eingehen, weil ich ihr sagen möchte, dass wir bei dieser Frage nicht weit auseinander sind. Ganz im Gegenteil: Wir als FDP sind der Meinung, dass wir eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts brauchen.
Ich sage aber auch, dass ich jeden verstehe, der sich entscheiden muss, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, seine alte aber nicht aufgeben möchte. Ich verstehe jeden, der seine alte Staatsbürgerschaft im Sinne der Wahrung seiner eigenen Identität behalten möchte. Dabei besteht überhaupt kein Dissens.
Entscheidend ist aber doch eines - auch der Kollege Bachmann hat dies vorhin angesprochen -: Wir können das natürlich nicht für unseren eigenen Bereich regeln. Wir sind darauf angewiesen, dass der Deutsche Bundestag hierüber entscheidet. Dabei waren Sie in die Koalitionsdisziplin eingebunden, genauso wie das auch bei uns der Fall ist. Das hat zur Folge, dass in diesem Bereich nichts passiert. Das ist ja kein Geheimnis.
Daher sage ich sehr deutlich: Wir sollten schauen, an welcher Stelle wir etwas für eine bessere Integration tun können. Deshalb habe ich auch den Bereich der Einbürgerung angesprochen. Wir müssen noch aktiver dafür werben, damit mehr Menschen den Weg hin zur deutschen Staatsbürgerschaft finden.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Inneres, Sport und Integration zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Zweite Beratung: Landesregierung muss Inhumanität beenden - Fristen beim Bleiberecht verlängern, Sozialklausel einführen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1352 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/2400 - Änderungsantrag der
Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2440 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2441
Beide Änderungsanträge zielen auf eine Annahme des Antrags in einer jeweils anderweitig geänderten Fassung ab.
Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend die Initiativen der verschiedenen Fraktionen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes bezüglich eines gesetzlichen Bleiberechts. Unser Ursprungsantrag bezog sich noch auf die IMK-Regelung, auf die Bleiberechtsregelung und auf die gesetzliche Bleiberechtsregelung. Hierbei waren noch konkrete Stichtagsregelungen festgesetzt.
Aufgrund der neueren Entwicklung im Dezember vergangenen Jahres haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem wir uns konkret auf die aktuelle Situation beziehen und wiederum ein gesetzliches Bleiberecht einfordern, das eindeutig von den Stichtagsregelungen wegkommt und das aus unseren eigenen Erfahrungen heraus humanitäre Härtefälle berücksichtigen soll.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Herrn Oetjen bedanken, der in den Beratungen des Innenausschusses darauf hingewirkt hat, dass es einen Antrag der Mehrheitsfraktionen gibt. Im Vergleich zur Vergangenheit handelt es sich um eine wirkliche Weiterentwicklung; denn Sie setzen sich ganz klar für ein gesetzliches Bleiberecht ein. Dem hat sich Innenminister Schünemann bisher verweigert.
Nichtsdestotrotz geht uns das natürlich nicht weit genug. Im Jahr 2006 gab es in Niedersachsen rund 22 000 geduldete Menschen. Durch die Altfallregelung und die niedersächsische Bleiberechtsregelung hat sich die Zahl ein wenig reduziert.
bern, die insbesondere aus dem Kosovo kommen, über die Vielzahl der Roma, die in Niedersachsen leben, über die Vielzahl der Ashkali, über die Iraner und über die Vielzahl derer, die aus afrikanischen Ländern kommen. Viele dieser Personen sind jünger als 25 Jahre und leben in Familienverbünden.
Alle bisherigen Bleiberechtsregelungen sind sehr eng geknüpft an die Lebensunterhaltssicherung und an sehr große Hürden, die Geduldete nicht ohne Weiteres überwinden können, weil sie faktisch vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir eine grundsätzliche Regelung im Aufenthaltsgesetz brauchen. Daher fordern wir eine Entkoppelung von Stichtagsregelungen und die Berücksichtigung von Härtefällen. Wir sind genauso wie unsere Bundestagsfraktion der Meinung, dass eine rollierende Lösung notwendig ist und dabei ein fünfjähriger Aufenthalt ausreichend ist.
Mein Fraktionsvorsitzender Stefan Wenzel hat auf die Erwiderung zur Regierungserklärung Albrecht zitiert, der gesagt hat, nach acht Jahren müsste ein Aufenthalt sichergestellt werden. Wir beziehen uns auf das fünfte Jahr. Vielleicht können Sie auf Bundesebene in diese Richtung wirken.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nichts hält so lange wie ein Provisorium. Das gilt auch für die Flüchtlingspolitik. Beim Bleiberecht setzen die Innenminister von Bund und Ländern weiterhin auf eine Übergangslösung. Sie sind gescheitert bei der Aufgabe, geduldeten Ausländern eine Perspektive zu geben. Eine reine Verlängerung der geltenden Rechtslage reicht nicht aus, um den Herausforderungen gerecht zu werden.
Deshalb wollen wir eine Dauerlösung ohne einen neuen Stichtag. Damit entsprechen wir auch den berechtigten Forderungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie den Integrations-, Migrations- und Ausländerbeauftragten der Länder.
2007 wurde mit den §§ 104 a und 104 b des Aufenthaltsgesetzes eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Menschen geschaffen. Daraus ergaben sich in der Folge zahlreiche praktische Probleme, vor allem aber aus den restriktiven gesetzlichen Rahmenbedingungen. Gerade alleinerziehende, alte, kranke und behinderte Menschen konnten das Bleiberecht nicht in Anspruch nehmen, weil sie oft nicht in der Lage sind und waren, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Schließlich haben die Innenminister von Bund und Ländern im Dezember 2009 die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge vor allem auch aus Anlass der Wirtschaftskrise um zwei Jahre verlängert. Diese kurze Atempause bedeutet für die ca. 22 000 Betroffenen in Niedersachsen einen Aufschub um weitere zwei Jahre. Ihnen soll dieser Zeitgewinn die Chance zur Sicherung ihres Lebensunterhalts ermöglichen.
Eine Härtefallregelung für alte und kranke Menschen, für Arbeitsunfähige und Traumatisierte fehlt weiterhin. Die ungerechte Stichtagsregelung ist nach wie vor geblieben. Damit nutzt dieser Beschluss auch denjenigen nichts, die jetzt bereits wieder seit sechs oder mehr Jahren hier geduldet werden. Wer bisher nicht unter die Regelung des § 104 des Aufenthaltsgesetzes gefallen ist, dem hilft der Beschluss nicht weiter.
Das Bleiberecht bleibt also ein thematischer Dauerbrenner; denn bis 2012 soll eine weitere Regelung gefunden werden. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag von SPD und Grünen, der einen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion aufgreift, fordern wir die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative auf.
Erstens. Zur Vermeidung weiterer Kettenduldungen brauchen wir eine Regelung ohne festen Stichtag. Künftig - das hat auch Frau Polat schon gesagt - soll es eine rollierende Regelung geben. Sie soll den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis nach einem fünfjährigem rechtmäßigen oder geduldeten Aufenthalt ermöglichen.
Zweitens. Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung werden abgesenkt, sodass auch das ernsthafte Bemühen um Arbeit als ausreichend erachtet wird.
Drittens. Wir fordern eine eigenständige Regelung für Minderjährige, die bei einer günstigen Integrationsprognose bereits nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das gilt auch für Personen, die in Deutschland einen Schulabschluss machen.
Viertens. Wir benötigen für Altfälle von einem Jahrzehnt oder mehr noch weiter reichende Ausnahmen von den allgemeinen Voraussetzungen.
Mit unserer Initiative sollen geduldete Menschen eine bessere Perspektive auf Integration erhalten. Wir wollen damit Kettenduldungen beenden und neue Kettenduldungen vermeiden.
Eigentlich müsste die FDP mit diesem Vorschlag einverstanden sein. Herr Oetjen hat ja bereits in der ersten Beratung im Juni 2009 eine Verlängerung um zwei Jahre für falsch erachtet, eine humanitär orientierte Regelung und insbesondere die Berücksichtigung von in Deutschland aufgewachsenen Kindern gefordert sowie Kettenduldungen abgelehnt. Herr Oetjen, jetzt liegt Ihnen eine solche Initiative vor. Machen Sie doch mit und stimmen Sie uns zu!
Seit gestern wissen wir: Die Regierung will nun auch endlich mehr für die Integration von Migranten leisten. Mehr Lehrer mit ausländischen Wurzeln sollen eingestellt werden. Haben Sie denn ganz vergessen, dass Sie im vergangenen Jahr den SPD-Antrag „Studierende mit Migrationserfahrung in Lehrämter“ rundheraus abgelehnt haben?
Endlich wird die Notwendigkeit zur arbeitsmarktpolitischen Integration erkannt. Das Vorurteil, Zuwanderer würden den Sozialstaat Deutschland nur ausnutzen, haben Sie viel zu lange genährt. Viele Migranten sind ohne Jobchance, weil das Ausländerrecht die Jobannahme verhindert. Nur 60 % der Einwanderer aus Nicht-EU-Ländern haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Wer Flüchtlingen die Arbeitssuche erschwert, darf sich nicht wundern, wenn sie von Sozialhilfe leben müssen. Die hier geduldeten Ausländer brauchen vor allem das Recht, zu arbeiten.
diesem Thema widmen würde? Der Innenminister ist präsent; das weiß ich. Aber vielleicht könnte auch die neue Ministerin zuhören.