Im Jahr 2003 hat die Landesregierung mit der Förderung von Mehrgenerationenhäusern begonnen. Das Förderprogramm ist ausgesprochen reich angelaufen, und im Jahr 2006 wurde diese Idee aufgrund der positiven Erfahrungen in Niedersach und das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser - Starke Leistung für jedes Alter“ aufgelegt.
desförderung übernommen, zahlreiche neue Einrichtungen wurden erstmals vom Bund gefördert. Zurzeit werden 52 niedersächsische Mehrgenerationenhäuser aus Bundesmitteln Landesregierung fördert vier nicht vom Bundesprogramm übernommene Mehrgenerationenhäuser.
Sowohl das Landes- als auch das Bundesprogramm sind als Anschubfinanzierung für maximal fünf Jahre mit einer Höhe von 40 000 Euro pro Jahr konzipiert worden. In dieser Zeit sollten die Einrichtungen versuchen, sich und ihr Angebot regional zu vernetzen, eigene Mittel zu akquirieren und die Einnahmen dauerhaft zu stabilisieren, um nach Auslaufen der Förderperiode unabhängig von einer Landes- oder Bundesförderung weiterarbeiten zu können.
In letzter Zeit haben sich weitere Einrichtungen etabliert, die den Mehrgenerationengedanken pflegen. Sie nennen sich auch Mehrgenerationenhaus, ohne eine Bundes- oder Landesförderung zu erhalten. Sie finanzieren sich z. B. aus kommunalen Mitteln, Spenden, Mitgliedsbeiträgen, usw.
Zu 1: Die Landesregierung sieht in den Förderprogrammen des Landes und des Bundes einen wichtigen Impuls für die Ve tiven Dialoges und für die Verbreiterung der Angebote für Jung und Alt vor Ort.
Das Bundesprogramm sowie Landesregierung sind darauf ausgerichtet, die Mehrgenerationenhäuser intensiv zu begleiten sowie zu vernetzen und damit ihren Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Das Bundesprogramm greift u. a. Fragen von Steuerung, Benchmarking und Öffentlichkeitsarbeit auf. Ergänzend gibt es Angebote für alle niedersächsischen Mehrgenerationenhäuser - unabhängig von der Förderung - beispielsweise im Hinblick auf eine Organisationsberatung, die Einbindung haushaltsnaher Dienstleistungen und die Stärkung der Führungskompetenzen. Die Mehrgenerationenhäuser werden damit auf ihre Selbstständigkeit vorbereitet.
Der Mehrgenerationendialog z. B. mit offenen Treffs, der Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie generationenübergreifenden Aktivitätsangeboten ist kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Für eine Förderung im R men des Bundesprogramms war daher auch ein positives Votum der Kommunen Voraussetzung.
Bei der Frage der Zukunft der Mehrgenerationenhäuser sind die jeweiligen Kommunen gefordert, zusammen mit allen Akteuren, den lokalen Kooperationspartnern und den Trägern der Einrichtungen sachgerechte Lösungen vor Ort zu finden.
Zudem ist der Bund in der Pflicht, die Initiative für cklung von Zukunftsperspektiven zu erreifen. Im Bundesministerium für Familie, Senio und Jugend ist zurzeit eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit Überlegungen befasst, wie insbeso Weiterentwicklung
Die Seniorenservicebüros haben u. a. die Aufgabe, sich im t so zu ve mit ehren hen und professionelle Unabhängigkeit und Eige schen soll gezielt unters isse und F und ihnen elbst durch
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des Konzeptes der Mehrgenerationenhäuser als Teil der lokalen Infrastruktur gelingen kann. Erste Ergebnisse dazu werden im Spätsommer dieses Jahres erw
Niedersachsen fördert seit dem Jahr 20 stes Flächenland den Aufbau von Senio ebüros. Sie werden mit jeweils bis 0 Euro jährlich für vier Jahre gefördert. t, bis zum Jahr 2011 flächendeckend reis bzw. kreisfreie Stadt ein Senioren o einzurichten. 27 Seniorenserviceb ihre Arbeit bereits aufgenommen. In di erden weitere elf hinzukommen.
eniorenservicebüros sind als Organisat t an eine bereits bestehende Struktur a n. Dies können Mehrgenerationenhä lligenagenturen, Seniorenbüros oder F nd Kinderservicebüros sein; hiermit s ationsübergreifende nachbarschaftliche amtliche Effekte genutzt werden.
Landkreis bzw. in der kreisfreien Stad rnetzen, dass sie einen Netzwerkknoten amtlichen, nachbarschaftlic
tützt werden. Zudem sollen die Kenntn ähigkeiten älterer Menschen gestärkt Angebote gemacht werden, sich s freiwilliges Engagement einzubringen.
enge Zusammenarbeit der Mehrgene user und Seniorenservicebüros finde Landkreisen/kreisfreien Städten bereits ehrgenerationenhäuser sind alleiniger ines Seniorenservicebüros bzw. Träge anderen Partner zusammen. Eine Ve wird
Wie sichert die Landesregierung eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige nachmittägliche Betreuung, Bildung und Erziehung für Grundschulkinder?
Die Landesregierung setzt auf den Ausbau von Grundschulen zu offenen Ganztagsgrundschulen mit einem freiwilligen Betreuungsangebot am Nachmittag.
Alle Jahre wieder sind Eltern der Schulanfänger überrascht und empört, dass mit Eintritt Schule die Betreuung ihrer Kinder am Nachmittag und in den Ferien nicht gesichert ist. Das Platzangebot reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Niedersachsen bildet das Schlusslicht im Bundesvergleich.
Von allen niedersächsischen Kindern im Grundschulalter werden 4,3 % in Horten betreut, und 3,3 % nehmen a
teil. Einige Kinder sind vermutlich doppelt gezählt, da Angebote an den Ganztagsschulen nur an drei Tagen in der Woche stattfinden und Kinder zusätzlich einen Hort besuchen. Maximal 7,6 % aller Grundschulkinder werden also an einem bis fünf Nachmittagen betreut.
Bislang werden nur an einzelnen Grundschulen mit den Horten der Jugendhilfe kooperiert und gemeinsame Betreuungskonzepte realisiert.
Das Tagesstättenausbaugesetz sieht den Ausbau von Horten vor. In Niedersachsen gab es bisher kaum eine Steigerung des Angebotes der Kinder- und Jug den Angeboten an offenen Ganztagsgrundschulen unterliegen Horte als Tageseinrichtungen für Kinder dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen und sichern ihre Qualität über die gesetzlichen Mindeststandards u. a. zu Personalschlüssel, Personalqualifikation, Gruppengröße, Vorbereitungszeiten. Für die Schulangebote gilt dies nicht. Eltern kritisieren die schlechtere Qualität von Schulangeboten angesichts der fehlenden Standards und des geringen Betreuungsumfangs.
1. Was plant sie, um eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige nachmittägliche Betreuung, Bildung und Erziehung für Grundschulkinder durch Schule und Hort voranzutreiben?
3. Welche Betreuungsmöglichkeiten sieht das Land vor, wenn Angebote der offenen Grundschule an drei Tagen bis 15 Uhr für Kinder bzw. ihre Eltern nicht ausreichen?
Zielsetzung der Landesregierung ist es, Bildungspotenziale zu entfalten und durch individuelle Förderung Chancengerechtigkeit zu sichern. Dazu setzt sie den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen auch in den kommenden Jahren fort. Zurzeit bieten bereits mehr als ein Drittel aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, an mindestens drei Nachmittagen ein usätzliches Bildungs-, Erziehu nd Betreuwahrzun D ist gegen er 03 fast eine Ver sfachung der nztagsschulen in N ersachsen