Protocol of the Session on January 21, 2010

Darüber hinaus werden das Ministerium für Umwelt- und Klimaschutz und das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung eine Arbeitsgruppe zur Minderung der Ammoniakemissionen in Niedersachsen einsetzen. Ziel der Arbeitsgruppe soll es sein, die niedersächsischen Tierhaltungsbetriebe bei der Realisierung von Emissionsminderungsmaßnahmen zu unterstützen und für die Betriebe weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Ferner hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz das Messprojekt PASSAMONI aufgelegt, um belastbare Erkenntnisse über die Höhe und räumliche Verteilung der Ammoniakimmissionen in Niedersachsen zu erhalten. Diese Informationen werden u. a. zur schnellen und rechtssicheren Abwicklung von Genehmigungsverfahren im Tierhaltungsbereich benötigt.

Zu 2 und 3: Die Gebietskörperschaften haben gemäß § 80 NGO bzw. § 61 NLO zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben fachlich geeignetes Personal zu beschäftigen. Sie haben die Personalhoheit und -verantwortung und entscheiden insofern eigenverantwortlich über das für die Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personal. Die Bauaufsichtsbehörden sind nach § 64 NBauO zur Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend mit geeigneten Fachkräften zu besetzen.

In den Genehmigungsverfahren sind in der Regel die Interessen des Antragstellers mit unterschiedlichen öffentlichen Belangen in Einklang zu bringen. Zur Wahrung fachspezifischer Belange beteiligen die Genehmigungsbehörden die betroffenen Fachbehörden.

Die Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungsanlagen gehören zum übertragenen Wirkungskreis und sind keine Selbstverwaltungsaufgaben der Gebietskörperschaften. Zuständige

Fachministerien für das Bau- und das Immissionsschutzrecht sind das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz. Die Ministerien als Fachaufsichtsbehörden haben gegenüber den Gebietskörperschaften ein Weisungsrecht, das z. B. durch normkonkretisierende Erlasse oder andere geeignete fachaufsichtliche Maßnahmen ausgeübt wird.

Für die von der Fragestellung betroffenen Tierhaltungsanlagen sind kommunalen Gebietskörperschaften zuständig, sodass sich die Frage nach zusätzlichen Stellen im Bereich der Landesverwaltung nicht stellt. Konkrete Zahlen über das Personal, das mit der Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungsanlagen in den Gebietskörperschaften betraut ist, liegen der Landesregierung nicht vor. Das erforderliche Personal wird im Wesentlichen auch davon abhängen, wie viele Tierhaltungsanlagen im jeweiligen Gebiet bereits vorhanden sind bzw. zukünftig errichtet werden sollen.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 25 der Abg. Uwe Schwarz, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Nichtraucherschutz: Opfert die Landesregierung den Gesundheitsschutz aller den wirtschaftlichen Interessen einzelner?

Zum Jahreswechsel hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christian Dürr, laut Medienberichten ein Ende des Rauchverbots in Niedersachsens Kneipen und Restaurants gefordert, sofern diese über eine Entlüftungsanlage verfügten. Sozialministerin Ross-Luttmann erklärte daraufhin ebenfalls laut Medienberichten, sie wolle Dürrs Forderung „so“ nicht umsetzen. In welcher Form sie die Forderung umsetzen will, bleibt unklar.

Seit Inkrafttreten des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes im Jahre 2007 gibt es immer wieder Vorstöße von Mitgliedern der Regierungskoalition und der Landesregierung, den durch das Gesetz verbesserten Schutz vor den wissenschaftlich belegten Gefahren des Passivrauchens zu verwässern. Namentlich kamen entsprechende Vorstöße von den damaligen Kabinettsmitgliedern Walter Hirche und Dr. Philipp Rösler. Die Äußerungen von Herrn Dürr fallen zusammen mit der Frist (31. Dezember 2009), bis zu der die Landesregierung eine Evaluation der Wirkungen der Gesetzesbestimmungen vorlegen sollte. Diese Evaluation

liegt dem Parlament und der Öffentlichkeit bis heute nicht vor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum ignoriert die Landesregierung die o. g. gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung der Wirkungen des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes bis zum 31. Dezember 2009, bzw. bis wann wird sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und den entsprechenden Evaluationsbericht vorlegen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuell von Herrn Dürr und in der Vergangenheit von den mittlerweile ehemaligen Kabinettsmitgliedern Hirche und Dr. Rösler geforderte Aufweichung des Nichtraucherschutzes in Niedersachsen?

3. Wird die Landesregierung bei der Fortentwicklung des Nichtraucherschutzes den privaten Wirtschaftsinteressen Einzelner folgen oder dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor den wissenschaftlich bewiesenen Gefahren des Passivrauchens den Vorrang geben?

Mit Wirkung vom 1. August 2007 ist das Niedersächsische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nds. NiRSG) in Kraft getreten, das fraktionsübergreifend beschlossen worden ist. Mit diesem Gesetz gewährleistete Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer einen umfassenden Schutz vor dem Passivrauchen. Zwischenzeitlich haben alle anderen Länder Gesetze mit grundsätzlichen Rauchverboten und unterschiedlich ausgestalteten Ausnahmeregelungen (insbesondere für den Gaststättenbereich) erlassen.

Zum 1. Januar 2009 ist das Gesetz zur Änderung des Nds. NiRSG in Kraft getreten, wonach in EinRaum-Gaststätten unter bestimmten Voraussetzungen wieder geraucht werden darf. Diese Änderung war aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 30. Juli 2008 notwendig geworden. Danach muss entweder ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie gelten oder aber in Ein-Raum-Gaststätten unter bestimmten Voraussetzungen das Rauchen wieder zugelassen werden.

Nach § 6 des Nds. NiRSG überprüft die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 die Auswirkungen des Gesetzes.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat die Auswirkungen des Gesetzes termingerecht bis zum 31. Dezember 2009 überprüft. In dem Bericht sind u. a. die Ergebnisse einer Befragung der niedersächsi

schen Landkreise, der Region Hannover, der Städte und Gemeinden eingeflossen. Auch die ärztliche Selbstverwaltung und der Hotel- und Gaststättenverband konnten sich einbringen.

Die Landesregierung hat den Bericht am 19. Januar 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, ihn dem Landtag zuzuleiten.

Zu 2: Der Bericht der Landesregierung enthält auch Ausführungen zu Entlüftungsanlagen bzw. zum technischen Nichtraucherschutz. Der gegenwärtige Stand der Technik ermöglicht allerdings noch keine zuverlässige zeitgleiche Eliminierung der Schadstoffe durch laufend neu produzierten Tabakrauch unter Praxisbedingungen. Bei der 23. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) am 19./20. März 2009 wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Länder in der Bewertung solcher technischen Systeme abstimmen und die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) bitten, bis zum Sommer 2010 einen Sachstandsbericht zu den gesundheitsrelevanten Schwerpunkten solcher technischen Systeme vorzulegen. Dieser Bericht ist abzuwarten.

Sofern mit neuen technischen Lösungen ein adäquater Nichtraucherschutz zu erreichen ist, werden Vorschläge nach dem Beispiel anderer Bundesländer, z. B. durch Innovationsklauseln weitergehende Ausnahmen vom Rauchverbot zuzulassen, sorgfältig geprüft werden. Auch dabei wären im Lichte des Urteils des BVerfG strenge Maßstäbe daran anzulegen, ob für die Ausnahme ein sachlicher Grund vorliegt, der eine Einschränkung des beabsichtigten Gesundheitsschutzes rechtfertigt.

Zu 3: Die Landesregierung hat sich bei den Gesetzesberatungen für einen konsequenten Gesundheitsschutz entschieden. Daran wird sie festhalten. Die für die Gastronomie befürchteten wirtschaftlichen Nachteile sind durch die Entscheidung des BVerfG und die Umsetzung in Form des Änderungsgesetzes wesentlich entschärft worden bzw. nur in abgemilderter Form eingetreten.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 26 der Abg. Rolf Meyer, Marcus Bosse, Petra Emmerich-Kopatsch, Sigrid Rakow, Andrea Schröder-Ehlers und Brigitte Somfleth (SPD)

Welche Rolle spielt Niedersachsen im europäischen Verbund der Windstromverteilung?

Die Frankfurter Rundschau berichtete in ihrer Ausgabe vom 6. Januar 2010 unter der Überschrift „Neun Staaten wollen das Supernetz“ über einen europäischen Verbund zur intelligenten Verteilung des Windstroms. Auch die Financial Times Deutschland, die TAZ und die FAZ haben am 6. Januar 2010 zu diesem umfassenden Thema berichtet. Niedersachsen ist als Nordseeanrainerland maßgeblich von den Offshorewindenergieanlagen betroffen. Die erheblichen Strommengen, die auf hoher See erzeugt werden, müssen über ein leistungsfähiges Verteilernetz in die Regionen und Länder abgeleitet werden. Darüber hinaus stellt die Einbindung in den europäischen Verbund zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solar- energie, Wasserkraft, Geothermie) insgesamt eine neue Herausforderung dar.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Informationen und welches Hintergrundwissen liegen der Landesregierung zu der o. g. Berichterstattung und den darin dargestellten zukünftigen Energienetzen und Leitungstrassen durch Niedersachsen vor?

2. Wie bewertet sie die Kenntnisse in Bezug auf die niedersächsische Energiewirtschaft und Energieproduktion?

3. Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung, um Niedersachsen in dem europäischen Verbund wettbewerbsfähig und zukunftssicher aufzustellen?

Die Landesregierung setzt sich für den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien ein und hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in Niedersachsen bis zum Jahr 2020 auf 25 % zu erhöhen. Damit unterstützt die Landesregierung auch die Ausbauziele der Bundesregierung bei der geplanten Entwicklung der erneuerbaren Energien. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Erschließung der großen Potenziale zu, die mit der Nutzung der Offshorewindenergie verbunden sind. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Deutschen Bucht hat das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bereits 21 Offshorewindparks genehmigt, von denen 14 Projekte ihren Netzanschluss in Niedersachsen suchen.

Das Land Niedersachsen hat bereits frühzeitig zur Netzanbindung von Offshorewindparks im LandesRaumordnungsprogramm eine Sammelkabeltrasse festgelegt, die durch die 12-sm-Zone über die Insel Norderney nach Hilgenriedersiel führt. In Kooperation mit den Windparkprojektanten, der Stadt Norderney, den beteiligten Landkreisen und den zuständigen Genehmigungsbehörden des Landes wurde es dem Übertragungsnetzbetreiber transpower stromübertragungs GmbH (früher E.ON- Netz GmbH) ermöglicht, auf der Insel Norderney bereits im Jahr 2008 ein Leerrohrbauwerk zu errichten. Dieses ist zur Aufnahme einer Übertragungsleistung von ca. 3 000 bis 3 500 MW ausgelegt.

Das Land Niedersachsen hat es damit als erstes Land ermöglicht, dass die Netzanbindungen für die ersten Offshorewindparks „Alpha Ventus“ und „BARD Offshore 1“ in den Jahren 2008 und 2009 rechtzeitig fertiggestellt werden konnten. Mit der raumordnungsrechtlichen Vorbereitung einer zweiten Kabeltrasse mit einer geplanten Kapazität von ca. 5 000 MW Leistung, die derzeit in Bearbeitung ist, schafft das Land die Voraussetzungen, um den Netzanschluss weiterer Windparks nach Ausschöpfung der Norderneytrasse zu ermöglichen.

Diese Aktivitäten sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der umwelt- und klimafreundlich erzeugte Strom von der Nordsee an Land gelangen kann. Um diesen Strom aus der Küstenregion in die Verbrauchsschwerpunkte nach Süd- und Westdeutschland weiterleiten zu können, ist der von der Deutschen Energieagentur (dena) in der dena-Netzstudie 1 als Bedarf ermittelte Netzausbau im Übertragungsstromnetz von ca. 850 km neuen Fernleitungen dringend erforderlich. Dieser Netzausbau, der erhebliche finanzielle Anstrengungen der Netzwirtschaft erforderlich macht, stellt das unverzichtbare Grundgerüst für den Umbau des deutschen Stromnetzes zur Netzintegration des Stroms aus den erneuerbaren Energien (z. B. Solarenergie, Wasserkraft, Geothermie) dar.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Überlegungen und Einzelprojekte, die zur Ergänzung dieser nationalen Netzausbauaktivitäten auf eine Verbindung der Stromnetze zwischen den Nordseeanrainerstaaten setzen. So hat der niederländische Übertragungsnetzbetreiber TenneT mit der NorNed-Kabelverbindung von Norwegen nach Eemshaven (Niederlande), die im Jahr 2008 in Betrieb genommen wurde, eine leistungsfähige Kabelverbindung errichtet. Eine Vielzahl weiterer Kabelprojekte in der Nordsee wird derzeit diskutiert

oder bereits geplant. So plant ein internationales Konsortium unter der Bezeichnung NORGER eine Kabelverbindung aus dem Raum Wilhelmshaven nach Norwegen. Mit Unterstützung der Landesregierung konnte bereits für dieses Kabelprojekt eine grundsätzliche Netzanbindungszusage durch den Übertragungsnetzbetreiber transpower stromübertragungs GmbH erreicht werden.

Um die Vielzahl von unterschiedlichen Aktivitäten in diesen Bereichen zu bündeln und zu systematisieren, haben sich alle Nordseeanrainerstaaten und Irland am 7. Dezember 2009 darauf verständigt, eine Nordsee-Offshore-Initiative ins Leben zu rufen. Ziele der Nordsee-Offshore-Allianz sind u. a. ein intensiverer Informationsaustausch über die Offshoreausbauziele und -politiken der Teilnehmerstaaten, eine stärker koordinierte Weiterentwicklung der Strominfrastruktur sowie die Schaffung eines friktionslosen politischen und regulatorischen Rahmens für die internationalen Offshoreausbaupläne in der Nordsee. Für Ende des Jahres 2010 ist die Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding geplant, in dem das weitere Vorgehen festgelegt werden soll. Für die Bundesrepublik Deutschland nimmt das für Energiewirtschaftsfragen zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie diese Aufgaben wahr. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung unterstützen diese Planungen für eine Koordination der Netzausbauaktivitäten in der Nordsee. Sie können einen wichtigen Beitrag zur ergänzenden Vernetzung der nationalen Stromerzeugungskapazitäten leisten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung unterstützt die Initiative der Nordseeanrainerstaaten zur Schaffung eines Nordsee-Höchstspannungsnetzes, um insbesondere den Strom aus den entstehenden Offshorewindparks in die Verbrauchszentren ableiten zu können. Ohne einen europaweiten Ausbau der Übertragungsnetze sind die klimaschutzpolitischen Ziele der EU zur Schaffung eines höheren Anteils der erneuerbaren Energien nicht zu erreichen. Niedersachsen hat mit der Bündelung der Netzanschlusskabel über die Norderneytrasse bereits einen wichtigen Schritt zur Optimierung der Netzanbindung getan und damit für Investoren in Offshorewindkraftwerke verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen. Die Landesregierung unterstützt die Bundesregierung und potenzielle Investoren bei den erforderlichen Arbeitsschritten zur Schaffung von zusätzlichen Netzverbindungen in

der Nordsee. Weitere Informationen liegen der Landesregierung in dieser Angelegenheit derzeit nicht vor.

Zu 2: Bereits heute ist Niedersachsen hinsichtlich der installierten Windleistung Spitzenreiter in Deutschland. Auf Niedersachsen entfallen 25 % (6 000 MW) der in Deutschland installierten Leistung von fast 24 000 MW.

Mehr als 40 % der gesamten neuen Stromerzeugungskapazitäten, die 2007 zum europäischen Netz hinzukamen, entfielen auf Windenergie, womit diese, vom Erdgas abgesehen, zu den am schnellsten wachsenden Erzeugungstechnologien zählt.

Eine Vielzahl von Windenergieanlagenherstellern hat ihren Firmensitz in Niedersachsen und wird am weiteren Ausbau der Windenergie erheblich partizipieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Nutzung der Offshorewindenergie zu. Die Offshorewindenergienutzung bildet beim Umbau der Stromerzeugungskapazitäten in Deutschland das Kernstück, da hier die größten Ausbaupotenziale für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegen. Verglichen mit der Windenergie an Land, sind bei der Offshorewindenergie Installation und Instandhaltung zwar komplexer und kostenaufwändiger, doch birgt sie wichtige Vorteile. Der Wind bläst auf dem Meer in der Regel stärker und beständiger als an Land, was zur Folge hat, dass die Erzeugung je installierter Kilowattstunde signifikant höher ist. Es liegt daher auch im Interesse der niedersächsischen Windkraftindustrie, dass ergänzend zum Netzausbau im Binnenland auch zusätzliche Netzverbindungen in der Nordsee erstellt werden.

Das NORGER-Konsortium hat für den geplanten Bau einer Stromhandelsleitung von Deutschland nach Norwegen die Absicht, das wechselnde Strompreisgefälle zwischen Norwegen und Deutschland zu nutzen, um daraus Handelserträge zu erzielen. Es ist geplant Strom, von Deutschland nach Norwegen zu leiten, wenn das aktuelle Strompreisniveau in Deutschland besonders niedrig ist, z. B. aufgrund eines besonders hohen Anfalls von Windstrom. Ist dagegen die Windstromleistung in Deutschland besonders niedrig, lohnt es sich, preiswerten Strom aus Wasserkraft, der in Norwegen erzeugt wird, nach Deutschland zu leiten und hier zu verkaufen. Dieser Stromhandel dient sowohl der Versorgungssicherheit als auch der Stabilisierung relativ günstiger Stromhandelspreise.