Protocol of the Session on January 19, 2010

(Beifall bei der LINKEN)

Ich erteile Herrn Kollegen Dreyer von der CDUFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Perli, ich knüpfe an die Petition an, die Sie zum Schluss erwähnt haben, nämlich an die Petition 01272/05/16 zur Berufsakademie. Man sollte die Sachlage vielleicht doch etwas differenzierter und genauer darstellen.

Berufsakademien sind erstens keine Schulen im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes und natürlich auch keine Hochschulen im Sinne des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Damit lassen sich diese Berufsakademien auch nicht einer Fördermöglichkeit aus dem Bereich des BAföG zuordnen.

Zu einer Änderung dieser Konstruktion besteht eigentlich auch gar kein Anlass. Die Studierenden an den Berufsakademien erhalten üblicherweise Ausbildungsvergütungen, und zwar in einer Höhe, die im Regelfall über dem BAföG liegt und insofern auch eine Förderung nach dem BAföG ausschließt.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Genau so ist es!)

Es wurde bereits erwähnt, dass solche Fälle wie der hier dargestellte Fall äußerst selten sind. Das ist richtig. Herr Perli, was Sie hier fordern, ist im Kern eine Enteignung der Unternehmen, die solche Ausbildungsplätze anbieten.

(Lachen bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir haben in Deutschland nach wie vor Vertragsfreiheit. Die Lösung, die dort gefunden wurde, liegt in der Ermessens- und Entscheidungsfreiheit der Vertragspartner. In sie sollten wir auch nicht eingreifen.

Noch etwas Positives aus dieser ganzen Konstruktion: Diejenigen, die eine solche duale Berufsaus

bildung machen, haben, wenn sie anschließend an eine Universität gehen, noch die Möglichkeit, BAföG zu beantragen; ihr Anspruch ist nicht bereits verwirkt, sondern kann neu aufleben.

In diesem Sinne bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage“.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Karl-Heinz Klare [CDU]: Herr Perli, so einfach ist das Leben nicht!)

Ich erteile dem Kollegen Nacke von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte kurz das Wort zu der Petition der 9. Klasse aus dem Artland ergreifen. Diese Petition hat uns über den Bundestag erreicht, da sie zunächst fehlerhaft adressiert war. Der Bundestag hat sie zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet.

Im Ausschuss waren wir uns wohl einig, dass es sich dabei um eine praktische Übung einer Schulklasse handelt.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Wie bit- te?)

Nichtsdestotrotz ist das Thema wichtig genug, sodass sich die Schüler dieses Themas angenommen haben. Wir haben es in diesem Hause oft genug diskutiert. Insofern sind die Argumente, die vonseiten der Fraktion der SPD und vonseiten der Linken gekommen sind, keine neuen.

Es gibt keine Belege dafür, dass Studienbeiträge in Niedersachsen abschreckend sind. Es gibt keine Belege dafür, dass Studierende aus Familien mit einem geringeren Einkommen als andere weniger bzw. seltener ein Studium in Niedersachsen aufnehmen als andere. Sie wissen, dass es die Möglichkeit des Studiendarlehens gibt, dass also kein Studierender durch Studienbeiträge davon abgehalten wird, sein Studium in Niedersachsen aufzunehmen. Das ist mehrfach entschieden worden. Mehrfach sind Gerichtsverfahren gegen Studienbeiträge entsprechend entschieden worden.

Sie wissen, dass es eine Evaluierung der Studienbeiträge geben wird. Sie wissen, dass es einen Zukunftsvertrag II mit den Hochschulen gibt, in dem wir uns verpflichtet haben. Die Evaluierung jetzt bereits als nicht ergebnisoffen zu bezeichnen,

halte ich für verfehlt. Warten wir einmal ab, was dabei herauskommt!

Wir empfehlen „Sach- und Rechtslage“.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile dem Kollegen Professor Zielke von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Poppe, ich kann natürlich verstehen, dass das Artland-Gymnasium in Quakenbrück Ihre besondere Aufmerksamkeit genießt und dass Sie den Petitionen, die von dort kommen, besonders positiv gegenüberstehen.

Ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen, von einer Begegnung mit Studierenden der Fachhochschule Wilhelmshaven zu berichten, die ich vor einigen Tagen hatte. Dabei sind wir durch Zufall auf Studienbeiträge zu sprechen gekommen. Da habe ich dann erfahren können, dass diese Studienbeiträge jedenfalls von denen, mit denen ich dort gesprochen habe, durchaus akzeptiert und als vernünftig und sinnvoll angesehen werden.

Insofern glaube ich Ihnen nicht, dass die Evaluation der Studienbeiträge die vernichtenden Ergebnisse bringen wird, die Sie jetzt voraussagen. Sie schätzen die Situation an den Hochschulen und die Sicht der Studierenden völlig falsch ein.

Insofern bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich erteile dem Kollegen Perli von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Professor Zielke, ich weiß nicht, mit was für einem ausgewählten Haufen Sie da gesprochen haben.

(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

Wir können zu dieser Frage der Studiengebühren aber sehr gerne einen Volksentscheid durchführen und einmal gucken, wie das Volk in Niedersachsen bei der Frage abstimmen würde, ob das Studium gebührenfrei sein sollte oder nicht. Ich bin der fes

ten Überzeugung - das haben auch die Bildungsproteste gezeigt -, dass die überwiegende Mehrheit in diesem Lande gegen Studiengebühren ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege, ich darf Sie unterbrechen. Ich möchte Sie bitten, Ihre Wortwahl - „ausgewählter Haufen“ - zu überdenken und gegebenenfalls hier zu korrigieren. Ich halte sie für unangemessen.

Herr Präsident, das Wort nehme ich zurück und spreche stattdessen von einem ausgewählten Kreis, der vielleicht aus Jungen Liberalen bestanden hat. Wer weiß!

(Christian Dürr [FDP]: Können Sie einmal versuchen, sachlich zu blei- ben?)

Ich möchte aber noch ganz kurz auf den Herrn Kollegen Dreyer eingehen. Herr Dreyer, wenn Sie sagen, dass ein Gesetz - das wir vorschlagen möchten -, wonach Berufsakademien von den Studierenden keine Studiengebühren erheben dürfen, sondern nur von den Ausbildungsunternehmen, eine Enteignung bedeuten würde, dann stelle ich fest, dass Sie stattdessen für die Enteignung von Studierenden sind, weil die ja im Zweifel dafür zahlen sollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Regelung, die wir hier vorschlagen, vollkommen durch Artikel 14 des Grundgesetzes - Sozialpflichtigkeit des Eigentums - abgedeckt ist: Eigentum soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir treten jetzt in die Abstimmungen ein.

Ich rufe zunächst diejenigen Eingaben aus der 20. Eingabenübersicht in der Drs. 16/2070 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer den Ausschussempfehlungen zu diesen Eingaben seine Zustimmung geben kann, den ich bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimm

enthaltungen? - Den Empfehlungen wurde einstimmig gefolgt.

Wir stimmen jetzt über diejenigen Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen, über die wir eben diskutiert haben. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, über die Ausschussempfehlungen abstimmen.

Ich komme zunächst zur Eingabe 928. Sie betrifft die Abschaffung bzw. Senkung der Studiengebühren.