Nicht umsonst hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 9. Mai 2006 im Verfahren wegen der Bestechung eines Wuppertaler Stadtrates gesetzgeberischen Handlungsbedarf deshalb angemahnt, weil Mitglieder kommunaler Volksvertretungen jedenfalls dann keine Amtsträger sind, wenn sie nicht zusätzlich zu ihrer Abgeordnetentätigkeit mit der Erledigung konkreter Verwaltungsaufgaben betraut sind. Das hat aber zur Folge, dass eine Bestechung im strafrechtlichen Sinne nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen als bei Amtsträgern möglich ist.
Zudem hat die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates in ihrem jüngst verabschiedeten Bericht die Empfehlung an Deutschland ausgesprochen, die Strafbarkeit der aktiven und passiven Bestechung von Abgeordneten nach § 108 e StGB deutlich auszuweiten.
Solange die Abgeordnetenbestechung im nationalen Recht wie bisher lediglich in dem Sinne normiert ist - ich habe es ja erklärt -, dass Spenden beispielsweise zur Geschäftsanbahnung tatbestands- und damit straflos bleiben, kann die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert werden. Ich möchte aber, dass es dazu kommt.
Es gilt also, eine Regelung zu finden, die einerseits den Vorgaben der UN-Konvention entspricht, andererseits aber auch dem Umstand Rechnung trägt, dass der Lobbyismus als solcher legitimer Bestandteil politischer Willensbildung sein kann und deshalb nicht per se unter Strafe gestellt ist. Dem Rechnung tragend, wäre eine entsprechende Initiative von Parlamentariern, insbesondere des Bundestages selbst, vorrangig zu begrüßen. Angesichts der Materie, aber auch gerade angesichts der Tatsache, dass eine solche gesetzliche Regelung, die die Ratifizierung der UN-Konvention zuließe, erheblich zur Schaffung von Vertrauen in die Volksvertretungen beitragen könnte, wäre ein Tätigwerden von Abgeordneten selbst ein erster Schritt auf diesem dann richtigen Weg.
Ich möchte noch einmal nachdrücklich betonen: Es gibt eine UN-Konvention, der sich Deutschland eigentlich anschließen will. Aber wir haben nicht ratifiziert. Über 100 Länder dieser Welt haben ratifiziert. Langsam wird es für Deutschland peinlich.
gehört auch, dass sich die Parlamentarier im Bundestag - ich habe fast den Eindruck: aller Couleur - damit schwertun. Aber das müssen sie miteinander leisten.
Es gibt noch eine weitere Thematik: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte außerdem eine Änderung des Parteiengesetzes, damit einzelne Spenden an eine Partei künftig auf 100 000 Euro jährlich begrenzt und die Grenzen für die Veröffentlichung von Parteispenden gesenkt werden. Ein entsprechender Antrag ist aktuell auch im Deutschen Bundestag anhängig und im Februar dieses Jahres in die Ausschüsse überwiesen worden. Das erklärte Ziel der Initiative ist, den Anschein der Käuflichkeit politischer Entscheidungen zu vermeiden und dem vorzubeugen.
Ich könnte noch einiges ausführen: an gewolltem Lobbyismus und parlamentarischer Demokratie, dass wir eine Parteienlandschaft haben und dass sich Parteien legitimerweise über Spenden finanzieren dürfen. Hierzu ist in diesem Kontext einiges gesagt worden. Deswegen möchte ich mir das jetzt ersparen. Ob man eine Grenze da oder dort, bestimmte Beträge so herum oder anders herum festlegt, lasse ich ebenfalls offen.
Sie überlegen noch, ob man überhaupt eine Obergrenze von 100 000 Euro schaffen und alles, was darüber liegt, im Grunde genommen abschaffen soll. Auch das ist im Moment in Berlin in der Überlegung. Ich würde mir das gerne einmal ansehen. Aber ich sehe die Sinnhaftigkeit nicht so recht. Die jetzige Rechtslage hat ja zu Transparenz und Veröffentlichungen geführt. Was bringt es denn, wenn man 100 000 Euro zulässt und alles andere nicht? - Dies führt vielleicht zu ungewolltem Splitting, oder es wird an befreundete Verbände gesponsert, die dann wieder gesplittet zurücksponsern. Ich meine, das hat nicht unbedingt etwas Sinnhaftes an sich. Vielleicht sollten wir das alles auch noch von den Schatzmeistern der Parteien, eventuell auch noch vom NABU und von Greenpeace und denen, die da so unterwegs ist, betrachten lassen. Also: Von der 100 000er-Grenze halte ich nicht viel.
- Bitte was? Zusätzliche Redezeit? - Das müsste dann entsprechend beantragt werden. Herr Kollege Zielke, wenn Sie zusätzliche Redezeit haben möchten, dann beantragen Sie sie ganz normal, und dann erteile ich sie Ihnen. - Kommen Sie bitte an das Redepult. Anderthalb Minuten!
Es ist ja nicht so, als wäre das Thema neu. Seit den 50er-Jahren haben sich ab und an Kommissionen, kluge Leute und Rechtsprofessoren damit beschäftigt. Es ist kein Zufall, dass bisher keine befriedigenden Regelungen dabei herausgekommen sind.
Wenn man sich an dem Tatbestand der Bestechlichkeit orientiert, wie er für Beamte gilt, dann geht man von einem Lebens- und Berufsbild aus, das nicht das Bild des Abgeordneten ist. Ein Beamter und ein Abgeordneter sind etwas diametral Verschiedenes: Ein Abgeordneter hat die Aufgabe, parteiisch zu sein. Er hat die Aufgabe, parteiisch beispielsweise für seinen Wahlkreis einzutreten. Er hat Interessen zu vertreten. Das ist das Gegenteil dessen, was ein Beamter tun soll. Ein Beamter soll möglichst objektiv nach Regeln, die ihm vorgegeben sind, entscheiden und eben nicht parteiisch sein. Deshalb sind die Bestechungsregeln ganz anders zu werten und zu betrachten.
Okay. - Es ist nicht so, dass die Abgeordneten nicht tätig geworden wären. Wir können das selbstverständlich ausführlich diskutieren. Aber letzten Endes kommen wir von hier aus nicht zu einer Regelung, sondern wir kommen höchstens zu einer Empfehlung an den Bundestag.
Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen worden.
Tourismuspolitik in Niedersachsen konsequent weiterentwickeln - Infrastruktur ausbauen, Subventionen transparent machen, Verantwortlichkeiten benennen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2279
Tourismusland Niedersachsen stärken - Bedingungen für den motorisierten Wassersport verbessern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2283
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, ohne Aussprache zur Überweisung zu kommen. Ich frage, ob es Widerspruch dagegen gibt? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 31 soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so überwiesen worden.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 32. Hier soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig sein. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen worden.
Bevor ich die Tagesordnungspunkte 33 und 34 aufrufe, setze ich Sie davon in Kenntnis, dass die Fraktionen übereingekommen sind, den Tagesordnungspunkt 35 direkt zu überweisen.
Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 33 und 34 auf, die vereinbarungsgemäß zusammen beraten werden sollen:
Erste Beratung: Betriebsratswahlen 2010 - Mitbestimmungsrechte in der Krise nutzen - Demokratie verwirklichen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2284 - Änderungsantrag der Fraktionen der SPD - Drs. 16/2351
Erste Beratung: Betriebsratswahlen 2010 - Mitbestimmungsrechte während der Krise in allen Betrieben nutzen - Demokratie verwirklichen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2281
Die antragstellenden Fraktionen haben signalisiert, dass sie die zweite Beratung unmittelbar anschließend möchten.
Für diese zweite Beratung liegt in der Drs. 16/2351 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor, der darauf zielt, den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/2284 um zwei Punkte zu ergänzen.
Wir kommen zur Einbringung. Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP wird von Frau König von der FDP-Fraktion eingebracht. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass ich mich mit dem Antrag ein wenig schwergetan habe,
weil ich erwartungsgemäß immer den Mittelstand im Vordergrund sehe. Auch der Antrag, den wir eingebracht haben, liegt mir noch ein bisschen schwer im Magen. Allerdings - dies muss ich ganz ehrlich sagen; ich werde versuchen, das zu begründen - konnte ich ihn letztendlich dann doch mittragen, aber eben nicht - darauf komme ich noch am Ende - mit dem Zusatz.