Protocol of the Session on October 28, 2009

Die Urkunde ist sehr schlicht ausgefertigt. Sie lautet:

„Herr Jörg Bode wird zum niedersächsischen Minister berufen, nachdem der Landtag soeben zugestimmt hat.

Hannover, 28. Oktober 2009“

Ich teile Ihnen mit, dass ich ihn zugleich zu meinem Stellvertreter bestimmt habe.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen jetzt zur

b) Vereidigung gemäß Artikel 31 der Niedersächsischen Verfassung

Nach Artikel 31 der Niedersächsischen Verfassung hat sich der Minister bei der Amtsübernahme vor dem Landtag zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates zu bekennen und den in der Verfassung vorgeschriebenen Eid vor dem Landtag zu leisten.

Ich bitte alle Anwesenden, sich zu erheben.

Herr Minister Bode, ich bitte Sie, das Bekenntnis abzulegen und den vorgeschriebenen Eid zu leisten.

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundes

republik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Sehr geehrter Herr Minister Bode, ich spreche Ihnen den Glückwunsch des Niedersächsischen Landtages für Ihre Berufung zum Landesminister aus und wünsche Ihnen bei der Arbeit zum Wohl unseres Landes und seiner Menschen viel Erfolg, viel Kraft und Gottes Segen. Herzlichen Glückwunsch!

(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zu- stimmung bei der SPD - Abgeordnete aller Fraktionen gratulieren dem Mi- nister)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit geht weiter.

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 vereinbarungsgemäß zusammen auf:

Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009 (Drittes Nachtrags- haushaltsgesetz 2009) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1555 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1761 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1781 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1793

Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes und des Ministergesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1641 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1746 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1792

Erste Beratung: Haushaltsberatungen bis zur Vorlage von verfassungskonformen Haushaltsplanentwürfen aussetzen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1760

Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Punkten 4 und 5 lauten auf Annahme mit Änderungen.

Bei dem als Tagesordnungspunkt 6 ausgewiesenen Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1760 mit dem Titel „Haushaltsberatungen bis zur Vorlage von verfassungskonformen Haushaltsplanentwürfen aussetzen“ handelt es sich um eine Entschließung, die der Sache nach zum Dritten Nachtragshaushaltsgesetz gehört. Ich halte Sie daher für damit einverstanden, dass dieser Antrag gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in die Beratung einbezogen wird und wir unmittelbar im Anschluss an die Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz über diesen Antrag abstimmen.

Zu Tagesordnungspunkt 4 - Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 2009 - hören wir nun die mündliche Berichterstattung durch den Kollegen Aller. Ich erteile ihm dazu das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode - ich glaube, ich darf das auch im Namen des Haushaltsausschusses sagen -, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl zum Minister! Auf gute Zusammenarbeit!

(Minister Jörg Bode: Vielen Dank!)

Sie kennen ja die Regeln, die bei Haushaltsberatungen gelten. Das muss öffentlich gesagt werden.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, in der Drs. 16/1761 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Der Rechtsausschuss hat seine Mitberatung durchgeführt.

Wie nicht anders zu erwarten, wurden nach der zeitgleichen Einbringung des Dritten Nachtragshaushalts 2009, des Haushalts 2010, der Mipla und des Haushaltsbegleitgesetzes durch den Finanzminister in den anschließenden Beratungen im federführenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen zwischen beiden Gesetzeskomplexen direkte Zusammenhänge hergestellt. Im Zentrum der Diskussion um den Dritten Nachtragshaushalt 2009 standen die Höhe und die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Nettokreditaufnahme.

Meinen Bericht aus den Ausschussberatungen beschränke ich auf eine Zusammenfassung des Diskussionsschwerpunkts: die Höhe der Kreditermächtigung. Die Fraktionen werden - davon gehe ich aus - in der folgenden Debatte ihre Standpunkte detailliert vortragen.

Der Gesetzentwurf ist in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 30. September 2009 durch das Finanzministerium eingebracht worden. Der Landesrechnungshof hat dort zu dem Gesetzentwurf ausgeführt, zum Ausgleich des Haushalts 2009 werde nach den Angaben des Finanzministeriums wegen der Steuermindereinnahmen eine Kreditermächtigung von höchstens 1,261 Milliarden Euro benötigt. Eine darüber hinausgehende Kreditermächtigung sei haushaltsrechtlich nicht zulässig; sie könne auch nicht damit begründet werden, dass die Handlungsfähigkeit des Staates und das Ziel der Haushaltskonsolidierung damit mittelfristig gesichert werden sollten. So stehe es jedenfalls in der Gesetzesbegründung.

Es bestünden auch erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Kreditaufnahme. Der Landesrechnungshof teile nicht die Auffassung der Landesregierung, dass die geplante Nettokreditaufnahme von 2,3 Milliarden Euro, mit der die Grenze nach Artikel 71 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung um 998 Millionen Euro überschritten werde, angesichts der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verfassungsrechtlich zulässig sei. Die hierfür gegebene Begründung trage die Entscheidung nicht. Nach Artikel 71 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung müsse die Kreditaufnahme „zur Abwehr“ der Störung erfolgen. Diese Voraussetzung sei allenfalls hinsichtlich der erwarteten Steuermindereinnahmen von 1,261 Milliarden Euro erfüllt.

Die Landesregierung wies nach diesen Ausführungen darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nur bei einer Betrachtung, die zwei Jahre umfasse, zu bewältigen sei.

In seiner Sitzung am 21. Oktober 2009 befasste sich der Haushaltsausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf und beriet ihn abschließend.

Einen in dieser Sitzung von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsvorschlag hat ein Vertreter des Finanzministeriums ausführlich erläutert und ausgeführt, dass es sich um eine sogenannte technische Liste handele. Dieser Änderungsvorschlag ist von der Mehrheit im Haushaltsausschuss inhaltlich unverändert angenom

men worden und nun als „Anlage I“ in der Beschlussempfehlung zu finden. Auf diese Liste gehe ich hier nicht näher ein. Sie bezieht sich auf die Ausgabenseite des Haushaltes und wird in der sich anschließenden Debatte von den Fraktionen sicherlich detailliert kommentiert werden.

Unter Bezug auf die Höhe der Kreditermächtigung wies der Vertreter des Ministeriums darauf hin, dass nach letzten Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums Niedersachsen im Dezember einen Betrag von 800 Millionen Euro in den bundesstaatlichen Finanzausgleich einzuzahlen habe und im März 2010 eine Ausgleichszahlung fällig werde, die „periodengerecht“ in das Jahr 2009 gehöre. Er begründete in diesem Zusammenhang umfänglich, warum die Landesregierung der Auffassung ist, einen verfassungskonformen Haushalt vorgelegt zu haben.

Vertreter der Koalitionsfraktionen im Ausschuss schlossen sich den Ausführungen und rechtlichen Einschätzungen der Landesregierung ausdrücklich an. Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen erklärten hingegen übereinstimmend, dass sie lediglich eine Kreditermächtigung in Höhe der Steuerausfälle von 1,261 Milliarden Euro für nachvollziehbar hielten und die rechtlichen Einschätzungen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen zur Frage der Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltes nicht teilten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Sitzung einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der u. a. eine Reduzierung der Kreditermächtigung auf 1,55 Milliarden Euro vorsieht. Dieser Änderungsvorschlag fand im Ausschuss keine Mehrheit.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Damit habe ich ausschließlich den Schwerpunkt der Beratungen im Haushaltsausschuss dargestellt. Wie eben deutlich geworden ist, sind im Nachhinein weitere Anträge eingegangen, die der Haushaltsausschuss nicht beraten und auch nicht mit einer Empfehlung versehen konnte.

Insgesamt bittet der Ausschuss den Landtag, der Empfehlung in der Drs. 16/1761 zu folgen.

Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Aller. - Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Möllring zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Krise die richtigen Konsequenzen zum jeweils richtigen Zeitpunkt gezogen. Mit den ersten beiden Nachtragshaushaltsplänen haben wir die Maßnahmen umgesetzt, die keinen Aufschub duldeten: Konjunkturpaket II, Besoldungsanpassung und Pandemie.

Nun haben wir konsequent den Dritten Nachtrag vorgelegt und damit den Weg aus der Krise heraus bereitet. Zu diesem Dritten Nachtrag gibt es keine Alternative.

Von der Opposition ist immer wieder ein Nachtrag gefordert worden. Aber jetzt, wo er vorliegt, ist auch wieder alles falsch.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Nee!)

Völlig abwegig ist allerdings die Idee, den Haushaltsplanentwurf 2010 zu stoppen. Wenn der Haushaltsplanentwurf 2010 jetzt nicht beraten und rechtzeitig im Dezember als Haushaltsplan beschlossen wird - - -

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Dann kann er nicht im Januar Makulatur sein!)

- Im Januar treffen wir uns, um den Haushaltsplan 2011 vorzubereiten. Sie müssen Ihre Pressekonferenzen schon besser vorbereiten.