Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, die Aussaat ist erfolgt. Sie haben gesagt, es sei kein Schaden für Umwelt und Natur entstanden. Dazu gibt es auch andere Standpunkte; z. B. sagen die Imker, dass sie ihren Honig verlieren bzw. ihn in der Region nicht mehr verkaufen können.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist doch keine Frage! - Gegenruf von Ma- rianne König [LINKE]: Wie sollen sich andere Nutzer und andere Flächen- betreiber schützen? - Das war die Frage!)
Frau König, im Moment blüht der Mais noch nicht. Außerdem fliegen die Bienen den Mais auch gar nicht an. Von daher, denke ich, ist Ihre Sorge völlig unberechtigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde die Fragen, die mir gestellt worden sind, gerne beantworten, aber das ist ja leider nicht erlaubt.
Deshalb frage ich Frau Ministerin Grotelüschen, wie sie z. B. die Aussage ihres Amtskollegen Herrn Till Backhaus von der SPD aus MecklenburgVorpommern in der Welt vom 8. Juni bewertet, der gesagt hat, dass das eine große „Sauerei“ ist, was Niedersachsen gemacht hat. Dies frage ich vor dem Hintergrund, dass es andere Länder geschafft haben, die Ergebnisse ihrer Proben rechtzeitig zum 31. März zu veröffentlichen. Baden-Württemberg hat z. B. 107 Proben gezogen und nicht 35 wie Niedersachsen - also die dreifache Menge - und hat es mit seinen Kapazitäten geschafft, rechtzeitig vor der Aussaat alle Ergebnisse zu veröffentlichen. Sie haben gesagt, Sie bräuchten dafür zwei Monate. Dazu möchte ich gerne eine Bewertung hören.
Sehr geehrter Herr Meyer, zu der Aussage, die Herr Backhaus getroffen hat: Sie suggerieren eine bewusste Verschlampung, eine bewusste Verzögerung.
Ich habe Ihnen dargelegt, dass es keine bewusste Verschlampung gab und dass dem ML die beiden positiven Ergebnisse - gerichtsfest abgesichert - am 12. April vorlagen. Ergebnisse aus Probenahmeverfahren und Untersuchungen werden natürlich in den Fällen, in denen Verwaltungsmaßnahmen getroffen werden müssen, im ML noch einmal konkret geprüft. Das hat mit der Gewährleistung und der gerichtsfesten Verwertbarkeit der Ergebnisse zu tun.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Baden- Württemberg hat es geschafft! Meck- lenburg-Vorpommern hat es ge- schafft! Andere Länder konnten es! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Ich habe es Ihnen ganz konkret gesagt: Die Prüfung konnte aufgrund von Dienstreisen und Krankheit der fachkompetenten Mitarbeiter erst am 27. April abgeschlossen werden. Dann wurden das MU und die Firma umgehend informiert.
Die rechtstaatlich vorgesehenen Schritte im Verwaltungsverfahren - z. B. die Anhörung und später Widerspruchs- und Klageverfahren - führen zu diesem Zeitverlauf; erst dann können die verfügten Maßnahmen behördlich durchgesetzt werden. Ich kann nur sagen: ML und auch MU arbeiten nach den rechtsstaatlich gebotenen Verfahren und werden dies auch künftig tun.
Ich kann Ihnen als ergänzenden Hinweis die Abfolge gerne noch einmal darstellen: Erste Probe: Hinweis auf positiven Befund am 12. März 2010, Identifizierung der Saatgutlinie und Absicherung der Ergebnisse - abgeschlossen am 6. April 2010, Ergebnismitteilung an ML am 6. April 2010; zweite
Probe: Hinweis auf positiven Befund am 15. März 2010, Identifizierung der Saatgutlinie und Absicherung des Ergebnisses abgeschlossen am 7. April 2010, Ergebnismitteilung an ML am 8. April 2010 bzw. Ergebnismitteilung an MU am 27. April 2010.
Der Zeitaufwand im Labor ist durch das Prinzip des wirtschaftlichen Arbeitens bedingt, das in Serien stattfindet. Zehn Proben mit negativen Ergebnissen in fünf Tagen. Auch eine Probe würde fünf Tage erfordern.
Es handelt sich hierbei aufgrund der Kontaminationsgefahr um sehr sensible Arbeitsabläufe. Es ist ein hoher Absicherungsaufwand für die Ergebnisse im Ultraspurenbereich erforderlich. Ich habe eben bereits erwähnt, dass sich die positiven Befunde erst in der vorletzten und letzten Probenserie ergaben.
(Enno Hagenah [GRÜNE]: Das ist un- glaublich! Einen Chemiker mehr ein- stellen möglicherweise! - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Herr Hagenah, Sie sind immer so schlau!)
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass für das nachgewiesene Genkonstrukt keine Genehmigung für den Anbau in der Europäischen Union nach § 14 des Gentechnikgesetzes vorliegt und er damit illegal ist, und vor dem Hintergrund, dass es viele Menschen in diesem Land gibt, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz als einen Anschlag auf ihre Gesundheit und auf ihr Vermögen ansehen,
frage ich Sie, was Sie getan haben, um disziplinarrechtlich oder ermittlungstechnisch sicherzustellen, dass die Verstöße, die durch das Nichthandeln Ihrer Behörde hier in Niedersachsen und in anderen Bundesländern festgestellt werden mussten, rechtlich geahndet werden und dass ermittelt wird, wie verhindert werden kann, dass so etwas noch einmal passiert.
Herr Wenzel, ich habe es eben bereits erwähnt: Wir haben nach dem Vorliegen der Ergebnisse im ML - es gab krankheitsbedingte Abwesenheit -
(Christian Meyer [GRÜNE]: Wochen später! - Gegenruf von Clemens Gro- ße Macke [CDU]: Herr Meyer, einfach zuhören! )
Am 27. April, als die Ergebnisse vorlagen und bewertet waren - also am gleichen Tag -, wurde die Firma informiert und um eine freiwillige Rückholung des betroffenen Saatgutes gebeten. Die Firma war zu einer Rückholung der Partie und auch der Herausgabe der Daten an ihre Handelspartner jedoch nicht bereit. Die Herausgabe der Daten musste daher in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren erzwungen werden. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt leitete hierfür am 4. Mai das Verfahren ein. Letztlich konnten erst nach einer von der Firma angestrengten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade am 3. Juni die Daten von dem zuständigen GAA gewonnen werden. Seit letztem Freitag, dem 4. Juni, wurden die Händler informiert, die Landwirte ausfindig gemacht und die Flächen vollständig lokalisiert. Ich denke, das ist ein sehr schlüssiger Ablauf.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Mei- ne Frage bezog sich aber auf den Zeitraum vor dem 27.!)
Ich möchte noch einmal auf die Frage zurückkommen, die schon von der Abgeordneten König gestellt worden ist. Auch ich lese und höre insbesondere von den Imkern, dass es sehr wohl Probleme gibt. Deshalb frage ich: Können Sie garantieren, dass es nicht zu Verunreinigungen des Honigs kommt? - Wenn es doch dazu kommt: Haben Sie im Haushalt Mittel eingeplant, mit denen Sie den
Imkern Entschädigungen zahlen können? - Ich frage das, weil hier zunächst das Verursacherprinzip gilt.
Ich kann Ihnen versichern, dass es beim Honig keinen Schaden geben wird, weil die Maisblüte von Witterung, Standort und Sorte abhängig ist. Sie ist in Deutschland - ich kann das nur wiederholen - zwischen Mitte Juli und August.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aussage zu den Imkern habe ich mit Verwunderung zur Kenntnis genommen.
Noch einmal zu der Frage der Zahl der Proben und der langen Dauer bis zur Veröffentlichung - andere Bundesländer haben das besser geregelt: Vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, dass Sie die Nulltolerenz eigentlich aufgeben wollen und dass alles eigentlich nicht so schlimm sei - das entspricht allerdings nicht der Gesetzeslage -, frage ich Sie noch einmal: Warum werden nur 35 Proben gezogen? - Ich möchte daran erinnern, dass unter der SPD-Landesregierung in 2002 noch 101 Proben gezogen wurden.
Vor dem Hintergrund, dass Sie sagen, dass es immer mehr illegale Genpflanzen gibt, die aus Amerika auf den Markt kommen, frage ich weiter: Müsste man nicht viel zügiger handeln, die Kontrollen ausbauen und verstärken, um solche Gentechniksaatgutskandale, die zu großen Schäden bei der gentechnikfreien Landwirtschaft führen, zu unterbinden? Wollen Sie die Anzahl der Stellen aufstocken?