Die Experten gehen von einer Erhöhung der Jahresmitteltemperatur um 1 bis 2,25 Grad Celsius bis zum Jahr 2050 aus. Betrachtet man das ganze 21. Jahrhundert, könnte die Temperatur möglicherweise sogar um 2 bis 4 Grad Celsius steigen. Die jährliche Niederschlagssumme wird aller Vor
aussicht nach zum Ende des 21. Jahrhunderts kaum Unterschiede zu heute aufweisen. Aber es wird wohl zu einer deutlichen Verschiebung des Niederschlagszyklus kommen. Die Sommerniederschläge werden je nach Projektion um 15 bis 40 % abnehmen. Gleichzeitig wird es im Winter mehr regnen.
Zur regionalen Wirkung des Klimawandels wird nach dem Grünbuch für die Küstenregionen von Nord- und Ostsee bis zum Ende des 21. Jahrhunderts ein vergleichsweise geringer Temperaturanstieg erwartet. Ursachen dafür sind die Nähe zum Meer und das relativ ausgeglichene, gemäßigte Küstenklima. Allerdings soll sich die Häufigkeit sogenannter Temperaturkenntage zum Teil deutlich verändern. Temperaturkenntage sind Eistage, Frosttage, Sommertage oder Tropennächte. Für die Nordseeküste und das nordwestdeutsche Tiefland berechnen die Modelle eine überdurchschnittliche Zunahme an Niederschlägen im Winter.
Die zentralen Mittelgebirge und der Harz werden, so die regionalen Projektionen, das im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands kühlere Klima beibehalten. Die Anzahl der Frosttage ändert sich in dieser Region weniger stark als in tiefer gelegenen Gebieten. Dagegen wird sich die Anzahl der Sommertage gebietsweise mehr als verdoppeln. Das Niederschlagsniveau in diesen Regionen ist schon heute hoch. Die Experten des DWD rechnen mit einer überdurchschnittlichen Abnahme der sommerlichen Niederschläge im Harz und im Harzvorland. Die Winterniederschläge hingegen werden überdurchschnittlich steigen.
Zu 1: Eine Reihe von Infektionskrankheiten, insbesondere durch Vektoren übertragene Erkrankungen, wird in besonderem Maße durch klimatische Bedingungen beeinflusst. Die wichtigsten aktiven Vektoren (Überträger von Krankheitserregern) sind Insekten (Gnitzen, Kriebelmücken, Sandmücken, Stechmücken, Kleiderläuse, Flöhe, etc.), Spinnentiere (insbesondere Zecken) und Nagetiere (Ratten und Mäuse). Im Zuge des Klimawandels werden sich Vektorhabitate und -populationsgrößen verändern. Auch die Befähigung von Vektoren zur Übertragung von Infektionen (Vektorkompetenz) kann sich klimabedingt verändern. So können heimische Vektoren die Fähigkeit erlangen, eingeschleppte Infektionen zu verbreiten oder kompetente Vektoren für exotische Infektionen einwandern bzw. eingeschleppt werden.
Infektionserreger und Vektoren werden durch Veränderungen von Temperatur, Luft- und Bodenfeuchtigkeit, Windverhältnissen und Umweltbedingungen, wie die Ausweitung oder Reduzierung von Wäldern und die Ausbreitung von Wüsten und Trockensteppen, beeinflusst. So ist vorauszusehen, dass der Klimawandel und sich änderndes Wettergeschehen sowohl das Vorkommen über Längen- und Breitengrade als auch die Saisonalität und Intensität vieler Vektoren und Erreger stark begünstigen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Übertragung vieler Krankheiten unter dem Einfluss des Klimawandels intensiviert wird.
Weitere Gründe für das erstmalige oder erneute Auftreten von Vektorenkrankheiten sind starke Veränderungen in der Umwelt. Zu nennen sind vor allem Verstädterung, Flüchtlingsströme und große Wiederansiedlungen sowie eine drastisch erhöhte Mobilität durch Flugreisen. Von immenser Bedeutung ist die Globalisierung von Handelsströmen; insbesondere der Tierverkehr und der Handel mit tierischen Erzeugnissen werden als Risiko für die Verbreitung von Infektionserregern und Vektoren angesehen.
Zu 2: Als einzige neuartige anzeigepflichtige Tierseuche ist in Niedersachsen die Blauzungenkrankheit aufgetreten. Sie ist für den Menschen ungefährlich. Es handelt sich hierbei um eine Infektionserkrankung bei Wiederkäuern, welche durch das Bluetongue-Virus (BTV), einen Orbivirus aus der Familie der Reoviren, verursacht wird. 24 Serotypen des BTV sind bekannt. Namengebend für die Krankheit ist ein seltenes Symptom bei erkrankten Tieren, bei denen die Zunge infolge von Atemnot und Einblutungen blau anschwellen kann. Insbesondere bei Schafen kommt es häufig zu Todesfällen. Das Virus wird von blutsaugenden Mückenarten (Culicoides spp.) aus der Familie der Gnitzen (Ceratopogonidae) von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Weg schnell verbreitet. Die Ausbreitung der Krankheit ist temperaturabhängig und findet überwiegend in den Sommermonaten statt.
Seit August 2006 wurden in den Niederlanden, Belgien und Frankreich sowie in NordrheinWestfalen und Anfang November auch in Niedersachsen Fälle von Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern festgestellt. Der nachgewiesene Serotyp 8 trat bis dahin noch nie in Europa auf und wurde letztmalig südlich der Sahara festgestellt. Im Jahr 2007 breitete sich die Erkrankung fast über ganz Niedersachsen aus. Nur wenige Gebiete im Norden und Osten des Landes blieben verschont.
Da seit Ende Mai 2008 in Niedersachsen gegen den Serotyp 8 geimpft wird, wurden seither wesentlich weniger Ausbrüche verzeichnet.
Am 24. Oktober 2008 wurde in den Niederlanden, Region Overijssel, in vier Rinder haltenden Betrieben an der Grenze zu Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein neuer Virustyp der Blauzungenkrankheit festgestellt. Hierbei handelte es sich um den Serotyp 6, der bisher nur in Südafrika und Zentralamerika vorkam. Der Serotyp 6 konnte sich allerdings nicht so stark ausbreiten wie der Serotyp 8, und das Seuchengeschehen kam im Winter 2008/2009 zum Erliegen.
Zu 3: Die Liste der World Organisation for Animal Health (OIE) mit meldepflichtigen Tierseuchen enthält zahlreiche Seuchen, die das Potenzial für eine rasche internationale Ausbreitung sowie gewichtige ökonomische oder gesundheitspolitische Folgen haben. Dazu gehören Maul- und Klauenseuche, Vesikuläre Schweinekrankheit, Pest der kleinen Wiederkäuer, Lumpy-skin-Krankheit, Blauzungenkrankheit, Afrikanische Pferdepest, Klassische Schweinepest, Stomatitis vesicularis, Rinderpest, Lungenseuche der Rinder, Rifttal-Fieber, Pockenseuche der Schafe und Ziegen, Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest.
Von einer Klimabeeinflussung ist u. a. bei der Afrikanischen Pferdepest, dem Rifttal-Fieber, der Afrikanischen Schweinepest, West-Nil-Fieber und der Pest der kleinen Wiederkäuer auszugehen.
Bei Rifttal-Fieber und West-Nil-Fieber handelt es sich um Zoonosen, d. h. dass auch der Mensch daran erkranken kann. Zu den ökonomischen Folgen durch Handelsbarrieren für Tiere und Waren kommt somit auch eine Gefährdung für den Menschen hinzu.
Das Auftreten der aufgeführten Tierseuchen führt insbesondere im Fall der Afrikanischen Schweinepest, der Afrikanischen Pferdepest und der Pest der kleinen Wiederkäuer zu massiven Krankheits
symptomen und hohen Sterblichkeitsraten in den entsprechenden Tierpopulationen. In allen Fällen kämen auf Niedersachsen weitreichende ökonomische Folgen sowohl durch die Bekämpfung und insbesondere durch Restriktionen in Bezug auf den Handel mit Tieren und deren Erzeugnissen als auch durch den Ausschluss an Veranstaltungen zu. Die Höhe der ökonomischen Schäden ist dabei nicht vorauszusehen.
Die Erfahrungen aus dem Auftreten der Blauzungekrankheit seit dem Jahr 2006 geben Anhaltspunkte. Durch die von der EU vorgeschriebene Einrichtung weiträumiger Restriktionszonen waren betroffene Betriebe grundsätzlich vom Handel mit Tieren sowie Sperma, Eizellen und Embryonen ausgeschlossen. Durch Einsatz von Repellentien und Laboruntersuchungen auf das Freisein von Blauzungenkrankheit waren Ausnahmen vom Handelsverbot möglich. Des Weiteren kam es in betroffenen Betrieben zu Todesfällen und zum Teil erheblichen Krankheitserscheinungen in den Herden sowie klinischen Folgeerscheinungen in Form von Aborten, Sterilitäten bei Deckbullen und verminderter Milchleistung. Die Aufwendungen der Landwirtschaft für tierärztliche Behandlungen und Arzneimittel stiegen dadurch deutlich an. Auf die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zu Frage 3 der Kleine Anfrage Nr. 4 zur mündlichen Beantwortung des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) (Niedersächsi- scher Landtag, 16. Wahlperiode, Drs. 16/2160) wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Zu erwähnen sei hier auch, dass neben diesen wirtschaftlichen Folgen gerade beim Auftreten der Pferdeseuchen weitreichende emotionale Reaktionen in der Gesellschaft zu erwarten sind.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 40 der Abg. Martin Bäumer, Clemens Große Macke, Karl-Heinrich Langspecht (CDU)
Erholungsuchende, Sportler, Landwirte, Waldbesitzer, Fischer und Jäger haben grundsätzlich ein ureigenes Interesse an einer nachhaltigen Nutzung der Natur. Um die biologische Vielfalt in unserem Land zu erhalten, hat die Landesregierung daher bisher auf eine freiwillige Beteiligung und die gemeinsame Umsetzung
mit den Betroffenen gesetzt. Nach Auffassung von Umweltminister Sander ist der Vertragsnaturschutz ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sowie beim Erhalt der biologischen Vielfalt. Eine ausgewogene Verteilung der Aufgaben betrachtet er als Grundlage des Handelns. Es solle immer das mildeste geeignete Mittel zur Verwirklichung der naturschutzfachlichen Ziele angewandt werden. Dabei sei das Kooperationsprogramm Naturschutz als zentraler Teil des Vertragsnaturschutzes in Niedersachsen ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung.
1. Wie hat sich der Vertragsnaturschutz in Niedersachsen in der laufenden Förderperiode ab 2007 entwickelt?
2. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um das freiwillige Instrument des Vertragsnaturschutzes in Niedersachsen, auch vor dem Hintergrund der steigenden Nutzungskonkurrenzen auf den Flächen, weiterhin attraktiv zu gestalten?
3. Wie ist nach Ansicht der Landeregierung der Naturschutz zukünftig auszurichten und zu gestalten, um den ökologischen und ökonomischen Anforderungen langfristig Rechnung tragen zu können?
Das wichtigste Merkmal der Naturschutzpolitik der Landesregierung ist, dass der Naturschutz mit und für den Menschen betrieben werden soll. Unverzichtbare Partner sind dabei die Nutzer von Natur und Landschaft. Ein ganz entscheidender Baustein ist die Freiwilligkeit des Handelns und somit ein weitgehender Verzicht auf hoheitliche Nutzungsbeschränkungen. Die Möglichkeit das Kooperationsprogramm Naturschutz als wesentlichen Teil des Vertragsnaturschutzes in Anspruch zu nehmen, ist daher ein Angebot des Landes ohne jegliche Verbindlichkeit und damit Verpflichtung. Die Bewirtschafter entscheiden selbst, ob sie die naturschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen auf sich nehmen wollen.
Zu 1: Das Kooperationsprogramm Naturschutz ist Bestandteil des von der EU mitfinanzierten Programms zur Förderung im ländlichen Raum für Niedersachsen und Bremen (PROFIL). Für diesen wichtigsten Teil des Vertragsnaturschutzes in Niedersachsen konnten bereits zu Beginn der von 2007 bis 2013 laufenden EU-Förderperiode ca. 430 Vereinbarungen mit Bewirtschaftern für eine Vertragsfläche von ca. 11 000 ha und eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden, obwohl zur Umsetzung nur eine geringe Vorlaufzeit ohne
bereits vorhandene EU-Programmgenehmigung zur Verfügung stand. Zusammen mit den bereits bestehenden Verträgen aus der vorangegangenen EU-Förderperiode betrug das Volumen des Vertragsnaturschutzes im Jahre 2007, also zu Beginn der jetzigen PROFIL-Förderperiode, insgesamt ca. 27 375 ha. Dadurch konnten rund 5,5 Millionen Euro im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen in den ländlichen Raum fließen. In den Folgejahren gelang es, die Zahl der Vertragsabschlüsse kontinuierlich weiter auszubauen.
Zum 1. Januar 2010 nahmen nunmehr ca. 1 600 Bewirtschafter am Kooperationsprogramm Naturschutz teil. Sie stellen ungefähr 40 500 ha freiwillig vereinbarte landwirtschaftliche Fläche für den Naturschutz zur Verfügung. In drei Jahren ist also ein Flächenzuwachs von 48 % zu verzeichnen. Dies hat dazu geführt, dass - nach der unter Berücksichtigung der aktuellen Marktpreise ab 2009 erfolgten Prämienanpassung - zum nächsten Auszahlungstermin am 15. Februar 2011 voraussichtlich 10,2 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Zu 2: Entscheidend für den Erfolg des freiwilligen Instruments Vertragsnaturschutz ist einerseits die weitere Verbesserung der Einsicht bei den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern, aufgrund eigener Entscheidung selbst ganz erheblich zur Erhaltung der heimischen biologischen Vielfalt beitragen zu können. Andererseits müssen die angebotenen Rahmenbedingungen überzeugen und entsprechend attraktiv gestaltet sein. Hierzu zählen aus Sicht der Landesregierung insbesondere
- eine angemessene leistungsgerechte Höhe der Vergütung sowohl der unmittelbaren Bewirtschaftungsleistungen als auch der bisher allein nur in Niedersachsen abgegoltenen sogenannten Transaktionskosten, damit sich der Vertragsnaturschutz noch stärker als bisher zu einem interessanten Betriebszweig entwickeln kann,
- eine Möglichkeit zur Anpassung marktorientierter Prämien ohne sehr zeitaufwändige Beteiligung der EU-Kommission, um zeitnah auf die sich immer rascher verändernde jeweilige Marktsituation reagieren zu können,
- die Verlässlichkeit des Handelns auf der Grundlage einer ausreichenden Finanzausstattung und damit Planbarkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe,
- die weitere Stärkung der Verzahnung der aus verschiedenen Bereichen erfolgenden Förderung von Agrarumweltverpflichtungen,
- eine weitere Verbesserung der Anpassungsmöglichkeiten an regionalspezifische Besonderheiten nach Standort, Naturausstattung und Struktur des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes und