Sie vertun diese Chance und nehmen darüber hinaus auch noch in Kauf, dass es keine Integrationspolitik aus einer Hand mehr gibt. Wir wissen, Frau Lorberg, dass die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland sehr froh ist, dass die Zuständigkeit für diesen Personenkreis im Innenministerium bleibt. Aber allein deswegen ist das doch nicht sachgerecht. Sinnvoll wäre Integrationspolitik aus einer Hand. Dann lassen Sie uns das doch wenigstens in einem entsprechenden Querschnittsausschuss des Landtags tun!
Insofern appellieren wir an Sie, unserem Antrag auf Bildung eines Querschnittsausschusses zuzustimmen, der Integrationspolitik in diesem Land damit ein deutliches Sprachrohr auch mit einem entsprechenden Auftrag des Parlaments zu verschaffen und den Mitgliedern der bisherigen Integrationskommission einen wirklich empfehlenden Einfluss zuzugestehen.
Das ist Hintergrund unseres Antrags, also auch aus den Unzulänglichkeiten der Vergangenheit zu lernen.
Ich will noch einmal deutlich sagen, dass die Trennung und Aufteilung der Bereiche Integrationsarbeit allgemein und Spätaussiedlerinnen und -aussiedler auf zwei verschiedene Ausschüsse und auf zwei verschiedene Ressorts auf unsere Anfrage im Innenausschuss hin noch nicht einmal von der Abteilungsleiterin „Integration“ erklärt werden konnte.
Sie hat wortwörtlich gesagt: Es gibt dafür keine sachlich-fachlichen Gründe, wohl ausschließlich politische.
Wir haben es in der Hand, diese Entscheidung hier zu korrigieren. Da wir ja wissen, wie Sie im Ältestenrat abgestimmt haben - es wird jetzt ja keine andere Mehrheit geben -, möchte ich das wiederholen, was mein Kollege Uwe Schwarz im Ältestenrat gesagt hat: Wenn Sie schon keinen Querschnittsausschuss bilden wollen, dann prüfen Sie in der Folge wenigstens die Einrichtung eines Unterausschuss des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Meines Erachtens wäre es allemal sinnvoll, dann wenigstens in einem solchen Unterausschuss die Integrationskommission zu beteiligen. Denn wie soll dieser Landtagsausschuss, der jetzt für Integrationspolitik federführend ist, mit seiner Zuständigkeit auch für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Frauen, Senioren sowie Bau- und Wohnungswesen dann auch noch Fragen der Integrationspolitik sachgerecht und mit ausreichend Zeit ernsthaft beraten?
Herr Kollege Riese, dieser Ausschuss ist ein Ersatz für früher drei Landtagsausschüsse und hätte jetzt Zuständigkeiten für vier Landtagsausschüsse. Dann kann der Vorsitzende noch so gut sein - ich will das gar nicht bewerten -, aber der Ausschuss wird Probleme haben, alle diese Themen in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit unterzubringen und sachgerecht zu bearbeiten. Deshalb: Prüfen Sie diesen Folgeschritt, wenn Sie schon keinen Querschnittsausschuss wollen! Gehen Sie noch einmal in sich und denken Sie über einen Unterausschuss nach! Ich bitte Sie also, unserem Antrag zuzustimmen.
Zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Herrn Bachmann hin hat sich Frau Helmhold gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!
Lieber Herr Kollege Bachmann, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir im Ältestenrat mehrfach diskutiert und gefordert haben, hilfsweise einen Unterausschuss „Integration“ des Sozialausschusses zu bilden. Diese Forderung wurde aber jedes Mal abgelehnt. Uns wurde beispielsweise gesagt,
dass auch in Zukunft jedes Thema, das mit Integration zu tun hat, im jeweils zuständigen Ausschuss inhaltlich behandelt werden soll. Das heißt, dass diese Themen nicht einmal im Sozialausschuss zusammengeführt werden sollen. Ich möchte Sie fragen, Herr Kollege Bachmann, ob Sie vor dem Hintergrund dessen, was jetzt stattfinden soll - aus meiner Sicht soll da eigentlich gar nichts stattfinden -, eine Erklärung dafür haben, warum das Sozialministerium dann ein neues Türschild bekommen hat.
Herr Bachmann möchte darauf antworten. Bitte schön, Herr Bachmann! Sie haben ebenfalls anderthalb Minuten.
Manchmal bieten Kurzinterventionen und die Antworten darauf die Möglichkeit, noch ein paar zusätzliche Aspekte deutlich zu machen. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich stimme Ihnen voll und ganz zu.
Die Frage, warum jetzt am Sozialministerium ein neues Türschild hängt, stellen auch wir uns. Diese Frage ist mit folgender Feststellung zu beantworten: Frau Özkan ist eingeschränkt zuständig für diejenigen Bereiche, die im Wesentlichen im Innenministerium entschieden werden.
Diese Trennung zwischen den Integrationsvoraussetzungen unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten - da kennen wir ja Herrn Schünemann - und den wenigen Fällen, in denen es wirklich zu Integrationsmaßnahmen kommt und die in den Geschäftsbereich von Frau Özkan fallen, ist nicht sachgerecht. Im Gegenteil, Frau Özkan, Sie wissen: Die Hauptintegrationsarbeit im Lande leisten Verbände, Kirchen und andere.
Insofern sind Sie dort nur koordinierend und unterstützend tätig, wie der nächste Tagesordnungspunkt noch ergeben wird. Die wirklichen Entscheidungen darüber, wer in diesem Land integriert werden kann, wird weiterhin der Innenausschuss unter den Vorgaben von Herrn Schünemann treffen. Deshalb ist das neue Schild nicht gerechtfertigt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Helmhold, eines vorweg: Fraktionsvorsitzende werden bei der CDU nicht gemacht, sondern in der Fraktion gewählt.
Das ist bei uns so, und das ist auch bei Ihnen so. Deshalb ist Herr Wenzel noch Fraktionsvorsitzender. Ich kann mich nämlich gut daran erinnern, dass sechs Mitglieder Ihrer Fraktion Sie nicht dazu gemacht hätten. Reden wie heute begründen auch, warum das so ist.
(Zustimmung bei der CDU - Kreszen- tia Flauger [LINKE]: Ihnen ist nichts zu billig! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Arm- selig, Herr Nacke!)
Sie reden von Transparenz. Sie beurteilen die Regelungen des Bundestages. Auf den Mandantenschutz und all die Fragen, die Herr Schily, der mal bei Ihnen und mal bei den anderen war, angesprochen hat, möchte ich jetzt gar nicht zu sprechen kommen. Aber immerhin: Das Urteil des Verfassungsgerichts ist 4 : 4 ausgegangen. Vor diesem Hintergrund von einer ganz klaren Entscheidung zu sprechen, würden zumindest Juristen wahrscheinlich nicht so formulieren.
Zum Hintergrund der eigentlichen Debatte: Ich beziehe dabei die Änderung der Regelungen im letzten Tagungsabschnitt vor der Sommerpause mit ein. Alles in allem geht es um die Erfahrungen und Erkenntnisse, die wir in der letzten Wahlperiode anlässlich der Vorgänge rund um die ehemaligen Abgeordneten Viereck und Wendthausen gesammelt haben.
Daraus haben wir eine Menge an Erkenntnissen gewonnen. Wir haben damals klare Regeln aufstellen wollen. Das ist inzwischen auch geschehen. Es ist deutlich geworden - das wird heute auch so beschlossen -, dass die Tätigkeit als Abgeordneter
im Mittelpunkt stehen muss. Das werden wir heute auch klar so formulieren. Das bedeutet zwingend, dass jede berufliche Tätigkeit - sei es eine, die vorher ausgeübt wurde und weitergeführt wird bzw. werden muss, damit man z. B. einen Betrieb oder eine freie Berufstätigkeit erhalten kann, oder sei es eine abhängige Beschäftigung - nur eine Nebentätigkeit sein kann und vor den Regelungen unserer Geschäftsordnung bestehen muss. Deshalb muss natürlich angegeben werden, was gemacht wird und womit Geld verdient wird.
Die zweite ganz wichtige Regelung ist - das ist inzwischen geklärt -: Es darf für Abgeordnete kein Geld ohne eine entsprechende Gegenleistung geben, wie dies bei den Kollegen Viereck und Wendthausen der Fall war. Obwohl das so war, haben sie dem Parlament noch eine Zeitlang angehört. Inzwischen sind sie abgewählt worden bzw. nicht wieder angetreten.
Der dritte ebenfalls sehr entscheidende Punkt ist - das ist auch eine Erkenntnis aus diesen unschönen Vorgängen um die beiden von mir erwähnten Kollegen -, dass wir wissen müssen, wer ein Rückkehrrecht hat, wer in einem möglichen Abhängigkeitsverhältnis steht, weil er oder sie genau im Hinterkopf hat: Wenn ich dieses Parlament verlasse, kehre ich an eine bestimmte berufliche Stelle bzw. in ein bestimmtes Unternehmen zurück. - Auch dies sollte angegeben werden. Das ist kein Problem für unsere Geschäftsordnung.
Was Sie aber sagen, ist: Lasst uns die Regeln des Bundes doch schlicht und einfach auf das Land übertragen! - Aber genau das, meine Damen und Herren, ist eben nicht möglich. Das hat Ihnen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, auf dessen Ratschläge und Hinweise wir immer sehr ausführlich achten und hören, wirklich zu erklären versucht. Es hat aber nicht gefruchtet.
Sie haben den § 44 b des Abgeordnetengesetzes des Bundes nachgebildet, aber Sie haben die Pflichten des § 44 a Abs. 4 nicht mit übertragen.
Daraus ergäbe sich eine Ungenauigkeit. Wenn man nämlich die Pflichten mit übertragen würde - nur mit denen macht die Nachbildung des § 44 b ja einen Sinn; ich weiß, dass das nur schwer nachzuvollziehen ist -, würde das gegen § 27 unseres Abgeordnetengesetzes verstoßen. So etwas können wir nicht in das Gesetz schreiben. So etwas werden wir auch nicht in das Gesetz schreiben. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat es
Ihnen rauf und runter erklärt. Wenn Sie es nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen, weil Sie hier den Eindruck erwecken wollen, dass Sie besonders viel Transparenz fordern, dann kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht mehr helfen.
Ich nenne beispielhaft die Spendenregelung. Der Deutsche Bundestag sieht möglicherweise - das ist noch nicht so ganz geklärt - eine Regelung vor, nach der Abgeordnete für ihre Tätigkeit selbst Spenden sollen annehmen können, dies dann aber angeben müssen. Unsere Regelung hingegen sieht das überhaupt nicht vor. Spenden sind eine klare Zuwendung, und - wenn ich mir auch diese Anmerkung noch erlauben darf - jede Abgeordnete bzw. jeder Abgeordnete wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, würde sie bzw. er für ihre/seine Tätigkeit Spenden annehmen. Das sei bei dieser Gelegenheit auch einmal erwähnt.
Zweitens sprechen wir heute über die Einrichtung eines Ausschusses für Integrationsfragen. Zunächst einmal vorweg: Ich halte Ihre Kritik, die Sie, Herr Kollege Bachmann, an der Arbeit der Integrationskommission geäußert haben, für nicht gerechtfertigt.
Ich glaube, dass diese Kommission ein wertvolles Beratungsgremium für die Arbeit in unserem Haus ist.
Wenn sich in der Umstellung der Arbeit in diesem Haus in den letzten Jahren eines wirklich bewährt hat, dann besteht dies darin, dass wir Ausschüsse gebildet haben, die exakt spiegelbildlich die Themen bearbeiten, für die auch die ihnen zugeordneten Ministerien der Landesregierung zuständig sind. Deswegen habe ich schon im Ältestenrat gesagt: Sie können Kritik an der Zuständigkeitszuordnung der Landesregierung üben, wenn Sie meinen, dass es anders besser wäre, aber das ist eigenes Handeln der Landesregierung.
Es wäre höchst unklug, wenn wir das bei unseren Ausschüssen nicht nachvollziehen, sondern eigene, frei schwebende Ausschüsse bilden würden.
Es wäre keine Aufwertung der Integrationsarbeit, sondern eine Abwertung, wenn wir sie nicht im Hauptausschuss, im zuständigen Sozialausschuss, ansiedeln würden. Das Türschild ist neu, deswegen muss auch der Ausschuss ein neues bekommen. Das werden wir mit dieser Veränderung vollziehen. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.