Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Artikel 5. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9. Auch hierzu rufe ich zunächst die Einzelberatung auf. Zur Schlussabstimmung - ich erläu
Zur Schlussabstimmung ist von Frau Kollegin Helmhold - ich gehe davon aus: für die gesamte Fraktion - namentliche Abstimmung beantragt worden. Damit ist diese durchzuführen.
Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung. Das Verfahren für die namentliche Abstimmung ergibt sich - das wissen Sie - aus § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder des Landtages in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab. Wer gleich dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, ruft „Ja“. Wer dagegen ist, ruft „Nein“. Wer sich der Stimme enthalten möchte, ruft „Enthaltung“. Ich bitte Sie, so laut abzustimmen, dass wir es hier oben beim Sitzungsvorstand gut verstehen können. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtages abgestimmt hat.
Wir beginnen jetzt mit der namentlichen Abstimmung. Ich bitte Herrn Kollegen Klein, die einzelnen Namen vorzulesen.
(Schriftführer Hans-Jürgen Klein verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstim- mung verläuft wie folgt: Thomas Adasch Ja Hans-Henning Adler Nein Johann-Heinrich Ahlers Ja Heinrich Aller Ja Dr. Gabriele Andretta Ja Klaus-Peter Bachmann Ja Martin Bäumer Ja Heiner Bartling Ja Daniela Behrens Ja Almuth von Below-Neufeldt Ja Karin Bertholdes-Sandrock Ja Hans-Christian Biallas Ja Dr. Uwe Biester Ja Karl-Heinz Bley Ja Jörg Bode Ja Norbert Böhlke Ja Ralf Borngräber Ja Marcus Bosse Ja Ralf Briese Nein Markus Brinkmann Ja Prof. Dr. Emil Brockstedt Ja Marco Brunotte Ja Bernhard Busemann Ja Reinhold Coenen Ja Helmut Dammann-Tamke Ja Dr. Karl-Ludwig von Danwitz Ja Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens Ja Otto Deppmeyer Ja Hermann Dinkla Ja Christoph Dreyer Ja Christian Dürr Ja Hans-Heinrich Ehlen Ja Petra Emmerich-Kopatsch Ja Ursula Ernst Ja Ansgar-Bernhard Focke Ja Björn Försterling Ja Renate Geuter Ja Rudolf Götz Ja Christian Grascha Ja Clemens Große Macke Ja Ulla Groskurt Ja Hans-Dieter Haase Ja Enno Hagenah Nein Swantje Hartmann Ja Karl Heinz Hausmann Ja Wilhelm Heidemann Ja Frauke Heiligenstadt Ja Karsten Heineking Ja Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Nein Elisabeth Heister-Neumann Ja Ursula Helmhold Nein Kurt Herzog Nein Bernd-Carsten Hiebing Ja Reinhold Hilbers Ja Jörg Hillmer Ja Dr. Gero Clemens Hocker - Carsten Höttcher Ja Wilhelm Hogrefe Ja Ernst-August Hoppenbrock Ja Angelika Jahns - Wolfgang Jüttner Ja Karl-Heinz Klare Ja Hans-Jürgen Klein Nein Stefan Klein Ja Ingrid Klopp Ja Lothar Koch Ja Gabriela König Ja Marianne König Nein Ursula Körtner - Gabriela Kohlenberg Ja Gisela Konrath Ja Ina Korter Nein Jürgen Krogmann Ja Klaus Krumfuß Ja Clemens Lammerskitten Ja Karl-Heinrich Langspecht Ja Dr. Silke Lesemann Ja Sigrid Leuschner Ja Olaf Lies Ja Helge Limburg Nein Editha Lorberg Ja Dr. Max Matthiesen - David McAllister Ja Anette Meyer zu Strohen Ja Christan Meyer Nein Rolf Meyer Ja Axel Miesner Ja Frank Mindermann Ja Johanne Modder Ja Matthias Möhle Ja Dieter Möhrmann Ja Hartmut Möllring Ja Heidemarie Mundlos Ja Jens Nacke Ja Matthias Nerlich Ja Frank Oesterhelweg Ja Jan-Christoph Oetjen Ja Victor Perli Nein Gudrun Pieper Ja Filiz Polat Nein Stefan Politze Ja Claus Peter Poppe Ja Dorothee Prüssner Ja Sigrid Rakow Ja Christa Reichwaldt Nein Klaus Rickert Ja Roland Riese Ja Heinz Rolfes Ja Mechthild Ross-Luttmann Ja Jutta Rübke Ja Roland Schminke Ja Klaus Schneck Ja Wittich Schobert Ja Heiner Schönecke Ja Stefan Schostok Ja Andrea Schröder-Ehlers Ja Uwe Schünemann Ja Hans-Werner Schwarz - Uwe Schwarz Ja Kai Seefried Ja Silva Seeler Ja Wiard Siebels Ja Dr. Stephan August Siemer Ja Dr. Manfred Sohn Nein Brigitte Somfleth Ja Miriam Staudte Nein Karin Stief-Kreihe Ja Lutz Stratmann Ja Detlef Tanke Ja Ulf Thiele Ja Björn Thümler Ja Petra Tiemann Ja Sabine Tippelt Ja Dirk Toepffer Ja Grant Hendrik Tonne Ja Elke Twesten Nein Astrid Vockert Ja Ulrich Watermann Ja Dörthe Weddige-Degenhard Ja Christel Wegner Nein Ursula Weisser-Roelle Nein Stefan Wenzel Nein André Wiese - Gerd Ludwig Will Ja Wolfgang Wulf Ja Christian Wulff Ja Prof. Dr. Dr. Roland Zielke Ja Pia-Beate Zimmermann Nein)
Ich habe eine Frage: Befindet sich jetzt noch ein Mitglied im Plenarsaal, das noch nicht aufgerufen worden ist oder noch nicht abgestimmt hat?
Das ist offenkundig nicht der Fall. Dann kann ich die Abstimmung schließen. Ich möchte Sie ganz herzlich darum bitten, sich einen Moment zu gedulden. Das Ergebnis der Auszählung wird gleich vorliegen.
Es tut sich noch eine Frage auf: Ich habe die Abstimmung geschlossen, aber es konnte im Protokoll nicht vermerkt werden, wie Herr Kollege Wiese abgestimmt hat. - Herr Kollege Wiese, Sie sind ja anwesend. Ihre Abstimmung haben wir nicht gehört. Insofern würde ich es für das Protokoll für sinnvoll erachten, wenn Sie noch einmal erklären würden, wie Sie abstimmen, damit es keine Unstimmigkeiten gibt.
Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Geduld, die Sie gehabt haben. Ich möchte das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben: Abgestimmt haben insgesamt 143 Mitglieder des Landtags, davon 122 mit Ja, 21 mit Nein; niemand hat sich der Stimme enthalten. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Erste Beratung: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2512
Sobald es wieder etwas ruhiger geworden ist, hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Weisser-Roelle das Wort. - Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke legt heute eine Novelle zum Niedersächsischen Landesvergabegesetz vor. In dieser Novelle sind die Erfordernisse des Europäischen Gerichtshofes zur öffentlichen Vergabe berücksichtigt. Bereits im April 2008 hat die Linke die Einführung eines Mindestlohns in das Landesvergabegesetz gefordert. Leider haben alle anderen Landtagsfraktionen diese Forderung vor zwei Jahren kategorisch abgelehnt. Sozialpolitisch ist eine solche Regelung aber notwendig, um Einkommen zu erreichen, von denen Beschäftigte leben können.
Meine Damen und Herren, ich erinnere gern an Artikel 6 a der Niedersächsischen Verfassung, nach dem das Land darauf hinwirkt, dass jeder Mensch Arbeit finden und dadurch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. An diese Vorschrift der Verfassung erinnere ich gern.
Um dem gerecht zu werden, ist aus unserer Sicht die Konkretisierung unserer Forderung nach einem Mindestlohn notwendig. Immer mehr Branchen drohen ins Lohndumping abzugleiten. Das betrifft auch das Verkehrsgewerbe und viele Dienstleister. Sie sind gefährdet, in einen Wettbewerb um Niedriglöhne zu geraten. Immer mehr Menschen machen unfreiwillig Leiharbeit oder gehen Minijobs oder Teilzeittätigkeiten nach. Das sind Menschen, die jeden Morgen aufstehen, tagein, tagaus zur Arbeit gehen, nach ihrer anstrengenden Arbeits
woche aber zum Amt gehen müssen, um Hartz IV zu beantragen, weil ihr Lohn zum Leben nicht reicht. Meine Damen und Herren, dass so etwas in Deutschland stattfindet, halten wir für einen gesellschaftlichen Skandal.
Von daher ist es höchste Zeit für die Einführung einer bundesweiten gesetzlichen Regelung zum Mindestlohn. Da wir darauf aber nur bedingt Einfluss nehmen können, sagen wir: Die Übernahme des Mindestlohns in das Landesvergabegesetz ist ein erster richtiger Schritt.
Dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wichtig ist, hat in Europa fast jeder begriffen; denn gesetzliche Mindestlöhne existieren mittlerweile in 21 europäischen Ländern. Nur in Deutschland mauert die schwarz-gelbe Koalition mit tatkräftiger Unterstützung der Arbeitgeberverbände. Mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro, wie ihn jetzt auch der DGB fordert, wäre - ich habe es vorhin gesagt - in einem ersten Schritt vielen Menschen geholfen, weil sie dann von ihrem Einkommen leben könnten. Ich sage aber ganz bewusst: in einem ersten Schritt. - Denn der Mindestlohn muss sehr schnell angehoben werden. Die Linke fordert daher perspektivisch eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 10 Euro; denn nur so kann Einkommen oberhalb der Armutsschwelle sichergestellt werden.
Auch in Niedersachsen müssen viele Menschen zu Niedrig- oder gar auch Hungerlöhnen arbeiten. Meine Damen und Herren, Würde hat ihren Wert, und Arbeit hat ihren Preis. Daran sollten wir immer denken, wenn wir über gesetzliche Mindestlöhne reden.
Das Urteil des EuGH besagt, dass Lohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen durchaus möglich sind. Zugrunde liegen muss ihnen ein allgemeinverbindlicher Tarifabschluss, ein Tarifvertrag zwischen den größten Tarifpartnern oder ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn. Deshalb - das wiederhole ich gern - fordert die Linke die Aufnahme eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in das Landesvergabegesetz.
Meine Damen und Herren, das Gesetz hat keine Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Durch die Verankerung ei
nes gesetzlichen Mindestlohns werden bei Auftragnehmern öffentlicher Aufträge Löhne unterhalb eines Stundenlohns von 8,50 Euro rechtsverbindlich ausgeschlossen. Das wiederum hat positive Wirkungen auf ein höheres Lohnsteueraufkommen, das entsprechend seiner gesetzlichen Aufteilung in differenzierter Weise dem Bundeshaushalt, dem Haushalt des Landes Niedersachsen sowie den Haushalten der Städte und Gemeinden zugute kommt. Von daher gibt es überhaupt keinen Grund, Nein zu einem Mindestlohn zu sagen.
Ein weiteres zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs ist die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Das heißt u. a., dass bei öffentlichen Aufträgen keine Produkte mehr von Belang sind, die durch Kinder- oder Zwangsarbeit entstanden sind.
Vor knapp einem Jahr wurde das Bundesvergaberecht reformiert. Diese Reform hat analog zu den EU-Vergaberichtlinien soziale und ökologische Kriterien ermöglicht. Darum sagen wir: Es ist an der Zeit, dass sie in das Niedersächsische Landesvergabegesetz eingebracht werden.
Soziale und ökologische Kriterien sind auch für einen fairen Wettbewerb notwendig; denn sie schützen tariftreue Unternehmen vor Dumpingkonkurrenz. Dieser Schutz ist aber nur gegeben, wenn die gesetzlichen Vorgaben auch wirksam kontrolliert und Verstöße spürbar sanktioniert werden.
Ich fasse unsere Kernforderungen für ein neues Landesvergabegesetz noch einmal zusammen: die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, eine umweltverträgliche Beschaffung und bei gleichwertigen Angeboten eine bevorzugte Vergabe an Firmen, die etwa - ich nenne nur ein Beispiel - Ausbildungsplätze bereitstellen.
Meine Damen und Herren, unser Entwurf zur Neufassung des Landesvergabegesetzes stellt somit eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Vergabe- und Beschaffungspolitik dar. Mit einer konsequent sozial-ökologischen Beschaffungspraxis kann Niedersachsen wichtige politische und wirtschaftliche Impulse geben. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb im Ausschuss positiv über unseren Gesetzentwurf diskutieren.