Zu 3: Die Landesschulbehörde berät Schulleitungen und Lehrkräfte zum Thema sexueller Missbrauch mit dem Ziel, den Blick zu schärfen, nicht wegzusehen, eventuellen Verdachtsmomenten unverzüglich nachzugehen und durch Wachsamkeit und Präsenz Problemsituationen erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. durch unverzügliches Handeln Leid für schutzbefohlene Kinder zu verhindern.
Mit Erlass vom 8. April 2010 ist die Landesschulbehörde gebeten worden, künftig bei der Einstellung von lehrendem und nicht lehrendem Personal im schulischen Bereich generell das erweiterte
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden von den Bewerberinnen und Bewerbern zu verlangen. Dies ist auf Grundlage der zum 1. Mai 2010 in Kraft tretenden Novellierung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) durch Einfügung eines neuen § 30 a und Veränderung der §§ 31 und 32 möglich. Die Landesregierung wird darüber hinaus allen Trägern privater Schulen empfehlen, sich bei Einstellungen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorlegen zu lassen.
Mit der Änderung des BZRG wird auch im Bereich der Kindertagesstätten den Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes durch eine besondere Eignungsprüfung Rechnung getragen werden.
Zum Thema Ich-Stärkung (Resilienzförderung) werden in Schulen verschiedene Programme angeboten. Hierzu gehören z. B. die Programme „Buddy“, „Klasse 2000“, „Sign“, „Lions-Quest“, Sozialtrainings, „PaC“ (Prävention als Chance), „SoLiS“ (soziales Lernen im Schulverbund), „Mein Körper gehört mir“, „Durch dick und dünn“ und „Ich bin ich“.
Außerdem wird geprüft, inwiefern niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei der Erkennung von Misshandlungen und Missbrauch unterstützt werden können.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 49 der Abg. Miriam Staudte und Stefan Wenzel (GRÜNE)
Werden die Sicherheitsanforderungen für die Lagerung hoch radioaktiven, wärmeentwickelnden Atommülls im stillen Kämmerlein fertiggestellt?
Auf dem Endlagersymposium, das vom 30. Oktober bis zum 1. November 2008 in Berlin stattfand, wurde ein Entwurf für neue Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle vom Bundesumweltministerium vorgestellt. Sie sollen die bislang geltenden Sicherheitskriterien aus dem Jahr 1983 ablösen.
Am 20./.21. März 2009 fand ebenfalls in Berlin ein Workshop zur Weiterentwicklung dieser Sicherheitsanforderungen statt - die Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden dort allerdings nicht aufgenommen; denn eine fertige Revision des Entwurfs lag bereits zu Beginn des Workshops vor. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Lüchow-Dannenberg und Vertretern von Umweltorganisationen wie BUND und Greenpeace und der teilneh
menden Fragestellerin wurde dies als Scheinbeteiligung gewertet, ihre gemeinsame Kritik wurde in einer Protokollnotiz festgehalten.
Am 12. April 2010 berichtete nun der Abteilungsleiter der Atomaufsicht im Bundesumweltministerium, Gerald Hennenhöfer, vor dem Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtags im Rahmen der Diskussion um den Standort Gorleben, dass diese Sicherheitsanforderungen derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert würden und dass es insbesondere, was die potenzielle Rückholbarkeit in den ersten 500 Jahren nach Einlagerung angehe, zu Uneinigkeit zwischen den Bundesländern gekommen sei. Anderen Informationen zufolge will das Bundesumweltministerium selbst das Kriterium der Rückholbarkeit streichen, was das Wirtsgestein Salz bevorzugen würde.
1. Warum werden Fragen wie die Erstellung von Sicherheitsanforderungen für Atommüll, der noch in 1 Million Jahren radioaktive Strahlung abgeben wird, ohne Transparenz für die Parlamente in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe fertiggestellt?
2. Welche Positionen zur Revision dieser Sicherheitsanforderungen, darunter auch zur Frage der möglichen Rückholbarkeit innerhalb von 500 Jahren nach der Einlagerung, haben die niedersächsischen Vertreterinnen und Vertreter in dieser Arbeitsgruppe oder in anderen Gremien vertreten?
3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Sicherheitsanforderungen wie bei dem Punkt „Verzicht auf ein Mehrbarrierensystem“ nicht so abgeschliffen werden, dass der einzig untersuchte Standort Gorleben diesen Anforderungen genügen kann?
Die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle sind am 15. Juli 2009 durch das Bundesumweltministerium (BMU) veröffentlicht worden. In seiner Pressemitteilung Nr. 240/09 teilte das BMU u. a. mit, dass die Sicherheitsanforderungen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprächen, die die aus dem Jahr 1983 stammenden Kriterien ablösten und somit Planungsgrundlage für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) seien.
Für 1 Million Jahre müsse gezeigt werden, dass allenfalls geringe, definierte Schadstoffmengen aus dem Endlager freigesetzt werden können. Die Sicherheit des Endlagers müsse von der Planung bis zum Verschluss des Endlagers einem kontinuierlichen Optimierungsprozess mit periodischen Sicherheitsüberprüfungen unterworfen werden. Zumindest bis zum Verschluss des Endlagers
müsse als Möglichkeit, Fehler zu korrigieren, die Bergung von atomaren Abfällen aus dem Endlager möglich sein.
Das BMU hat mit undatiertem Staatssekretärsschreiben (eingegangen im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) am 15. Juli 2009) den Ländern die Sicherheitsanforderungen übermittelt. Auf Wunsch des BMU soll sich der Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA) mit den Sicherheitsanforderungen befassen, da sich diese auch an die Genehmigungsbehörden der Länder richten.
Die Länder kamen der Bitte des BMU nach. In den Sitzungen des zuständigen LAA-Fachausschusses Ver- und Entsorgung (FAVE) am 5./6. November 2009 und am 14./15. April 2010 wurden die Sicherheitsanforderungen erörtert. Darüber hinaus fand auf Wunsch einiger Länder am 25. Februar 2010 ein Bund-Länder-Workshop statt, in dem verschiedene Fachfragen vertieft diskutiert und im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Klarstellungen zur Entwurfsfassung aus dem Jahr 2009 vorgeschlagen wurden. Weitere spezielle Fragestellungen sollen zudem in der vom 4. bis 6. Mai 2010 stattfindenden Sitzung des LAA-Fachausschusses Strahlenschutz besprochen werden. Nach Abschluss der Erörterung in den Fachausschüssen soll der LAA-Hauptausschuss die Sicherheitsanforderungen verabschieden.
In der Plenarsitzung des Niedersächsichen Landtages am 18. März 2010 hat sich Ministerpräsident Wulff im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Erkundungsarbeiten in Gorleben wie folgt geäußert:
„Die Landesregierung wird sich sehr intensiv an der Diskussion um die Frage beteiligen, ob es aus den Vorgängen um die Asse Rückschlüsse, Rückfolgerungen für das weitere Verfahren zu Gorleben gibt. Insbesondere ist dabei zu prüfen, ob man bei bergmännischer und geologischer Tauglichkeit und einem Einstieg in ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren die Frage der Rückholbarkeit, und zwar der jederzeitigen, ständigen und dauerhaften Rückholbarkeit, anders bewertet, als sie damals in den 80er-Jahren - in den 60er-Jahren sowieso - bewertet worden ist. Darüber sind wir uns auch mit dem Bundesumweltminister einig.“
Das MU hat diese Position am 19. März 2010 in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem BMU und den Ländern vorgetragen und deutlich gemacht, dass die Frage, ob die aktuelle Fassung der Sicherheitsanforderungen diesem Aspekt Rechnung trägt, nochmals vertieft fachlich erörtert werden muss.
Insoweit ist die fachliche und politische Erörterung zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen. Ziel der Landesregierung ist es, dass die Sicherheitsanforderungen zu gegebener Zeit in einer für die Öffentlichkeit und die Parlamente verständlichen und vermittelbaren Fassung verabschiedet werden. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Diskussion über zentrale Sicherheitsfragen der Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in einer transparenten und für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Form fortgeführt wird.
Zu 3: Die Sicherheitsanforderungen tragen nach Auffassung der Landesregierung dem nach dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik größtmöglichen Sicherheitsniveau Rechnung; sie gehen weit über die Sicherheitskriterien aus dem Jahr 1983 hinaus. Ob der Standort Gorleben diesen hohen Anforderungen genügt, kann erst nach dem vollständigen Abschluss der bergmännischen Erkundung, einer darauf aufbauenden Eignungsaussage des Bundes und dem sich im Falle der Eignung anschließenden atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden werden.
Die PHORMS AG hat ihren Schulstandort Hannover (Kita und Grundschule) aufgegeben und wird zum kommenden Schuljahr keine neuen Grundschüler aufnehmen. Am 25. März 2010 veröffentlichte die PHORMS Holding SE in Abstimmung mit der Oskar-Kämmer-Schule die Mitteilung, dass Letztere als neuer Schulträger einspringen werde und Anmeldungen für die
Grundschule entgegengenommen würden. Gemäß § 149 Abs. 1 NSchG gewährt das Land privaten Schulträgern „nach Ablauf von drei Jahren seit der Genehmigung der Schule“ Finanzhilfe. Soweit ein Trägerwechsel ohne vorherige Genehmigung der Schulbehörde stattgefunden hat, beginnt diese Frist von Neuem (§ 149 Abs. 3 NSchG i. V. m. § 147 Abs. 3).
1. Wurde der Trägerwechsel von der PHORMS AG zur Oskar-Kämmer-Schule durch die Schulbehörde genehmigt, und erhält die Schule somit Finanzhilfe in welcher Höhe durch das Land?
2. Wie hoch war das Schulgeld unter der Trägerschaft der PHORMS AG, wie hoch ist es ab dem kommenden Schuljahr?
Die private Grundschule in Hannover, die bisher in der Trägerschaft der PHORMS AG steht, wird gegenwärtig betrieben. Die in der Frage enthaltene Aussage, der Schulstandort sei aufgegeben worden, ist mithin nicht zutreffend. Richtig ist, dass bei der dafür zuständigen Landesschulbehörde beantragt wurde, nach § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes den Übergang der Genehmigung auf einen anderen Träger, nämlich auf die Oskar-Kämmer-Schule, zuzulassen. Die Landesschulbehörde prüft gegenwärtig das Vorliegen der Voraussetzungen.
Der Träger der Schule ist bisher nicht finanzhilfeberechtigt, weil nach der Genehmigung der Unterrichtsbetrieb erstmals im August 2007 aufgenommen wurde und nach § 149 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes die Finanzhilfe erst nach Ablauf von drei Jahren gewährt wird. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann danach erstmals ab August 2010 Finanzhilfe gewährt werden.
Zu 2: Die Beitragsordnung der PHORMS AG, die Gegenstand der Genehmigung für die Schule ist, sieht ein nach dem Familieneinkommen gestaffeltes Schulgeld vor. Das danach zu zahlende monatliche Schulgeld wird nachfolgend dargestellt: