Protocol of the Session on June 8, 2010

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Bley. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes wird in der vorliegenden Fassung wohl nicht die Zustimmung dieses Hauses finden.

(Zustimmung bei der CDU)

Schon im Jahr 2008 hat die Fraktion DIE LINKE gefordert, Mindestentgeltregelungen in das Gesetz aufzunehmen. Daran, dass dies gelingen wird, hatte ich schon damals Zweifel. Im Jahr 2008 wollte man 8 Euro einsetzen. Jetzt sind es 8,50 Euro. Wir alle wissen, dass im Baubereich jetzt schon 10,50 Euro gezahlt werden. Der den Gebäudereinigern gezahlte Mindestlohn in Höhe von 8,48 Euro soll auf 8,78 Euro erhöht werden. Wir sind also schon längst ein Stück weiter.

Das Landesvergabegesetz auf den öffentlichen Personennahverkehr und auf Dienstleistungen auszudehnen, ist von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon im Jahr 2008 gefordert worden. Der Landtag hat dies aber mit gutem Grund abgelehnt. Nun fordert die Linke das Gleiche, begründet diese Forderung aber nicht.

Meine Damen und Herren, im Jahr 2008 haben wir uns zu einer Auftragsschwelle von 30 000 Euro und damit zu einem Kompromiss durchgerungen. Die SPD hat im Dezember 2008 bereits eine untere Wertgrenze von 10 000 Euro gefordert, was dann ja auch in der Wirtschaft hier und da der Fall war. Die Kommunen dagegen haben eine untere Grenze von 200 000 Euro gefordert. Wir sollten es bei dem bewährten Kompromiss von 30 000 Euro belassen.

(Zustimmung bei der CDU)

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes am 3. April 2008 war die im alten Landesvergabegesetz verankerte Tariftreueregelung mit dem EU-Recht nicht mehr vereinbar und musste aufgehoben werden. Wir haben das Urteil bedauert. Wir haben es aber zu akzeptieren und haben es damals auch akzeptiert.

Es gab Überlegungen, auf ein Gesetz zu verzichten und per Verordnung die verbleibenden Punkte zu regeln. Dafür sprachen auch gute Gründe. Mei

ne Damen und Herren, gemeinsam mit der FDP haben wir damals aber ein Gesetz verabschiedet, um deutlich zu machen, wie wichtig uns das Ganze ist.

Das haben wir getan, obwohl die diesbezüglichen Interessen der Parteien - der Wirtschaft und der öffentlichen Auftraggeber - sehr weit auseinander lagen. Es sind aber auch viele Forderungen der Sozialpartner übernommen worden. Insgesamt ist viel Überzeugungsarbeit geleistet worden. Deshalb liegt uns ein sinnvolles und vernünftiges Gesetz vor, das auch noch lange Gültigkeit behalten soll.

Wir konnten und wollten schon damals weder einen Mindestlohn in das Vergabegesetz einführen noch das Gesetz auf den ÖPNV und andere Dienstleistungen ausdehnen. Das wollen wir auch heute noch nicht. Auch werden wir die Kommunen nicht verpflichten, Kontrollen durchzuführen. Das werden sie freiwillig tun. Zudem führt die Bundeszollverwaltung Stichproben durch.

Auch hier stößt Ihr Gesetzentwurf auf Widerstand. Das gültige Landesvergabegesetz trifft dagegen im Land auf große Zustimmung, auch wenn nicht alle Wünsche berücksichtigt werden konnten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen zum bestehenden Gesetz. Das Landesvergabegesetz ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten und wird aus gutem Grunde auch noch bis Ende 2013 in Kraft sein. Das Gesetz wirkt Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndumping entgegen. Es ist für öffentliche Bauaufträge von 30 000 Euro bis 5 150 000 Euro anzuwenden. Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden und werden, sind zu beachten. Fehlt die Tariftreueerklärung bei der Angebotsabgabe, so ist dieses Angebot von der Wertung auszuschließen. Das Gesetz regelt den Nachunternehmereinsatz und die Wertung unangemessen niedriger Angebote mittelstands- und arbeitnehmerfreundlich. Nachweise, Kontrollen und Sanktionen sind im Gesetz festgelegt, sodass Missbrauch weitgehend ausbleibt.

Was die Fraktion DIE LINKE uns hier als Gesetzentwurf vorlegt, steht im Widerspruch zu unserem vorhandenen mittelstands- und arbeitnehmerfreundlichen Landesvergabegesetz.

Nach dem Gesetzentwurf der Linken sollen Ausbildungsbetriebe bevorzugt und Aufträge, bei denen eventuell Kinderarbeit in der Produktionskette zu vermuten ist, ausgeschlossen werden. Es wird Ihnen schwerfallen, das genau zu regeln. Dahinter

kann eine Diskriminierung stehen. Außerdem ist die Produktionskette nicht immer nachvollziehbar. Wenn Sie ein Elektrobauteil einbauen, wissen Sie doch nicht unbedingt genau, was alles darin steckt. Wir alle verurteilen die Kinderarbeit und wollen sie verhindern. Sie müssen uns dann aber auch einmal Wege aufzeigen, wie wir diese Schwierigkeiten in der Praxis lösen können.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns darüber freuen, dass wir in Niedersachsen eine gute wirtschaftliche Entwicklung haben, die sowohl von der Landesregierung, die sich durch eine gute Wirtschaftspolitik bekannt gemacht hat,

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das wüss- ten wir aber!)

als auch von den mutigen Unternehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter forciert wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Bley.

Wir werden - - -

Entschuldigung! Sie haben weiterhin das Wort.

Wir werden den Antrag daher im Ausschuss sorgfältig beraten, um zu einer für Niedersachsen guten Entscheidung zu kommen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Zu einer Kurzintervention auf Ihre Ausführungen erteile ich Frau Weisser-Roelle von der Fraktion DIE LINKE für 1:30 Minuten das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Bley, lassen Sie mich in Bezug auf den Mindestlohn noch einmal etwas in Erinnerung rufen. Sie haben angesprochen, dass es sehr wohl Sektoren mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen gibt, in denen der festgelegte Lohn höher ist. Das wissen wir natürlich auch. Wenn Sie unseren Gesetzentwurf richtig gelesen hätten, hätten Sie auch

gesehen, dass wir selbstverständlich dafür eintreten, dass dort, wo der Lohn höher ist, auch dieser höhere Lohn bezahlt wird. Nur dort, wo er niedriger ist, sind die 8,50 Euro eine absolute Untergrenze. Sie wissen das, haben es eben aber anders dargestellt.

Im Übrigen bedeutet eine Absenkung des Schwellenwerts von 30 000 Euro auf 10 000 Euro aus unserer Sicht eine Stärkung des Mittelstandes. Dann haben nämlich viel mehr Betriebe die Möglichkeit, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen. Sie sind doch so sehr für den Mittelstand. Daher müssten Sie auch für die Herabsetzung des Schwellenwertes eintreten.

(Beifall bei der LINKEN - Gabriela Kö- nig [FDP]: Das ist eine falsche Inter- pretation!)

Letzte Bemerkung: Sie haben in Bezug auf die ILO-Kernarbeitsnormen die Fälle angesprochen, in denen Kinderarbeit vermutet wird. Das steht dort überhaupt nicht. In den ILO-Kernarbeitsnormen steht, dass bestimmte Punkte eingehalten werden sollen.

Auch das war also eine leichte Verdrehung unseres Gesetzentwurfes. Im Ausschuss können wir aber noch ausführlich darüber diskutieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Bley, auch ohne Karte gibt es 1:30 Minuten Redezeit für Sie.

Frau Weisser-Roelle, ich habe Ihren Gesetzentwurf sehr wohl komplett gelesen. Manchmal habe ich mich gefragt, warum darin nicht mehr an Begründung vorhanden ist. In der Tat ist es so, dass man in allen deutschen Landesparlamenten, in denen man vertreten ist, seine Anträge unterzubringen versucht. Das, was vor zwei Jahren in ordentlicher Politik hier abgearbeitet worden ist, stellen Sie jetzt erneut zur Diskussion.

Bekanntlich sind wir generell der Auffassung, dass die Tarifparteien die Lohnentwicklungen regeln sollen - und nicht die Parlamente. Deswegen können wir dem nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun zur Kinderarbeit, die wir alle verurteilen: Dort steht nichts von Fällen, in denen Kinderarbeit vermutet wird; das wissen wir. Aber wer will denn

sagen, ob irgendein Pflasterstein, den ein Gärtner geliefert bekommt, vielleicht doch betroffen ist? Wo sind diese Steine denn hergestellt worden? Ich habe gesagt, dass Sie uns den Einsatz dieses Instruments im Ausschuss begründen müssen. Ich habe doch auch deutlich gemacht, dass wir alle Kinderarbeit verhindern wollen. Aber wie, bitte? Das müssen Sie uns dann noch einmal erklären.

Insgesamt muss ich feststellen: Wir haben Ihren Gesetzentwurf sehr wohl gelesen. Es ist in der Tat so, dass sich alles das wiederholt, was wir vor zwei Jahren schon diskutiert haben. Vermutlich - mit großer Genugtuung, sage ich einmal - werden wir diesen Gesetzentwurf nach sorgfältiger Beratung dann aber doch ablehnen müssen.

(Beifall bei der CDU - Lachen bei der LINKEN)

Von der SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Schminke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir Sozialdemokraten haben das Bestreben, den Anwendungsbereich des Landesvergabegesetzes zu verbreitern. Vor allem geht es uns darum, dieses Gesetz praktikabel zu gestalten und deshalb auch EU-konform zu konkretisieren.

Das wollten wir bereits im Jahr 2008 machen. Darum wollten wir den SPNV wieder in das Gesetz hineinnehmen - Sie haben ihn herausgenommen - und den großen Bereich der Dienstleistungen zusätzlich mit aufnehmen. Seinerzeit hatte die SPD einen Antrag mit dieser Zielsetzung eingebracht. Wir wurden damals aber von Ihnen in diesem Hause gestoppt; denn die Damen und Herren von CDU und FDP hatten partout kein Interesse daran, diese gefährdeten Bereiche mit aufzunehmen und zu schützen.

Das war damals schon falsch, meine Damen und Herren, und ist auch jetzt wieder falsch - genauso falsch wie die von Ihnen schon vorher getroffene Festlegung, dass Sie den Antrag ohnehin nicht anständig begleiten wollen; denn Sie kennen das Ergebnis ja bereits.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Das ist eine Arbeitsverweigerung von CDU und FDP.

(Klaus Rickert [FDP]: Na, na, na!)