Protocol of the Session on January 21, 2010

Zu 1: Die Gefahr einer Verbreitung von Krankheitserregern für Tier, Mensch und Pflanze wird durch die anaerobe Behandlung potenziell belasteter Substrate minimiert.

Zu 2: Die Bewertung von Hygienerisiken durch den Umgang mit Gärsubstraten und Gärresten aus Biogasanlagen (Biogasgülle) ist seit über zehn Jahren Gegenstand umfangreicher wissenschaftlicher Untersuchungen auf nationaler und internationaler Ebene. Durch die Entwicklung neuer Analysenmethoden konnten die Techniken zur Bestimmung von Krankheitserregern in den letzten Jahren deutlich verbessert werden, sodass jetzt einfachere Möglichkeiten bestehen, die Hygienerisiken unmittelbar vor Ort zu bewerten. Um ein noch exakteres Bild über die Gefahren für eine Verbreitung von Krankheitserregern zu bekommen, könnte ein Verbund verschiedener Forschungsgruppen unter Einbeziehung ausgewählter Anlagenbetreiber sinnvoll sein. Da die Biogaserzeugung aufgrund der günstigen Ökobilanz und Energieeffizienz innerhalb der EU-Staaten zunehmend an Bedeutung gewinnt, sollte ein solcher Forschungsverbund möglichst im Rahmen des europäischen Forschungsprogramms umgesetzt werden. Hierdurch könnten nicht nur die verschiedenartigen Erfahrungen einzelner Mitgliedsstaaten (z. B. Däne- mark, Österreich) oder auch der Schweiz genutzt werden, sondern es bestände auch die Chance,

einheitliche Methoden und Bewertungskriterien festzulegen.

Zu 3: Zur Aufklärung des Auftretens von chronischem Botulismus bei landwirtschaftlichen Nutztieren und der ländlichen Bevölkerung besteht weiterhin Forschungsbedarf. Es gilt, den Negativbefund der an der FAL durchgeführten Untersuchungen abzusichern.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 31 der Abg. Elke Twesten und Ina Korter (GRÜNE)

Wann wird die Landesstraße 10 zwischen Wittmund und Esens saniert?

Die Landesstraße 10 zwischen den Städten Wittmund und Esens ist derzeit in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Eine Vielzahl von Schlaglöchern macht das Befahren dieser Straße gerade bei Schnee- und Eisglätte besonders gefährlich. Die Landesstraße 10 hat durch ihre Zubringerfunktion zum Fähranleger zur Insel Langeoog in Bensersiel und den angrenzenden Kommunen eine besondere Bedeutung für den Tourismus im Landkreis Wittmund.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den baulichen Zustand der Landesstraße 10 zwischen Wittmund und Esens?

2. Wann ist mit welchen Maßnahmen die Sanierung der Landesstraße 10 zwischen Wittmund und Esens vorgesehen?

3. Nach welchen objektiven Kriterien werden Sanierungsmaßnahmen an niedersächsischen Landesstraßen wie priorisiert?

Die Fragen werden namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Der momentan schlechte bauliche Zustand der Landesstraße 10 ist der Landesregierung bekannt. Die ersten Frostaufbrüche dieses Winters haben die bereits vorhandenen Schäden sichtbar verstärkt.

Zu 2: Die Landesregierung stellt für die Landesstraßen in diesem Jahr 73,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bauprogramm wird deutlich aufgestockt. Davon profitiert auch die Landesstraße 10.

In diesem Jahr wird mit der Sanierung im Abschnitt Burhave—Esens begonnen. Im nächsten Jahr soll dann der Abschnitt Wittmund–Burhave in Angriff genommen werden.

Zu 3: Grundlage für die Auswahl und Maßnahmeart der Sanierungsvorhaben ist das Erhaltungskonzept für die Landesstraßen. Dieses basiert auf der landesweiten Zustandserfassung aller 8 000 km Landesstraßen in einem fünfjährigen Rhythmus. Aus der Erfassung zahlreicher Parameter resultieren ein Zustandsindex und eine Qualitätseinstufung von 1 (keine Schäden) bis 5 (starke Schäden) analog den Schulnoten.

Priorität hat die Beseitigung der Teilstrecken mit starken Schäden. Die letzte Zustandserfassung erfolgte im Jahr 2005. In diesem Jahr wird der aktuelle Zustand erneut erfasst und bewertet.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 32 der Abg. Ralf Briese und Helge Limburg (GRÜNE)

Ist Niedersachsen „Deutscher Meister“ im Datenspeichern von Bundestagsabgeordneten? (Teil 2)

Durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Beck (GRÜNE) im Bundestag (Bundestags- drucksache 17/372) wurde bekannt, dass der niedersächsische Verfassungsschutz Daten über zwölf Abgeordnete des 17. Deutschen Bundestages im Aktenhinweissystem des Verfassungsschutzverbundes NADIS gespeichert hat. Unklar ist, zu welchem Zweck die Speicherung jeweils erfolgt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum speichert Niedersachsen deutlich mehr Vorgänge über Abgeordnete in NADIS als andere Bundesländer, und gibt es darüber einen Austausch mit anderen Bundesländern?

2. Wurden bei den betreffenden Abgeordneten des Bundestages, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz in NADIS eingespeichert wurden, nachrichtendienstliche Mittel angewendet?

3. Aus welchen Bundesländern wurden Bundestagsabgeordnete durch den niedersächsischen Verfassungsschutz in NADIS eingespeichert?

Zu 1: Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde nach § 3 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des

Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Zur Erfüllung dieser Aufgabe darf die Verfassungsschutzbehörde nach § 5 NVerfSchG die erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben und diese unter den Voraussetzungen des § 8 NVerfSchG auch speichern.

In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages hat die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde die Speicherungen in NADIS vorgenommen.

Zur Aufgabenwahrnehmung der Verfassungsschutzbehörden in anderen Bundesländern und zu deren Speicherpraxis äußert sich die Niedersächsische Landesregierung nicht.

Ein genereller Informationsaustausch mit anderen Verfassungsschutzbehörden erfolgt im Rahmen der Richtlinie für die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesbehörden für Verfassungsschutz. Ein spezieller Informationsaustausch mit anderen Bundesländern über die Speicherung von Abgeordneten in NADIS findet nicht statt.

Zu 2: Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach § 6 Abs. 1 NVerfSchG ist nicht ausgeschlossen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen einen Einsatz zulassen und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, an den angesichts der besonderen Stellung von Parteien und ihren Abgeordneten im Grundgesetz (Artikel 21) hohe Anforderungen gestellt werden, gewahrt ist.

Zu 3: Es wurden Daten zu Bundestagsabgeordneten aus den Bundesländern Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und SachsenAnhalt gespeichert.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 33 des Abg. Roland Riese (FDP)

Klimawandel in aller Munde - Steigt der Meeresspiegel an Niedersachsens Küsten?

In der Pressemitteilung 9/2007 berief sich der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander auf den aktuellen Report des UN-Klimarates IPCC und wies darauf hin, dass die Studie für den Spiegel der Nordsee einen Anstieg in den nächsten 100 Jahren zwischen 13 und 58 cm prognostiziere, nachdem in den vergangenen 100 Jahren der Spiegel um 25 cm angestiegen sei.

Mittlerweile hat sich Giesbert Wilfang, Oberdeichrichter der Deichacht Krummhörn, öffentlich dahin gehend geäußert, dass nach den ihm vorliegenden Informationen der Meeresspiegel nicht beschleunigt steige. Er sitze in einem bundesweiten Gremium, das Daten zum Klimawandel auswerte und einschätze, so die Ostfriesen-Zeitung vom 29. Dezember 2009.

Gleichwohl befürchten Bürger in Ostfriesland, dass die zeitlichen Abstände zwischen Sturmfluten kürzer werden und die Verweildauer der Sturmfluthöhe länger werde und sich der 72Stunden-Marke annähere.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung für die Entwicklung des Spiegels der Nordsee vor, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Beschleunigung des Anstiegs im beobachteten Zeitablauf der Vergangenheit?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Häufigkeit von Sturmfluten an der Nordseeküste sowie bezüglich der Entwicklung ihrer Häufigkeit und der Verweildauer der Sturmfluthöhe in der Zeitreihe?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des Emssperrwerkes als Sturmflutschutzbauwerk auf die Entwicklungen von Sturmfluthöhe, Verweildauer der Sturmfluthöhe und Geschwindigkeit des Wasserspiegelanstiegs im Sturmflutfall in der Unterems stromabwärts des Emssperrwerkes, und welchen Handlungsbedarf erkennt sie bezüglich des Besticks im genannten Stromabschnitt?

Der Schutz unserer Küste und der vorgelagerten Inseln vor Überflutungen und Landverlusten ist eine Aufgabe, der sich die Niedersächsische Landesregierung in besonderem Maße verpflichtet fühlt. Nicht erst seit der schweren Sturmfluten des Jahres 2006, bei der in einigen Küstenbereichen sehr hohe Pegelstände erreicht wurden, wissen wir, wie wichtig es ist, unsere Hauptdeichlinie in der erforderlichen Güte zu halten.

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist viel für den Küstenschutz erreicht worden. Dies zeigt sich anschaulich darin, dass es 2006 zu keinen nennenswerten Schäden an den Deichen gekommen ist. Die Bevölkerung hinter den Deichen ist heute wirksam vor dem Blanken Hans geschützt. Dennoch kann es eine absolute Sicherheit nie geben.

Von zunehmender Bedeutung für den Küstenschutz sind die Auswirkungen der klimatischen Veränderungen und in deren Folge ein von vielen Wissenschaftlern erwarteter verstärkter Anstieg des Meeresspiegels. Als Reaktion hat die Niedersächsische Landesregierung bereits im Jahr 2007 beschlossen, die Küstenschutzdeiche des Landes

künftig mit einem Vorsorgemaß von 50 cm zu erhöhen, d. h. das Vorsorgemaß gegenüber früher zu verdoppeln. Gleichzeitig wurden die Investitionen in die fortwährende Verbesserung des Küstenschutzes deutlich angehoben.

Im Insel- und Küstenschutz erfolgt die Beurteilung des Meeresspiegelanstiegs anhand der Veränderung des mittleren Tidehochwassers (MThw), da das MThw in die Berechnung der erforderlichen Bestickhöhen der Deiche eingeht. Dabei wird die Beobachtung auf solche Pegel konzentriert, die möglichst von keinen Veränderungen aufgrund menschlichen Handelns wie z. B. Fahrwasservertiefungen oder Hafenbauten beeinträchtigt sind. Für Niedersachsen sind insoweit die langfristigen Entwicklungen am Pegel Norderney maßgebend.