Meine Damen und Herren, als Ergebnis der Beratungen des Naturschutzgesetzentwurfs durch den Landtag werden die bewährten Grundsätze auch im neuen Naturschutzgesetz bestehen bleiben, und die Veränderungen, die aufgrund der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes notwendig waren, werden in Kraft gesetzt. Besonders beto
nen möchte ich die Eingriffsregelung. Darin ist eine Genehmigungspflicht für Eingriffe geregelt, die bisher nicht einmal anzeigepflichtig waren. Diese lehnen wir auch weiterhin ab. Wir lassen die geltende Rechtslage bestehen.
Meine Damen und Herren von der SPD, das ist ganz interessant: Sie stellen jetzt sogar Regelungen infrage, die seit 1981 im Naturschutzgesetz vorhanden sind und die immer richtig waren. Ich glaube, gerade im Bereich des Naturschutzgesetzes haben wir mit der Ausweitung des Niedersächsischen Wattenmeeres - jetzt können wir das Großschutzgebiet vergrößern - einen ganz wichtigen Schritt nach vorne getan.
Meine Damen und Herren, auch das wollen wir klar und deutlich sagen: Wir hätten uns bei der Realkompensation schon jetzt weitergehende Regelungen gewünscht. Aber wir gehen davon aus, dass der Bundesgesetzgeber den Koalitionsvertrag so schnell wie möglich umsetzt.
Lassen Sie mich zum Naturschutzgesetz noch eines sagen: Frau Kollegin Schröder-Ehlers, dass Sie sich über den Höflichkeitserlass beschweren, ist für mich unverständlich. Wenn ich allerdings an so einige Äußerungen in der Vergangenheit von der Kollegin, die vor Ihnen sitzt, denke, dann muss ich sagen: Manchmal ist in der Frage der Höflichkeit hier nicht so stringent verfahren worden.
Meine Damen und Herren, Herr Wenzel, dass Sie das neue Wassergesetz kritisieren, verstehen ich weiß Gott nicht. Vielleicht haben Sie es sich gar nicht angesehen. Das alte Wassergesetz hatte einen Umfang von über 200 Vorschriften. Es ist jetzt auf weniger als 140 Vorschriften reduziert worden. Das ist wirklich Bürokratieabbau! Sie beschweren sich immer wieder, dass nichts geschieht, dann machen wir dementsprechend etwas, und das ist dann auch wieder nicht richtig.
Dass wir im Wassergesetz einiges verändern mussten, Frau Kollegin Schröder-Ehlers, wissen auch Sie. Sie waren ja früher bei der Bezirksregierung; die Bezirksregierung hat früher Wasserschutzgebiete festgesetzt. Da es diese Mittelinstanz aber nicht mehr gibt, weil wir weniger Bürokratie wollen und weil wir mehr in Sachdinge als in unnötige Vorschriften investieren wollen, ist diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen worden. Und das ist richtig so.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Schaffen Sie doch alle ab! - Björn Thümler [CDU]: Die bösen Kommu- nen!)
Da der Bundesgesetzgeber nicht die Kreisebene in der Verantwortung sieht, sondern die Verantwortung auf die Länder überträgt, müssen wir gesetzliche Regelungen treffen, damit das dementsprechend möglich gemacht wird.
der das versemmelt hat. Sie müssen sich bei ihm dafür bedanken. Aber das können Sie nicht dieser Regierung anlasten.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ralf Briese [GRÜNE]: Das war euer Freund!)
Ich bin davon überzeugt, dass der Landtag die drei Gesetzentwürfe sehr intensiv beraten hat. Sie geben den Menschen im Lande Niedersachsen Rechtssicherheit und - das ist ganz wichtig - Investitionssicherheit.
Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung erteile ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusätzliche Redezeit. Herr Wenzel, Sie haben anderthalb Minuten.
Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Sander, zu Ihren Ausführungen will ich mich nicht mehr äußern; sie sprechen für sich.
Aber ich möchte dem Kollegen McAllister noch etwas zu dem Gesetz sagen: Wenn Sie an der Stelle klatschen, an der Herr Sander behauptet, das diene dem Bürokratieabbau, dann möchte ich Sie doch bitten, noch einmal in sich zu gehen und zu prüfen, was Sie vorhaben, hier zu beschließen. Die Praktiker aus den Naturschutzbehörden sagen: Dieses Gesetz ist in der Lage, den Betrieb in den kommunalen Behörden lahmzulegen.
Entweder der Betrieb wird lahmgelegt, oder Sie brauchen, um das zu verhindern, erhebliches zusätzliches Personal, oder Sie schließen jegliche Kontrollmöglichkeit der unteren Naturschutzbehörde bei Verletzungen von Naturschutzrecht aus.
Meine Damen und Herren, der Herr da drüben weiß das ganz genau, und die CDU macht das wider besseres Wissen mit, baut bürokratische Monstren in dieses Gesetz ein, belastet die Kommunen zusätzlich. Meine Damen und Herren, Sie müssen wissen, was Sie tun und was Sie entscheiden. Aber sich in dieser Art und Weise treiben zu lassen, an solchen Stellen zusätzliche Entschädigungsparagrafen einzubauen, die das Bundesrecht nicht vorsieht, Gerichte und Behörden zu beschäftigen,
(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Das stimmt doch gar nicht! Das alles ha- ben wir doch im Ausschuss erklärt!)
weil dazu Urteile gefällt werden müssen, das ist ein Irrweg. Herr Thiele, auch wenn Sie jetzt sehr kritisch schauen, sollten Sie noch einmal darüber nachdenken, ob das der richtige Weg ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließen wir die Einzelberatung ab.
Wir haben jetzt eine Reihe von Abstimmungen vorzunehmen; ich bitte daher um ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.
Artikel 1. - Es geht hier um einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2224. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen dann zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Über diese Änderungsempfehlung des Ausschusses lasse ich hiermit abstimmen. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die ihr folgen können. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 2. - Ich komme zunächst zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2224. Diesen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stelle ich zur Abstimmung. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag hat keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Diese Änderungsempfehlung des Ausschusses stelle ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die ihr ihre Zustimmung geben können. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 3. - Auch hier geht es zunächst um einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2224. Diesen Änderungsantrag stelle ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die ihm folgen möchten. - Stimmenthaltungen?
Artikel 3. - Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Diese Änderungsempfehlung des Ausschusses stelle ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die ihr folgen möchten. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich stelle diese Änderungsempfehlung zur Abstimmung und bitte um Handzeichen, wer ihr folgen möchte. - Gegenstimmen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 5. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich stelle sie zur Abstimmung. Ich bitte um Handzeichen, wer ihr folgen möchten. - Gegenstimmen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.