Im Juli hat der neu gewählte Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzende David McAllister eine Reise nach China gemacht. Presseberichten zufolge hat er dort geäußert, „wir werden den Parteiendialog zwischen der Kommunistischen Partei und der CDU fortsetzen“ (Hanno- versche Allgemeine Zeitung vom 7. Juli 2010). In einem Interview vom selben Tag mit der Hannoverschen Neuen Presse verwahrt sich der Ministerpräsident gegen den Vorwurf, er sei „ein Kommunistenfresser“.
2. Hält sie die Regierung, mit der sie ausführliche Verhandlungen geführt hat, für eine völkerrechtlich legitime Regierung?
Die Volksrepublik China ist keine Demokratie nach westlichem Vorbild, bemüht sich aber im Rahmen ihrer Reform- und Öffnungspolitik um den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen und entwickelt zunehmend demokratische Tendenzen. Bemerkenswert ist das ausdrückliche Bekenntnis der chinesischen Regierung zu einem an Recht und Gesetz ausgerichteten, sozialen Regierungshandeln. Die Anstrengungen zu Reformen im Rechtsbereich werden auch durch den seit 1999 auf Bundesebene bestehenden deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog unterstützt. Niedersachsen beteiligt sich beispielsweise durch die seit mehr als 25 Jahren bestehende Partnerschaft zwischen der GeorgAugust-Universität Göttingen und der Universität Nanjing mit dem deutsch-chinesischen Institut für Rechtswissenschaft an diesem Prozess.
Die Lage der Menschenrechte in der VR China ist allerdings immer noch unbefriedigend und gibt auch weiterhin Anlass zu Besorgnis. Trotz einiger Verbesserungen besteht weiterhin Handlungsbedarf. So mangelt es immer noch an Pressefreiheit, Regimekritiker werden weiterhin verfolgt, die To
desstrafe ausgeübt und am System der Arbeitslager festgehalten. Dennoch sollten die positiven Anstrengungen der chinesischen Regierung, wirtschaftliche und soziale Rechte des Einzelnen schrittweise anzuerkennen, nicht außer Acht gelassen werden. Seit Beginn der Reform- und Öffnungspolitik ist die Lebensqualität der städtischen Mittelschicht und zunehmend auch der Landbevölkerung gewachsen.
Aufgrund der langjährigen Beziehungen zwischen Niedersachsen und China war und ist sich die Landesregierung ihrer besonderen Verantwortung bewusst, in Gesprächen mit Vertretern der Zentralregierung auch kritische Themen anzusprechen. Auf den Beschluss des Landtages zum Thema Menschenrechte in China vom 10. April 2008 (LT- Drs. 16/82) hin hat die Landesregierung in ihrer Antwort vom 4. November 2008 (LT-Drs. 16/633) darauf hingewiesen, dass sie den Kurs der partnerschaftlichen Zusammenarbeit fortsetzen und dabei Fragen der Menschenrechte in angemessener Form thematisieren wird. Dementsprechend hat der Ministerpräsident auf seiner letzten Reise in die VR China dieses Problemfeld auch bei seinen politischen Gesprächspartnern thematisiert.
Zu 1 und 2: Die VR China ist ein Einparteienstaat, in dem viele Verhältnisse nicht unserem Verständnis von einem Rechtsstaat entsprechen. Die Niedersächsische Landesregierung nimmt - entsprechend der Position der Regierung der Bundesrepublik Deutschland - die Volksrepublik China als einen völkerrechtlich anerkannten, souveränen Staat wahr. Dies gilt konsequenterweise auch für ihre verfassungsgemäße Regierung. Im Übrigen hat sich die Deutungsbreite für das, was unter „kommunistisch“ verstanden werden kann, nicht nur in der historischen Entwicklung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verändert, sondern die von kommunistischen Parteien heute beherrschten Staaten weisen so unterschiedliche politische, soziale und wirtschaftliche Systeme aus, dass allein die Formulierung „kommunistisch regiert“ wenig Konkretes vermitteln kann.
Zu 3: Der Ministerpräsident selbst hat während seines Chinabesuchs im Juli dieses Jahres öffentlich deutlich gemacht, dass er auch den Dialog mit Andersdenkenden schätzt.
des Kultusministeriums auf die Frage 8 der Abg. Karl- Heinz Klare und Dr. Karl-Ludwig von Danwitz (CDU)
Im Schuljahr 2010/2011 wird der erste Jahrgang sein Abitur nach zwölf Schuljahren ablegen. Im Vorfeld haben Betroffene befürchtet, dass sich die Schulzeitverkürzung negativ auf längere Auslandsaufenthalte von Schülern auswirken könnte. Schüler, die sich dazu entschließen, ein Schuljahr im Ausland zu verbringen, können wertvolle Erfahrungen machen. Sie lernen eine Fremdsprache dort, wo sie aktiv gesprochen wird. Außerdem erhalten sie Einblicke in andere Kulturkreise. Viele berichten davon, dass sie durch diese Erfahrung weltoffener und selbstständiger geworden sind.
1. Wie haben sich die Zahl und die Dauer der Auslandsaufenthalte von Schülern zu Beginn der Oberstufe durch die kürzere Schulzeit verändert?
2. Welche Möglichkeiten gibt es in Niedersachsen, nach dem Auslandsaufenthalt in die deutsche Oberstufe einzusteigen?
Der Auslandsaufenthalt in Gestalt eines regelmäßigen und gleichwertigen Schulbesuchs im Ausland ist für die persönliche Entwicklung einer Schülerin oder eines Schülers von hohem Wert. Die mit einem Auslandaufenthalt verbundenen positiven Erfahrungen werden im Regelfall von den Schülerinnen und Schülern nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland, ihren Eltern und den Lehrkräften der Schulen, in die die Rückkehr erfolgt, bestätigt. Die Landesregierung befürwortet deshalb den Schulbesuch im Ausland und hat hierfür die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen auch im achtjährigen gymnasialen Bildungsweg geschaffen.
Zu 1 und 2: Anzahl und zeitlicher Umfang von Schulbesuchen im Ausland werden vom Land statistisch nicht erhoben. Deshalb können keine quantitativen Aussagen darüber gemacht werden, ob sich mit der Umstellung der Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf zwölf im Vergleich zu dreizehn Schuljahren
Änderungen ergeben haben. Eine solche Erhebung wäre mit einem erheblichen Aufwand für die Schulen verbunden; deshalb nimmt die Landesregierung hiervon Abstand. In den jährlich stattfindenden Schulleiterdienstbesprechungen der Gymnasien und Gesamtschulen hat das Kultusministerium bisher allerdings keine Hinweise erhalten, dass Schulbesuche im Ausland nach der Schulzeitverkürzung rückläufig sind. Da die Regelungen für diese Schulbesuche sehr flexibel gestaltet sind, ist dies auch nicht zu erwarten. Das Kultusministerium hat die Möglichkeiten und Verfahren für die Besuche in einem Merkblatt zusammengestellt. Das Merkblatt kann auf der Internetseite des Kultusministeriums eingesehen werden. Grundsätzlich gilt:
1. Wer sich nach dem Besuch des 10. Schuljahrgangs für einen einjährigen Schulbesuch im Ausland entscheidet, tritt nach Rückkehr in die letzten beiden Schuljahre der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsphase) ein. Für diese Schülerinnen und Schüler beträgt die Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife dreizehn Schuljahre, da sie sich bewusst für einen Schulbesuch im Ausland entschieden und diesen einem zwölfjährigen Bildungsgang vorgezogen haben.
2. Ein Schulbesuch im Ausland kann aber auch angetreten und außerdem das Abitur nach zwölf Schuljahren erworben werden. Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Nach dem 10. Schuljahrgang erfolgt ein halbjähriger Schulbesuch im Ausland. Nach Rückkehr prüft die Schule, ob die im Ausland erbrachten schulischen Leistungen auf den hiesigen Schulbesuch angerechnet werden können. Ist dies der Fall, wird der Besuch im zweiten Halbjahr des 11. Schuljahrgangs fortgesetzt. Ein ganzjähriger Schulbesuch im Ausland während des 11. Schuljahrgangs ist hingegen nicht zugelassen, weil die Leistungen aus diesem Schuljahrgang schon in die Berechnung der Gesamtqualifikation für die Abiturnote eingehen und schon eine Vorbereitung auf das Zentralabitur erfolgt.
b) Das erste Halbjahr des 10. Schuljahrgangs wird in einer Auslandsschule verbracht. Nach Rückkehr aus dem Ausland tritt die Schülerin oder der Schüler in das zweite Halbjahr des 10. Schuljahrgangs ein und erwirbt am Ende dieses Schuljahrgangs mit
c) Eine Schülerin oder ein Schüler besucht während des gesamten 10. Schuljahrgangs oder nur im zweiten Halbjahr des 10. Schuljahrgangs eine Schule im Ausland. Bei Rückkehr fehlt nach hiesigen Voraussetzungen die Versetzung in die Qualifikationsphase, deshalb erfolgt im Regelfall die Wiederholung des 10. Schuljahrgangs. Die Landesschulbehörde kann aber auf Vorschlag der Schule die Fortsetzung des Schulbesuchs nach Prüfung der im Ausland erbrachten Leistungen zulassen.
d) Überspringt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund guter oder besserer schulischer Leistungen den 10. Schuljahrgang und absolviert anschließend einen einjährigen Schulbesuch im Ausland, wird der Schulbesuch nach Rückkehr fortgesetzt.
Unabhängig von den dargestellten Möglichkeiten kann die Schulleiterin oder der Schulleiter einen Schulbesuch im Ausland, der bis zu drei Monate dauert, als kurzfristige Beurlaubung genehmigen.
Zu 3: Zeiten eines regelmäßigen und gleichwertigen Schulbesuchs im Ausland können nach Schulentscheidung auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet werden, wenn die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der Auslandsschule in mindestens folgenden Fächern nachgewiesen wird: in zwei Fremdsprachen, in einem Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, in Mathematik und in einem der Fächer Physik, Chemie oder Biologie.
Für die Anerkennung eines ausländischen Bildungsnachweises gelten bundesweit die einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, die zusammengefasst im Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse „anabin“ der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Internet nachlesbar sind unter http://www.anabin.de. Die sehr große Zahl an Schulabschlüssen in den verschiedenen Staaten und deren Anerkennung, Bewertung oder Einstufung in Deutschland kann hier nicht dargestellt werden. Es wird insofern auf das Internet verwiesen. Dies gilt ebenso für die im Ausland erworbenen Schulabschlüsse, die zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen berechtigen. Sie finden sich in der Anlage des geltenden Erlasses „Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe“.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 9 des Abg. Ronald Schminke (SPD)
In diesem Jahr beklagen die Imker in Südniedersachsen ungewöhnlich große Verluste bei ihren Bienenvölkern. Im Winter ist ein Rückgang der Population von 10 % die Regel. Ferner wird als weiterer Grund ein Nahrungsmangel durch die zunehmende Blütenverarmung der Landschaften durch Monokulturen gesehen. Verursacht durch den strengen Winter, den kalten Frühling und eine unzureichende Bekämpfung der Varroamilbe im letzten Jahr wird aktuell der Verlust ganzer Bienenvölker beklagt. Bienen werden nachweislich immer anfälliger, und Massenverluste treten in immer kürzeren Abständen auf.
Die Imker sehen einen engen Zusammenhang zwischen dem Bienensterben und dem Einsatz des Pestizidwirkstoffs Clothianidin, welcher für die Beizung von Maissaatgut verwendet wird. Nach einem massenhaften Bienensterben im Rheintal wurde durch das BML das Ruhen von acht Saatgutbeizmitteln mit Clothianidin und anderen bienengefährlichen Wirkstoffen angeordnet, wenige Monate später wurden sie jedoch wieder freigegeben.
Bienen sind durch ihre Bestäubungsleistung für den Erhalt der Artenvielfalt unverzichtbar. Sie sind nicht nur eine Freizeitbeschäftigung oder Erwerbsgrundlage von einigen Imkern. Rund 80 % der landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und ein Großteil der Wildpflanzen sind auf ihre Bestäubung angewiesen. Ein Drittel der gesamten Nahrungsproduktion ist direkt davon abhängig. In Deutschland wird der ökonomische Wert der Bestäubungsleistung mit ca. 2,8 Milliarden Euro jährlich beziffert. Abgesehen vom Honig wird auch das gewonnene Wachs in vielen Bereichen eingesetzt. Ein breites Bienensterben ist also von immenser ökonomischer wie auch ökologischer Bedeutung.
2. Welche Erkenntnisse hat das Institut für Bienenkunde Celle des LAVES im Bereich Krankheitsdiagnostik im Zusammenhang mit dem Einsatz von Maissaatgut, welches mit Clothianidin behandelt wurde?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse einer europaweiten Studie unter Mitwirkung des Agrarökologischen Instituts der UNI Göttingen, wonach der Einsatz von Fungi
Die Honigbiene ist ein wichtiges Glied im Ökosystem unserer Kulturlandschaft. Umso bedauerlicher ist es, dass zahlreiche Imkerinnen und Imker erhebliche Völkerverluste nach dem Winter 2009/2010 haben. Der relativ lange und konstante Winter ist aber nicht für die Verluste verantwortlich. Die wesentliche Ursache für Überwinterungsverluste ist die Varroamilbe. Dies hat das Projekt „Deutsches Bienenmonitoring“ (DeBiMo) in vier Jahren deutlich aufgezeigt. Die Umfrage über den E-Mail-Infodienst des LAVES, Institut für Bienenkunde Celle (IB Celle), ergab eine Verlustrate von 15 %. Dieser Wert liegt nahe an der im Bienenmonitoring ermittelten Verlustrate von 13,7 %.In Niedersachsen waren alle Regionen betroffen. Höhere Verlustraten erscheinen nicht durch regionale, sondern vielmehr durch individuelle Faktoren erklärbar, insbesondere die jeweilige Strategie und deren Umsetzung bei der Varroabekämpfung. Widerstandskraft gegenüber Bienenkrankheiten - hier insbesondere Varroose -, Robustheit gegenüber Pflanzenschutzmitteln und Langlebigkeit sind ursächlich auch abhängig vom physiologischen Zustand der Bienen. Dieser wiederum ist abhängig von der Versorgung des Bienenvolkes mit Pollen. Die Pollenversorgung korreliert auch direkt mit der Brutentwicklung. Pollenmangel führt zum Brutrückgang und dies wiederum zur Erhöhung des Parasitierungsgrades mit der Varroamilbe. Das geringe Nährpflanzenangebot im Sommer der vergangenen Jahre kann daher Bienenverluste und Bienenvölkerverluste mit verursacht haben. Nach Kenntnisstand des LAVES, Institut für Bienenkunde Celle, wurden 2009 in Niedersachsen nur vereinzelt Bienenvergiftungsschäden registriert.