Protocol of the Session on October 30, 2009

Dann brauche ich die Beratung nicht zu eröffnen, sondern kann gleich zur Ausschussüberweisung kommen.

Wer den Antrag dem Ausschuss für Inneres, Sport und Integration überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist es so beschlossen.

Ich komme nun noch zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts.

Der nächste - der 18. - Tagungsabschnitt ist vom Dienstag, dem 24. November, bis zum Donnerstag, dem 26. November, vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.

Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg und schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 14.56 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 29:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/1750

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 3 der Abg. Christian Dürr und JanChristoph Oetjen (FDP)

Wie steht die Landesregierung zur Klärschlammverwertung?

Aufbereitete Klärschlämme stellen einen wertvollen Vorrat an Pflanzennährstoffen dar. Diesen zu verschwenden, wäre unverantwortlich. Die Nährstoffe müssen deshalb nicht nur aus wirtschaftlichen Erwägungen dem Kreislauf aus Abwasserbehandlungsanlagen und Nahrungs- bzw. Futtermittelproduktion erhalten bleiben.

Hochwertige Klärschlämme sollen deshalb - unter strenger Beachtung der Qualität - einer weiteren Verwertung in der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie steht die Landesregierung zur Weiterverwertung von Klärschlämmen aus den Abwasserbehandlungsanlagen?

2. Was unternimmt die Landesregierung zur Sicherstellung der Qualität von verwertbaren Klärschlämmen?

3. Wie schätzt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung von anfallenden Klärschlammmengen einerseits und landwirtschaftlicher Verwertung andererseits ein?

Niedersachsen hat in der Vergangenheit überwiegend den Weg der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung verfolgt. Der Anteil der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung liegt in Niedersachsen langjährig konstant bei ca. 70 %. Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 30 %. Die vergleichsweise hohe Verwertungsquote von Klärschlamm in der Landwirtschaft liegt wesentlich in den landesweit günstigen Rahmenbedingungen begründet:

1. Niedersachsen kann als Flächenland ca. 1,8 Millionen ha Ackerland für eine Beschlammung bereitstellen.

2. Die Klärschlammqualitäten aus Niedersachsen sind seit Jahren stabil und überwiegend auf einem hohen Niveau.

3. Seit Beginn der 90er-Jahre bewährt sich der intensive Dialog zwischen allen Beteiligten der

Klärschlammverwertung. Wesentliche Standpunkte der betroffenen Interessengruppen aus Politik, Wissenschaft und Verbänden sowie der Entsorgungsbetriebe und Landwirte konnten zusammengetragen und gemeinsam diskutiert werden.

4. Die Akzeptanz für den landwirtschaftlichen Verwertungsweg ist weitgehend gegeben.

Es ist in Niedersachsen gelungen, die Schadstoffgehalte in den Klärschlämmen deutlich zu reduzieren. Die mittleren Schwermetallgehalte niedersächsischer Klärschlämme schöpfen die Grenzwerte der derzeit gültigen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) nur zu maximal 30 % aus.

Neben dem kontinuierlichen Rückgang der Schadstoffgehalte sind die Gehalte für Nährstoffe in den letzten 20 Jahren um etwa 20 % gestiegen. Der rein rechnerische Düngewert des landbaulich genutzten Klärschlammes beträgt - auf Grundlage der 2008 erhobenen Preise für Phosphat (70 Cent/kg Reinnährstoff) - in Niedersachsen ca. 7 Millionen Euro. Die begrenzt verfügbaren und hochwertigen Phosphatressourcen für Mineraldünger können geschont werden. Natürliche Rohphosphate werden nicht regeneriert, und die cadmiumarmen Lagerstätten stehen nur noch begrenzt zur Verfügung.

Die Landesregierung folgt damit den grundlegenden Zielsetzungen der Abfallwirtschaft zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Schonung der natürlichen Ressourcen sowie der Sicherung einer schadlosen Verwertung von Abfällen.

Der Grundsatz der geschlossenen Stoffkreisläufe wird vor dem Hintergrund des Boden- und Gewässerschutzes so verstanden, dass die Abgrenzung zwischen qualitativ hochwertigen Klärschlämmen für die landwirtschaftliche Verwertung einerseits und der energetischen Verwertung andererseits eindeutig ist. Die Landesregierung unterstützt daher ausdrücklich Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit dem Ziel einer weitgehenden Schadstoffentfrachtung.

Deshalb ist eine Anpassung der Klärschlammverordnung an den aktuellen Stand der Technik und die Erfordernisse des Boden- und Gewässerschutzes erforderlich. Neu diskutierte Schadstoffe wie die perfluorierten Tenside (PFT) haben in den letzten Jahren gezeigt, dass erhebliche Anstrengungen zur Qualitätssicherung erfolgen müssen und diese immer wieder an aktuelle Erkenntnisse angepasst werden müssen.

Für die Umsetzung der Qualitätssicherung von Klärschlämmen ist in Niedersachsen dort ein besonders guter Standard gewährleistet, wo sich Anlagenbetreiber einer freiwilligen Gütegemeinschaft angeschlossen haben. Von der Indirekteinleitung beginnend bis zur Ausbringung auf dem Feld erfolgen im Rahmen einer solchen Gütegemeinschaft Kontrollen und unabhängige Prüfungen. Um eine kontinuierliche Verbesserung der Verwertung von landwirtschaftlich verwerteten Klärschlämmen zu erreichen, wird ein prozessorientierter Ansatz, der alle umweltrelevanten Einflussgrößen berücksichtigt, verfolgt. Die in Gütegemeinschaften organisierten niedersächsischen Anlagenbetreiber gehen mit zusätzlichen Einleiterkontrollen, höherer Analysedichte, niedrigeren Schwermetallgehalten und zusätzlichem Monitoring für organische Schadstoffe über die Bestimmungen der Klärschlammverordnung hinaus.

In der geplanten Neufassung der Klärschlammverordnung sollen erstmals die Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme bzw. Gütegemeinschaften für Klärschlämme geregelt werden. Geplant sind Anreize für Abwasserbehandlungsanlagen, die sich einer Gütegemeinschaft anschließen.

Mehr als 30 % der landbaulich verwerteten Klärschlämme (ca. 42 000 t/Jahr) in Niedersachen sind derzeit zertifiziert und unterliegen der kontinuierlichen Qualitätssicherung - Tendenz steigend.

Bei Verwertungswegen außerhalb der Landwirtschaft wird die Landesregierung zukünftig besonderen Wert darauf legen, dass solchen Verfahren der Vorzug gegeben wird, bei denen die wertgebenden Inhaltsstoffe zurückgewonnen werden können. Auf die Entwicklung und Umsetzung technischer Aufbereitungsverfahren mit dem Ziel der Nährstoffrückgewinnung (insbesondere des Phos- phates aus dem Klärschlamm) zur Schonung der knapper werdenden Naturvorkommen wird besonderes Augenmerk gelegt. Hierzu zählen beispielsweise nassoxidative Aufbereitungsverfahren sowie das Seaborne-Verfahren.

Für Klärschlammaschen aus Monoverbrennungsanlagen sind verschiedene Verfahren zur Phosphorrückgewinnung in der Entwicklung. Unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit sind diese Pilotverfahren und halbtechnischen Versuche derzeit noch nicht attraktiv. Die Landesregierung wird die Entwicklung weiter aufmerksam verfolgen.

Das gegenwärtige Verfahren der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm ist aus Sicht der Landesregierung als grundsätzlich nachhaltige

Option der Verwertung beizubehalten. Dabei hat die Qualität der Schlämme den Grundsätzen des vorsorgenden Boden- und Gewässerschutzes zu entsprechen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hält an der Verwertung von Klärschlämmen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in der Landwirtschaft fest. Da keine rechtliche Verpflichtung der Landwirte zur Abnahme von Klärschlamm besteht, steht den Abfallerzeugern neben der landwirtschaftlichen Verwertung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch die energetische Verwertung oder thermische Behandlung zur Verfügung. Dies hat besondere Bedeutung für die Ballungszentren mit ihrem erhöhten Industrieabwasseranteil.

Zu 2: Die Landesregierung unterstützt die Anlagenbetreiber, die qualitätsgesicherten Klärschlamm in die Landwirtschaft abgeben. Die Landesregierung begrüßt die Aktivitäten der anerkannten Institutionen und Verbände (Verband Deut- scher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten - Qualitätssicherung Land- baulicher Abfallverwertung (VDLUFA-QLA GmbH), Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten (VQSD)), die Qualitätssicherung durchführen und dauerhaft begleiten.

In Ergänzung zu den Klärschlämmen, die durch anerkannte Qualitätssicherungssysteme ausgezeichnet sind, werden in Niedersachsen seit 1991 auf Grundlage einer freiwilligen Zusatzvereinbarung zwischen Kommunen und Landwirtschaft 23 verschiedene Schadstoffe analysiert, die nicht in der Klärschlammverordnung geregelt sind.

Seit dem Bekanntwerden von erhöhten Gehalten von perfluorierten Tensiden (PFT) im Sommer 2006 in Bioabfällen und Klärschlämmen hat die Landesregierung ein landesweites Monitoring bei 140 Kläranlagen durchgeführt. Im Ergebnis waren lediglich Einzelfälle betroffen. Durch fachliche Beratung und entsprechende Maßnahmen (Aktivkoh- lefilter, Verfahrensumstellung) konnten die festgestellten erhöhten PFT-Gehalte abgesenkt werden. Ein „Verwertungsknick“ ist nicht aufgetreten.

Um sicherzustellen, dass mit Klärschlämmen und Abwasser keine überhöhten PFT-Gehalte in Boden und Grundwasser gelangen, hat die Landesregierung Anforderungen für niedersächsische Klärschlämme festgelegt. Dazu zählen insbesondere die obligatorische Untersuchungspflicht sowie ein

Ausbringverbot bei erhöhten Gehalten (ab 0,2 mg PFT/kg Trockensubstanz (TS) Klärschlamm).

Die Tatsache, dass PFT - im Gegensatz zu vielen anderen organischen Schadstoffen - wasserlöslich sind und damit in das Grundwasser verlagert werden können und sich dort anreichern, hat auch Einfluss auf die Novellierung der Schutzgebietsverordnung für Wasserschutzgebiete gehabt. Weil die Landesregierung die landwirtschaftliche Verwertung nachhaltig absichern will, sind zukünftig aus Vorsorgegründen keine Klärschlämme mehr in Wasserschutzgebieten der Schutzzone III zugelassen.

Zu 3: In den vergangenen fünf Jahren lag - nach den Angaben der Klärschlammberichte - die anfallende Gesamtmenge an Klärschlamm in Niedersachsen bei rund 200 000 t TM (Trockenmas- se)/Jahr. Die Menge des landwirtschaftlich verwerteten Klärschlamms ist mit rund 140 000 t TM/Jahr und einer Verwertungsquote von 70 % ebenfalls konstant. Wird ein Vergleichszeitraum von zehn Jahren angesetzt, sind ein Rückgang der Gesamtmenge an Klärschlamm von etwa 20 % sowie ein Rückgang der landwirtschaftlich verwerteten Masse ebenfalls um rund 20 % zu verzeichnen.

Vor dem Hintergrund der Masseentwicklung der zurückliegenden Jahre rechnet die Landesregierung für die zukünftige Entwicklung der anfallenden Klärschlammmassen (Gesamtmasse) nicht mit einem Anstieg.

Der Anteil der landwirtschaftlich verwerteten Klärschlammmassen dürfte nach Einschätzung der Landesregierung mit Inkrafttreten der Novelle der Klärschlammverordnung aufgrund strengerer Grenzwertregelungen zurückgehen. Basierend auf der Datenbasis der niedersächsischen Klärschlammstatistik (LUFA Nord-West), ergäben sich durch die derzeit vorgesehenen Grenzwerte Probleme für 15 bis 20 % der landwirtschaftlich verwerteten Klärschlämme in Niedersachsen. Sofern es den betroffenen Anlagen mit vergleichsweise hohen Gehalten an einzelnen Schadstoffen nicht gelingt, die Qualität zu verbessern, fallen sie auf mittlere Sicht aus der landwirtschaftlichen Verwertung heraus.

Anlage 2

Antwort