Protocol of the Session on June 8, 2010

Ich sage noch einmal: Wir stimmen dem zu, meine Damen und Herren, weil wir es für angemessen und gerechtfertigt halten.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Bartling. - Für eine Kurzintervention auf Herrn Bartling hat Herr Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für anderthalb Minuten das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Bartling, auf Ihre ersten Ausführungen will ich gar nicht mehr en détail eingehen. Nur so viel: Wenn Sie ernsthaft der Auffassung sind, dass es Populismus ist, wenn man in einer Zeit, in der den Eltern, die Hartz IV beziehen, das Elterngeld ersatzlos gestri

chen wird, sagt „Wir als Abgeordnete, die in einer ganz anderen Einkommenskategorie sind als diese Eltern, die Hartz IV beziehen, verzichten auf eine Diätenerhöhung“, wenn Sie das Populismus nennen, Herr Bartling, dann sind wir in unserer Auffassung da in der Tat sehr, sehr weit auseinander.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aber der wichtige Aspekt: Sie haben noch einmal die Beratungen angesprochen und das doch sehr verkürzt und auch teilweise nicht ganz den Tatsachen entsprechend dargestellt.

Sie haben gesagt, Sie waren gegen die Vorlage, weil die Kommunen gezwungen werden sollen, die Nebeneinkünfte ihrer Parlamentarier offenzulegen. Richtig ist, dass wir unseren Gesetzesvorschlag im Rechtsausschuss insgesamt zehn Minuten beraten haben. Das war die erste und einzige Beratung. Wir hatten keine schriftliche Vorlage dazu und haben keine Anhörung durchgeführt, obwohl das beantragt worden ist.

In dieser Vorlage geben wir den Kommunen die Möglichkeit, wenn sie es wollen, die Nebeneinkünfte ihrer Abgeordneten durch eigenen Beschluss offenzulegen, und zwar deshalb, weil einzelne Kommunen es in der Vergangenheit machen wollten und daran gehindert worden sind. Wir wollen, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie die Nebeneinkünfte offenlegen. Das ist für uns auch kommunale Selbstverwaltung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der zweite Aspekt ist: Wir wollen natürlich auch für uns stärkere Offenlegungspflichten bei den Nebeneinkünften, wie sie der Bundestag hat. Über die Modelle hätte man ja en détail diskutieren können. Das aber wollten Sie nicht. Meine Kollegen haben das bereits dargestellt. Sie haben im Hauruckverfahren versucht, zwei unangenehme Beschlüsse miteinander zu verknüpfen, ohne eine ausführliche Beratung zu ermöglichen. Das war wirklich schäbig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Bartling möchte antworten. Auch Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!

Herr Limburg, es geht um zwei Aspekte. Erstens. Das, was Sie vom Bundestag übernehmen wollten,

hätte die Möglichkeit eröffnet, an Abgeordnete zu spenden. Das wollten wir auf keinen Fall zulassen.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das hätte man doch ändern können!)

- Frau Helmhold, diese Dinge lagen vor. Das ging uns viel zu weit. Insoweit haben wir die Vorlage beraten und sind der Meinung,

(Zurufe von den GRÜNEN)

dass der Vorschlag völlig daneben ist.

Jetzt muss ich überlegen. Was war der erste Aspekt, den Sie genannt haben, Herr Limburg?

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich habe zu Populismus gesprochen und zu den Hartz-IV-Empfängern!)

- Dazu sage ich Ihnen gerne noch etwas. Dieser Vorwurf des Populismus hat deswegen seine Begründung, weil es in der Vergangenheit im Land Niedersachsen - es existiert seit 1946 - nicht ein Jahr gab, in dem im niedersächsischen Landeshaushalt nicht zusätzliche neue Schulden verankert worden sind. Wenn wir das zum Maßstab gemacht hätten,

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Es geht um Sozialabbau!)

dann hätten wir nie eine angemessene Bezahlung derjenigen, die hier verantwortungsvoll tätig sind, realisieren können. Deswegen können Sie das davon alleine nicht abhängig machen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Es geht um die Verhältnismäßigkeit!)

Herzlichen Dank. - Für die FDP-Fraktion Herr Kollege Dr. Zielke. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zu TOP 8, zu dem Gesetzentwurf der Grünen und zu dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen: Die Grünen wollen die Transparenz der Parlamente erhöhen. Ich werde hier nur auf den Landtag eingehen.

Die Forderungen der Grünen sind ganz offensichtlich den seit einigen Jahren gültigen Vorschriften für den Bundestag nachgebildet. Diese sind zwar von der knappest möglichen Mehrheit des Bundesverfassungsgerichts für gerade noch mit der

Verfassung vereinbar erklärt worden, also nicht rechtswidrig,

(Lachen bei den Grünen - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das sind Demo- kraten!)

aber faktisch haben sie sehr wenig an zusätzlicher Transparenz gebracht. Denn was hilft es am Ende, zu erfahren, dass ein Abgeordneter aus einer Nebentätigkeit beispielsweise irgendwo zwischen 1 000 und 3 500 Euro zusätzlich einnimmt, etwa durch die Tätigkeit als Rechtsanwalt oder die Verwaltung seines Vermögens? Das ist überhaupt kein Indiz dafür, dass die Wahrnehmung seines Amtes als Abgeordneter nicht im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stünde. Ab und zu mag da eine gewisse oberflächliche Neugier befriedigt worden sein, aber insgesamt ist die Bundesregelung doch ein Schlag ins Wasser. Das politisch wichtige Ziel, etwaige Abhängigkeiten einzelner Abgeordneter von fremden Interessen aufzuzeigen, ist offensichtlich verfehlt worden. Um die Diktion von Herrn Briese von vorhin aufzugreifen: Ein großer Flop!

Wie sklavisch und oberflächlich die Grünen Bundesregelungen nachvollziehen wollen, zeigt auch ein anderer Punkt, nämlich ihre Forderung in der Begründung, es solle - ich zitiere - „klargestellt werden, dass … Abgeordnete außer Spenden keine Zuwendungen ohne entsprechende Gegenleistung entgegennehmen dürfen“. Das klingt gut, nur sind Spenden an Abgeordnete in Niedersachsen ohnehin verboten. Nur Spenden an Parteien sind erlaubt, und die müssen nach dem Parteiengesetz veröffentlicht werden. Eine Spende an einen einzelnen Landtagsabgeordneten ist eine unzulässige Zuwendung und laut § 27 des Abgeordnetengesetzes an den Landtag abzuführen.

Wir haben dies allerdings zum Anlass genommen, in unserem Änderungsantrag praktikable Grenzen für Bagatellzuwendungen an Abgeordnete einzuführen, etwa wenn sie nach einem Vortrag, zu dem sie eingeladen worden sind, ein Buch oder eine Flasche Wein als Dankeschön des Veranstalters annehmen, und auch Grenzen bei der Annahme von Freikarten definiert. Zu den Brutto-NettoAbführungen unerlaubter Zuwendungen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Thümler an.

Nun zu TOP 9, der in der FDP-Fraktion durchaus lebhaft diskutiert worden ist: Im Jahr 2000, am Beginn des dritten Jahrtausends unserer Zeitrechnung, hat dieser Landtag beschlossen, eine neutrale unabhängige Kommission zur jährlichen Überprüfung der Angemessenheit der Abgeordneten

entschädigungen einzurichten. Ein Ziel war es, die Höhe der Abgeordnetendiäten dem Ruch der Selbstbedienung so weit wie möglich zu entziehen. Jedoch hat sich der Landtag seitdem fast nie an die Empfehlungen der Kommission gehalten, sondern er hat die Empfehlungen der Kommission regelmäßig unterschritten und gar Nullrunden festgelegt, bevor sich die Kommission überhaupt geäußert hatte. Herr Sohn, insgesamt hat der Landtag in den letzten acht Jahren sechsmal Nullrunden beschlossen.

In ihrem letzten Bericht für das Jahr 2009, vorgelegt im März 2010, stellt die Kommission einvernehmlich fest, „dass eine Grundentschädigung in Höhe von 6 200 Euro dem Wert“ - dem Wert! - „der Abgeordnetentätigkeit am ehesten entspricht“. Ob diese Feststellung richtig ist oder nicht, sei dahingestellt. Fakt ist: Dies ist eine unabhängige Kommission, in der immerhin der Bund der Steuerzahler und der Deutsche Gewerkschaftsbund prominent vertreten sind. Sie bezeichnet ihren Vorschlag ausdrücklich als einvernehmlich. Wieder einmal liegt der Betrag von 6 000 Euro ab dem Jahr 2011, den wir hier vorschlagen, deutlich unterhalb der Empfehlung der Kommission.

Wenn es eine Lösung gibt, die noch objektiver ist als die bisherige Regelung, bei der eine unabhängige Kommission einen Vorschlag macht, dann ist es die Indexlösung, die die Grundentschädigung an die allgemeine Einkommensentwicklung koppelt. Wohl gemerkt: an die Einkommensentwicklung - nicht an die Preisentwicklung oder an die Inflationsrate! Das soll so ab Juli 2012 gelten.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der nie zögern würde, Bedenken gegen Gesetzesvorhaben aus juristischer Sicht zu formulieren - das ist gut so -, sieht hier keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Ja, es ist wahr: Wir werden um ein Aufregerthema ärmer, dessen jährliche Wiederkehr bisher so sicher war wie ein gesetzlicher Feiertag.

(Glocke der Präsidentin)

Aber die Bürger - letzter Satz -, das wissen wir aus vielen E-Mails und Anrufen, sehen die Indexlösung als vernünftig und fair an.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Professor Zielke. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung zunächst zu Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe jetzt die Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 8 auf.

(David McAllister [CDU] spricht mit Ministerpräsident Christian Wulff an der Regierungsbank)

- Herr McAllister, wir befinden uns in der Abstimmung über einen Gesetzentwurf!

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.