In Gesprächen mit den Familienverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen über die Evaluierung der bisherigen Richtlinie hatte sich herausgestellt, dass gerade bei jungen Familien ein zunehmender Bedarf für Erholungsmaßnahmen besteht, die längerfristige pädagogische Elemente beinhalten.
Die Landesregierung hat daraufhin einen Richtlinienentwurf erarbeitet, der neben der bisherigen Förderung der klassischen Familienerholung und Familienfreizeiten auch einen neuen Baustein, „Freizeiten für junge Familien“, beinhaltet.
Um den Verbänden im Anhörungsverfahren ausreichend Gelegenheit zu geben, ihre Anregungen und Bedenken dazu im Einzelnen vorzutragen und in den Richtlinienentwurf einfließen zu lassen, fördert das Land die Familienerholungsmaßnahmen und Familienfreizeiten bis zum Inkrafttreten einer neuen Richtlinie im Rahmen von Fördergrundsätzen.
Zu 1: Aufgrund des laufenden Beteiligungsverfahrens kann derzeit keine Aussage über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Richtlinie getroffen werden.
Zu 2: Der Richtlinienentwurf sieht neben der bisherigen Förderung der Familienerholung und der Familienfreizeiten eine spezielle Förderung junger Familien vor. Dabei werden die wesentlichen Elemente beider Fördermaßnahmen, der Erholungsaufenthalt der Familienerholung und das pädagogische Angebot der Familienfreizeiten zur Stärkung der Erziehungskompetenz, aufgenommen und mit einer längerfristigen Vor- und Nachbegleitung für die besondere Zielgruppe junger Familien verbunden.
Zu 3: In den vergangenen Jahren waren die Haushaltsmittel für Familienerholungsmaßnahmen und Familienfreizeiten überwiegend nicht vollständig abgeflossen. Da bei dem neuen Fördertatbestand Elemente der Familienerholungsmaßnahmen und der Familienfreizeiten zusammengefasst und neu ausgerichtet werden, erfolgt die Förderung aus den für die Förderung von Familienerholungsmaßnahmen und Familienfreizeiten insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 31 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Daniela Behrens und Johanne Modder (SPD)
Handel mit Passersatzpapieren in Niedersachsen: Wann beantwortet die Landesregierung die Fragen zu den Passersatzpapieren?
Die Abschiebepraxis in Niedersachsen und die damit verbundene Bereitschaft der Ausländerbehörden in den Kommunen, hohe Gebühren für sogenannte Passersatzpapiere zu bezahlen, können nicht nur bei Menschenrechtsorganisationen kaum nachvollzogen werden.
Die SPD hat bereits in einer Kleinen Anfrage „Erlaubt die Landesregierung niedersächsischen Kommunen den Kauf von zweifelhaften Dokumenten zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Guinea?“ (Drs. 16/1876, November 2009) dieses Thema aufgegriffen. Die Anfrage ist bis heute und damit seit über viereinhalb Monaten nicht beantwortet.
Darüber hinaus sind zwischenzeitlich Entscheidungen von Verwaltungsgerichten ergangen, die die Praxis der Passersatzpapierausstellung kritisieren. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 8. Januar 2010 (4 V 1306/09) zu einer Vorführung bei Vertretern Sierra Leones begründen diverse im Beschluss näher dargestellte „Ungereimtheiten grundsätzliche Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Ausstellung von Passersatzpapieren für Sierra Leone“, sodass die Vorführung gestoppt wurde.
1. Warum ist die o. a. Anfrage bis heute nicht beantwortet, bzw. welche Schwierigkeiten sind dabei zu bewältigen?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung schon vor, bzw. welche Landkreise haben bereits welche Daten geliefert?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um eine zeitnahe und ordnungsgemäße Beantwortung der Anfrage zu gewährleisten?
Die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlichen Daten werden statistisch nicht erfasst und mussten von den kommunalen Ausländerbehörden aus den personenbezogenen Einzelakten nachträglich herausgesucht werden.
Vor dem Hintergrund der extrem hohen Arbeitsbelastungen, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden ausgesetzt sind und die sich gerade zur Jahreswende 2009/2010 durch die Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnisse für die von der Bleiberechtsregelung begüns
tigten Ausländerinnen und Ausländer noch einmal verschärft hat, war es nicht allen Ausländerbehörden möglich, zeitgleich auch diese zusätzliche einzellfallbezogene Ermittlung der Passersatzpapiergebühren für die Jahre 2006 bis 2009 durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat den Ausländerbehörden die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der gebundenen Verwaltung zugewiesen, d. h. dass sie bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen tätig werden müssen und nicht nach Ermessen zu entscheiden haben. Zur Durchführung der Aufenthaltsbeendigung gehört auch die Passersatzpapierbeschaffung in den Fällen, in denen die Ausländerinnen und Ausländer ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschaffung von Heimatpässen nicht nachkommen. Die Organisation dieser Aufgabe ist sehr unterschiedlich, auch weil für einzelne Staaten die Passersatzpapierbeschaffung im Wege der Amtshilfe zentral von der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde des Landes wahrgenommen wird. Daraus folgt auch, dass die dabei entstandenen Kosten unterschiedlich veranschlagt, abgerechnet und erfasst werden, sodass Erhebungen auch bei anderen Stellen erforderlich wurden.
Aus den vorgenannten Gründen konnte die Kleine Anfrage nicht in der üblichen Zeit beantwortet werden. Da nicht alle Ausländerbehörden in der Lage waren, diese Daten zu ermitteln, ist eine vollständige Beantwortung leider nicht möglich.
Die in der Fragestellung erwähnte Entscheidung des VG Bremen vom 8. Januar 2010 betraf einen Einzelfall. Danach sah das VG Bremen die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine ausländerbehördliche Anordnung gemäß § 82 Abs. 4 AufenthG zur Vorführung vor einer sierra-leonischen Delegation zur Klärung der Identität als nicht erfüllt an. Unabhängig davon, dass diese Entscheidung für die Ausländerbehörden in Niedersachsen nicht bindend ist, hat aber auch das VG Bremen die gesetzliche Ermächtigung zur Vorführung bei den Behörden, Vertretungen oder ermächtigten Bediensteten des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer vermutlich besitzt, nicht generell in Frage gestellt.
Zu 1: Mit Datum vom 22. April 2010 hat die Landesregierung die Anfrage beantwortet und der Landtagsverwaltung am 23. April 2010 übersandt.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 32 der Abg. Sigrid Rakow, Renate Geuter und Dieter Möhrmann (SPD)
Unter dem Titel „Gülle wird zum Trinkwasserproblem“ wurde am 22. März 2010 in der Sendung Niedersachsen 19.30 das Magazin im NDR-Fernsehen (http://www.ndr.de/flash/mediathek/-index.html) über die zunehmende Nitratbelastung des Trinkwassers berichtet. In großen Teilen Niedersachsens sei der Zustand des oberflächennahen Grundwassers als schlecht einzustufen. Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) berichtet aus dem Trinkwasserschutzgebiet Thülsfeld, dass die Nitratwerte seit 2008 dramatisch ansteigen. Die Ursachen sollen allesamt mit der Landwirtschaft zusammenhängen. Insbesondere der zunehmende Maisanbau - auch in Trinkwasserschutzgebieten - für Biogasanlagen sei eine Ursache. Es gelange zur Düngung von Mais zu viel Gülle aus der Massentierhaltung auf die Felder, die Filterkapazität der Böden sei erschöpft, und so gelange das gesundheitsgefährdende Nitrat in das Trinkwasser. Als Fazit wurde gezogen, dass die seit vielen Jahren angewandten freiwilligen Maßnahmen der Landwirtschaft zum Schutz des Trinkwassers nicht ausreichen würden. Der OOWV fordert vom zuständigen Ministerium höhere Auflagen für die Landwirtschaft. Der NDR fasst zusammen: „Trinkwasserschutz kontra Mais und Gülle - offensichtlich muss der Gesetzgeber hier noch kräftig nachbessern.“
1. Wie stellen sich die Nitratwerte in den oberflächennahen Grundwässern Niedersachsens (Grundwassermessstellen bis 10 m) insgesamt dar?
2. An welchen Messstellen liegen die Werte zu hoch, und wie haben sich diese seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie verändert?
3. Welche Steuerungsinstrumente wird die Landesregierung anwenden, um den Bau der Biogasanlagen und den damit verbundenen großflächigen, intensiven Maisanbau zu regulieren, der für die erhöhte Nitratbelastung verantwortlich gemacht wird?
Rakow (SPD) (Stenografischer Bericht der 29. Sit- zung am 16. Januar 2009, Anlage 9, „Nitrat im Trinkwasser – Welche Konsequenzen hat das?“) ist der Sachstand zur Trinkwasserproblematik aus Sicht der Landesregierung umfassend dargestellt worden. Trinkwasser wird in der Regel aus besser geschützten, tieferen Bereichen der Grundwasserkörper gewonnen. Abgesehen von bereits festgestellten Belastungen bedeuten kleinräumige und kurzfristige Verschlechterungen der Grundwasserbeschaffenheit an der Oberfläche nicht automatisch eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung.
Die Betrachtung des oberflächennahen Grundwassers bei der Umweltüberwachung ist naheliegend, weil damit Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit relativ zeitnah festgestellt werden können. Die Beprobung im Bereich der Grundwasseroberfläche ermöglicht die Güteüberwachung des jungen, neu gebildeten Grundwassers, das nicht durch Denitrifikations- und Durchmischungsprozesse im Grundwasserleiter überprägt ist.
Die Grundwasserbeobachtung des obersten Grundwasserleiters folgt landesweit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. Darüber hinaus werden Messungen in den Trinkwassergewinnungsgebieten im Rahmen der Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen in unterschiedlichen Tiefenbereichen vorgenommen.
Eine Interpretation festgestellter Trends, ob Verschlechterung oder Verbesserung, wird allgemein dadurch erschwert, dass lokal festgestellte Belastungen auf ihre Repräsentativität geprüft werden müssen.
Zu 1: Für das Wasserrahmenrichtlinienmessnetz Grundwasser wurden landesweit repräsentative Messstellen ausgewählt. Für die Prüfung des chemischen Zustandes sind 502 oberflächennah verfilterte Grundwassermessstellen gemeldet worden. Oberflächennah bedeutet hier eine Filterüberdeckung bis 10 m.
Die Qualitätsnorm für Nitrat von 50 mg/l wurde an 144 der genannten 502 Messstellen überschritten. Dies entspricht einem Anteil von rund 29 %. Datengrundlage für die Meldung an die Kommission war der jeweils verfügbare aktuelle Nitratjahresmittelwert.
inwieweit eine an einer Messstelle festgestellte Überschreitung potenziell signifikant für den gesamten Grundwasserkörper ist. Nachgewiesene Belastungen an einer oder mehreren Messstellen müssen nicht zwangsläufig eine negative Bewertung des gesamten Grundwasserkörpers nach sich ziehen.
Bei der Auswertung der Ergebnisse der Erfolgskontrolle in Trinkwassergewinnungsgebieten wird der Bereich < 5 m unter Grundwasseroberfläche und der dann folgende Bereich von 5 m bis < 20 m unter Grundwasseroberfläche zugrunde gelegt.
Die Nitratkonzentration im Bereich der Grundwasseroberfläche in den Trinkwassergewinnungsgebieten betrug zwischen 2004 und 2008 im Landesmittel 56 mg/l und variierte zwischen den Jahren nur geringfügig. In den Festgesteinsbereichen sind die Messwerte aufgrund der hier nur geringen Messstellenanzahl und stark wechselhaften Standortverhältnissen nur von einer begrenzten Aussagekraft. Die Mittelwerte der durch Messstellen gut belegten Lockergesteinsbereiche Nordost- und Nordwestniedersachsen unterscheiden sich jedoch deutlich hinsichtlich der Nitratkonzentration. So weisen die Trinkwassergewinnungsgebiete Nordostniedersachsens für den Zeitraum 2004 bis 2008 eine mittlere Nitratkonzentration im Grundwasser im Bereich der Grundwasseroberfläche von 46 mg/l auf, während diese in Nordwestniedersachsen 64 mg/l beträgt. Als positiv kann hier jedoch festgestellt werden, dass sich im Nordwesten eine deutliche Tendenz rückläufiger Nitratkonzentration im Grundwasser im Bereich der Grundwasseroberfläche abzeichnet.
Bei Betrachtung der tieferen Bereiche der für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserleiter ist festzustellen: Die Nitratkonzentration zwischen 5 und 20 m liegt im Landesmittel der verfilterten Messstellen bei 34 mg/l und damit um 22 mg/l geringer als die der Messstellen im Bereich der Grundwasseroberfläche. In Nordwestniedersachsen ist der zwischen 2004 und 2008 gemittelte Wert in jedem Jahr am höchsten. Der positive Trend im Bereich der Grundwasseroberfläche ist in den tieferen Grundwasserbereichen noch nicht zu erkennen.