Zum anderen setzen Sie den von Ihrer Ministerin unternommenen Versuch einer Vorverurteilung der Tierschützer fort, der in dem Interview der Ministerin mit der HAZ vom 3. August nachzulesen ist.
Sie wollen Tierschützer als latent kriminell und nicht vertrauenswürdig darstellen. Genau das ist Ihre Intention.
Um da keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, stelle ich für meine Fraktion ausdrücklich klar: Auch wir verurteilen diese kriminelle Handlung der Brandstiftung auf das Schärfste. Natürlich ist es erforderlich, diese kriminelle Handlung schnellstmöglich aufzuklären. Nach unseren Erkenntnissen laufen die Ermittlungen noch. Hören Sie also mit den Vorverurteilungen auf!
Ihr Ablenkungsmanöver ist durchsichtig und aus meiner Sicht schon fast peinlich. Sie schaden Ihrer Ministerin eher, als dass Sie ihr helfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eine schreckliche Tat in Sprötze erlebt, die viele Menschen in der Region, im Landkreis Harburg, in Angst und Schrecken versetzt hat. Wir als FDP-Fraktion bedauern, dass wir hier im Landtag aufgrund des Widerspruchs der Fraktion DIE LINKE nicht die Möglichkeit haben, diese Tat ganz klar zu verurteilen und uns davon abzugrenzen.
die hier vorgetragen hat. Aber die Position ihrer Fraktion hierzu war auch schon vorher in einer Pressemitteilung zu lesen. Wenn Sie uns hier vorwerfen, wir würden irgendjemandem etwas unterstellen, dann muss ich sagen: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Von Ihren Unterstellungen uns gegenüber ist in unserem Antrag überhaupt nichts zu lesen. Deswegen kann man die Pressemitteilung, die Sie verfasst und verschickt haben, im Grunde genommen nur als Versuch empfinden und titulieren, sich als neu gewählte Fraktionsspitze auf platte Weise zu profilieren.
Für alle Redner gilt aber: Ich empfehle die Lektüre von § 75 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu der Frage, was für Diskussionsbeiträge hier im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte gemacht werden können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Dringlichkeit ist an dieser Stelle durchgängig von den Oppositionsfraktionen aufgeworfen worden.
Es ist absurd, den Antrag, den wir gestellt haben, in einen Zusammenhang mit den Veröffentlichungen über Frau Ministerin Grotelüschen zu bringen, die wir im Fernsehen haben sehen und in den Nachrichten haben lesen müssen. Ich wüsste auch nicht, inwieweit hier etwas in irgendeiner Form zu rechtfertigen wäre.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Warum haben Sie Ihren Antrag nicht bis zur Sitzung des Ältestenrates einge- bracht?)
Andererseits sollten Sie an dieser Stelle vielleicht einmal über Ihre Darstellung zur Vorverurteilung nachdenken.
Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich nicht daraus, dass - das ist doch selbstverständlich; das ist doch klar - die Staatsanwaltschaft und die Polizei das Verbrechen, das dort begangen wurde, aufzuklären haben. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die arme Familie Eickhoff, um die es dort geht, nicht nur durch diese Straftat belastet wurde, sondern jetzt auch noch jeden Tag mit Schreiben von sogenannten Tierschützern überzogen wird, dass das alles doch in Ordnung sei, dass das gerechtfertigt sei. Es wäre wirklich an der Zeit, dass dieser Landtag diesen Menschen eine klare Absage erteilt.
Ich zitiere an dieser Stelle, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis, nur symbolisch und beispielhaft aus einem Schreiben, das am 16. August an die Familie Eickhoff gerichtet wurde, von Herrn Pröhl - - -
Herr Kollege, ich darf jetzt unterbrechen. Mein Hinweis vorhin auf § 75 Abs. 2 galt bewusst allen. Er galt auch Ihnen. Es geht hier nicht um eine inhaltliche Diskussion. Die wäre zu führen, wenn der Punkt auf die Tagesordnung gesetzt würde.
Vielen Dank, Herr Präsident. Mir ging es nur darum, die Dringlichkeit noch einmal darzustellen. Deswegen dieser besondere Hinweis auf das Datum 16. August, an dem ein Herrn Pröhl, der für die Partei „Mensch, Umwelt, Tierschutz - die Tierschutzpartei“ zu schreiben behauptet,
in einem Schreiben an die Familie klar droht, das sei die einzige Sprache, die unsere Politiker verstünden. Es ist zu befürchten, dass weitere geplante Mastanlagen ebenfalls von Gegnern zerstört werden. Wir als Landtag müssen das zurückweisen. Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu!
Das Verfahren ist in § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung klar geregelt. Eine Fraktion hat widersprochen. Damit wird der Punkt nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Darüber brauche ich nicht mehr abstimmen zu lassen.
Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2069 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/2710 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2730
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht der Grund, wohl aber der Anlass für unsere Gesetzesinitiative war die Tatsache, dass im Jahre 2010 die gesetzlichen Feiertage sehr unglücklich fallen. Der 1. Mai, der 3. Oktober, der 25. und der 26. Dezember fallen auf das Wochenende. Damit gehen den Arbeitnehmern arbeitsfreie Tage verloren.
Das hat übrigens eine volkswirtschaftliche Dimension. Nur in Klammern will ich dazu sagen: Wenn Sie jetzt irgendwelche Zahlen über das Wirtschaftswachstum im Jahre 2010 hören, dann müssen Sie gedanklich immer etwa 1 % mitrechnen, das allein auf diesen Faktor zurückzuführen ist.