Zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Herrn Bode hat sich Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort, Frau Flauger.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bode, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass ich im April ausgeführt habe, dass wir mit den Teilen der Erhöhung des Fraktionskostenzuschusses, die sich auf die Verkleinerung des Parlaments zurückführen lassen, sehr wohl einverstanden sind, dass wir aber nicht damit einverstanden sind, wenn sich die CDU Mittel zuschanzt - so, als hätte sie bei dieser Wahl keine 500 000 Stimmen verloren -, dass wir diesem Anteil nicht zustimmen würden?
Wir werden das insgesamt ablehnen, weil darüber ja auch insgesamt abgestimmt wird: Deshalb gibt es auch keine Widersprüchlichkeit in unserem Verhalten, sondern ist das sehr wohl schlüssig.
Frau Flauger, Herr Dr. Sohn, man muss immer auch an das denken, was man einmal gesagt hat, und so redlich sein, immer zu dem zu stehen, was man gesagt hat. Die Linken sind in dieses Parlament mit der Devise eingezogen - auch was das Finanzielle angeht -: Wir nehmen, was wir kriegen können. Genauso verhalten Sie sich. Sie wollen es nur nicht offen zugeben.
Wir sind damit am Ende der allgemeinen Aussprache. Ich sehe jedenfalls keine weiteren Wortmeldungen.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Empfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Empfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit großer Mehrheit so angenommen.
Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Empfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Auch das ist mit übergroßer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie aufzustehen, wenn Sie diesem Gesetzesvorschlag so folgen wollen. - Wer ist dagegen? - Diesem Gesetzentwurf ist mit Mehrheit so gefolgt worden.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Zusammensetzung und Organisation des Niedersächsischen Landesrechnungshofs sowie über die persönlichen Voraussetzungen seiner Mitglieder - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/108
Zur Einbringung hat sich Herr Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. - Herr Klein, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über den Niedersächsischen Landesrechnungshof passt ja ganz gut zur heutigen Wahl von Herrn Höptner
Ich möchte Herrn Höptner auch von dieser Stelle aus noch einmal herzlich zu seiner Wahl gratulieren.
Der auslösende Anlass für diese Initiative war aber weniger die heutige Wahl, sondern vielmehr die Vorgeschichte, die sich bis zur Besetzung dieser wichtigen Funktion ereignet hat.
Ich möchte das Kandidatinnen- und Kandidatenkarussell nicht noch einmal vor Ihren Augen kreisen lassen - das können Sie vielleicht mal in Gedanken machen -, aber die meisten von Ihnen kennen ja die Hintergründe für dieses Headhunting-Verfahren, das weit bis in die letzte Wahlperiode zurückreicht. Sie kennen die objektiven Schwierigkeiten, wenn Ambitionen an weit zurückliegenden Ausbildungsvoraussetzungen scheiterten, und Sie wissen um die subjektiven Schwierigkeiten, die es gab, als es darum ging, dass sich CDU und SPD auf eine geeignete Frau einigen sollten.
Die Eignung steht natürlich über unserem Antrag. Sie ist die wichtigste Voraussetzung für die Besetzungen im Landesrechnungshof. Natürlich ist nicht jede Frau geeignet - genauso wenig wie jeder Mann dazu geeignet ist -, diese Ämter wahrzunehmen. Aber, meine Damen und Herren, dass es in Niedersachsen überhaupt keine Frau gegeben haben soll, die über die erforderliche Eignung verfügt, werden die Kontrahenten Jüttner und Wulff niemandem weismachen können.
Ich komme zu unseren Änderungsvorschlägen. Der erste ist nahezu redaktionell. Es geht darum, die Mindestzahl der Mitglieder von fünf auf sechs hochzusetzen. Damit ziehen wir quasi nur die Konsequenzen aus den gegebenen Verhältnissen: Diese Zahl ist bereits Realität.
Wir schlagen zwei materielle Änderungen vor. Zum einen geht es darum, die Voraussetzung aufzuheben, dass die Präsidentin oder der Präsident oder die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident verpflichtend Jurist sein muss. Zum anderen schlagen wir eine Sollverpflichtung für eine paritätische Be
Wir wollen die Juristenquote, bezogen auf das gesamte Gremium, beibehalten und selbstverständlich auch nichts an der richterlichen Unabhängigkeit des Gremiums ändern.
Aber schauen wir uns mit Blick auf die Besetzung des Präsidenten- oder Vizepräsidentenamtes doch einmal die Beschreibung der Aufgaben des Landesrechnungshofes an. Da ist von „Finanzkontrolle für das gesamte Land“ die Rede. Das umfasst die „Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Niedersachsen einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe“. Da ist von Prüfung und Beratung aller „Behörden und Einrichtungen des Landes in finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen“ die Rede. An anderer Stelle heißt es: Der Landesrechnungshof berät „wie eine Wirtschafts- und Unternehmensberatung mit dem Ziel, dass die öffentlichen Mittel … zielgerichtet, wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden.“
Dabei ergibt sich sicherlich eine ganze Reihe von juristischen Fragestellungen. Aber, meine Damen und Herren, einen Schwerpunkt in dieser Hinsicht vermag ich nicht zu erkennen. Ich gehe auch davon aus, dass nach wie vor die Tendenz anhalten wird, die da heißt: Weg von der Feststellung der rechnerischen Richtigkeit, hin zur wirtschaftlichen Beratung durch den Landesrechnungshof. - Deswegen sind wir der Meinung, dass wir uns - wie andere Bundesländer übrigens auch - eine größere Flexibilität bei der Besetzung des Präsidenten- oder Vizepräsidentenamtes erlauben können, ohne den Auftrag des Landesrechnungshofes zu gefährden oder gar zu schwächen.
Kommen wir zur Begründung unserer Forderung nach Parität. Beginnen wir mit dem Kapitel „gutes Beispiel - schlechtes Beispiel“. Erstmals in der Geschichte Spaniens stellen die Frauen die Mehrheit in der Regierung. Neun Ministerinnen hat Zapatero in sein Kabinett berufen; selbst das Verteidigungsressort wird inzwischen von einer Frau geleitet.
Interessanterweise hat dieses Ereignis den Italiener Berlusconi derartig schockiert, dass er quasi schon präventiv behauptete, dass es schwer sei, in Italien qualifizierte Frauen zu finden. Wenn er das schon vor der Wahl gesagt hätte, dann wäre er uns wahrscheinlich erspart geblieben.
Meine Damen und Herren, seinem spanischen Kollegen unterstellte er bei der Gelegenheit auch gleich noch Führungsschwäche, indem er darauf hinwies, dass er, Zapatero, es schwer haben werde, sie, nämlich die Ministerinnen, zu leiten. Ich vermag nicht zu beurteilen, ob Ministerpräsident Wulff bei der Kabinettsbildung mit ähnlichen Überlegungen schwanger ging, aber im Ergebnis lässt sich feststellen, dass mit zwei Ministerinnen - rechts und links von mir - nicht einmal die Quote von einem Drittel erreicht wird. Genauso sieht es ja auf der Ebene der Staatssekretäre aus.
Herr Rösler, wir können auch einmal den letzten Landesparteitag der FDP unter diesem Gesichtspunkt betrachten. Ich glaube, Sie werden zugeben, dass Sie sich da nicht mit Ruhm bekleckert haben. Ihre angekündigte Frauenförderung wurde in der Realität so umgesetzt, dass 2 von 9 Posten im Landesvorstand und 6 von 22 Beisitzerposten an Frauen vergeben wurden.
Diese Beispiele zeigen doch: Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern benötigt verbindliche Absprachen. Gerne wird ja immer wieder behauptet, dass die Aufarbeitung der Defizite in Sachen Gleichstellung in Deutschland kontinuierlich vorangeht. Dies ist aber schlichtweg falsch. In den meisten Bereichen stagniert der Anteil der Frauen. Es gibt Teilbereiche in der Wirtschaft, wo er inzwischen sogar wieder zurückgeht. Dagegen zeigt z. B. - kommen wir wieder zu einem guten Beispiel - der Staat Norwegen: Wenn ein Staat seinen Verfassungsauftrag ernst nimmt, kann er viel tun. In den vergangenen Jahren wurde dort mit Quoten und mit aktiver Förderung viel für die Gleichstellung der Geschlechter erreicht.
Meine Damen und Herren, wir brauchen auch hierzulande eine andere Politik für Frauen. Die Gleichstellung von Frauen in Privatwirtschaft, Politik und Wissenschaft kann nicht der Freiwilligkeit überlas
sen werden. Wir brauchen dort verbindliche Quoten für die Besetzung von Führungspositionen durch Frauen.