2. Welchen Geldwert hat die im Rahmen des verpflichtenden Arbeitszeitkontos geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte?
3. Ist die Landesregierung bereit zuzusichern, dass sie alle Anträge von Lehrkräften, die Mehrarbeit entsprechend den bisher geltenden Regeln auszugleichen, bewilligen wird, und von welchen Bedingungen will sie anderenfalls eine Bewilligung abhängig machen?
Die SPD-Vorgängerregierung hat 1998 beschlossen, auf wachsende Schülerzahlen nicht durch eine vermehrte Neueinstellung von Lehrkräften zu reagieren, sondern die Unterrichtsversorgung
durch die Einführung eines Arbeitszeitkontos für Lehrerinnen und Lehrer sicherzustellen. Ab dem kommenden Schuljahr steht die Landesregierung nun in besonderer Weise vor der Herausforderung, die Konsequenzen dieser Entscheidung zu bewältigen. Dabei ist landesweit die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, und die in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachten Reformen und Qualitätsmaßnahmen sind weiterzuentwickeln.
Die tatsächlich eingetretene Schülerzahlentwicklung und insbesondere die Verteilung und Konzentration der Schülerzahlen auf den Sekundarbereich I und auf den Sekundarbereich II zulasten des Primarbereiches mit den damit verbundenen höheren Stundenansätze wurden 1998 nicht vorausgesehen.
Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen bereits gegengesteuert. So sind zum Beginn der letzten Legislaturperiode 2 500 Vollzeitlehrerstellen neu geschaffen worden. Auch die ursprünglich vorgesehene Streichung von 400 Lehrerstellen pro Jahr (2007 bis 2011) aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen wird nicht vollzogen. Damit bleiben dem System weitere 2 000 Lehrerstellen erhalten. Gleichwohl wird in den nächsten Jahren ein Engpass in der Unterrichtsversorgung erwartet. Insbesondere an Gymnasien wird es fächerspezifische Herausforderungen geben. Deshalb hat die Landesregierung einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte in die Anhörung gegeben.
Die Beteiligung der einschlägigen Gremien und die breite öffentliche Diskussion sollen dazu führen, einen möglichst breiten Konsens bei der Bewältigung der schulpolitischen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Unterrichtsversorgung, zu erreichen. Dieser Konsens könnte aus Sicht der Landesregierung dadurch erreicht werden, dass zwar im Regelfall der Beginn der Ausgleichsphase für die allgemeinbildenden Schulen auf den Beginn des Schuljahres 2012/2013 verlegt wird. Für den gegenüber der bisherigen Regelung späteren Beginn der Ausgleichsphase könnten die Lehrkräfte eine Verzinsung in Höhe von 10 % erhalten. Es sollte jedoch darüber hinaus jeder Lehrkraft möglich sein, einen sofortigen Beginn der Ausgleichsphase - dann ohne Verzinsung - zu beantragen. Die Lehrkräfte könnten aber auch die Möglichkeit bekommen, alternativ einen Ausgleich zum Ende ihrer Dienstzeit oder einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Zu 1: Die Auswertung erfolgte auf der Datenbasis der letzten Erhebung vom 13. September 2007 der öffentlichen allgemein bildenden Schulen.
Im Bereich der berufsbildenden Schulen dauert die Ansparphase im verpflichtenden Arbeitszeitkonto noch an. Die Ausgleichsphase beginnt nach der geltenden Fassung der ArbZVO-Lehr erst im Schuljahr 2013/2014. Zum Beginn der Ausgleichsphase wird der demographisch bedingte Rückgang der Schülerzahlen im berufsbildenden Bereich einen erheblichen Umfang erreicht haben und über das Ende der Ausgleichsphase derart
Es sind die hauptamtlichenlhauptberuflichen Lehrkräfte dargestellt, die zum jeweiligen Schuljahr neu bzw. mit erhöhter Stundenzahl in die Ausgleichsphase eintreten.
Die Ausgleichsphase der hauptamtlichen/hauptberuflichen Lehrkräfte erfolgt in einem der Ansparphase entsprechenden Zeitraum. Bei der hier vorliegenden Auswertung wurde auf Summendatensätze zugegriffen. Die Arbeitszeitkonten der Lehrkräfte werden in deren jeweiliger Stammschule geführt.
Zu 2: Bis zum 31. Januar 2008 wurden im Arbeitszeitkonto der allgemeinbildenden Schulen 410 628,1 Stunden angespart. Bei Zugrundelegung der Mehrarbeitsvergütung ergibt sich ein Geldwert von 361,35 Millionen Euro. In den berufsbildenden Schulen wurden bis zum laufenden Schuljahr 47 220 Stunden angespart, was bei Zugrundelegung der Mehrarbeitsvergütung einem Geldwert von 41,55 Millionen Euro entspricht.
Zu 3: Die Landesregierung wird eine Regelung zu finden, die die Interessen der Lehrkräfte in größtmöglichem Umfang berücksichtigt, ohne dabei das Ziel der Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler zu vernachlässigen. Im Übrigen siehe auch Vorbemerkung.
des Kultusministeriums auf die Frage 15 der Abg. Johanne Modder, Swantje Hartmann, Claus Peter Poppe, Dieter Möhrmann, Grant Hendrik Tonne, Klaus-Peter Bachmann, Petra Emmerich-Kopatsch und Olaf Lies (SPD)
Nach wie vor gibt es keine Klarheit, wie die bestehenden Beratungs- und Unterstützungssysteme vor dem Hintergrund der Einführung der Eigenverantwortlichen Schulen strukturiert werden.
Obwohl diese Gestaltungspläne weiterhin ausstehen, werden durch einen einschneidenden Personalabbau im Bereich der schulpsychologischen Beraterinnen und Berater Fakten geschaffen.
In manchen Gegenden in Niedersachsen, wie in der Stadt Delmenhorst und im Landkreis Leer, wird es keine schulpsychologische Beratung mehr geben. Diese Tatsache haben der Landkreis Leer und die Stadt Delmenhorst zum Anlass genommen, die Landesschulbehörde bzw. das Kultusministerium auf diese Problematik aufmerksam zu machen.