Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass mehrere Gutachter - das wurde auch in der Fernsehsendung deutlich - die Gutachten von Professor V. aus Lüneburg für hochgradig fragwürdig halten, vor dem Hinter
grund, dass Professor V. bereits 1986 als Ärztlicher Direktor des Landeskrankenhauses Lüneburg vorzeitig abgelöst werden musste, frage ich die Landesregierung: Werden im MK und im MI heute noch Gutachten dieses Mannes empfohlen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Beispiel von Kultusminister Dr. Althusmann belegt doch sehr eindrucksvoll, dass das, was in der Sendung dargestellt worden ist, nicht unbedingt den Tatsachen entsprochen hat. Insofern kann ich nur sagen, dass Professor Dr. V. weiterhin auf dieser Liste steht und wir überhaupt keine Veranlassung haben, irgendeine Weisung zu erteilen, z. B. in der Weise, dass Ausländerbehörden Herrn Professor Dr. V. keinen Auftrag erteilen sollen. Hier liegen keine Erkenntnisse vor.
Frau Abgeordnete Korter, es tut mir leid, ich kann Ihnen zurzeit nicht sagen, ob aktuell noch Gutachtenaufträge an Herrn Professor V. vergeben werden. Wenn Sie gestatten, würde ich diese Information gegebenenfalls nachreichen.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Hat sie Kenntnisse darüber, wie oft die jeweiligen auf dieser Liste stehenden Gutachter in Anspruch genommen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon ausgeführt worden, dass wir keine Statistik führen. Insofern kann ich keine Auskunft geben.
Herr Präsident, vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung, hier das Innenministerium, sich nach unserer Kenntnis in Einzelfällen sehr wohl extrem auch gegenüber den örtlichen Behörden äußert - mit dem Hinweis „ihr müsst entscheiden“ oder nicht mit diesem Hinweis - frage ich sie: Warum nimmt die Landesregierung Professor V. bei all der Kritik, sogar einem gerichtlichen Nichtanerkennen seines Gutachtens, nicht von dieser Empfehlungsliste, allein um dem bösen Schein zu begegnen, hier solle Einfluss im Sinne einer Gesundschreibung genommen werden? Warum nehmen Sie ihn nicht von der Liste, um eine gewisse Objektivität darzustellen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein Gutachter schon seit 30 Jahren tätig ist und das Landgericht in dieser Zeit in nur einem einzigen Fall nicht akzeptiert hat, was er geschrieben hat
- es geht hier um ein Gericht; Sie haben es hier gerade dargelegt -, dann wäre es aus meiner Sicht völlig fatal, wenn allein aus diesem Grund die Ausländerbehörden angewiesen würden, diesen Gutachter nicht mehr zu nehmen. Wenn Flüchtlingsorganisationen und andere ein solches Gutachten nicht akzeptieren, Gerichte dies aber in der Regel bestätigt haben, dann wird es ganz schwierig, Gutachter zu finden, die bereit sein werden, gutachterlich tätig zu werden, weil sie befürchten, ihren Ruf aufs Spiel zu setzen. Ich bitte Sie, auch dies in diesem Zusammenhang einmal zu bedenken.
Ich glaube - das will ich schon allein in seinem Interesse einmal ganz ehrlich sagen -, dass er in Zukunft nach den hier geführten Debatten Schwierigkeiten haben wird, überhaupt anerkannt zu werden. Insofern kann ich nur sagen, dass ich keine Weisung erteilen werde. Es ist nun Sache der Aus
Sie stellen sich, nachdem nur ein einziges Gericht innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren so entschieden hat, nun hier hin und verlangen, dass das Innenministerium den Ruf eines Professors, der 30 Jahre lang gearbeitet hat, schädigt. Egal, ob es Herr Prof. Dr. V. oder ein anderer ist - Sie müssen sich einmal vorstellen, was das bedeutet. Es ist fraglich, ob Sie dann noch Professoren oder Ärzte finden werden, die dann noch bereit sein werden, Gutachten zu erstellen. Ich möchte an Sie appellieren; denn das kann nicht der Weg sein.
Welche Hilfestellung gibt die Landesregierung den unter der Wirtschaftskrise leidenden Kommunen, insbesondere zur Abwehr des wachsenden Zinsrisikos? - Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2437
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die Lage der Kommunen in Niedersachsen entwickelt sich nach Auffassung vieler Beobachter und Kommunalpolitikerinnen und -politiker aller Parteien zunehmend dramatisch. Im Jahre 2009 sind die Gesamteinnahmen der Kommunen um 2,6 % zurückgegangen, während die Gesamtausgaben um 6,3 % gestiegen sind. Das kommunale Finanzierungssaldo nähert sich damit der Milliardengrenze.
Bei der Einnahmeseite ist vor allem der massive Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen um 21,5 % infolge der weiter anhaltenden Wirtschaftskrise zu verkraften. Gleichzeitig wachsen infolge dieser Krise die Ausgaben im sozialen Bereich um knapp 4 %.
Die Kommunen versuchen gegenwärtig, auf die von ihnen als dramatisch angesehene Situation teilweise durch den Verkauf von Vermögen, der in
den ersten drei Quartalen 2009 um 6,4 % gestiegen ist, vor allem aber durch massive Erhöhung der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt zu reagieren. Die Verschuldung niedersächsischer Kommunen lag Ende 2009 bereits bei rund 7,6 Milliarden Euro. Der Stand der Kassenkredite - also der kurzfristigen Darlehen - hat sich im Laufe des Jahres 2009 um rund eine halbe Milliarde Euro auf mittlerweile über 4,5 Milliarden Euro erhöht.
Diese steigende Kreditaufnahme ist nach Einschätzung von Experten auf den ersten Blick dadurch verkraftbar, dass wir zurzeit ein niedriges Zinsniveau haben. Steigt es wieder an, geraten die kommunalen Haushalte durch die dann nicht nur erhebliche Tilgungs-, sondern auch noch steigende Zinslast in eine, verglichen mit der jetzt schon schwierigen Situation, noch dramatischere Finanzlage.
2. Welche Hilfen stellt die Landesregierung den Kommunen zur Verfügung, um die Gefahr eines Anstiegs des Zinsniveaus angesichts der angewachsenen Schuldenlast abzuwenden?
3. Welche Änderungen hält die Landesregierung für erforderlich, um in der Perspektive den Kommunen einen größeren Anteil an den steuerlichen Einnahmen des Landes zu geben und so ihre finanzielle Lage zu stabilisieren?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Antworten auf ähnlich gelagerte Anfragen in den vergangenen Plenarsitzungen habe ich bereits mehrfach die Situation der Kommunen und die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise verursachten Auswirkungen geschildert.
Diese Situation trifft Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen, wie Sie, Herr Dr. Sohn, wissen. Wir werden uns gemeinsam den daraus resultierenden Herausforderungen zu stellen haben. Diese Herausforderungen treffen Niedersachsen und
seine Kommunen aber nicht unvorbereitet, da die Landesregierung in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben gemacht hat.
Rückblickend betrachtet - auch das muss hier deutlich gesagt werden - hat sich die Finanzsituation der niedersächsischen Gemeinden, Städte und Landkreise in den vergangenen Jahren insgesamt durchaus zunächst positiv entwickelt. Hierzu beigetragen hat ein starker Anstieg der Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, der in den Jahren 2007, 2008 sowie 2009 mit knapp über bzw. knapp unter 3 Milliarden Euro jeweils rund 30 % über den Einnahmen des Jahres 2006 lag. Sogar im Jahr 2009 liegen die Zuweisungen noch um 3,8 % höher als 2008. Die Steuerverbundabrechnung für das Jahr 2008 erhöht diesen Betrag noch einmal um 45,3 Millionen Euro auf knapp 3,1 Milliarden Euro. Auch haben die bisherigen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen in den Jahren 2007 und 2008 vielerorts die Erwartungen deutlich übertroffen. Dadurch hatten viele Kommunen endlich die Gelegenheit, ihre Haushalte wieder auszugleichen und unterbliebene Investitionen nachzuholen.
Auch wenn wir 2009 und 2010 unstreitig einen deutlichen Rückgang bei den Steuereinnahmen und 2010 auch beim Finanzausgleich zu verzeichnen haben, so muss man dabei immer sehen, von welchem hohen Niveau wir gekommen sind.
Auch hat das Land sehr schnell und pragmatisch das Konjunkturpaket II des Bundes umgesetzt und durch eigene Anteile aufgestockt. Soweit es die Finanzhilfen für zusätzliche Investitionen betrifft, sind nicht nur die vom Bund geforderten 70 %, sondern sogar 78 % der Bundesmittel an die kommunale Ebene weitergegeben worden. Insgesamt handelt es sich dabei um 712,5 Millionen Euro.
Wir sorgen zudem dafür, dass die Gemeinden und Landkreise im Rahmen der Vorgaben des Bundes weitestgehend selbstständig entscheiden können, wofür sie die Mittel ausgeben. Die mit diesen Mitteln vorgenommenen Investitionen fließen zum großen Teil in energetische Sanierungen. Dies führt dazu, dass anschließend weniger Folgekosten entstehen, wodurch die Haushalte insgesamt entlastet werden; denn die Betriebsausgaben sinken.
Um u. a. die Kassenkreditverschuldung zu senken, hat das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden den Zukunftsvertrag geschlossen. Damit wird ein Instrumentarium zur Steigerung der Leistungs
fähigkeit der Gebietskörperschaften geschaffen und damit auch ein Beitrag zur Entspannung der strukturellen Finanzprobleme einzelner Kommunen geleistet.
Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen. - Es wäre nicht schlecht, wenn die Regierungsfraktionen ihrem Innenminister etwas mehr Aufmerksamkeit schenken würden und ihre Gespräche etwas reduzieren könnten.
Im Mittelpunkt stehen dabei das Prinzip der bürgernahen Durchführung öffentlicher Aufgaben, die Möglichkeit einer kommunalen Entschuldung als zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Ausrichtung zahlreicher strukturschwacher Gemeinden und Landkreise sowie eine ressortübergreifende Strukturpolitik mit den Kommunen des Landes. Mit diesem Entschuldungsprogramm kann der prekären Finanzlage zahlreicher Kommunen begegnet werden.
Nicht zuletzt hat die von der Landesregierung eingeführte Konnexität dafür gesorgt, dass die Kommunen nicht ersatzlos mit neuen Aufgaben und Ausgaben überfrachtet werden können, sondern dass bei einer Aufgabenübertragung in jedem Einzelfall ein entsprechender Kostenausgleich geprüft und gezahlt werden muss.
Zu Frage 1: Wie ich bereits in früheren Antworten auf Anfragen zum Themenkomplex „Kommunale Finanzen“ ausgeführt habe, ist die Finanzsituation von Land und Kommunen, bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, durchaus ernst. Mir ist es jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die niedersächsischen Kommunen aufgrund der in den Vorbemerkungen erläuterten Vorgaben dieser Landesregierung für die sie erwartenden Herausforderungen gut gerüstet sind. Dennoch gibt es für Land und Kommunen zu einer maßvollen Ausgabenpolitik mit Augenmaß keine Alternativen. Verstärkte Konsolidierungsmaßnahmen aufseiten des Landes und der Kommunen sind unabdingbar.
Zu Frage 2: Zunächst ist ein Anstieg des Zinsniveaus in unmittelbarer Zukunft nach Auskunft der Norddeutschen Landesbank nicht zu erwarten. Mittelfristig ist lediglich mit einer allmählichen Normalisierung des Zinsniveaus zu rechnen. Obwohl Jahr für Jahr das Schreckensbild eines sprunghaft steigenden Zinsniveaus gezeichnet wird, ist fest