Protocol of the Session on August 19, 2010

agen die Landesregierung:

en jeweils in den

hnarrenberger ih ja, mit welchem

eren Artikel 3 gerecht, nach der das Kindeswohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist?

Die U nven 9 von der Vollversa r Vereinte abschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist durch Hinterleg Ratifizie in Kraft ahmen rung war von deutscher Seite eine Vorbehaltserklärung abgegeben worden, die allerdings nur den klarstellenden Inhalt hatte, dass aus der UN-Kinchtskonv aufenthalt rüche abgeleitet werden können

Grunds inderre n d ber ge Elternverantwortung hinaus, günstige Rahmengungen fü klung vo schaffen. Kinder im Sinn der UN-Kinderrechtskonon sind M das 18. noch nicht vollendet haben.

eitmaxime de s 3 de tskonvent s die V sich verpflichten, das Wohl des Kindes bei allen hmen,

cksichtig chutz die zu seinem Wohlergehen notwendig sind, zu

maßn men und stellen sicher, dass alle für den Schut onen den v egten Norm

Die U telbar anwen innerstaatli srepublik bung gener - und aufen. Ein Beisp des durch Vordergru eform des Kindschaftsrechts im Jahr 1997.

Die vo egebene echtskonve Mai 2010 esrat

udte sie 1992

Kinderflüchtlinge in Niedersachsen - Rü nahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrech konvention

Am 5. Mai 2010 wurde die Bundesregierung im Bundestag zur Rücknahme der Vorbehalt klärung zur UN Diese Erklärung hatte die Bundesregierung im Jahr 1992 abgegeben und erst am 3. Mai 20 zurückzunehmen besch res Berichts begrüßte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die R nahme nahme der Erklärung ist daher vor allem ei ganz wichtiges politisches Signal für den Voll zug, das heißt: für die Gesetzesanwender. Es sollte den Ländern Anlass geben, ihre

sätzlich zulässig bleibt, muss sie auf die kürzeste noch angemessene Zeit begrenzt werden. Hier sollten die Länder kritisch überprüfen, wie gewährleisten. Zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungs

finden,

ngskinder ko

nach Deutschland. Unter ihnen sind häufig auch ehemalige Kindersoldaten.

Wir fr

1. Wie viele Personen im Alter von 14 bis 15, 16 bis 17 und 18 bis 20 saß Jahren 2008, 2009 und bisher in 2010 in Abschiebungshaft in Niedersachsen? Sollte die Statistik immer noch keine Differenzierung ermöglichen, bitte ersatzweise die Zahlen für unter 21-Jährige insgesamt angeben. Wir gehen dabei davon aus, dass gemäß der Antwort der Landesregierung vom 10. April 2008 auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Filiz Polat weiterhin keine Kinder unter 14 Jahren in Abschiebungshaft genommen werden, auch nicht gemeinsam mit einem Eltern te

Ergebnis bzw., wenn nein, warum nicht, oder wird sie dieses noch tun und, wenn ja, wann?

3. Inwieweit wird die Landesregierung nach ihrer eigenen Einschätzung der Leitmaxime der UN-Kinderrechtskonvention gemäß d

N-Kinderrechtsko mmlung de

tion wurde 198 n Nationen ver

ung der getreten. Im R

rungsurkunde der Ratifizie

derre Ansp

ention keine srechtlichen.

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ätze der UN-K ie Vertragsstaaten ü

chtskonvention die vorrangi

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venti enschen, die Lebensjahr

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s Artikel ion lautet, das

r UN-Kinderertragsstaaten

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die Kinder betreffen, vo en und ihnen S

rrangig zu und Fürsorge,

ah z von Kindern verantwortliche Instituti on den zuständigen Behörden festgel en entsprechen.

N-Kinderrechtskonvention ist kein unmit dbares Recht, sondern wird durch ches Recht ausgefüllt und in der Bunde Deutschland im Rahmen der Gesetzge ell und nicht allein im Hinblick auf asyl thaltsrechtliche Regelungen beachtet iel der besonderen Berücksichtigung die UN-Kinderrechtskonvention in den nd gestellten Kindeswohls ist die R

n der Bundesrepublik Deutschland abg Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderr ntion ist von der Bundesregierung im aufgehoben worden, nachdem der Bund

der R desminist sammenha e Änderung der g Aufenthaltsgesetzes un ücknahm en sei, d fenthaltsre stimmung mit den ntion befind

Dies v frage name

Zu 1: zum 12. Au

2008 10

ücknahme zugestimmt hatte. Vom Bun erium des Innern wurde in diesem Zu ng aber auch erklärt, dass ein

eltenden Vorschriften des

d des Asylverfahrensgesetzes mit der R e der Vorbehaltserklärung nicht verbund a sich die geltende Rechtslage des Au chts bereits jetzt in Überein

Vorgaben der UN-Kinderrechtskonve e.