bisherigen - bis Ende November 2009 geltenden - Entscheidungspraxis nicht angezeigt ist. Gleichzeitig wurden die Länder davon unterrichtet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidungstätigkeit für das Herkunftsland Syrien wieder aufnehmen werde.
Zu 1: Eine mögliche Gefährdung nach einer Rückkehr in da dem dafür zuständig und Flüchtlinge geprüft und festgestellt. Diese Entscheidungen können verwaltungsgerichtlich überprüft werden. Wird vom Bundesamt (oder vom Verwaltungsgericht) eine Rückkehrgefährdung nicht festgestellt und die Abschiebung in das Herkunftsland angedroht, sind die Ausländerbehörden gemäß § 42 AsylVfG an diese Entsch
Fall des in Syrien inhaftierten abgelehnte werbers, die Bewertung dieses Falles d uswärtige Amt und die Erkenntnisse rnationalen Abfrage zur Situation de
ehrer nach Syrien hat das Bundesministe s Innern zum Anlass genommen, seine an das Bundesamt vom November 2 eben. Danach werden Entscheidungen und Asylfolgeanträge syrischer Asylbewe ehr zurückgestellt. Die Landesregierung ituation der Rückkehrer nach Syrien gehenden Erkenntnisse.
cht des Auswärtigen Amtes vom 22. r 2009 unterrichtet worden. Gleich darauf hingewiesen, dass die von der g nach Syrien bet