Protocol of the Session on August 19, 2010

Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Fortbildung von Tagespflegepersonen (Ziffer 2.2 der Richtlinie) 3 493 622,94 7,94 1 642 745,00 5 136 36

Bereitstellung Kindertagespflege (Ziffer 2.3 der Richtlinie) 17 013 341,18 17 554 356,00 34 567 697,18

Vernetzung des Betreuungsangebots (Ziffer 2.4 der Richtlinie) 630 148,74 52,74 504 404,00 1 134 5

neue Betreuungsmodelle (Ziffer 2.5 der Richtlinie) 244 296,47 51,47 618 455,00 862 7

Förderung besonderer Zielgruppen durch Betreuu

Bereitstellung ergänzender ng (Ziffer 2.6 der Richtlinie) 7 702 287,69 3 686 737,00 11 389 024,69

47 943 370,75 31 366 000,00 79 309 370,75

Des Weiteren: Maßnahmen des überörtlichen Trägers nach § 8 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Tagespflege, Internetportal

5 Abs. gespflegebüros, www

2 SGB VIII (u. a. Förderung des Nds. Kinderta

.familien-mit-zukunft.de) sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 45 der Abg. Filiz Polat und Ina Korter (GRÜNE)

Wie verantwortet die Landesregierung Abschiebungen nach Syrien?

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat noch im Dezember 2009 Abschiebungen nach Syrien für „problematisch“ gehalten. In mehreren Fällen war bekannt geworden, dass die abgeschobenen Personen in Syrien verhaftet wurden und die syrischen Behörden keine Auskunft über deren Verbleib erteilt haben. Ihnen wurde die „Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland“ vorgeworfen. Deshalb wurde ein Entscheidungsstopp verfügt, und die Länder wur

den gebeten, anstehende Abschiebungen mit besonderer Sorgfalt und dem Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen.

Diese Einschätzung hat sich im März 2010 wie

wurden in Niedersach

der geändert. „Nach der Bewertung der vorliegenden Informationen ist eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Asylentscheidungspraxis zum Herkunftsland Syrien nicht angezeigt“, wird ein Sprecher des BMI in der taz vom 22. März 2010 zitiert. Das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle aber „grundsätzlich eine besonders sorgfältige Einzelfallprüfung“ durchführen.

In den letzten Monaten sen mehrere Fälle von Abschiebungen nach Syrien bekannt. Einige Männer traten zwischenzeitlich im Abschiebungsgefängnis Langenhagen in den Hungerstreik, um ihre Abschiebung nach Syrien zu verhindern. Neben

dem Vollzug sind auch die niedersächsischen Ausländerbehörden an den Abschiebungen beteiligt und somit mitverantwortlich.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sich niedersächsische Behörden nicht an Ab

Länder davon unterrichtet,

ich die Anfrage

s Heimatland wird für Asylbewerber von en Bundesamt für Migration

eidung an

rden sind nicht erächtigt, für abgelehnte Asylbewerber - abweihend von der Entscheidung des Bundesamtes - gshindernisse zu prüfen und festzustellen. Dies liegt im al Verantwortungsbereich des Bundesam der Verwaltungsge

rkenntnisse zu dem n Asylbe urch das A aus einer inte r Rückk rium de Weisung 009 aufzuh über Asyl- rber nicht m hat zur S keine weiter

Zu 3: n Ministeri und Sport vom 7. Januar 2010 n Ausländerbehörden übe ngen des B cLageberi Dezembe zeitig wurde Rückführun roffenen abgelehnten Asylbewer Rückkehrg einem Asylfolgeantrag durch

Abg. Dirk Toepffer, Rudolf

rharzer Wasserwirt

schiebungen beteiligen, die die abgeschobenen Personen in Haft oder Folter führen?

2. Was hat sich in Syrien geändert, dass Abschiebungen dorthin seit März nicht mehr als „problematisch“ anzusehen sind? Teilt die Landesregierung die diesbezügliche Einschätzung des BMI, oder wird diese durch die Landesregierung nicht weiter überprüft?

3. Inwiefern hat die Landesregierung zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse gemäß der Bitte des BMI bis März mit besonderer Sorgfalt geprüft, und was hat sich an dieser Prüfung seit März geändert?

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort zur Mündlichen Anfrage Nr. 35 im Januar-Plenum 2010 bereits ausführlich zu den Zuständigkeiten bei der Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen, zu der Bewertung und Umsetzung der vom Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 16. Dezember 2009 geäußerten Prüfbitte hinsichtlich der Rückführungen nach Syrien und der Beurteilung einer möglichen Gefährdung für abgelehnte Asylbewerber bei ihrer Rückkehr nach Syrien Stellung genommen.

Mit Schreiben vom 2. März 2010 hat das Bundesinnenministerium die dass nach dort vorliegenden Erkenntnissen zu dem Fall eines nach seiner Rückführung nach Syrien inhaftierten abgelehnten Asylbewerbers eine grundsätzliche Änderung der bisherigen - bis Ende November 2009 geltenden - Entscheidungspraxis nicht angezeigt ist. Gleichzeitig wurden die Länder davon unterrichtet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidungstätigkeit für das Herkunftsland Syrien wieder aufnehmen werde.

Dies vorausgeschickt, beantworte namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Eine mögliche Gefährdung nach einer Rückkehr in da dem dafür zuständig und Flüchtlinge geprüft und festgestellt. Diese Entscheidungen können verwaltungsgerichtlich überprüft werden. Wird vom Bundesamt (oder vom Verwaltungsgericht) eine Rückkehrgefährdung nicht festgestellt und die Abschiebung in das Herkunftsland angedroht, sind die Ausländerbehörden gemäß § 42 AsylVfG an diese Entsch

gebunden. Die Ausländerbehö m c Abschiebun

lgemeinen tes und

richte.

Zu 2: Die inzwischen vorliegenden E

Fall des in Syrien inhaftierten abgelehnte werbers, die Bewertung dieses Falles d uswärtige Amt und die Erkenntnisse rnationalen Abfrage zur Situation de

ehrer nach Syrien hat das Bundesministe s Innern zum Anlass genommen, seine an das Bundesamt vom November 2 eben. Danach werden Entscheidungen und Asylfolgeanträge syrischer Asylbewe ehr zurückgestellt. Die Landesregierung ituation der Rückkehrer nach Syrien gehenden Erkenntnisse.

Mit dem Erlass des Niedersächsische ums für Inneres sind die niedersächsische

r die Informationen bzw. Einschätzu undesinnenministeriums sowie den Ad-ho

cht des Auswärtigen Amtes vom 22. r 2009 unterrichtet worden. Gleich darauf hingewiesen, dass die von der g nach Syrien bet

ber Gelegenheit haben, eine mögliche efährdung mit

das dafür zuständige Bundesamt prüfen zu lassen.