Ich will die öffentliche Wahrnehmung dieses Themas, die sich in Niedersachsen erkennen lässt, in zwei Extremformen beschreiben: Auf der einen Seite wird versucht, den Eindruck zu erwecken, die
ganze Agrarproduktion sei industriell, und auf der anderen Seite wird von kleinbäuerlichen Strukturen her gedacht, mit vermeintlich glücklichen Tieren, die dann am Ende froh sind, wenn sie geschlachtet werden.
Auch hier im Landtag wird dieses Bild deutlich. CDU und FDP wollen eigentlich nur ein „Weiter so“ bei der Massentierhaltung: mehr Tiere, größere Ställe, höhere Gewinne. - Bei den Grünen gibt es den Traum von kleinbäuerlicher Vielfalt: 100 % ökologisch, vermarktet über den Hofladen, alles schön klein. Bei den Linken weiß ich noch nicht so genau, was sie sagen werden. Es hat mich nur überrascht, dass sie sich bei den Grünen immer hinten dranhängen.
In dem Bereich, in dem sie Einfluss nehmen könnten, habe ich noch nicht wahrgenommen, dass die Linken bei den großen Massentierhaltungsanlagen, die es dort gibt, tatsächlich eine andere Politik gemacht haben. Aber das werden wir noch sehen.
Der Antrag, den die Grünen gestellt haben, enthält eine ganze Menge richtiger Aussagen. Darin gibt es, wie ich glaube, Einvernehmen. Wir als Sozialdemokraten bemängeln an dem Antrag die Vermengung der verschiedensten Ebenen, die in diesem Themenzusammenhang eine Rolle spielen. Da wird es um Tierschutz gehen. Da wird es um das Baugesetzbuch gehen. Es geht um die Landesraumordnung. Es geht um Verbraucherschutz, und es geht um Verbraucherverhalten. Alles wird in so einem Brei vermengt, dass man am Ende gar nicht mehr weiß, wo man eigentlich noch ansetzen soll.
Außerdem gibt es Vokabeln in der Begründung, die wir auch nicht akzeptieren können. Ich jedenfalls würde mich nicht dazu hergeben zu sagen, dass ein großer Teil der Menschen in Niedersachsen in sogenannten Schmutzräumen lebt. Das geht gar nicht. An der Stelle zeigt sich schon, dass man das nicht mittragen kann.
Es gibt seit Anfang Mai einen Antrag der Grünen im Bundestag, der im Kern zum Ziel hat, § 35 Baugesetzbuch zu ändern. Der Antrag ist sehr kurz, sehr knapp und vielleicht nicht weitreichend genug, hat aber zur Folge, dass sich die Kollegen in Berlin
damit beschäftigen müssen. Die Sozialdemokraten werden das auch tun. Ich hoffe - das ist der Kern der Möglichkeiten, die wir haben -, dass wir in Berlin eine Regelung finden, die den Kommunen mehr Möglichkeiten gibt, hier mitzusteuern.
- Ja, Karl-Heinrich, wenn du einmal Zeitung liest, dann nimm einmal die Zeitung Die niedersächsische Gemeinde. Da gibt es einen Dr. Wolfgang Schröter, der einen wunderbaren Artikel geschrieben hat, in dem man das sehr genau im Detail nachlesen kann, was zu den Intensivhaltungen - - -
- Ja, nur hat das in der Konsequenz zur Folge, wenn man das einmal genau aufdröselt, was der Mann geschrieben hat, dass die Kommunen keine Chance haben. Sie können sich dort an der Stelle nicht wirklich durchsetzen.
Herr Kollege Meyer, jetzt muss ich Sie unterbrechen. Ich habe vorhin Herrn Kollegen HumkeFocks darauf aufmerksam gemacht, dass man hier im Landtag die Gepflogenheit hat, sich zu siezen. Ich möchte Sie auch auffordern, sich diesbezüglich anzupassen.
Unser Leitbild - darauf will ich im Kern eingehen, wir können die Detailargumente hier gar nicht alle austragen - ist eine moderne Landwirtschaft, die hochwertige Lebensmittel produziert, die ökologisch intakte Kulturlandschaften prägt, die Arbeitsplätze und Wertschöpfung im ländlichen Raum schafft und die Tierschutzanliegen ebenso ernst nimmt wie globale Entwicklung und Klimaschutz. Das alles unter einen Hut zu bringen, ist in der Tat nicht ganz einfach. Aber das ist das Ziel von multifunktionaler Landwirtschaft, und das wird jedenfalls
Wenn wir in der neuen Förderperiode der EU z. B. erleben, dass die Direktzahlung geringer wird, dann ist diese Form von Tierhaltung natürlich für Landwirte ein interessantes Feld. Dann wird es an der Stelle noch verstärkte Investitionen geben. Dann können wir es nicht dem Zufall überlassen, wie dort in einem Raum gehandelt und agiert wird. Wir haben in Niedersachsen eine Region, die nach unserer Einschätzung mindestens an der Grenze der Belastbarkeit angelangt ist, um das vorsichtig zu sagen. Dort muss an einigen Stellen ein Rückbau stattfinden, weil die Entwicklung einfach zu weit gegangen ist. Ich möchte, weil ich aus dem Bereich Celle komme, dass wir gar nicht erst in diese Situation gelangen, eine solche Grenze zu überschreiten, um dann rückbauen zu müssen. Das kann man steuern, wenn man die rechtlichen Möglichkeiten dazu hat.
Wir werden unseren Beitrag dazu leisten. Diesen Antrag werden wir ablehnen. Ich habe das schon im Ausschuss angekündigt. Wir werden dazu einen eigenen Antrag unterbreiten, der die Beratungen auch in Berlin einbezieht. Er wird hier sicherlich nach der Sommerpause hier vorgelegt werden, und dann werden wir über das Thema noch einmal diskutieren.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Kollegin König zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Oesterhelweg, als Erstes: Sie können noch etwas von mir lernen. Ihnen kann ich ganz klar und deutlich sagen: Die traditionelle Currywurst in der „Klickmühle“ kommt nicht vom Geflügel. Das ist Schweinefleisch.
Der Antrag der Grünen zeigt die große Bandbreite der Probleme auf, die wir hier im Moment haben. Einiges davon wäre sicherlich auf der Bundesebene zu regeln, z. B. § 35 Baugesetzbuch. Hier heißt es: „Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenste
hen...“ Dieser Absatz wird auch oft Privilegierung der Landwirtschaft genannt. Ich glaube, vielfach wird der nachstehende Text gar nicht gelesen und deshalb nicht angewandt.
Ich gehe hier nur ganz kurz auf Absatz 3 ein. Dort heißt es: Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann….“ Wenn man § 35 Baugesetzbuch streng auslegen würde - wir haben es auch in der Anhörung gehört -, wäre das Bauen von Massentierhaltungsanlagen im Außenbereich gar nicht so einfach zu genehmigen. Dazu gehört es aber auch, dass die Behörden einmal mutig sein müssten. Hier liegt eine Aufgabe der Landesregierung. Sie muss die Kommunen unterstützen. Dieser Paragraf muss wirklich einmal so ausgelegt werden.
Die Grünen haben jetzt im Bundestag einen Antrag eingebracht. Da, Herr Meyer von der SPD, kann ich Ihnen sagen, werden wir andere Positionen haben.
Wir hängen uns nicht einfach so dran. Sie werden das auch hören, wenn wir bei der Agrarpolitik über Subventionen sprechen.
Ich kann der Landesregierung nur raten, die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Es muss aufhören, dass in der Wirtschaftspolitik Unternehmen finanziell gefördert werden, die nachhaltig Schäden für Umwelt und Tourismus nach sich ziehen.
Erstens. Wir unterstützen den Antrag der Grünen nicht, weil wir uns dranhängen. Wir sind für ein Mitspracherecht von Bürgerinnen und Bürgern als Teil der direkten Demokratie.
Zweitens ist es uns ganz wichtig: Die Haltungsbedingungen in diesen Massentierhaltungsanlagen sind nicht artgerecht. Sie sind eine Tortur für die Tiere. Das gilt auch für die geplante Stallgröße von 39 999, wie es an der A 7 geplant ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn der Kollege Limburg das meint, diskutieren wir hier gerade nicht über die Frage, wie groß Stallhaltungsanlagen sein sollen. Wir diskutieren auch nicht über die Frage, ob das sinnvoll oder nicht sinnvoll ist und auch nicht über die Frage, wie die Nachfrage am Markt ist, sondern wir diskutieren über die Frage, ob die Kommunen ausreichende Steuerungsmöglichkeiten für Stallbaumaßnahmen haben.
Dazu sage ich hier sehr deutlich: Das ist die einzige Frage, die uns bei unserer Bereisung, die wir gemacht haben, beschäftigt hat, und das ist auch die Frage, die wir uns in der Anhörung gestellt haben. Das Ergebnis ist relativ eindeutig, sehr geehrter Herr Kollege: In der Tat haben die kommunalen Spitzenverbände zum Teil gesagt, dass sie einige der Planungsinstrumente, die die Grünen aufgezählt haben, vielleicht gut gebrauchen könnten. Das kann ich verstehen. Kommunen wollen immer mehr Möglichkeiten haben, eigene Planungen aufzustellen.
Allerdings hatten wir auch unabhängige Experten. Ich möchte einmal Herrn Professor Theuvsen von der Universität Göttingen zitieren, der gesagt hat:
„Das Stallbaugenehmigungsrecht muss den vielfältigen, oftmals konfliktären Interessen verschiedener Anspruchsgruppen im ländlichen Raum Rechnung tragen. Nach geltender Rechtslage haben die Gemeinden und Landkreise bereits Möglichkeiten, Stallbauten räumlich zu begrenzen. Diese Möglichkeiten werden allerdings bislang in der Genehmigungspraxis nur vergleichsweise selten genutzt, obwohl einige Kommunen einen verstärkten Handlungsbedarf sehen. Insoweit scheint weniger die Rechtslage als vielmehr die Rechtsanwendung verbesserungsbedürftig.“
Siehe da, meine sehr verehrten Damen und Herren: Was erleben wir in dieser sagenumwobenen Anhörung, über die sich Herr Kollege Meyer so gefreut hat?