Der Rat der Stadt Oldenburg hat die Errichtung einer weiteren Integrierten Gesamtschule in Oldenburg beschlossen. Vorausgegangen ist dem Beschluss neben einer freiwilligen Bedarfsermittlung die gesetzlich vorgeschriebene Elternbefragung zur Ermittlung des Bedürfnisses. Sie hat ein eindeutiges Votum der Eltern für eine weitere Integrierte Gesamtschule erbracht. Weder in dem konkreten Befragungsbogen noch in dem zusätzlichen Anschreiben an die Eltern wurde der zukünftige Standort der IGS benannt. Es wurden in dem Anschreiben an die Eltern allein „Überlegungen“ für potenzielle zukünftige Standorte erwähnt, ohne dass daraus auch nur ansatzweise eine definitive Vorfestlegung interpretiert werden könnte. Der Bedarf für eine weitere IGS in Oldenburg ist daher rechtsfehlerfrei nach Artikel 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes ermittelt worden. Weder das Gesetz noch der Gesetzeskommentar fordern die Benennung des zukünftigen Standortes. Die Festlegung des Standortes für eine weitere IGS ist eine Aufgabe des eigenen kommunalen Wirkungskreises und fällt somit in die kommunale Selbstverwaltung, die nach Artikel 28 GG und Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung Verfassungsrang hat. Derzeit gibt es „Irritationen“ in Oldenburg über die Genehmigungspraxis für die weitere IGS durch die Schulbehörde. In einem Schreiben an die Verwaltung der Stadt hat die Landesschulbehörde eine weitere Bedürfnisermittlung nach einer dritten IGS „empfohlen“. Diese behördliche „Empfehlung“ wirft Fragen auf, da es einerseits erklärtes Ziel der Landesregierung ist, Bürokratie abzubauen und Genehmigungsverfahren zu straffen und zügig zu bearbeiten, und andererseits auch kein konkreter Grund und Anlass bzw. die entsprechende Norm für die Notwendigkeit einer weiteren Befragung genannt werden.
1. Muss bei der Elternbefragung durch den Schulträger für eine weitere IGS in Oldenburg der zukünftige Schulstandort genannt werden, oder liegt die Standortauswahl allein bei der betreffenden Kommune?
2. Gibt es rechtsverbindliche Durchführungsvorschriften oder Handreichungen für die Durchführung der Elternbefragung einer weiteren IGS?
3. Auf welche konkrete Norm oder Durchführungsvorschrift stützt die Landesschulbehörde ihre Empfehlung nach einer weiteren Befragung der Eltern bezüglich des Bedarfes nach einer zusätzlichen IGS in Oldenburg?
Mit Bericht vom 30. September 2009, bei der Landesschulbehörde eingegangen am 5. Oktober 2009, hat die Stadt Oldenburg als zuständiger Schulträger die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer fünfzügigen Integrierten Gesamtschule (IGS) - beginnend mit dem Jahrgang 5 - am Standort Kreyenbrück (Gebäude der Realschule Kreyenbrück und der benachbarten Hauptschule Kreyenbrück) zum 1. August 2010 beantragt.
Zur Ermittlung des Bedürfnisses für eine dritte IGS hat die Stadt im Februar 2009 an allen Grundschulen sowie bei den Eltern der Kinder in den Schulkindergärten des Schuljahres 2008/2009 eine Befragung durchgeführt. Auf die Frage „An welcher Schule würden Sie Ihr Kind nach Beendigung der Grundschule anmelden?“ gab es für die Schulform IGS folgende positive Antworten:
Für die zukünftigen Jahrgänge 5 der nach Erteilung einer Genehmigung dann drei Integrierten Gesamtschulen in Oldenburg können unter Zugrundelegung dieser Daten somit folgende Schülerzahlen prognostiziert werden:
Im Fragebogen für die Erziehungsberechtigten war ein konkreter Standort nicht angegeben. In der Elterninformation hieß es:
„Im Falle eines Bedürfnisses und der Errichtung einer weiteren IGS gibt es Überlegungen, diese am Standort der jetzigen Haupt- und Realschule Osternburg einzurichten oder die IGS Flötenteich zu erweitern.“
Die Standortfrage sollte nach der Auswertung der Elternbefragung unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die Standorte aller städtischen Haupt- und Realschulen eingehend untersucht werden. Hierzu wurde eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Im Schulausschuss des Rates wurde am 1. September 2009 der Beschluss gefasst, die dritte IGS am Standort Kreyenbrück einzurichten.
Vor diesem Hintergrund hatte die Landesschulbehörde der Stadt Oldenburg mit Verfügung vom 16. September 2009 empfohlen - auch zur Befriedung der Situation vor Ort -, eine erneute Elternbefragung mit dem konkreten Standort Kreyenbrück durchzuführen. Diese erneute Befragung hätte auch Gelegenheit geboten, die Schulgesetzänderung vom 18. Juni 2009 (Abitur nach zwölf Jahren an Integrierten Gesamtschulen) als Kriterium in das Votum mit einzubeziehen.
Dieser Empfehlung ist die Stadtverwaltung gefolgt und hat für die Ratssitzung am 28. September 2009 eine entsprechende Vorlage erarbeitet. Die Ratsmehrheit ist diesem Antrag jedoch nicht gefolgt und hat eine zweite Elternbefragung abgelehnt.
Wie bereits erwähnt, enthielt der Fragebogen keinen bindenden Hinweis sowie keine verbindliche Festlegung auf den vorgesehenen Standort. Lediglich in der Elterninformation waren zwei mögliche Standorte angedeutet worden („… gibt es Überle- gungen …“). Daraus lässt sich nicht zwingend ableiten, dass die Eltern bei ihrem Abstimmungsverhalten nur von diesen beiden Möglichkeiten (Schulzentrum Osternburg oder Erweiterung der IGS Flötenteich) ausgehen durften und eine andere Standortentscheidung dadurch praktisch ausgeschlossen war.
Die vorgelegten Antragsunterlagen der Stadt Oldenburg werden zurzeit von der Landesschulbehörde schulrechtlich und schulfachlich überprüft. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten.
Zu 1: Es gibt keine verbindliche Festlegung darüber, wie die voraussichtlichen Schülerzahlen einer neuen Gesamtschule zu ermitteln sind. Zum nicht antastbaren Kernbestand der kommunalen Selbstverwaltung gehört die Befugnis, Schulträger zu sein. Insoweit ist nur der Schulträger selbst nach § 106 NSchG zu schulorganisatorischen Maßnahmen berechtigt oder verpflichtet. Die staatliche Aufsicht über die Schule (Artikel 7 Abs. 1 GG) findet ihre Grenze im Recht der Kommunen, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 GG).
Zu 2: Entsprechend der Bitte von Schulträgern hat die Landesschulbehörde ein Merkblatt „Errichtung von neuen Gesamtschulen im Land Niedersachsen; Hinweise für Schulträger“ erarbeitet, das Wissenswertes zur Neuerrichtung von Gesamtschulen beinhaltet und das bei der Schulbehörde abgefordert werden kann. Seitens der Schulbehörde ist diesbezüglich immer darauf hingewiesen worden, dass es sich bei dem Merkblatt eben nicht um verbindliche Durchführungsbestimmungen oder gesetzlich normierte Vorgaben des Landes handelt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 5 des Abg. Dr. Manfred Sohn (LIN- KE)
Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg ihrer bisherigen Bemühungen um die Arbeitsplätze bei Karmann in Osnabrück?
Der Presse ist zu entnehmen, dass bei Karmann weitere 800 Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren sollen. Der Osnabrücker Autobauer, der noch im Jahr 2004 rund 7 000 Familien ihr Einkommen sicherte, wird danach nur noch 800 Beschäftigte haben.
In der Vergangenheit hat das Thema Karmann den Landtag mehrfach beschäftigt. Die Landesregierung hat in diesen Debatten den Eindruck erzeugt, sie arbeite zwar nicht öffentlich, aber doch sehr erfolgreich daran, die Arbeitsplätze bei Karmann zu sichern - so z. B. in der Erklärung der Landesregierung am 4. Juni 2008 (Stenografischer Bericht über die 8. Plenarsit- zung in der 16. Wahlperiode, S. 755) , die in dem Resümee gipfelte: „Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, dass wir Karmann als Zuliefererfirma von Hochtechnologie bei den Umstrukturierungsbemühungen unterstützen. Das Projekt Brennstoffzelle und auch das Geschäftsfeld emissionsfreie Fahrzeuge werden von uns ausdrücklich unterstützt. Auch bezüglich des Komplettfahrzeugbaus habe ich, wie gesagt, die Hoffnung noch nicht aufgegeben.... Erfolge erreicht man eher, indem man Gespräche führt, und nicht durch öffentliche Debatten.“
1. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg ihrer außerhalb öffentlicher Debatten geführten Gespräche um die Sicherung der Arbeitsplätze bei Karmann?
2. Welches in Arbeitsplätzen auszudrückende Ziel verfolgt die Landesregierung, indem sie Karmann „bei den Umstrukturierungsbemühun
3. Welche berufliche Perspektive haben aus der Sicht der Landesregierung die bei Karmann noch beschäftigten 800 Kolleginnen und Kollegen und die seit 2004 dort entlassenen 6 200 Kolleginnen und Kollegen?
Zu 1: Die Situation bei Karmann ist seit Längerem geprägt durch drei große Probleme: Zunächst fehlen Karmann seit Jahren Neuaufträge im Fahrzeugbau. Dazu führen unbezahlte Rechnungen in zweistelliger Millionenhöhe zu einer äußerst knappen Liquidität. Und schließlich erschweren die Besitzverhältnisse einen schnellen Verkauf von Unternehmensteilen. Die Landesregierung hat bei der deutschen Automobilindustrie intensiv für den Erhalt des Fahrzeugbaus bei Karmann geworben. Vor dem Hintergrund der weltweiten Krise sind bisher keine Entscheidungen von potenziellen Investoren gefallen, die zur langfristigen Sicherung von verbliebenen Arbeitsplätzen nötig wären. Der Insolvenzverwalter ist weiter in enger Abstimmung mit der Landesregierung bemüht, Käufer in verschiedenen Bereichen zu finden.
Zu 2: Die Bemühungen der Landesregierung waren stets darauf ausgerichtet, so viele Arbeitsplätze wie möglich bei Karmann zu erhalten. In der momentanen Insolvenzsituation sind die Einwirkungsmöglichkeiten des Landes allerdings sehr beschränkt. Nach wie vor fehlt es dem Unternehmen in der aktuellen Wirtschaftskrise an Aufträgen. Hinzu kommen unbezahlte Rechnungen von Kunden und die problematische Situation zwischen der insolventen Karmann GmbH und der den Gesellschaftern gehörenden Karmann-Besitzgesellschaft, welche Übernahmeverhandlungen erschwert.
Die Landesregierung hat dem Insolvenzverwalter signalisiert, dass das Land mit seinen Finanzierungsinstrumenten einen Investorenprozess begleiten könnte. Gleiches gilt für die Unterstützung der (Vor-) Finanzierung von Aufträgen. Hier ist allerdings zuerst der Insolvenzverwalter mit einer erfolgreichen Akquise von Aufträgen gefordert.
Zu derzeitigen konkreten Verhandlungen muss an den Insolvenzverwalter verwiesen und seitens der Landesregierung an Vertraulichkeit erinnert werden.
Mit der Gründung der E-Mobil-GmbH will Karmann sich neben den bisherigen Kernkompetenzen auf die Entwicklung von Elektrofahrzeugen fokussie
ren. Mit Unterstützung des Stromkonzerns EWE wurde bereits ein Elektroauto-Prototyp, der E 3, entwickelt. Im November wollen beide Partner den Prototypen gemeinsam in Oldenburg der Öffentlichkeit präsentieren. Die Landesregierung hat die Unterstützungsbereitschaft für Karmann und das Thema Elektromobilität bereits sichergestellt.
Sowohl Karmann als auch EWE haben in den vergangenen Monaten sehr viele Anfragen und positive Aussagen zu dem gemeinsam entwickelten E-Fahrzeug erhalten. Das lässt auf eine erfreuliche Entwicklung dieses Vorhabens und damit der Zukunft von Teilen von Karmann hoffen.
Zu 3: Das Unternehmen bzw. der Insolvenzverwalter haben - in der Erwartung neuer Aufträge - lange gezögert, hoch qualifizierte Mitarbeiter bei Karmann freizusetzen. Aufgrund der aktuell äußerst schwierigen Finanzlage des Unternehmens und wegen aktuell fehlender Aufträge sieht sich der Insolvenzverwalter gezwungen, zur Kostenentlastung und damit der Finanzierungssicherung der Karmann GmbH auch Ingenieure und Techniker zu entlassen. Der Großteil der zu entlassenden Beschäftigten ist zurzeit in der sogenannten MetalUnit beschäftigt, für die bislang vergeblich ein Käufer gesucht wurde. Weitere Beschäftigte werden aus dem Bereich Technische Entwicklung freigesetzt. Hier mangelt es an Folgeaufträgen. Obwohl aktuelle Fahrzeuge wie der BMW X1 bei Karmann komplett entwickelt wurden, führt die unsichere Lage bei Karmann dazu, dass sich die Hersteller zurzeit bei Neuaufträgen für Karmann zurückhalten. Das Überleben von Karmann als Fahrzeugentwickler wird jedoch von weiteren Aufträgen abhängen. Für die Sparte Cabriodächer laufen zurzeit Übernahmeverhandlungen. Die Landesregierung erhofft sich hiervon, dass die unbestrittene Kompetenz im Cabriodachbau in Osnabrück erhalten bleibt.