- Der Vertrag war vom März 1990. Aber die Mittel sind 1990, 1991 und 1992 vom Land vereinnahmt und auch wieder ausgekehrt worden.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das stimmt! - Björn Thümler [CDU]: Wer hat da regiert? - Gegenruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Wir!)
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Aber Sie haben den Vertrag gemacht!)
Herr Präsident, vielleicht darf ich zunächst noch die Frage von Herrn Perli konkret beantworten: Die Aufteilung der 30 Millionen DM ist im Rahmen des Zweiten Nachtragshaushalts 1990 erfolgt, also unter Verantwortung von Rot-Grün. Herr Albrecht hat dem Parlament damals gar nicht mehr angehört und konnte deshalb gar keinen Einfluss mehr darauf nehmen.
Frau Kollegin Emmerich-Kopatsch, Sie haben mir im Umweltausschuss mitgeteilt, dass der Bund keine Zahlungen von der DWK erhalten hat. Mehr Kenntnisse habe ich darüber nicht.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Jetzt berätst du schon die Regierung!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Möllring, Sie haben vorhin darauf hingewiesen, dass es Revisionsklauseln verschiedener Art gibt und dass gegebenenfalls mit den Kommunen Gespräche stattfinden müssen, wie notfalls entsprechende Rückzahlungen gewährleistet werden können. Ich bitte Sie, das näher zu erklären. Dazu würde ich auch gerne vom Innenminister erfahren, wie er sich im Hinblick auf solche Zahlungsverpflichtungen verhalten würde.
Der Bund hat nach den Vereinbarungen von 1990 - das ist immerhin 20 Jahre her - keinerlei Ansprüche gegenüber dem Land geltend gemacht. Wir meinen nicht, dass Zahlungsverpflichtungen bestehen. Wenn das Land keine Rückzahlungsverpflichtungen hat, dann wäre es nicht in Ordnung und rechtlich auch gar nicht möglich, Rückzahlun
gen von den Kommunen zu fordern. Ich habe also überhaupt keine Sorge, dass die Kommunen mit irgendwelchen Rückzahlungsverpflichtungen belastet werden.
Meine Damen und Herren, die nächste Frage wird vom Kollegen Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben im Umweltausschuss erläutert, dass es schwer falle, zu beurteilen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Zahlungen Ende der 1970er-Jahre erfolgt sind. Haben Sie im Zuge der Vorbereitungen auf diese Kleine Anfrage diese Rechtsfrage noch einmal geprüft?
Können Sie uns sagen - das ist meine zweite Frage -, ob die Zahlungen an die Atomaufsicht, an die Bergaufsicht, an die Behörde, die die Wasseraufsicht innehatte, und an die Behörde, die den B-Plan aufgestellt hat, rechtlich zulässig waren, bevor überhaupt eine Genehmigung für eine Industrieanlage erteilt worden ist?
Zahlungen an etwaige Behörden sind mir nicht bekannt. Deshalb kann ich die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit nicht beantworten.
Herr Wenzel, ich habe im Umweltausschuss schon darauf hingewiesen, dass die Zahlungen aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern erfolgt sind, die am 9. Februar 1979 unterschrieben worden ist. Ich habe im Umweltausschuss ein bisschen flapsig gesagt: In Artikel 2 des Grundgesetzes steht, dass jeder machen kann, was er will, es sei denn, es ist verboten. - Da öffentlich-rechtliche Verträge nicht verboten sind, konnten das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland einen ent
sprechenden Vertrag abschließen. Aufgrund dieses Vertrages hat die Bundesrepublik Deutschland gezahlt.
Herr Minister, ich möchte gerne noch auf folgenden Widerspruch eingehen: Die DWK hat im Zusammenhang mit ihrer Vereinbarung mit dem Bund offensichtlich keine Zahlungen getätigt - - -
- das ist eine Frage -, und zwar im Hinblick darauf, dass das Nukleare Entsorgungszentrum nicht gebaut worden ist. Sie haben im Umweltausschuss darauf hingewiesen, dass es eine rechtliche Würdigung des Referats 25 bezüglich der Frage - das ist jetzt auch meine Frage - entsprechender Möglichkeiten für Rückzahlungen gibt. Dort haben Sie gesagt, die rechtliche Würdigung weise darauf hin,
(David McAllister [CDU]: Frage! - Zu- ruf von der LINKEN: Sag doch ein- fach: „Vor dem Hintergrund …“ und fertig!)
dass keine Rückzahlungen zu tätigen seien. Dies ist ein Widerspruch. Die DWK zahlt also nicht, weil das nicht verwirklicht ist.
(David McAllister [CDU]: Das ist doch keine Frage! - Gegenruf von Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Herr McAl- lister, Sie sind immer noch nicht Prä- sident!)
Ich frage Sie: Welche von diesen beiden sich widersprechenden Tatbeständen halten Sie für richtig - nicht umgesetzt, deswegen nicht gezahlt, oder wie Referat 25: keine Rückzahlung, weil zumindest Teile umgesetzt?
(Dr. Stephan August Siemer [CDU]: Das war eine schwere Geburt! - David McAllister [CDU]: Das war der Ver- such einer Frage! - Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Das hat er schon dreimal beantwortet!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte gedacht, nachdem ich das im Umweltausschuss umfangreich dargestellt habe, dass die Antwort auf diese Frage heute überholt ist. Aber ich stelle fest, dass das, was ich dort klarzumachen versucht habe, offensichtlich nicht angekommen ist.
Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Bund und der DWK. In diesem Zusammenhang ist nach unserer Kenntnis nichts gezahlt worden, jedenfalls ist beim Land Niedersachsen nichts angekommen, weil die DWK erklärt hat, dass das Entsorgungszentrum bzw. die Wiederaufarbeitungsanlage nicht genehmigt wurde, nachdem Herr Albrecht entschieden hatte, dass sie dort nicht entstehen soll.
Das ist die eine Position; das ist klar. Wenn ich bereit bin, 200 Millionen DM zu zahlen, wenn ich dafür die Gelegenheit erhalte, an Punkt A eine Wiederaufarbeitungsanlage zu bauen, und dann gesagt wird, dass ich sie an Punkt A nicht bauen darf, dann ist es doch logisch, dass ich dann sage: Dann zahle ich auch nicht. - So ist das offensichtlich auch abgewickelt worden. Das Referat 25 des Finanzministeriums hat genau das - nur in besseren Worten, als ich sie gerade gefunden habe - juristisch gewürdigt und gesagt: Wenn keine Genehmigung für eine Wiederaufarbeitungsanlage erfolgt, weil sie politisch nicht gewollt ist, weil die Regierung sie an dieser Stelle nicht genehmigen will, dann ist nicht damit zu rechnen, dass die DWK trotzdem 200 Millionen DM zahlt. - Das ist rechtlich so dargelegt worden. Das habe ich im Umweltausschuss auch so dargestellt. Darin sehe ich keinen Widerspruch, sondern logisches juristisches Denken.
- Es müssen ja keine pünktlichen Rückzahlungen erfolgen, weil ja keine Zahlungen erfolgt sind. Man kann ja nur etwas zurückzahlen, wenn man vorher