Je detaillierter die Aufzählung in den Anträgen der Opposition daherkommt, umso klarer wird, dass es um die Vorbereitung von Dingen wie Kindertagesstättenbesuchszwang oder Ganztagsschulbesuchszwang geht. Letztlich steht das dahinter.
Unser Gesetzentwurf von CDU und FDP ist der einzige, der sich nicht auf die schiefe Bahn der Elternentrechtung begibt. Der Staat soll sein Wächteramt, wie es im Grundgesetz festgeschrieben ist, zum Wohl der Kinder nutzen - nicht mehr und nicht weniger. Wie das praktisch aussehen kann - ich komme zum Schluss -, zeigen wir, CDU und FDP, mit unserem Antrag unter Tagesordnungspunkt 32, den wir am Freitag beraten werden. Er hilft Kindern mehr als diese kollektivistisch geprägte Verfassungsdiskussion, die wir fruchtlos und endlos fortsetzen können.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Hans-Dieter Haase [SPD]: Es geht um die Rechte der Kinder! - Gerd Ludwig Will [SPD]: So viel dummes Zeug auf einmal ist schwer erträglich!)
Als Nächste hat sich Frau Mundlos von der CDUFraktion zu Wort gemeldet. Frau Mundlos, Sie haben noch eine Restredezeit von 4:05 Minuten. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss eines ganz klar festhalten: Es geht hier um eine Verfassungsänderung. Dies ist ein ganz besonderes Gut in unserer Demokratie. Das hat einen besonderen Stellenwert. Deshalb sollte man in der Tat die Formulierungen sehr gut abwägen, die dann am Ende hoffentlich zum Tragen kommen.
Im Übrigen darf ich ergänzen, dass bereits im federführenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen das Verfahren besprochen wurde. Um zügig vorzugehen - weil wir hier eben nicht bei null anfangen wollen -, ist klar gesagt worden, dass die Texte, die bereits aus den vorangegangenen Anhörungen vorliegen, allen Abgeordneten, auch den neuen, zügig zugeleitet werden sollen, damit man entsprechend zielstrebig in die weitere Debatte einsteigen kann.
Herr Klein, wenn Sie das, was im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in der Anhörung gesagt worden ist, gelesen hätten, dann hätten Sie klar erkennen müssen, dass es für die Formulierung von CDU und FDP ausgesprochen viel Zuspruch und Anerkennung gegeben hat.
Kinderrechte sind bereits heute für uns von besonderer Bedeutung. Sie haben einen sehr hohen Stellenwert. Das bringen wir nicht erst durch diese Debatte um die Verfassungsänderung unter dem Stichwort „Kinderrechte in die Verfassung“ zum Ausdruck, sondern das haben wir schon viel früher erkannt und durch unsere bisherige Politik, unsere Maßstäbe und unser Handeln ganz klar und deutlich gezeigt und auf den Weg gebracht. Die einzelnen Punkte möchte ich nicht wiederholen; denn Frau Pieper hat das exemplarisch ausgeführt. Genauso ist es auch mit der aktuellen Politik, die daran zum Wohle von Kindern nahtlos anschließen kann.
Wenn hier darauf hingewiesen wird, dass die Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, dann kann ich Ihnen nur sagen: CDU und FDP sind gesprächsbereit. Lassen Sie uns über Formulierungen diskutieren, die dann aber trotz allem, wie ich das eingangs schon sagte, sehr wohl abgewogen sein müssen. In der Tat ist jedes Wort zu viel nicht gut und auch eine Verwässerung des Textes.
Es kommt also auf das Handeln an. Auch wenn wir die Zweidrittelmehrheit erreichen, werden wir davon in keiner Weise entbunden sein, sondern dann wird es darauf ankommen, diesen einen Baustein, den wir an unsere bisherige Politik anfügen, weiterhin zum Wohle von Kindern mit Leben zu füllen.
In dem Sinne freue ich mich auf die weitere Diskussion und bin gespannt, wie schnell Sie jetzt bereit sind, sich auf einen möglichen Kompromiss einzulassen.
Jetzt hat sich Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Frau Flauger, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Zielke, ich möchte Sie eindringlich und wirklich von Herzen bitten, sich in den weiteren Gesprächen zu diesem Thema konstruk
Wenn man eine Zweidrittelmehrheit braucht - man braucht keine lange parlamentarische Erfahrung, um zu wissen, dass dies so sein muss -, muss man auch kompromissbereit sein. Man kann dann nicht sagen: Unser Vorschlag ist der richtige; alle anderen sollen sich genau in Richtung dieses Vorschlages bewegen. - Man muss vielmehr auch auf die anderen zugehen und darauf schauen, dass man sich irgendwo in der Mitte trifft. Ich glaube, dass Sie dazu in der Lage sind, wenn Sie das wollen. Ich appelliere an Sie, das zu tun. Ich bin überzeugt, dass wir dann, wenn wir alle mit dem entsprechenden guten Willen darangehen, eine Lösung finden können. Ihr Redebeitrag von eben war dazu nicht geeignet. Ich bin aber sicher, dass Sie auch anders können. Bitte tun Sie es!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir uns bereits jetzt wieder mit Anträgen zu Kinderrechten in der Niedersächsischen Verfassung beschäftigen, macht für mich eines ganz deutlich: In diesem Hause besteht Einigkeit darin, dass Kinder das höchste Gut sind, das unsere Gesellschaft hat.
Wenn wir uns hierüber und auch darüber einig sind, dass wir Kinderrechte in der Niedersächsischen Verfassung verankern wollen, sollte es uns
gelingen, gemeinsam einen Weg für die richtige und beste Formulierung zum Wohle und zum Schutz unserer Kinder zu finden.
Ich appelliere dazu an jeden Einzelnen von uns hier in diesem Landtag. Da eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, richtet sich dieser Appell an jeden Einzelnen. Wir können den Kindern gegenüber hier den Beweis antreten, dass wir bereit, willens und imstande sind, bei diesem Thema zu einer guten Kompromisslösung zu kommen.
Kinder zu schützen und ihre Position in der Gesellschaft zu stärken, ist doch eines unserer wichtigsten Anliegen überhaupt. Dass die meisten Eltern ihre Kinder eigenverantwortlich, fürsorglich und liebevoll erziehen, ist doch völlig klar. Überall dort aber, wo es Eltern - aus welchen Gründen auch immer - nicht gelingt, den besonderen Bedürfnissen der Kinder Rechnung zu tragen, ist die staatliche Gemeinschaft gefordert, zu handeln - schnell zu handeln, effektiv zu handeln, unbürokratisch zu handeln und richtig zu handeln.
Meine Damen und Herren, ich sage eines ganz deutlich: Jedes misshandelte Kind, jedes vernachlässigte Kind oder - im schlimmsten Fall - jedes getötete Kind ist ein Kind zu viel.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung von Dieter Möhrmann [SPD] und Kreszentia Flauger [LIN- KE])
Für einen funktionierenden Kinderschutz sind gut aufeinander abgestimmte Hilfsangebote entscheidend, und zwar Hilfsangebote, die den Kindern selbst zugutekommen. Hierbei sind wir in Niedersachsen in den letzten Jahren ein gutes Stück vorangekommen. Frau Pieper ist darauf eingegangen. Die Förderung und Unterstützung der Stiftung „Eine Chance für Kinder“, das Projekt „Pro Kind“, Kinderschutzzentren, Mädchenhäuser, Beratungsstellen und Koordinierungsstellen beim Kinderschutz sind nur einige der Aktivitäten, die ich hier ausdrücklich nennen möchte. Schon dieser kleine Überblick zeigt, dass Kinder und deren Schutz
Meine Damen und Herren, es muss uns auch eines bewusst sein: Eine Verfassungsänderung allein darf in der Diskussion nicht überbewertet werden; denn allein durch eine Verfassungsänderung hätte keiner der Ihnen bekannt gewordenen bedauerlichen Fälle von Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung verhindert werden können. Wir dürfen den Menschen gegenüber keine falschen Erwartungen wecken. Nichtsdestotrotz sind Kinderrechte in der Verfassung ein weiterer wichtiger Baustein, um die Kinderfreundlichkeit in unserem Land zu erhöhen und insbesondere den Kinderschutz weiterzuentwickeln.
Wichtig sind und bleiben aber die konkreten Maßnahmen für den Kinderschutz und vor allen Dingen eine Kultur des Hinsehens.
Nach dieser Debatte ist mir, auch wenn darin sehr kontrovers dargelegt worden ist, was die eine oder die andere Partei an Formulierungswünschen hat, deutlich geworden, dass in jeder Fraktion der Wille zu einer Einigung vorhanden ist. Nun gilt es, diesen Willen in den Ausschüssen herauszufiltern und eine gute Lösung zum Schutze und im Interesse der Kinder zu finden.