Protocol of the Session on January 21, 2010

Um im Interesse folgender Generationen maßvoll mit Energie umzugehen, beschreitet die Landesregierung mit dem Contracting neue kreative Wege der Finanzierung. Sowohl Energieliefer-Contracting als auch Energiespar-Contracting können eine sinnvolle Alternative zu Eigenbaulösungen darstellen.

Darüber hinaus werden gesetzliche Neuregelungen zu einer weiteren schrittweisen, im Einzelfall aber erheblichen Verbesserung des energetischen Standards der landeseigenen Gebäude führen.

Zum 1. Januar 2009 trat das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetz) in Kraft. Hiernach ist bei neu zu errichtenden Gebäuden der Wärmeenergiebedarf zu im Gesetz näher bestimmten Anteilen aus erneuerbaren Energien zu decken. Mit der zum 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) sind Verschärfungen der energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 % verbunden.

Zu 2: Energieeinsparmaßnahmen werden in erster Linie zusammen mit Arbeiten an der Gebäudehülle bzw. den betriebstechnischen Anlagen durchgeführt. Dies erfolgt sowohl bei der Umsetzung von Bauunterhaltungsmaßnahmen als auch im Rahmen Kleiner und Großer Baumaßnahmen, die Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen im Bestand umfassen. Da ca. 90 % der Kleinen Baumaßnahmen und 50 % der Großen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen den Bestand betreffen, werden in erheblichem Umfang auch Maßnahmen umgesetzt, die zur Verbesserung der Energieeffizienz der landeseigenen Gebäude führen.

Um die Energieeffizienz der Bestandsgebäude weiter zu verbessern, hat die Niedersächsische Landesregierung die Durchführung des EnergieSparInvestitionsProgramms (ESIP) beschlossen. Für das auf vier Jahre angelegte Programm mit einem Volumen von insgesamt 10 Millionen Euro wurden im Einzelplan 20 (Hochbauten) ab dem Haushaltsjahr 2008 jährlich zusätzlich 2,5 Millionen Euro bereitgestellt. Mit ESIP werden gezielt wirtschaftlich umsetzbare Energiesparmaßnahmen im Gebäudebestand des Landes durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Gebäudetechnik. Die Maßnahmen umfassen u. a. den Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen, energiesparenden Beleuchtungsanlagen sowie den Austausch vorhandener Heizkessel gegen moderne Brennwertgeräte.

Des Weiteren wird beim Land Energieliefer-Contracting bereits seit mehreren Jahren mit Erfolg umgesetzt. So deckt das Land zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits ca. 52 % seines Wärmebedarfs mittels Energieliefer-Contracting. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um den Bezug von Fernwärme. Energiespar-Contracting ist, Wirtschaftlichkeit vorausgesetzt, für die Sanierung/Erneuerung betriebstechnischer Anlagen geeignet. Hierzu wurden im Jahr 2009 von der Berliner Energieagentur (BEA) neun Landesliegenschaften auf ihre Eignung zur Durchführung von Energiespar-Contracting (ESC) überprüft. Vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse und der Handlungsempfehlungen der BEA sollen in diesem Jahr drei ESCProjekte vorbereitet und ausgeschrieben werden.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II (KP II) wird in Niedersachsen derzeit eine Vielzahl energetischer Gebäudesanierungen durchgeführt. Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen betreut 62 Baumaßnahmen aus dem KP II (Hochschulbau und übriger Landesbau ohne Aufstockungspro- gramm) in Höhe von 112 Millionen Euro. Hiervon sind bei 52 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 98,6 Millionen Euro energetische Optimierungen vorgesehen. Demnach werden 88 % der zur Verfügung stehenden Mittel für die wärmetechnische Verbesserung der Gebäudehüllen und den Austausch veralteter Anlagentechnik sowie für die Errichtung von Neubauten verwendet. Als energetischer Standard wurde die EnEV 2009 in der Regel auch für Maßnahmen zugrunde gelegt, die bereits vor Inkrafttreten der EnEV am 1. Oktober 2009 begonnen wurden.

Die schrittweise Umsetzung energetisch wirksamer Verbesserungen umfasst neben den bereits erwähnten Maßnahmen auch die Realisierung eines Pilotvorhabens „Niedrigstenergiehaus“. Im Rahmen der Planungen zum Neubau eines Seminar- und Hörsaalgebäudes der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel wird dieses Pilotprojekt umgesetzt. Ziel ist dabei die Erstellung eines Gebäudes mit einem Gesamtprimärenergiebedarf, der dem eines Passivhauses entspricht. Die Gesamtkosten sollen dabei die Kosten einer konventionellen Bauweise nicht überschreiten. Erfahrungen aus diesem Projekt werden bei anstehenden und künftigen Baumaßnahmen berücksichtigt und weiterentwickelt.

Darüber hinaus befinden sich zwei weitere Maßnahmen (Sportzentrum der Leibniz-Universität- Hannover, Neubau Maßregelvollzug Göttingen) in

der Planung, bei denen ebenfalls PassivhausKriterien zugrunde gelegt werden.

Neben den baulichen Maßnahmen werden im Rahmen des Verbrauchs- und Kostencontrolling die Energieverbräuche (Wärme und Strom) der landeseigenen Gebäude mit jährlichen Energiekosten von mehr als 10 000 Euro erhoben und ausgewertet und den nutzenden Verwaltungen als Energiebescheid zur Verfügung gestellt. Aus den Energiebescheiden gehen u. a. die Verbrauchswerte, die Kosten, die spez. Verbrauchswerte und die Entwicklung der Verbräuche und Kosten über mehrere Jahre hervor. Des Weiteren erfolgt im Zuge der Betriebsüberwachung durch das Staatliche Baumanagement eine Beratung der Nutzer hinsichtlich Inbetriebnahme, Betrieb, Inspektion, Wartung und Instandhaltung, Mängelbeseitigung, Prüfung von Energielieferverträgen und Verbrauchskontrolle betriebstechnischer Anlagen. Ziel ist eine sparsame und wirtschaftliche Energieverwendung.

Durch die gebündelte und zentralisierte Beschaffung von Energie können Kostenvorteile gegenüber einer dezentralen Beschaffung erzielt werden. Bisher ist das bei der Strombeschaffung des Landes umgesetzt worden. Derzeit wird die erste Gasausschreibung des Landes vorbereitet.

Zu 3: In fast allen Büro- und Verwaltungsgebäuden kann -neben den erforderlichen technischen Maßnahmen - auch durch energieeffizientes Nutzerverhalten Energie eingespart und damit die Betriebskosten gesenkt werden.

Gegenwärtig werden die Voraussetzungen für ein mitarbeiterbezogenes Energiemanagement in der Landesverwaltung geschaffen, um die nutzungsbedingten Einsparpotenziale zu erschließen. Entscheidende Voraussetzung dafür ist die aktive Einbeziehung der Mitarbeiter. Dabei wird eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten gesehen: angefangen bei Bürogeräten, die mitunter den ganzen Tag ohne Unterbrechung laufen, obwohl sie nur kurze Zeit tatsächlich genutzt werden. Besonders einfach kann unnötiger Stromverbrauch bei der Beleuchtung vermieden werden. Auch Haushaltsgeräte, wie Kaffeeautomat oder Geschirrspülmaschine in der Teeküche, wirken sich auf die Stromrechnung aus. Konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit auch ohne Komfortverlust Stromkosten einsparen können, werden zurzeit vorbereitet. Denn die Umsetzung einer effizienten Stromnutzung in der Verwal

tung gelingt nur, wenn sich die Mitarbeiter dafür engagieren.

Anlage 46

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 50 der Abg. Helge Limburg, Ralf Briese und Ina Korter (GRÜ- NE)

Schießstände und Waffenlager auch an niedersächsischen Schulen? - Die Dritte

Im Mai 2009 wurde in den Medien von Schießständen in Schulen in NRW berichtet, die von Schützenvereinen genutzt würden. Durch die Berichterstattung der Medien ist bekannt geworden, dass es in Niedersachsen sowohl in Hannover als auch an einer Schule in Nordhorn und an einer Schule in der Wedemark genutzte Schießanlagen gibt.

In der Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Abgeordneten Limburg und Briese (GRÜNE) teilte die Landesregierung wörtlich mit: „Eine umfangreiche Erhebung der von den Fragestellern erbetenen Informationen bei den etwa 700 Schulträgern der über 3 000 Schulen in Niedersachsen wäre - insbesondere angesichts der bisherigen Erkenntnisse und des daraus abzuleitenden zu erwartenden geringen Erkenntnisgewinns - mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für alle Beteiligten verbunden.“ Die Landesregierung erteilte mit dieser Begründung keine Auskunft über mögliche weitere Schießstände in niedersächsischen Schulen.

Zwischenzeitlich wurde allerdings bekannt, dass die Landesregierung zur Beantwortung der Großen Anfrage der die Regierung tragenden Fraktion CDU und FDP „Extremismus in Niedersachsen“ (Drs. 16/1642) eine E-Mail an alle niedersächsischen Schulen versandt hat mit der Aufforderung, die Fragen, die die Schulen betreffen, innerhalb weniger Tage zu beantworten. Unklar bleibt, warum eine solche E-Mail-Anfrage, die ohne großen technischen oder finanziellen Aufwand möglich ist, im Falle der Anfrage der Oppositionsabgeordneten Limburg und Briese (GRÜNE) unterblieben ist.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien entscheidet die Landesregierung, ob sie zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage eine E-Mail an Schulen versendet oder ob sie dies nicht unternimmt? Welche Rolle spielt dabei, ob es sich um eine Anfrage von Oppositionsabgeordneten oder von die Regierung tragenden Abgeordneten handelt?

2. Wird die Landesregierung nunmehr eine E-Mail an Schulen in Niedersachsen versenden und sich um Erkenntnisse über genutzte oder

ungenutzte Schießanlagen bemühen? Wenn nein, warum nicht?

Wie bereits in der Antwort der Landesregierung vom 31. Juli 2009 zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Limburg und Briese zu Schießständen und Waffenlagern an niedersächsischen Schulen vom 30. Juni 2009 ausgeführt, liegt die Überlassung der Nutzung von Schulanlagen durch schießsportliche Vereine in der ausschließlichen Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Schulträger und damit eben nicht in der Zuständigkeit des Landes.

Insoweit hat die Landesregierung bereits deutlich gemacht, dass davon ausgegangen wird, dass aufgrund der hohen Sensibilität von Schulanlagen bei dort bestehenden Schießanlagen, Schießständen oder Waffenlagern die Sicherheitsbestimmungen insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen sowie der Aufbewahrung von Waffen und Munition strikt eingehalten und überwacht werden und dass sich die kommunalen Körperschaften diesbezüglich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind.

Dabei vertritt die Landesregierung bei aller Wertschätzung und Anerkennung für den Schießsport die Auffassung, dass sich schießsportliche Einrichtungen nicht in Anlagen befinden sollten, in denen Kinder und Jugendliche unterrichtet werden. Gleichwohl entscheiden allein und ausschließlich die kommunalen Körperschaften als Eigentümer über die Nutzung der Schulanlagen in der unterrichtsfreien Zeit. Eine Regelungsbefugnis des Landes für die von kommunalen Körperschaften ermöglichte anderweitige Nutzung von Schulanlagen wie z. B. für schießsportliche Zwecke besteht - wie in der o. a. Antwort bereits ausgeführt - damit nicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen berücksichtigt die Landesregierung, ob sie in Bezug auf die abgefragten Bereiche eine eigene Zuständigkeit bzw. eine eigene Regelungskompetenz hat. Ob es sich bei der Anfrage um Oppositionsabgeordnete oder die Regierung tragende Abgeordnete handelt, spielt dabei keine Rolle.

Zu 2: Nein, weil die Landesregierung weder eine Zuständigkeit noch eine Regelungskompetenz auf diesem Gebiet hat.

Anlagen zu Frage 6

Anlagen zu Frage 11

Anlagen zu Frage 44

Prämien- und Anreizsystem für die Kommunalen Theater in den Jahren 2007 bis 2009

Mittelabfluss Inanspruchnahme

2007 2008 2009

Theater 2:1 / 1:1 2:1 / 1:1 2 : 1

1:1 zusätzl.

Celle 54.549,05 € 45.675,24 € 75.000,00 € 55.000,00 €

Göttingen 75.000,00 € 70.412,90 € 38.143,62 € 140.000,00 €

GSO 68.431,33 € 27.320,88 € 9.806,18 € 55.000,00 €

Lüneburg 75.000,00 € 75.000,00 € 11.500,00 € 86.715,00 €

Osnabrück 75.000,00 € 75.000,00 € 53.457,50 € 235.000,00 €

TfN * 78.000,00 € 75.000,00 € 37.402,08 € 235.000,00 €

Wilhelmsh. 75.000,00 € 75.000,00 € 14.620,82 € 140.000,00 €

500.980,38 € 443.409,02 € 239.930,20 € 946.715,00 €

2007: 75.000,00 € für Stadttheater Hildesheim

und 3.000,00 € für Landesbühne Hannover

Einrichtung 2009 Gesamtetat