3. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus den offensichtlichen internen Versäumnissen im Genmaisskandal 2010 gezogen, und werden 2011, wie in der Selbstverpflichtung der Bundesländer vorgesehen, bis zum 31. März alle Saatgutproben rechtzeitig bis zur Aussaat gezogen, untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht?
Am 27. April 2010 wurde das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) informiert, dass im Rahmen der Saatgutüberwachung in Niedersachsen in zwei Partien von Maissaatgut GVO-Anteile gefunden wurden. Betroffen waren 53 bzw. 1 908 Einheiten mit Anteilen unter 0,1 % des Konstrukts NK603 (Herbizidresistenz). Für das Konstrukt besteht die Zulassung in Futter- und Lebensmitteln sowie eine Sicherheitsbewertung durch die European Food an Safety Authority im Rahmen der Genehmigung für den Anbau (Er- gebnis: NK603-Mais ist genau so sicher wie kon- ventioneller Mais). Das Genehmigungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Ein Anbau ist daher verboten.
Der Firmensitz des Saatgutunternehmens liegt in Niedersachsen. Das Unternehmen wurde ebenfalls am 27. April 2010 vom MU informiert und gebeten, freiwillig die notwendigen Schritte für eine Rückholung einzuleiten. Die Firma ist weder dieser Aufforderung nachgekommen, noch hat sie die Vertriebswege freiwillig bekannt gegeben. Nach Abgabe an das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven am 30. April, hat dieses am 4. Mai 2010 mit einer Anhörung der Firma, mit Frist bis zum 18. Mai 2010, das Verwaltungsverfahren zur Herausgabe der notwendigen Daten über die Vertriebswege eingeleitet. Mit Datum vom 26. Mai 2010 hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt gegenüber dem Saatgutunternehmen die Herausgabe der Vertriebswege mit Frist bis zum 28. Mai 2010 angeordnet. Hierzu war seit dem 27. Mai 2010 ein gerichtliches Verfahren vor dem Verwal
tungsgericht Stade anhängig. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. Juni 2010 wurde der von der Firma beantragte vorläufige Rechtsschutz abgewiesen. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt hat daraufhin die Daten zu den Vertriebswegen erhalten. Die betroffenen Landwirte und Flächen wurden von den zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern ermittelt und die Bestände mit gentechnisch veränderten Pflanzen vernichtet.
Das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt hat die abschließende Liste über die betroffenen Flächen dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz am 19. Juli 2010 mitgeteilt. Daten zu den betroffenen Flächen wurden von der Landesregierung nicht zurückgehalten, da es nach dem 19. Juli 2010 keine Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gegeben hat.
Zu 1: Die Angaben zu den Flurstücken, wie sie dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz am 19. Juli 2010 vom Staatlichen GAA Cuxhaven übermittelt wurden, sind in der Anlage beigefügt.
Zu 2: Der Text der Anordnungen wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 29 vom 11. August 2010 (Nds. MBl. Nr. 29/2010 S. 721 bis 731) veröffentlicht. Als Beispiel wird der Text der Veröffentlichung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven in der Anlage beigefügt. Die Anordnungen der weiteren Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter können im o. g. Ministerialblatt nachgelesen werden.
Zu 3: Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) hat die Kommunikationsstränge im Ablauf des Saatgutmonitorings zwischen den beteiligten Einrichtungen (Landwirtschaftskammer, Niedersächsi- sches Landesamt für Verbraucherschutz und Le- bensmittelsicherheit (LAVES), ML) überprüft, verändert und verbindlich festgelegt, um eine Verzögerung wie im vorliegenden Fall zu verhindern.
Eine Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse ist rechtlich nicht vorgesehen. Es erfolgt jedoch eine zusammengefasste Information über die Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen auf den Internetseiten des LAVES (www.laves.niedersach- sen.de).
Gmde Söhlde Gemar. Klein Himstedt, Fl. 2, FlSte. 16/2, 243, 465/237, 803/237, 800/237, 801/237, 802/237