Protocol of the Session on May 9, 2008

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Auf die Kampagne gab es bereits vielfältige positive Resonanz in der Medien- und Werbewelt:

So wurde die Kampagne im Februar 2008 in Berlin vom Jahrbuch der Werbung mit einem ersten Preis ausgezeichnet. Das Jahrbuch der Werbung genießt in der Medien- und Werbewelt einen sehr guten Ruf. Der Kreativwettbewerb wird seit 1964 jährlich vom Econ Verlag ausgeschrieben. In der Begründung zur Auszeichnung heißt es: „Die Kampagne zeichnet insbesondere das gekonnte Spiel mit der Voreingenommenheit aus. Aus ‚Vorurteil’ wird durch treffende Ergänzungen ein überzeugender ‚Vorteil’.“

Bei den LeadAwards 2008 gewann die niedersächsische Kampagne im März in Hamburg die Bronzemedaille in der Kategorie Anzeigentext des Jahres. Der LeadAward gilt als Deutschlands wichtigste Auszeichnung für Print- und Onlinemedien und wird seit 16 Jahren vergeben. Grund für das große Ansehen der LeadAwards ist die Art der Jurierung, die für deutsche Medienpreise einzigartig ist: Eine Bewerbung ist nicht möglich, das Auswahl- und Vorschlagsrecht liegt ausschließlich bei den Gremien der LeadAwards selbst. In einem aufwändigen Begutachtungsverfahren werden von einer Vorjury aus mehr als 400 relevanten Zeitschriften und 500 Websites preiswürdige Arbeiten herausgesucht.

Zu 2: In den ersten sieben Monaten der Kampagne von März bis November 2007 erschienen über 130 Anzeigen mit elf unterschiedlichen Motiven. Damit wurden mehr als 64 % der Zielgruppe der Meinungsführer in Deutschland erreicht; dies entspricht 4,2 Millionen Personen und laut Auswertung der Agentur MEDIAPLUS einem überdurchschnittlichen Umfang.

Für die Wirksamkeit der Anzeigen ist es von besonderer Bedeutung, wie häufig die Personen erreicht werden, damit sich die Botschaften einprägen. Auch hier erreichte die Kampagne schon gute Werte: jeder Leser bzw. jede Leserin wurde 6,5-mal erreicht.

Mithilfe von Tests wurde zudem überprüft, welche Aufmerksamkeit die einzelnen Anzeigen bei den Leserinnen und Lesern erreichen. Die Anzeigen werden intensiv betrachtet und sehr gut erinnert.

So lag die Anzeigenerinnerung bei 77 % gegenüber einem Benchmark von 53 %.

Parallel zur Anzeigenwerbung in der Wirtschaftspresse wurden vielfältige andere Aktivitäten entwickelt und realisiert, um - wie es in der Marketing- und Werbesprache heißt - eine integrierte Kampagne zu gestalten. Ziel ist es, auf möglichst vielen Kommunikationskanälen die Zielgruppen anzusprechen und mit Informationen über das Innovationsland Niedersachsen zu erreichen. Ich möchte Ihnen einige der wichtigsten Maßnahmen aus dem Jahr 2007 nennen:

Der Kinospot „Wo sitzt eigentlich Deutschlands Hirn“ wurde in drei Phasen parallel in über 300 Kinos im Bundesgebiet gezeigt.

Für die Innovationskampagne wurde auf über 20 Veranstaltungen, z. B. Messen oder „get connected“ geworben.

Der Internetauftritt unter www.innovatives.niedersachsen.de mit täglich aktuellen Meldungen über Innovationen aus Niedersachsen und monatlich 20 000 Besuchern.

Weitere Maßnahmen waren: ereignisbezogene Plakatwerbung, Postkartenwerbung (City-Cards), Onlinewerbung über Suchmaschinenmarketing und ein Onlineshop mit Artikeln für Niedersachsen Fans. Zudem sind mit dem Start im März 2007 allein bis Ende 2007 über 60 redaktionelle Artikel über die Kampagne in regionalen und überregionalen Zeitungen und Zeitschriften erschienen.

Zu 3: Die Kampagne wird zusammen mit der niedersächsischen Wirtschaft über das Jahr 2008 fortgeführt, um den bislang erzielten Erfolg zu festigen und auszubauen. Für die Zukunft setzt die Kampagne einerseits auf Kontinuität, um die Zielgruppe der Entscheider weiterhin stark für Niedersachsen zu interessieren. Gleichzeitig wird die Kampagne ihre Öffentlichkeitsarbeit noch weiter verstärken.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 33 der Abg. Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE)

Mediationsverfahren als Chance für Konfliktlösung um Hannoversche Moorgeest nutzen!

Das Naturschutzgroßprojekt Hannoversche Moorgeest umfasst 5 505 ha. In ihm befinden sich die größtenteils noch intakten Hochmoore Bissendorfer-, Otternhagener- und Helstorfer Moor. Die niedersächsischen Moore wurden in den Jahren 1980 und 1981 erfasst. Die drei genannten Moore nehmen im niedersächsischen Moorschutzprogramms der Landesregierung Albrecht von 88 insgesamt erfassten und bewerteten Hochmooren die Wertungsplätze 1, 3 und 10 ein.

Mit der Entscheidung der Bundesregierung, die Weiterentwicklung dieses Naturschutzprojekts mit 70 % der Kosten zu fördern, stellt sie sich ihrer Verantwortung für das nationale Naturerbe und den internationalen Naturschutzverpflichtungen Deutschlands. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit 20 %, die Region als Projektträgerin übernimmt die verbleibenden 10 %.

Für die Kosten der Planungsphase sind 819 000 Euro vorgesehen, für die Umsetzungsphase wird mit weiteren Kosten in Höhe von rund 5 Millionen Euro gerechnet.

Dem Projekt, das auf zehn Jahre angelegt ist, wird ein Mediationsverfahren von dreijähriger Dauer vorgeschaltet, um die Auswirkungen des Projektes mit allen Beteiligten zu klären, intensiv zu erörtern und Nutzungskonflikte zu lösen. Das Ergebnis soll die Entscheidung fundieren, ob und wie die Umsetzung erfolgen soll.

Auf einem Festakt zum Start des Projektes auf Schloss Landestrost im Dezember 2006 nahm als Vertreter des Landes auch Staatssekretär Dr. Christian Eberl vom Umweltministerium teil.

Mit der Äußerung des niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander auf einer FDP-Wahlkampfveranstaltung in Resse am 4. Dezember 2007 vor mehr als 40 Besuchern „Sie machen mir eigentlich klar, dass das Projekt gestorben ist“, hat er diesem Mediationsverfahren jedoch mitten in der Phase der Datenerhebung sowie der ersten Gespräche mit den Betroffenen vor Ort sehr geschadet. Als Folge eines weiteren Wahlkampfauftritts des Ministers am 20. Dezember 2007 in SchlageIckhorst hat der Kreislandvolkverband am 20. März 2008 den Ausstieg aus dem Verfahren verkündet.

Als Naturschutzminister greift Herr Sander damit in ein laufendes Mediationsverfahren ein, dass gerade klären soll, welche Folgen sich für verschiedene Betroffene ergeben würden. Es

ist unseres Erachtens einmalig in der Geschichte der Niedersächsischen Landesregierung, dass ein Ressortminister in ein laufendes Mediationsverfahren innerhalb seines Geschäftsbereiches eingreift, den laufenden Untersuchungen und dem Abwägungsprozess vorgreift und sich gegen die von ihm zu vertretenden Interessen des Naturschutzes stellt. Zwischenzeitlich hat das Landvolk erklärt, dass es an dem Mediationsverfahren nicht mehr teilnehmen will.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Umweltministerium bei künftigen Projekten als verlässlicher Gesprächspartner gelten will und ob alle Beteiligten darauf vertrauen können, dass Verabredungen eingehalten werden. Ein mit Steuergeldern finanziertes Mediationsverfahren mitten in der Mediationsphase abzubrechen, wäre in jedem Fall ein höchst ungewöhnlicher Vorgang.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Plant sie, den Fortgang des begonnenen Verfahrens zu stoppen?

2. Wenn nein, wie will sie sicherstellen, dass dem Vorhaben mit bundesweiter Bedeutung aus dem Munde des amtierenden Naturschutzministers nicht weiterer Schaden zugefügt wird?

3. Wie will sie eine notwendige offene und wertschätzende Arbeitsatmosphäre zwischen allen Betroffenen wiederherstellen?

Mit Mittelzuwendungsschreiben vom 31. Oktober 2006 hat das BfN nach mehrjähriger Vorbereitung die Phase I des Naturschutzgroßprojektes bewilligt. Das Projektgebiet umfasst vier sehr wertvolle Hochmoore des niedersächsischen Moorschutzprogramms (Bissendorfer Moor, Helstorfer Moor, Otternhagener Moor, Schwarzes Moor; alle Natu- ra-2000-Gebiet und zum größten Teil Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet) einschließlich Vernetzungs- und Randflächen im Bereich der Städte Langenhagen, Garbsen, Neustadt und der Gemeinde Wedemark. Projektträgerin ist die Region Hannover. Die offizielle Auftaktveranstaltung war am 7. Dezember 2006. In der zunächst bis 31. Oktober 2009 veranschlagten Phase I soll in einer (von einem unabhängigen Moderator beglei- teten) Untersuchungs- und Planungsphase ein mit dem BfN, dem Land und der Projektträgerin einvernehmlich abgestimmter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erarbeitet werden. Bei der Planung wirken die betroffenen Interessenverbände im Rahmen einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe mit. Das Mittelvolumen der Phase I beträgt insgesamt rund 820 000 Euro (573 000 Euro Bund, 164 000 Euro Land, 82 000 Euro Trägerin).

Das Projektgebiet (Planungsgebiet) hat eine Größe von ca. 5 500 ha und ein Kerngebiet, in dem die

eigentliche Maßnahmenumsetzung erfolgen soll, von rund 2 900 ha. Von diesem Kerngebiet sind rund 675 ha im Besitz von Bund, Land und Region. Der Rest ist im Besitz Privater, verschiedener Verbände und Kirchen sowie der sonstigen öffentlichen Hand.

Von Interessenvertretern Betroffener (insbesonde- re Eigentümer, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft) wurden schon vor Projektbeginn Vorbehalte gegen das Projekt geäußert. Ende 2007 gab es vermehrt kritische Stimmen und Anfang 2008 die Mitteilung des Landvolkkreisverbandes Hannover und der Vertreter der Wasser- und Bodenverbände, das Projekt nicht zu unterstützen zu wollen und sich aus der Mitarbeit zurückziehen zu wollen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Frage, ob das begonnene Verfahren fortgesetzt werden soll, wird derzeit zwischen den Finanzierungspartnern Region Hannover, Bund und Land erörtert. Das Ergebnis ist offen.

Zu 2: Entfällt, siehe Frage 1.

Zu 3: Die Landesregierung nimmt die vorgetragenen Bedenken von Grundeigentümern, Nutzungsberechtigten und sonstigen Betroffenen sehr ernst und wird sich auch in Zukunft für sachliche Umgangsformen zwischen allen Beteiligten einsetzen.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 34 der Abg. Renate Geuter (SPD)

Verkauf von Straßenseitenstreifen durch das Land - Ausverkauf der Kulturlandschaft

Der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland weist in einem Schreiben vom April 2008 darauf hin, dass er Informationen darüber erhalten habe, dass das Land Niedersachsen entlang der Bundesstraße 213 zwischen Cloppenburg und dem Anschluss zur A 29 in Lethe/Ahlhorn umfangreiche Seitenstreifen verkauft habe. Weitere Verkäufe von Seitenstreifen anderer Bundes- und Landesstraßen sollen im Interesse des Landeshaushaltes beabsichtigt sein. Zum Teil sollen auch Seitenstreifen zum Verkauf angeboten werden, für die bereits Planungen für eine verkehrsgerechte Entwicklung, z. B. Verbreiterung, avisiert sind.

Der Heimatbund weist darauf hin, dass die Straßen im alten Oldenburger Münsterland seinerzeit mit Straßenbermen als Straßenschutzwaldungen zur Belebung des Landschaftsbildes und zum Schutz der Straßen gegen Versan

dung erstellt worden sind. Diese Maßnahme stelle einen Erosionsschutz dar, der auch heute noch erforderlich sei.

Die Wegseitenareale der alten historischen Staatschausseen - von denen jetzt einige verkauft worden sind bzw. deren Verkauf geplant ist - werden seit 2001 zusammen mit dem Niedersächsischen Heimatbund als historische Kulturlandschaftselemente erfasst, weil sie das Landschaftsbild in einzigartiger Weise prägen. Bei einem weiteren Verkauf von Seitenstreifen besteht die Gefahr, dass die intensiv bearbeiteten Flächen - Maisfelder - zukünftig bis unmittelbar an den Straßenrand heranreichen werden und damit das Bild und auch den Erholungswert der Landschaft nachhaltig beeinträchtigen. Die Straßenbermen sind von hoher Bedeutung für den Naturhaushalt und für die ökologische Stabilität der teilweise durch naturbetonte Landschaftselemente wenig gegliederten Landschaft der Region Oldenburger Münsterland unverzichtbar.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren Straßenseitenstreifen im alten Oldenburger Land und im Lande Niedersachsen verkauft?

2. Welche Einnahmen für den Landeshaushalt sind daraus erwachsen bzw. werden noch erwartet?

3. Nach welchen Kriterien erfolgt der Verkauf von Straßenbermen, und unter welchen Umständen wird von einem Verkauf abgesehen?