Protocol of the Session on March 16, 2010

(Beifall bei der LINKEN)

Es geht in der Sache tatsächlich um eine sprachliche Präzisierung, und es geht - das dürfen wir nicht vergessen - um viel Geld; denn wenn wir hier eine sprachlich unsaubere Gesetzesfassung durchgehen lassen, dann kann dies das Land viel Geld kosten. In der Sache geht es darum, dass der Bund von bestimmten Verwaltungskosten, betreffend vor allen Dingen die Asse, natürlich nicht befreit werden sollen. So weit waren wir uns in den Ausschüssen in der Zielsetzung einig. In der ursprünglichen Formulierung der Regierungsmehrheit war der Begriff „Endlagerung“ enthalten. Dann hat der parlamentarische Beratungsdienst den Verbesserungsvorschlag gemacht, doch besser „dauernde Lagerung“ zu sagen, damit man nicht davon abhängig ist, wie das jeweils definiert wird, sondern es auf die faktische dauernde Lagerung ankommt. Das haben Sie übernommen. Dann

haben Sie aber eine Formulierung des GBD übernommen, die „bestimmt sind oder bestimmt waren“ lautet. Das heißt, es kommt auf die Bestimmung, auf die Widmung an. Das aber ist gar nicht im Sinne des Erfinders. Es kommt doch darauf an, ob faktisch radioaktiver Müll abgelagert werden soll.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn es auf die Widmung ankommt, dann können die Betreiber der Asse sagen: Das ist doch nur als Versuchslager gewidmet worden. - Wir alle wissen, dass es das in Wirklichkeit nicht war. Es ist als Endlager praktiziert worden. Deshalb müssen wir eine gesetzliche Formulierung finden, die diese faktischen Verhältnisse abbildet und anspricht. Darüber waren wir uns zumindest im Rechtsausschuss in der Sache eigentlich einig. Es ging nur noch darum, welches die beste Formulierung ist.

Nun haben wir in das Verfahren eine Formulierung eingebracht, die lautet: „bei Amtshandlungen, die sich auf Anlagen beziehen, auf denen radioaktive Abfälle dauernd gelagert worden sind oder gelagert werden sollen.“ Es kommt also auf das faktische Lagern an. „Gelagert werden sollen“ schließt auch den möglichen Fall Gorleben mit ein. Mit dieser Formulierung haben wir sozusagen gebührenmäßig eine sichere Karte. Darauf sollten wir setzen. Ich verstehe nicht, weshalb Sie sich diesem Vorschlag nicht anschließen können.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Adler. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Klein das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als Grüne-Fraktion werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Diese Ablehnung betrifft nicht den ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf; denn gegen eine Angleichung an das EU-Recht haben wir überhaupt nichts, und im Gegensatz zur SPD haben wir auch nichts dagegen, dass der Gebühreneinzug für Genehmigungen im Zusammenhang mit den Atomgenehmigungen sichergestellt wird. Das, was die SPD angesprochen hat, betrifft die Kosten der Auftragsverwaltung, die man nun einmal nicht im Verwaltungskostenrecht regeln kann.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Genau!)

Wir lehnen diesen Gesetzentwurf aufgrund der nachgeschobenen Einfügung eines neuen § 16 ab. Darin geht es um Veränderungen von Namensbe

standteilen oder - etwas volkstümlich ausgedrückt - um die sogenannte Eindeutschung von Namen. Worum geht es konkret? - Wir haben in § 43 unseres Personenstandsgesetzes folgende Auskunft:

„Die Erklärungen über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche“

- das betrifft die Ausländer, die sich einbürgern lassen -

„oder nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes“

- das sind die sogenannten Spätaussiedler -

„können auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden.“

Jetzt kommt der entscheidende Satz:

„Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.“

Dem Bundesgesetzgeber, der für dieses Gesetz zuständig ist, sind beide Fallgruppen gleich viel wert. In beiden Fallgruppen bejaht er ein öffentliches Interesse an der Gebührenfreiheit. Also sowohl dann, wenn aus Meryem Maria werden soll, als auch dann, wenn aus Wladimir Waldemar werden soll, werden hier beide Gruppen gleich behandelt. Dies sagt der Bundesgesetzgeber, und dies sagt die Grüne-Fraktion. Die Landesregierung ist hier anderer Meinung. Sie meint, die Ausländer, die ihren Namen eindeutschen lassen wollen, sollen künftig Gebühren zahlen. Die Aussiedler sollen das konkret nicht tun. Sie sagen, das Ganze hätte damit zu tun, dass die Namenswahl bei Aussiedlern mehr oder weniger gezwungen erfolgt sei und bei Ausländern ganz rechtmäßig erfolgt sei. Das überzeugt uns nicht. Für uns ist eine solche Unterteilung eher ein Rückfall in das deutsche Blutsrecht bei Staatsbürgerschaftsbestimmungen. Wir finden, ebenso gut kann man diese sehr besondere Integrationsgeste von Ausländern dann, wenn sie ihren Namen eindeutschen wollen, auch entsprechend honorieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Klaus-Peter Bachmann [SPD])

Uns geht es dabei aber gar nicht um die Gebühren. Wenn die Landesregierung der Meinung ist, dass die Kommunen hierdurch zusätzliche Ein

nahmen haben sollen, dann wäre das auch mit uns durchaus zu machen, aber nicht mit dieser Differenzierung. Also: wenn schon, dann beide oder keiner! So jedenfalls kann man es nicht regeln.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Klaus-Peter Bachmann [SPD])

Danke schön, Herr Klein. - Zu einer Kurzintervention auf Sie hat sich seitens der SPD-Fraktion Frau Kollegin Schröder-Ehlers gemeldet. Anderthalb Minuten!

Lieber Kollege Klein, im Ergebnis gebe ich Ihnen ja recht. Auch wir lehnen aus den bekannten Gründen diesen Vorschlag ab. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir, bezogen auf die Gebührensituation in Gorleben, ein rechtliches Problem haben. Dieses Gesetz soll einen Ausnahmetatbestand für Gebühren schaffen, die von staatlichen Stellen zu zahlen sind. Es geht also um die Frage: Muss das Bundesamt für Strahlenschutz Gebühren zahlen, ja oder nein? - Nach der derzeitigen Rechtslage nein, mit dieser Änderung in Einzelfällen ja, aber nur dann, wenn es um die Lagerung, die Endlagerung von atomarem Abfall geht. Die Argumentation der letzten Tage, die wir erlebt haben, sagt ganz klar, dass das Atomrecht nicht zur Anwendung kommen soll, weil erst einmal erkundet werden solle und das noch nichts mit Endlagerung zu tun habe. Das ist Ihre Argumentation von FDP und CDU: nichts mit Endlagerung tun, sondern erst einmal nur erkunden, und deshalb Bergrecht und nicht Atomrecht. Wenn ich diese Logik zugrunde lege, dann darf ich auch keine Gebühren erheben. Das ist das Problem, vor dem wir hier stehen. Es kommt viel Arbeit auf die Behörden zu: Rahmenbetriebspläne und Betriebspläne müssen geändert werden. Vielfältige Handlungen sind hierfür vom Umweltministerium und vom Bergamt erforderlich. - Wir wünschen uns deshalb eine Klarstellung, sodass die darauf entfallenden Gebühren eingeworben werden können.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Klein möchte nicht antworten. - Dann hat jetzt für die FDP-Fraktion Herr Kollege Grascha das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes und wollen dieses Gesetz an die EU-Dienstleistungsrichtlinie anpassen. Die drei wesentlichen Änderungen sind zum einen die Gebührenbemessungsschranke; sie scheint hier unstrittig zu sein. Im Weiteren geht es um die Streichung der Gebührenfreiheit für Behörden, die sich mit der dauerhaften Lagerung radioaktiver Abfälle beschäftigen. Der Ausschuss hat sich mit dieser Frage sehr intensiv beschäftigt. Er hat auch den juristischen Rat des GBD eingeholt. Meine Fraktion hält den Formulierungsvorschlag des GBD für vernünftig. Ich bin Herrn Adler dankbar, dass er das - im Gegensatz zur Kollegin Schröder-Ehlers - sachlich vorgetragen hat.

Wir wollen mit dem Verwaltungskostengesetz keine Lex Asse schaffen, sondern wir wollen ein allgemeingültiges Gesetz. Wir favorisieren deshalb den Formulierungsvorschlag, den der GBD hier eingebracht hat.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Es geht außerdem - darauf ist der Kollege Klein eingegangen - um die Gebührenpflicht bei Namensangleichungen, wenn also Ausländer ihren Namen eindeutschen lassen wollen. Wir halten es für gerechtfertigt, den Weg zu gehen, der in der Gesetzesänderung vorgeschlagen wird, weil auch deutsche Staatsangehörige eine Gebühr für Namensänderungen entrichten müssen. Insofern ist eine Gebührenpflicht an der Stelle folgerichtig und gerecht.

Ich möchte abschließend für meine Fraktion, an Frau Schröder-Ehlers gerichtet, sagen: Wenn Sie an der Stelle, die Sie aufgezeigt haben, eine Änderung vornehmen wollen, dann starten Sie doch einfach eine parlamentarische Initiative. Bislang liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Ich bin gespannt auf die Initiative Ihrer Fraktion, Frau Schröder-Ehlers. Ich glaube, das, was Sie hier vorgetragen haben, passt auf jeden Fall nicht zum Verwaltungskostengesetz. Aber ich bin gespannt darauf, was Ihre Fraktion hierzu in Zukunft zu sagen hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Grascha. - Nun hat noch einmal Herr Kollege Dreyer für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auf das eingehen, was der Kollege Klein gesagt hat. Uns ist wichtig, noch einmal zu betonen, dass wir weiterhin eine Gebührenfreistellung für deutsche Staatsangehörige haben wollen, die betroffen sind. Sie sprechen hier von Blutsrecht. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Menschen sind, die in einem Unrechtssystem unter diktatorischen Bedingungen ihren Namen zum Teil zwangsweise ändern lassen mussten. Im Grundgesetz ist geregelt, dass dies deutsche Staatsangehörige sind. Deswegen geht es nur darum, eine kleine Wiedergutmachung zu erreichen. Es ist uns sehr wichtig, dass das so bleibt.

Zu dem, was Frau Schröder-Ehlers gesagt hat, möchte ich Folgendes hervorheben: Wir haben im Haushaltsausschuss lang und breit darüber diskutiert, warum wir diese Gesetzesänderung machen. Es geht im Kern darum, dass wir Gebühren für Amtshandlungen und Auslagen erheben möchten.

Herr Kollege Dreyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bachmann?

Er kann sich nachher noch melden; er hat ja noch Redezeit.

Zu den Linken möchte ich nur noch einmal betonen: Es geht nicht an, dass Sie heute einen Entwurf auf den Tisch legen, obwohl wir das im Ausschuss lang und breit erörtert haben und mit Unterstützung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in Erfahrung bringen konnten, dass der Weg, den wir gehen wollen, der richtige ist. Deswegen sollte man auf der Spur bleiben, und wir sollten uns nicht irgendwo verhaken. Wenn Sie der Ansicht sind, da müsste noch etwas geregelt werden, dann kann erneut eine parlamentarische Initiative ergriffen werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das war jetzt aber nicht konstruktiv!)

Danke schön. - Mir liegen drei Meldungen zu Kurzinterventionen vor. Herr Dr. Sohn, Sie stehen an letzter Stelle. Zunächst hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Klein zu dem Beitrag des Kollegen Dreyer für anderthalb Minuten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dreyer, das scheint tatsächlich ein Punkt zu sein, an dem Weltanschauungen deutlich werden. Nach der von Ihnen vorgelegten Formulierung wollen Sie Gebührenfreiheit für deutsche Staatsangehörige. Zunächst einmal werden von deutschen Staatsangehörigen, die ihren Namen ändern lassen wollen, Gebühren erhoben. Das ist also ohnehin schon so. Das heißt, wenn ich künftig nicht mehr Hans-Jürgen, sondern Napoleon heißen will, dann muss ich dafür Gebühren zahlen. Es geht hier konkret um Fallgruppen, bei denen Namen eingedeutscht werden.

(Zuruf von der CDU - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

- Das hat überhaupt nichts mit Wiedergutmachung und Unrecht zu tun.

(Heinz Rolfes [CDU]: Doch!)

Das ist doch Unsinn. Glauben Sie denn wirklich, dass jemand, der über drei Generationen in Russland, in Bulgarien oder einem ähnlichen Land gelebt hat, den Wladimir nicht mit Absicht Wladimir genannt hat? - Sie haben es getan, weil sie in diesem Kulturkreis leben und weil sie sich in diesen Kulturkreis integriert haben. Jetzt wollen sie sich in den neuen Kulturkreis integrieren. Das ist okay. Ich habe auch nichts dagegen, wenn Sie denen helfen wollen. Aber warum wollen Sie hier eine Ausnahme vom Bundesrecht schaffen? - Das müssen Sie erst einmal begründen. Warum wollen Sie die anders behandeln als irgendeinen Ausländer, der sich entsprechend einbürgern lassen will?

(Beifall bei den GRÜNEN)