Ziel ist es, unter den Bedingungen des demografischen Wandels die vorhandenen personellen Ressourcen besser auszuschöpfen und gerade auch das Potenzial und die Erfahrung lebensälterer Beamtinnen und Beamter effektiver zu nutzen. Neben dem stetigen Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung ist dabei auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die zukünftige Finanzierungsbasis der Beamtenversorgung auch durch die abnehmende Zahl der Steuerzahler sinkt.
Darüber hinaus sollen aber auch die Möglichkeiten einer individuellen Ausgestaltung der Lebensarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten erweitert werden, um deren Interessen entgegenzukommen und die Eigenverantwortung und Motivation weiter zu stärken.
Auch wenn im Vorspann der Frage darauf hingewiesen worden ist, dass das durchschnittliche Eintrittsalter in den Ruhestand bei etwa 63 Jahren liegt, so muss man feststellen, dass schon heute eine ganze Reihe von Beamten durchaus Interesse daran haben, über das 65. Lebensjahr hinaus ihre Erfahrungen und ihr Können weiter in ihren Beruf einzubringen. Sie sagen nicht: Mit 65 Jahren
Da im Vorspann der Frage auch auf Lehrerstellen eingegangen wurde, darf ich hier noch einmal darauf hinweisen, dass es in Niedersachsen noch nie so viele Lehrer gab wie im Moment.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Die Zahl sagt ja erst mal gar nichts! Das muss man ins Verhältnis setzen zu Stunden und Schülern und Arbeitszeiten!)
- Herr Wenzel, gegenüber 2002 haben wir etwa 3 500 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen; es gibt aber gleichzeitig 100 000 Schüler weniger.
- Ich brauche Ihnen das jetzt nicht vorzurechnen. Aber wenn die Lehrerzahl steigt und die Schülerzahl sinkt, dann wird das Verhältnis automatisch besser. Das ist doch ganz selbstverständlich. Das ist nach Adam Riese so. Das können Sie nicht wegdiskutieren.
- Es sind 3 500 zusätzliche Stellen geschaffen worden; das sind Vollzeitstellen. Ob auf diesen Stellen 3 500 oder 7 000 Lehrerinnen und Lehrer arbeiten, ändert doch nichts an der Gesamtstundenzahl. Wenn zwei Menschen halbtags arbeiten, dann ist das das Gleiche, als wenn einer ganztags arbeitet. Eine Vollzeitstelle umfasst soundso viele Stunden. Und ob man sich diese Stelle zu zweit oder zu dritt teilt, ist egal. Es wird die gleiche Stundenzahl unterrichtet. Das ist doch völlig selbstverständlich.
- Herr Wenzel, das ist der Unterschied. Ich kümmere mich inzwischen auch um Schulpolitik, aber Sie haben sich damit offensichtlich noch nicht befasst.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Warum macht das nicht Ihre Kultus- ministerin?)
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat im Januar ein auf Dauer wirkendes Einsparziel in Höhe von 345 Millionen Euro beschlossen, dessen anteilige Verteilung auf die Geschäftsbereiche der Ministerien von einer Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene erarbeitet werden wird.
Darüber hinaus wurden das Finanz-, das Kultus- und das Wissenschaftsministerium unter Einbeziehung der Staatskanzlei beauftragt, einen Vorschlag zu entwickeln, inwieweit die sich aus der demografischen Rendite ergebenden Handlungsspielräume im Interesse der nachfolgenden Generationen auch zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen werden können. Die Landesregierung hat außerdem die Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Finanzministeriums beschlossen, die alle Subventionen mit dem Ziel einer Neujustierung prüfen wird. Vor diesem Hintergrund ist zunächst festzustellen, dass von einem „Streichkonzert“ der Landesregierung nicht gesprochen werden kann.
Wie die Fragesteller ein Kürzungsvolumen von „real“ rund 900 Millionen Euro ermittelt haben, habe ich überhaupt nicht nachvollziehen können. Schon aus diesem Grund kann ich Ihnen nicht sagen, wie sich dieses Kürzungsvolumen auf die soziale, soziokulturelle, wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung auswirken würde. Für uns ist die Mittelfristige Planung Ausgangspunkt aller Überlegungen. - Herr Jüttner, wenn ich die Frage nicht verstanden habe, dann kann ich sie auch nicht beantworten.
- Sie haben sie verstanden. Dann können Sie das ja durch eine Nachfrage klären. - Und für das Planungsjahr 2011 ist dort bislang ein Ausgabewachstum in Höhe von 1,3 % berücksichtigt.
Aber auch aus einem anderen Grund kann ich Ihnen in diesem Punkt nicht weiterhelfen: Wir können hier und heute nicht über Dinge reden, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht entschieden sind. Alle haushaltspolitischen Beschlüsse, die notwendig sind, werden in den kommenden Wochen und Monaten in dem dafür vorgesehenen Haushaltsaufstellungsverfahren für den Haushaltsplanentwurf 2011 weiter vorbereitet. Dabei werden die Ergebnisse der vom Kabinett beauftragten Prüfungen und Arbeitsgruppen einbezogen. Dementsprechend sind abschließende Entscheidungen der Landesregierung auch erst in der Haushaltsklausur am 21. und 22. Juni zu erwarten, nachdem zuvor erst einmal die notwendigen Referentenverhandlungen und die obligatorischen Ministergespräche stattgefunden haben. Auch die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung müssen Berücksichtigung finden und in den Haushaltsplanentwurf 2011 eingearbeitet werden.
Die sich aus diesen Beschlüssen ergebenden konkreten haushaltsmäßigen Konsequenzen werden im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung umgesetzt. Dieser wird dem Landtag - wie es sich gehört - rechtzeitig vor Beginn der parlamentarischen Beratung zugeleitet.
Zu Frage 2: Mit der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze soll dem Grundsatz der wirkungsgleichen und systemgerechten Übertragung von Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung Rechnung getragen werden. Dem Schutz des Vertrauens der Beamtinnen und der Beamten auf die derzeit geltende Regelaltersgrenze soll - wie im Rentenrecht - dadurch Rechnung getragen werden, dass bei der neuen Festlegung der Altersgrenze langfristige Übergangsregelungen vorzusehen sind.
Parallel zu einer Anhebung der Regelaltersgrenze soll im Sinne einer weiteren Flexibilisierung des Ruhestandsbeginns der Korridor für den Eintritt in den Ruhestand auf insgesamt zehn Jahre verbreitert werden. Diese Flexibilisierung soll erreicht werden einerseits durch eine - mit entsprechenden Versorgungsabschlägen verbundene - Absenkung der Antragsaltersgrenze auf das 60. Lebensjahr sowie andererseits durch eine Erleichterung der Möglichkeiten des freiwilligen Hinausschiebens der Altersgrenze bis zum 70. Lebensjahr - entweder auf Antrag oder mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten. Ich hatte in meinen Vorbemerkungen schon Ausführungen dazu gemacht.
Die weitgehende Abschaffung des sogenannten Weihnachtsgeldes und des Urlaubgeldes steht mit dem Renteneintrittsalter in keinerlei innerem Zusammenhang. Dazu gibt es keinen Bezug.
Zu Frage 3: In der Koalitionsvereinbarung für die 16. Wahlperiode haben die Koalitionspartner verabredet, an ihrem konsequenten Konsolidierungskurs festzuhalten. Deshalb steht im Koalitionsvertrag, dass alles, was verabredet ist, unter Finanzierungsvorbehalt steht. Ich glaube, das steht in allen Koalitionsverträgen dieser Welt.
Bestandteil der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung sollen ausdrücklich auch die Fortsetzung der Aufgabenkritik in der Landesverwaltung sowie die Konzentration auf die Kernaufgaben des Landes sein. Die Landesregierung nimmt allerdings erfreut zur Kenntnis, dass es gerade der Opposition sehr wichtig ist, dass die Ziele des Koalitionsvertrages auch umgesetzt werden. Wir schließen daraus, dass Sie den Koalitionsvertrag vollinhaltlich unterstützen.
(Zustimmung von der CDU und von der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist aber ein völliger Fehlschluss!)
- Frau Kollegin, das Fragerecht des Parlaments ist ja ein Kontrollrecht des Parlaments gegenüber der Regierung. Wenn das Parlament fragt, ob auch sichergestellt ist, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt wird, dann gehe ich davon aus, dass damit kontrolliert werden soll, ob man das tut, was vorher verabredet worden ist. Das will man doch nur dann kontrollieren, wenn man das Verabredete auch für richtig hält. Deshalb können wir das nur begrüßen.
(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Aber wie wichtig es Ihnen ist, ist eine andere Sache! Sie haben es nicht richtig gelesen, Herr Möllring!)
- Dann gilt der Spruch: Was man selber denkt und tut, traut man jedem anderen zu. - Wenn wir einen Vertrag aushandeln und ihn dann unterschreiben, dann halten wir ihn für ausgesprochen wichtig.
- Nein, bei uns noch nicht. Wenn Sie sagen, dass Sie das jeden Tag anders erleben, wirft das aber ein besonderes Licht auf Ihre Verhaltensweise.
Danke schön. - Die erste Zusatzfrage wird von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Frau Kollegin König, Sie haben das Wort.
Ich frage die Landesregierung, ob sie angesichts dieser Haushaltslage weiterhin Geld für Rennvereine oder für die Gestütsverwaltung ausgeben wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass die Totalisatorsteuer qua Gesetz den Rennvereinen zusteht. Wir werden uns an das Gesetz halten. Deshalb wird die hereinkommende Totalisatorsteuer selbstverständlich auch wieder an die Rennvereine ausgekehrt.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Klein, Sie haben das Wort.
Das Gestüt in Bad Harzburg ist ein Tochterunternehmen der Norddeutschen Landesbank und hat bisher keine öffentlichen Mittel bekommen. Das Gestüt in Celle ist ein Landgestüt und wird selbstverständlich im Rahmen des Haushaltes mit abge-