Protocol of the Session on August 19, 2010

- eine umfassende Aufgabenkritik,

- konsequenten Einsatz modernster Technologien.

Auch künftig sind Neueinstellungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erforderlich, um insbesondere das notwendige Know-how in der technisch geprägten VKV zu gewährleisten.

Anlage 35

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 37 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Unterstützung für Ganztagsschulen

Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 gibt es in Niedersachsen etwa 1 140 Ganztagsschulen. Mithilfe eines Förderprogramms des Bundes und eigener Landesmittel stieg diese Zahl in den letzten Jahren um ein Vielfaches. Die Unterstützung für die Ganztagsschulen ist dabei nicht konstant geblieben. Während alle im Jahr 2004 und davor genehmigten Ganztagsschulen noch vollständig mit Lehrerstunden ausgestattet wurden, ist seitdem eine kontinuierliche Abnahme der Landeszuschüsse zu verzeichnen. Im letzten Schuljahr wurde den neu genehmigten Ganztagsschulen für die Jahrgänge 3 bis 6 ein Zuschuss im Umfang von je 2,5 Lehrerstunden pro Klasse gewährt. Nach Berichten aus Schulen, die zum neuen Schuljahr als Ganztagsschulen genehmigt wurden, sei diese Förderung nicht aufrechterhalten worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ausstattung in Form von zusätzlichen Lehrerstunden oder sonstigen Zuschüssen erhalten die Schulen, die zum Schuljahr 2010/11 als Ganztagsschulen genehmigt wurden, vonseiten des Landes?

2. Wie will die Landesregierung ihr im letzten Jahr verkündetes Ziel verwirklichen, alle Ganztagsschulen „zunächst mit einer Grundausstattung und später mit vollständigen Personalressourcen“ auszustatten?

Die Niedersächsische Landesregierung fördert den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen seit dem Jahr der Regierungsübernahme (2003) in erheblichem Umfang. In Niedersachsen wurden seitdem rund 1 000 Ganztagsschulen genehmigt, zum Schuljahresbeginn 2010/2011 allein 271. Eine derart große Anzahl von Antragstellern hatte es zuvor noch in keinem Genehmigungsverfahren gegeben. Damit hat jede dritte öffentliche allgemeinbildende Schule in Niedersachsen ein Ganztagsangebot.

Genehmigungen zur Errichtung von Ganztagsschulen werden auf der Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes und der Erlasse „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004 und „Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen“ vom 18. Juli 2005 erteilt.

Das Ganztagsangebot der Schule wird im Einvernehmen mit dem Schulträger als eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern durchgeführt, um auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts eine offene Ganztagsschule zu errichten. Die Genehmigung wird erteilt, sofern für die Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Tagen einer vollen Unterrichtswoche ganztagsspezifische Nachmittagsangebote eingerichtet sind,

Zielsetzung und Organisationsform des Ganztagsangebots den sonstigen Rahmenvorgaben des Erlasses vom 16. März 2004 entsprechen und auch die nachmittäglichen Angebote für die Schülerinnen und Schüler unter Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit ihr durchgeführt werden.

Von den derzeit rund 1 140 Ganztagsschulen verfügen 359 Schulen über eine Vollausstattung (laut Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuwei- sung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 9. Februar 2004) und die übrigen über einen Zuschlag mit Lehrerstunden (sogenannte Grundaus- stattung). Seit 2005 wurde vor dem Hintergrund der Haushaltssituation des Landes neu zu genehmigenden Ganztagsschulen in der Regel ein Zuschlag mit Lehrerstunden in Höhe von 2,5 Lehrerstunden pro Klasse in Jahrgang 3 und 4 bzw. 5 und 6 gewährt. Die Haupt- und Förderschulen aus dem Jahrgang 2005 verfügen über eine Vollausstattung.

Zurzeit wendet das Land Niedersachsen rund 85 Millionen Euro für die zusätzliche Personalausstattung auf; darin enthalten sind die als Ganztagszuschlag gewährten Lehrerstunden und die Personalkosten für die Stellen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen. Der zugewiesene Zuschlag an Lehrerstunden kann an Ganztagsschulen auch in Form eines Mittelkontingents („Budgets“) in Anspruch genommen werden. Eine Lehrerjahreswochenstunde hat den Geldwert von 1 760 Euro.

Des Weiteren wird als freiwillige Leistung des Landes auch im Haushaltsjahr 2010 eine Unterstützung für die Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen für bedürftige Schülerinnen und Schüler in Höhe von 1,25 Millionen Euro gewährt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die neu genehmigten Schulen haben mit ihrem Antrag auf Personalressourcen des Landes verzichtet, erhalten aber zusätzliche Lehrerstunden im Umfang von rund 5,6 Millionen Euro sowie Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung bei der Mittagsverpflegung.

Zu 2: An der Absicht der Landesregierung, die bisher mit einem beschränkten Ganztagszuschlag ausgestatteten Schulen entsprechend den Möglichkeiten des Landeshaushaltes vollständig mit einem Zuschlag nach dem „Klassenbildungserlass“

auszustatten, wird festgehalten. Auf die bekannte besondere Haushaltssituation wird verwiesen.

Anlage 36

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 38 des Abg. Viktor Perli (LINKE)

Studienbewerbungen an den Hochschulen zum Wintersemester 2010/2011

In zulassungsbeschränkten Studienfächern an den Hochschulen ist die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2010/11 abgelaufen. Wie in den Vorjahren ist damit zu rechnen, dass sich viele Bewerberinnen und Bewerber an zahlreichen Hochschulen beworben haben und sich somit das Zulassungsverfahren erneut weit in das Wintersemester hinziehen wird. Ab September soll wieder eine Studienplatzbörse im Internet freigeschaltet werden, auf der die Hochschulen ihre vakanten Plätze anbieten können. Diese Studienplatzbörse kann zwar einen Überblick über freie Kapazitäten verschaffen, jedoch löst sie das Problem der Mehrfachbewerbungen und -zulassungen sowie der langwierigen Nachrückverfahren nicht, wie ein Bericht der Kultusministerkonferenz über die Erfahrungen aus dem letzten Jahr feststellte. Insofern wird es auch in diesem Jahr trotz vorhandener Nachfrage wieder Tausende unbesetzter Studienplätze geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Bewerbungen gingen an den einzelnen Hochschulen ein, und wie viele Studienplätze stehen diesen Bewerbungen gegenüber (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen, Stu- dienabschluss sowie unter Angabe der Bewer- bungen für einen „Master of Education“-Stu- diengang und unter Angabe der Veränderung zum Vorjahr) ?

2. Welche Hochschulen werden sich (nicht) an der Studienplatzbörse beteiligen?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um zu verhindern, dass in Niedersachsen Tausende Studienplätze (2009: 1 395 in grundständigen Studiengängen, etwa 800 im Master) unbesetzt bleiben?

Es gibt eine Reihe von Ursachen, die unabhängig von Verfahrensfragen dazu führen, dass Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen frei bleiben können. Der entscheidende Grund dürfte darin liegen, dass die meisten Studienbewerberinnen und -bewerber sich an mehreren Hochschulen bewerben und Zulassungen erhalten. Da aber jeweils nur ein Studienplatz angenommen wird, führt dies zu mehrfachen Nachrückverfahren, obwohl die meisten Hochschulen bei der Zulassung die verfügbaren Anfängerplätze „überbu

chen“. Bei der Festsetzung dieser Quoten haben die Hochschulen mittlerweile erheblich an Erfahrung gewonnen. Darüber hinaus ist zu betonen, dass örtliche Zulassungsbeschränkungen prognostisch zum Zwecke der Qualitätssicherung für den Fall verhängt werden, dass ohne Zulassungsbeschränkungen die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger oberhalb der Aufnahmekapazitäten liegen würde. Da Prognosen naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sind, können Zulassungsbeschränkungen auch oberhalb der tatsächlichen Nachfrage festgesetzt sein.

Angaben zur Zahl der Bewerbungen an allen niedersächsischen Hochschulen liegen der Landesregierung derzeit noch nicht vor. Die jeweiligen Angaben werden im Vorfeld der Erstellung der Zulassungszahlenverordnung benötigt und eine Bewerber- und Einschreibstatistik erstellt. Zur Vereinfachung des Verfahrens steht seit 2002 unter der Adresse http://mwk-niedersachsen.his.de ein Onlineformular zur Verfügung. Die Hochschulen stellen dort die Bewerberzahlen innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters als freiwillige Statistik ein. Die Bereitstellung der Bewerberzahlen erfolgt im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 1. November des jeweiligen Jahres.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Diese Angaben liegen derzeit noch nicht vor.

Zu 2: Grundsätzlich werden alle Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen an der Studienplatzbörse teilnehmen. Dies gilt allerdings nicht für die Einrichtungen mit tier- oder humanmedizinischen Studiengängen, da diese weiterhin im zentralen Vergabeverfahren vergeben werden. Des Weiteren gilt dies auch nicht für die künstlerischen Hochschulen sowie für die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege, für die besondere Zugangsregelungen gelten.

Zu 3: Die Landesregierung hat mit der leistungsbezogenen Mittelzuweisung (LOM) nachhaltige Anreize für die Hochschulen zu einer erschöpfenden Nutzung der Kapazitäten geschaffen. Im Rahmen der leistungsbezogenen Mittelzuweisung ist auch die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger ein Parameter, der für die Hochschulen einen starken Anreiz darstellt, alle Studienplätze zu besetzen.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 39 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Warum verschweigt die Landesregierung die genverunreinigten Felder rechtswidrig vor der Bevölkerung und benachbarten (Öko-) Landwirten?

Nach dem illegalen Ausbringen genverunreinigten Maissaatguts der Firma Pioneer auf rund 230 ha in Niedersachsen ist weiterhin unklar, welche Felder und Gebiete betroffen sind. Auch eine diesbezügliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer vom 10. Mai 2010 wurde diesbezüglich nicht beantwortet (Fra- ge 5: Wann, wo und auf welchen Flächen wur- den die GVO-verunreinigten Partien ausge- sät?). Lediglich die Betroffenheit von 26 Landwirten in den Gewerbeaufsichtsamtsbezirken Cuxhaven, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück wurde bestätigt (Weserkurier vom 17. Juni 2010).

Dabei besteht rechtlich ein durch mehrere Gerichtsurteile bestätigter Auskunftsanspruch gegen eine Behörde bezüglich Feldern mit genverunreinigtem Saatgut (Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 14. Ja- nuar 2009). Danach hat das VG Braunschweig unter Aktenzeichen 2 A 121/08 entschieden, dass die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter verpflichtet sind, dem Anbauverband Bioland e. V. mitzuteilen, auf welchen Flurstücken im Jahre 2007 Saatgut ausgebracht wurde, das geringfügig mit gentechnisch verändertem Material verunreinigt war, auch wenn es danach vernichtet wurde.

Nach dem Urteil hat nach dem Umweltinformationsgesetz jedermann Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen Das vom Gewerbeaufsichtsamt vorgebrachte Argument, dass durch die Nennung der Felder eine Gefahr der Zerstörung durch Gentechnikgegner bestehe, verwarf das Gericht, da der illegale Anbau bereits amtlich vernichtet wurde und zudem bei legalem Anbau eine flurstücksgenaue Veröffentlichung im Standortregister vorgeschrieben ist. Dass bei illegalem Anbau nachträglich keine Veröffentlichungspflicht zum Schutz möglicherweise betroffener Nachbarn bestehen soll, erschließe sich nicht. Für Ökolandwirte, gentechnikfreie konventionelle Landwirte und Imker ist die Nennung der Felder in ihrer Nachbarschaft vielmehr existenziell, weil durch das Nulltoleranzgebot im Gentechnikgesetz jegliche auch nur theoretisch-abstrakt bestehende Gefährdung Dritter auszuschließen ist (vgl. auch Urteil des VG Stade vom 3. Juni 2010).

Am 26. August 2009 hatte auch das Verwaltungsgericht Hannover das Land Niedersachsen verurteilt, dem Anbauverband Bioland e. V. mitzuteilen, wo im Jahre 2007 verunreinigtes Gensaatgut ausgebracht wurde.

Unklar bleibt auch weiterhin, wie genau der ausgebrachte Genmais so sicher vernichtet werden soll, dass von ihm auch keine theoretische Gefahr mehr ausgehen kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo liegen flurstücksgenau die vom aktuellen Genmaisskandal betroffenen Flächen der 26 Landwirte in Niedersachsen - auch vor dem Hintergrund der Urteile des VG Braunschweig (14. Februar 2009) und VG Hannover (26. August 2009) sowie des Umweltinformationsgesetzes?

2. Wie ist der Wortlaut der Anordnung an die betroffenen Landwirte zur restlosen Zerstörung der mit Genmais kontaminierten Felder?

3. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus den offensichtlichen internen Versäumnissen im Genmaisskandal 2010 gezogen, und werden 2011, wie in der Selbstverpflichtung der Bundesländer vorgesehen, bis zum 31. März alle Saatgutproben rechtzeitig bis zur Aussaat gezogen, untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht?