Protocol of the Session on April 30, 2010

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erfahrungen mit der Umsetzung des Erlasses vom 11. Juni 2003 liegen bei der Umsetzung behördlicher Entscheidungen und von gerichtlichen Entscheidungen zur Zulässigkeit von Solaranlagen bisher vor?

2. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung, um Ansprüche von Denkmalschutz und Klimaschutz künftig besser aufeinander abzustimmen und Konfliktlösungen herbeizuführen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung von technischen Möglichkeiten zur besseren Integration von Solartechnik bei denkmalgeschützten Gebäuden?

Mit dem Erlass des MWK vom 11. Juni 2003 werden grundsätzliche Aussagen zur Vereinbarkeit von Solarenergienutzung und Denkmalschutz getroffen. Zunächst wird festgestellt, dass es einen allgemeinen Vorrang des Umweltschutzes vor dem Denkmalschutz im Sinne eines überwiegenden anderen öffentlichen Interesses nicht gibt. Die Vereinbarkeit einer Solar- und Fotovoltaikanlage mit dem Denkmalschutz ist also in jedem Einzelfall zu prüfen. Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung. Im Einzelfall muss situationsbedingt in Abhängigkeit von der Denkmalqualität, dem Standort der Anlagenform und der Anlagengröße entschieden werden. Dabei ist zu prüfen, ob von der geplanten Anlage eine Beeinträchtigung des Denkmalwertes oder Erscheinungsbildes des Baudenkmals ausgeht.

Es ist davon auszugehen, dass auch die für Duderstadt zuständige untere Denkmalschutzbehörde diese Fragen sorgfältig prüft. Der historische Stadtkern von Duderstadt ist insgesamt als Gruppe baulicher Anlagen, d. h. als Denkmalensemble, ausgewiesen und zudem von hoher Wertigkeit.

Neben der denkmalrechtlichen Zulässigkeit ist von der Bauaufsicht auch die statische Unbedenklichkeit, insbesondere bei den schwereren Kollektoren zur Warmwassererzeugung, zu überprüfen. Auch diese Prüfung kann der Versagung auf Dächern von Baudenkmalen, deren Tragfähigkeit nur schwer rechnerisch nachweisbar ist, zugrunde liegen. Zunehmend wird auch die Gefahr von Stromschlägen durch Fotovoltaikanlagen bei Löscharbeiten im Brandfall berücksichtigt. Bei verschiedenen Brandfällen (bei Nicht-Baudenkmalen) musste aufgrund des Vorhandenseins von Fotovol

taikanlagen das kontrollierte Abbrennen praktiziert werden.

Der Ausschluss von Solaranlagen in einer örtlichen Bauvorschrift (Gestaltungssatzung) liegt in der Satzungshoheit der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt und erfolgt unabhängig vom Denkmalschutzrecht.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Der Erlass des MWK vom 11. Juni 2003 ist allen unteren Denkmalschutzbehörden bekannt und wird auch bei der Entscheidungsfindung herangezogen. In verschiedenen Urteilen haben die Verwaltungsgerichte und auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg unter Bezug auf die dort genannten Kriterien ihre Rechtsprechung entwickelt. In den letzten Jahren sind zunehmend sehr großflächige Anlagen zur Gewinnerzielung beantragt worden, deren Größe weit jenseits der im Erlass genannten und durchaus flexibel behandelten 10 % einer Dachfläche liegt. Anlagen mit mehreren Hundert Quadratmetern auf großen Scheunen sind in der Regel nicht als eine nur unerhebliche Beeinträchtigung zu bewerten. Sie sind selten unauffällig unterzubringen, gestalterisch kaum integrierbar und werden deshalb häufig nicht genehmigt. In den Fällen, in denen sie genehmigt wurden, wurde zumeist nachvollziehbar geltend gemacht, dass eine unveränderte Erhaltung des Denkmals wirtschaftlich nicht zumutbar wäre. Dies ist häufig bei nicht genutzten ländlichen Wirtschaftsgebäuden der Fall, bei denen den Erhaltungskosten keine Erträge gegenüberstehen.

Zu 2: Um eine Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Klimaschutz herzustellen, sind Solaranlagen nur ein mögliches Mittel. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes sind sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen vorzuziehen. Entscheidend ist, dass Maßnahmen mit dieser Zielsetzung in ein schlüssiges Gesamtkonzept zur energetischen Sanierung eingebunden sind. Zur Entwicklung von beispielhaften Lösungen werden derzeit auf vielen Ebenen Forschungen betrieben und Modelle entwickelt. Hier sollen als Beispiele nur ein länderübergreifendes Forschungsprojekt der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger und ein Wettbewerb der Stadt Verden, der aus KPII-Mitteln gefördert wurde, genannt werden.

Bei der anstehenden Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes wird die Landesregierung in ihrem Entwurf das Ziel einer

nachhaltigen energetischen Sanierung angemessen berücksichtigen.

Zu 3: Die Entwicklung technischer Möglichkeiten zur besseren Integration von Solartechnik bei denkmalgeschützten Gebäuden wird weiterbetrieben. Gestalterisch erheblich verträglichere Anlagen, etwa in Form von Solardachziegelkollektoren oder Dachziegeln mit integrierten kleinen Fotovoltaikmodulen, stehen bereits zur Verfügung. Das Marktgeschehen begünstigt jedoch die Entwicklung und Produktion großflächiger Anlagen, die relativ kostengünstig angeboten werden und eine höhere Rendite versprechen, allerdings gestalterisch nur schwer integrierbar sind.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 45 des Abg. Jan Christoph Oetjen (FDP)

Wie nachhaltig sind Bioerdbeeren aus Spanien?

Verbraucher erwarten beim Erwerb von Bioprodukten eine umfassende nachhaltige Erzeugung. Die EU-Öko-Verordnung 834/2007 macht über die Bewässerungsart von landwirtschaftlichen Bioerzeugnissen und zur Herkunft des verwendeten Wassers keine konkreten Vorgaben, formuliert aber in Artikel 3 a allgemeine Ziele und Grundsätze. In Deutschland ist die Entnahme von Wasser/Grundwasser geregelt und unterliegt Kontrollen. Diverse Meldungen in der Tages- und Fachpresse weisen auf den wasserintensiven Anbau von Bioerzeugnissen in trockenen Gebieten, z. B. von Südspanien und anderen Ländern rund um das Mittelmeer, und seine negativen Folgen für Natur und Landschaft hin. So kann eine intensive Landbewirtschaftung - dies gilt sowohl für eine konventionelle als auch für die ökologische - die Absenkung des Grundwasserspiegels und die Störung von Gewässerökosystemen nach sich ziehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich des Wassereinsatzes bei Bioerdbeeren in Spanien oder anderen Mittelmeerländern?

2. Wie schätzt die Landesregierung die GLOBALGAP-Kritierien für eine kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung, im Sinne einer nachhaltigen Produktion, ein?

3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie heimische Erdbeeren im Vergleich zu importierten Erdbeeren, jeweils nach konventionellem und biologischem Anbau getrennt, mit

Bezug auf die Nachhaltigkeit in Produktion und Transport abschneiden?

In Deutschland wurden im Jahr 2008 rund 91 000 t Erdbeeren importiert. Mit Abstand wichtigstes Anbauland ist dabei Spanien, das im Jahr 2008 rund 61 000 t Erdbeeren nach Deutschland exportierte. Bedingt durch die hohen Importmengen wurde in den vergangenen Jahren in den Medien verstärkt über die Produktionsbedingungen des Erdbeeranbaus in Spanien berichtet. Die wichtigste Anbauregion für Erdbeeren in Spanien ist die Region Huelva in Andalusien an der Grenze zu Portugal. Im Fokus der Berichterstattung stehen hier insbesondere die Beregung und der Pflanzenschutzmitteleinsatz bei Erdbeeren sowie die Klimabilanz.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Wasserverbrauch für die Produktion von 1 kg Erdbeeren beträgt nach Angaben des WorldWildlife-Fund for Nature (WWF) rund 115 l. Bedingt durch die trockene Witterung in Verbindung mit günstigen Temperaturen werden Erdbeeren in der spanischen Anbauregion Huelva in hohem Umfang beregnet. Die Beregung erfolgt Medienberichten zufolge in weiten Teilen der Region zum Teil mit nicht angepasster Technik, die zu hoher Verdunstung führt, sowie in nicht unerheblichem Umfang aus illegal gebohrten Brunnen. Als Folge hiervon ist der Grundwasserstand in den letzten Jahren zum Teil dramatisch gesunken. Der Erdbeeranbau in dieser Region erfolgt überwiegend konventionell. Ein kleinerer Teil wird ökologisch bewirtschaftet. Im Rahmen eines aktuellen Pilotprojektes des WWF zusammen mit dem Handelskonzern REWE und in Kontakt mit den zuständigen Behörden in Andalusien wird derzeit daran gearbeitet, den Wasserverbrauch bei der Produktion von Erdbeeren durch angepasste Technik und Maßnahmen der Administration deutlich abzusenken. In der Region befinden sich rund 6 000 ha Erdbeeranbaufläche. Die Fläche, die von dem Pilotprojekt erfasst wird, beträgt rund 500 ha. Ziel des Projektes ist es, den Wasserverbrauch pro ha von jährlich 5 000 cbm auf etwa 3 800 cbm zu verringern.

Die hohe Beregungsintensität bzw. der hohe Wasserverbrauch bei Erdbeeren und anderen Obstkulturen trifft nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen nicht nur auf Spanien, sondern auf viele andere Regionen im Mittelmeerraum zu.

Zu 2: Die Kriterien von GLOBALGAP sind weltweit gültig und in der Summe ein Einstieg in die nach

haltige Produktion. Sie dienen der Sicherstellung einwandfreier Produkte, der Reduzierung von Pflanzenschutzmittelanwendungen, der Durchführung eines umweltgerechten, integrierten Anbaus und der Sicherung der natürlichen Ressourcen, Umwelt und Gesundheit. Die Kriterien ermöglichen die Anwendung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Produkte. Bezogen auf den Faktor „Wasser“ gibt es nach Informationen der Landesregierung derzeit vonseiten einiger Unternehmen und Verbände Bestrebungen, verbindliche Kriterien für den Einsatz von Wasser in GLOBALGAP aufzunehmen.

Zu 3: Der Begriff der Nachhaltigkeit setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Bezüglich der Komponente der ökologischen Nachhaltigkeit in Produktion und Transport von Erdbeeren sind der Landesregierung nachfolgende Untersuchungen bekannt:

- Einsatz von Pflanzenschutzmitteln: Vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres 94 Proben ausländischer Erdbeeren untersucht. In 75 Proben wurden dabei ein oder mehrere Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. In einer Probe lagen dabei die Werte über dem zulässigen Höchstgehalt. In den fünf untersuchten Proben aus ökologischem Anbau wurden keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesenen. Auch in umfangreichen Untersuchungen der zuständigen Landesämter in BadenWürttemberg sowie in Bayern aus dem Jahr 2009 wurden in keiner Probe von Erdbeeren aus ökologischer Produktion Pflanzenschutzmittel gefunden.

Die Ergebnisse aus Untersuchungen der amtlichen Laboratorien der Lebensmittelüberwachung auf Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit quartalsweise zusammengefasst und veröffentlicht. Für das erste bis vierte Quartal des Jahres 2009 liegen Ergebnisse zu 1 062 Proben Erdbeeren vor. 578 der Erdbeerproben stammen aus Deutschland, davon enthielten 78 Proben keine Rückstände. 500 Proben enthielten Rückstände, davon aber keine Probe Rückstände oberhalb der Höchstmengen. 330 Proben mit Herkunft Europäische Gemeinschaft wurden untersucht, davon enthielten 92 keine Rückstände, 238 Rückstände, und eine Probe wies Rückstände oberhalb der Höchstmengen auf. Bei Proben aus Drittstaaten

sieht die Rückstandssituation weniger positiv aus. Von 114 untersuchten Proben enthielten 32 keine Rückstände, 82 enthielten Rückstände und 8 Proben Rückstände oberhalb der Höchstmenge (entspricht 7 %).

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 46 des Abg. Ralf Borngräber (SPD)

Anforderungen an die planungsrechtliche Erschließung von Schlachtviehbetrieben im Außenbereich - Wie verhält sich die oberste Bauaufsichtsbehörde?

- CO2-Bilanz: In Untersuchungen des Sustainable Europe Research Institute (SERI) aus dem Jahr 2007 wurde die CO2-Bilanz von Erdbeeren aus der andalusischen Region Huelva und dem Burgenland in Österreich verglichen. Auf Basis der Berechnung der Transportwege kommen die Studienautoren des SERI zu dem Ergebnis, dass aus Huelva importierte Erdbeeren aufgrund des Transportweges eine 38-mal höhere CO

Mit der Errichtung von großen Hähnchenmastbetrieben häufen sich Probleme im Zusammenhang mit der Erschließung/Zuwegung solcher Großbetriebe für die Intensivhaltung. Kommunen und Landkreise, aber auch Anwohner und Betroffene weisen auf ihrer Ansicht nach unklaren Regelungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz hin. Bei einigen dieser Betriebe könne man demnach nicht mehr von einem landwirtschaftlichen Betrieb sprechen, sondern eher von einer industriellen Produktionsanlage.

2-Belastung haben als Erdbeeren aus dem Burgenland. Bezieht man die Emissionen auf eine Kiste von 250 g Erdbeeren, dann liegen diese für spanische Erdbeeren bei 66 g CO2 und bei burgenländischen Erdbeeren bei 1,7 g. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vorschriften zur Tragfähigkeit und zur Breite einer Straße im Außenbereich müssen beachtet und eingehalten werden, damit für einen Maststall - entsprechend seiner Größe respektive Anzahl des Schlachtviehs - von einer sachgerechten planungsrechtlichen Erschließung ausgegangen werden kann?

In einem anderen aktuellen Projekt wurde ebenfalls die CO -Bilanz bzw. der sogenannte CO 2 2– Fußabdruck (CO2–Footprint) von Erdbeeren aus Spanien berechnet. An dem Projekt, das 2009 abgeschlossen wurde, beteiligte sich die REWEGroup. Die Trägerschaft lag beim WWF und dem Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung. Berechnet wurden hier nicht nur der Transport, sondern zahlreiche weitere Faktoren, die die CO

2. Sind unterschiedliche Ausbauqualitätsstufen der Erschließungsstraßen analog der im Genehmigungsverfahren festgelegten Masttierzahl bzw. der Größe der Stallanlage vorgesehen?

2.Bilanz beeinflussen. Bezogen auf eine 500 g Schale Erdbeeren entstehen für die Verwendung der auf den Erdbeerfeldern eingesetzten Folien zum Schutz und zur Verfrühung der Pflanzen 61 g CO

3. Wie beurteilt die Landesregierung Erschließungsstraßen durch Wohngebiete hinsichtlich weiterer Auflagen bzw. Regelungen, um Schäden durch den an- und abfahrenden Schwerlastverkehr zu vermeiden?

Die Errichtung von Tierställen im Außenbereich bedarf - abhängig von der Anzahl der Tiere - einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder einer Baugenehmigung. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich in beiden Fällen nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB). Es handelt sich um privilegierte Vorhaben, die entweder einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) oder wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB). Die Zulassung eines privilegierten Vorhabens setzt voraus, dass die „ausreichende Erschließung gesichert ist“.

2, für das Verpackungsmaterial 67 g CO2 und für den Transport nach Deutschland 139 g CO2. Als ein Ergebnis des Projektes hat sich die REWE-Group aufgrund des hohen Anteils der Verpackung an der CO2-Bilanz entschlossen, die Verpackungen umzustellen, um so den Kohlendioxidausstoß zu verringern. Untersuchungen zum CO2–Fußabdruck von deutschen Erdbeeren liegen nach Erkenntnissen der Landesregierung nicht vor. Auch Untersuchungen zur CO2.-Bilanz, die zwischen Erdbeeren aus konventionellem und ökologischem Anbau unterscheiden, sind nicht bekannt.

Welche Mindestanforderungen an die Sicherung der wegemäßigen Erschließung zu stellen sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzel-

falls ab. Ob eine Zuwegung breit genug und tragfähig ist, richtet sich nach dem Umfang des Ziel- und Quellverkehrs, der von dem geplanten Vorhaben zu erwarten ist, und nach dem Umfang des sonstigen Verkehrs, mit dem der jeweilige Weg belastet ist. Die Zuwegung muss so beschaffen sein, dass sie diesen Verkehr ohne Schädigung des Wegezustandes aufnehmen kann. Für die erforderliche Breite des Weges ist insbesondere von Bedeutung, in welchem Umfang mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Im Außenbereich ist nicht generell eine Breite zu fordern, die - wie in innerörtlichen Bereichen - stets einen reibungslosen Gegenverkehr ermöglicht. Je nach dem Umfang des zu erwartenden Gegenverkehrs kann auch eine Ausweichmöglichkeit nur im Einmündungsbereich oder mit Ausweichbuchten an verschiedenen Stellen genügen.