Protocol of the Session on June 9, 2010

- Ja, das lesen wir alles nach.

Niedersachsen hat sich vielmehr für eine Erhöhung des Schutzniveaus der Bevölkerung durch eine weitere Absenkung der Strahlenexposition stark gemacht. So gehen die Niedersachsen da vor.

Darüber hinaus haben wir uns für eine Einlagerungstechnik für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle ausgesprochen, die in der Betriebsphase bis zum Verschluss der Schächte die Option einer Rückholung der Abfälle einbezieht. Hier kann ich Ihnen nur die Anmerkung der Kollegin BertholdesSandrock ans Herz legen. Es ist ein schwieriges, rechtlich wie technisch anspruchvolles Unterfangen, die Dinge so zu koordinieren, dass sowohl bei der Einlagerung als auch dann, wenn wir die Rückholung organisieren wollen, optimale Sicherheit besteht. Da muss man sich gute Gedanken machen.

Meine Damen und Herren, schließlich noch ein rechtlicher Hinweis. Da gilt es, etwas klarzustellen. Das sagt sogar der Justizminister. Die Anforderungen sind: keine rechtlich bindende Vorgabe für spätere Zulassungsverfahren.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, keine Zwischenfragen. Die Zeit ist schon überschritten. - Die Sicherheitsanforderungen entfalten weder in materieller noch in verfahrensrechtlicher Hinsicht Bindungswirkung gegenüber den zuständigen Landesbehörden. Die Erarbeitung, Beurteilung und Festlegung von Sicherheitsanforderungen gehört fachlich in die Kreise der Sachverständigen und Experten bei den Ländern sowie beim Bund.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Die sitzen aber nicht im Ministerium!)

Deswegen denke ich unter dem Strich, dass der zweite Entschließungsantrag nicht angenommen werden sollte.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Sehr gut!)

Nach § 71 Abs. 3 erteile ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusätzliche Redezeit. Zwei Minuten!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Busemann, mir ist die Sache bitterernst. Deswegen versuche ich jetzt, Polemik zu vermeiden. Hier im Parlament gab es schon Emsländer wie Herrn Seiters oder Herrn Remmers.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Seiters war hier noch nicht!)

- Ja, der war nicht hier. Er war aber Emsländer und war im Bundestag.

(Jens Nacke [CDU]: Er ist Emsländer, immer noch!)

Die haben sich mit aller Vehemenz dagegen gewehrt, dass ein Endlager und eine Wiederaufarbeitungsanlage ins Emsland kommen. Ich glaube, sie haben sich das etwas ernsthafter angekuckt, als Sie das getan haben. Ich stelle Ihnen zudem gern ein paar Studien zur Verfügung, damit Sie von Ihrem Vorurteil, dass die Energieversorgung nur mit Kernkraft möglich ist, herunterkommen. Sie haben hier den Diskussionsstand von vor vielleicht 20 Jahren wiedergegeben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der Sache hatten Sie gestern, meine ich, ausgeführt, dass zum Störfallgesetz 16 Stellungnahmen von verschiedenen Verbänden eingeholt wurden. Wie viele Stellungnahmen sind denn zu diesen Sicherheitsanforderungen eingeholt worden, und wer wurde dabei beteiligt?

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Sehr gute Frage!)

Es ist ein günstiger Umstand, dass Sie als Justizminister und Rechtsexperte heute an dieser Stelle den Umweltminister vertreten. Ich würde Sie bitten, noch einmal genau vorzutragen, welchen rechtlichen Charakter diese Sicherheitsanforderungen haben. Sie haben vorhin damit begonnen, aber Sie haben dann eine seltsame Kurve gezogen und plötzlich versucht zu erklären, dass am Ende niemand hier im Parlament das Recht habe, sich tatsächlich ernsthaft damit zu befassen, und dass dieser Antrag abzulehnen sei. Das halte ich für eine recht abenteuerliche Einschätzung durch einen Justizminister. Es wäre schön, wenn Sie uns das hier noch einmal genauer vortragen und auch die beteiligten Institutionen nennen könnten. Dafür wäre ich Ihnen dankbar.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich erteile der Fraktion DIE LINKE ebenfalls nach § 71 Abs. 3 zusätzliche Redezeit. Zwei Minuten!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Busemann, den Beginn Ihrer Polemik hätte ich Ihnen zwar als verfehlt, aber als ganz nett durchgehen lassen: Zum 25. Mal dieselbe Rede - das ist sachlich falsch. Jeder, der die Reden nebeneinander legt, wird das sehen.

(Ulf Thiele [CDU]: Da haben Sie sich aber schon gemeldet!)

Das erklärt sich natürlich auch daraus, dass, wenn von Ihrer Seite 25 Mal wahrheitswidrig behauptet wird, Salz sei für die nächste eine Million Jahre sicher, wir dann 25 Mal hintereinander sagen werden, das ist völliger Blödsinn und sachlich und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: „Blödsinn“ ist nicht parlamentarisch!)

Und wenn Sie diesen Blödsinn mit dem Salz 50 Mal wiederholen, dann sagen wir das eben 50 Mal. Trotzdem wird es nicht dieselbe Rede.

Aber, Herr Busemann, die Grenze, finde ich, wurde dann deutlich überschritten, als Sie dagegen anpolemisiert haben. Ich habe mir die Worte notiert. Da ist wohl, habe ich mir gedacht, Herr Busemann nur wegen seines Ministeramtes vier Mal unter der Ordnungsrufschwelle durchgerobbt. „Nicht mehr debattierfähig“ als persönliche Zuordnung, „vernagelt“ als persönliche Zuordnung, „Schwachsinn“ und „Latrinenparole“. Warum entwürdigt sich ein Minister, der sonst einigermaßen vernünftig debattieren kann, mit vier sich selbst dermaßen disqualifizierenden Ausdrücken in dieser Debatte?

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Das ist die Frage. Darauf gibt es eine klare Antwort: Weil Sie nicht mehr ein noch aus wissen und weil Herr Böhlke sich tatsächlich die Blöße geben wird, denselben Beschluss, dem er in seinem Kreistag zustimmt, hier nachher abzulehnen. Um darüber hinwegzuwuseln, halten Sie solche unterirdischen Reden, Herr Minister. Das ist der Grund dafür!

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Minister Busemann das Wort.

(Kurt Herzog [LINKE]: Herr Buse- mann, erklären Sie doch einmal die Betriebsphase!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Herzog, ich denke schon, dass wir uns hier in einer offenen Debatte austauschen können - ob auf der Abgeordnetenseite oder auf der Regierungsseite -, dass wir eine Debatte miteinander pflegen und dass innerhalb einer solchen Debatte auch eine Bewertung darüber zulässig ist, ob jemand von der Sache her debattierfähig ist oder ob ich ihn als so festgelegt betrachte, dass ich zu dem Ergebnis komme, dass es wahrscheinlich keinen Zweck hat, sich manchen seiner Argumente zu stellen und sich damit auseinanderzusetzen, wie ich es artikuliert habe.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Herr Herzog weiß genau, wovon er redet! Bei Ihnen frage ich mich das!)

- Es ist ja wunderbar, dass Sie Ihren Glauben an Herzog beibehalten. Das können Sie gerne tun.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das hat nichts mit Glauben zu tun!)

Ich habe mich in den letzten Jahren sehr oft auf jene Seite gesetzt - Herr Herzog hat es bemerkt -, um zu hören, ob da etwas Neues kommt. Es kommt immer die gleiche Platte.

(Beifall bei der CDU - Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Sehr richtig!)

Fragen Sie sich einmal selber, ob Sie da debattierfähig sind. Sie sind auch Abgeordneter für Ihre Region, ich für meine, jeder für seine. Fragen Sie sich, ob Sie Ihrer Region damit einen Gefallen tun, wenn Sie sich hier so festgelegt zeigen. Dann fällt es ja auch schwer, sich irgendwo anzunähern oder einmal etwas gemeinsam zu entwickeln, was ja auch ein parlamentarischer Erfolg in einer schwierigen Frage wäre. Das ist das eine, was ich sagen wollte.

Das andere - Herr Kollege Wenzel, Sie ahnen es -: In der Tat haben Sicherheitsanforderungen keinen Gesetzescharakter. Ich will es nicht ganz vergleichen, juristisch mag das noch feiner abgeklopft werden, aber es hat fast so etwas wie den Charakter von DIN-Normen für einen bestimmten technischen Bereich. Das, was, daraus entwickelt, in

Bundes- und Landesgesetze und vielleicht auch in Verordnungen eingeht, ist in den Verfahren von den zuständigen Stellen - bei Genehmigungen, Widerrufen usw. - einzustellen, ist justiziabel und kann am Ende vor den Gerichten geklärt werden. Aber es ist in der Tat so, dass die Standards, über die wir uns hier unterhalten, keinen Gesetzescharakter haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Keine Antwort auf unsere Kurzintervention!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren.

Eine Vorbemerkung von mir zu Punkt 18: Da eine Unterscheidung der zur Abstimmung vorliegenden Papiere in weitergehende und weniger weit gehende kaum möglich ist, halte ich Sie für damit einverstanden, dass wir zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Das ist die Drs. 16/2576. Hier liegt ein Antrag auf namentliche Abstimmung vor. Da die drei Fraktionen den Antrag gemeinsam gestellt haben, gehe ich davon aus, dass die notwendige Unterstützung damit gegeben ist und wir uns diese Abstimmung sparen können.

Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Das Verfahren für die namentliche Abstimmung ist in § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung geregelt. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder des Landtages in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab.

Wer dem Änderungsantrag in der Drs. 16/2576 zustimmen möchte, ruft also „Ja“, wer dagegen ist, ruft „Nein“, und wer sich der Stimme enthalten möchte, ruft „Enthaltung“.

Ich bitte Sie, so laut abzustimmen und sich so laut zu äußern, dass es auch vom Sitzungsvorstand hier oben gut zu verstehen ist. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie die einzelnen Kolleginnen und Kollegen abgestimmt haben.

Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung. Bitte schön, Frau Kollegin!