Wir haben heute Morgen besprochen, dass mit dem Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung in Berlin die ideale Voraussetzung dafür geschaffen worden ist, dass wir in den nächsten Jahren den Wachstumspfad wieder aufnehmen werden, sodass dann auch die Steuereinnahmen dementsprechend sprudeln werden. Diesen Zusammenhang wollen wir darstellen. Wir wollen mehr Wachstum.
Danke schön. - Für die Landesregierung hat sich noch einmal Herr Minister Möllring zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf das eine oder andere Argument noch einmal eingehen. Es ist unstreitig, dass wir in diesem Jahr Steuerausfälle haben werden. Im Mai haben wir die Situation noch unterschiedlich bewertet. Es wurde hier schon vorgetragen, dass wir im Dezember noch etwa 800 Millionen Euro in den Länderfinanzausgleich einzahlen müssen. Im März nächsten Jahres wird uns noch die Schlussabrechnung für 2009 erreichen, die wirtschaftlich diesem Jahr zuzurechnen ist. Über die Höhe kann noch niemand etwas Genaues sagen.
Nun zu der Frage der Abwehr einer nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts: Wenn Sie im Mai, also nach fast einem halben Jahr, erfahren, dass Sie mit erheblichen Steuerausfällen zu rechnen haben, die bis dahin in unserem Haushalt nicht erkenntlich waren, dann können Sie nicht - Frau Geuter hat darauf hingewiesen - mit Haushaltssperren, Einstellungstopps und Ähnlichem in dieser Größenordnung dagegen angehen. In dieser Größenordnung könnten Sie nur massiv sparen, indem Sie Baumaßnahmen und Investitionen nicht tätigen, indem Sie Bauaufträge für den Straßenbau nicht in Auftrag geben oder Autos und Geräte nicht kaufen. Aber genau da widerspricht sich unsere Verfassung. Aus Ihrer Sicht würde dies ja die Verfassungswidrigkeit noch erhöhen. Wenn wir zusätzliche Investitionen tätigen würden, müssten wir auch höhere Kredite aufnehmen. In der jetzigen Situation müssen wir eben Kredite aufnehmen, die über den Betrag von 1,3 Milliarden Euro hinausgehen, die wir als Investitionen tätigen.
Frau Geuter, ich werde nicht mit Ihnen wetten, aber wir bereiten im Finanzministerium gerade die Klausurtagung im Januar 2010 vor, in der es ausschließlich darum gehen wird, den Haushalt 2011 vorzubereiten und die Handlungsbedarfe aus der Mipla abzubauen. Das ist langfristige Haushaltspolitik, wie Sie sie von einer Landesregierung erwarten müssen.
Da die Bundesgesetze zum Konjunkturprogramm - ich habe es vorgetragen - zusätzliche Investitionen verlangen, können wir von den Ausgaben in den Jahren 2009 und 2010 nicht so viel streichen, wie ich es gerne täte; denn wenn es keine zusätzlichen Investitionen sind, müssen wir die Mittel zurückzahlen. Dann haben wir überhaupt nichts gespart und kommt das Konjunkturprogramm auch nicht bei den Gemeinden an, die ja gerade den großen Vorteil davon haben. Ich habe gerade die neueste Zahl: Wir sind inzwischen bei über 3 300 Vorhaben. Für über 900 Millionen Euro wurden bereits Aufträge vergeben. Dafür werden wir von allen Kommunen gelobt.
Wenn wir es nicht schaffen, den Haushaltsplan 2010 in diesem Jahr zu verabschieden, dann ist eine vorläufige Haushaltswirtschaft die Folge. Das kann man vielleicht in anderen Ländern machen - ich weiß es nicht -, aber ich frage mich, was die Empfänger von freiwilligen Leistungen und Zuwendungen sagen würden, wenn sie im Januar, Februar und März nicht wissen, ob und in welcher Höhe sie Geld bekommen. Denn ich darf die Mittel bei vorläufiger Haushaltsführung nicht auszahlen. Wenn aber ein Haushalt 2010 beschlossen ist, dann wissen die Empfänger - Frauenhäuser und andere soziale Projekte, Kunst, Museen und andere Förderungsempfänger -, weil sie in den Haushaltsplan gucken können: Das Geld kommt genauso wie im letzten Jahr. Gerade in einer solchen Krisensituation ist diese Sicherheit wichtig, und deshalb müssen wir das auch so machen.
Nun zur technischen Liste, Herr Klein. Da hätten Sie sagen können: Mensch, hier hat die Landesregierung aber mal richtig ins Gesetz geguckt und die Landeshaushaltsordnung ja ganz penibel angewendet. Das hätten wir ja gar nicht erwartet. - Die 125 Millionen Euro für die Messe sind seit einiger Zeit geplant. Es war ausgesprochen kompliziert, das europafest hinzukriegen. Wir sind uns mit der Landeshauptstadt einig. Nur die Grünen hier im Landtag scheinen sich mit den Grünen der Landeshauptstadt nicht einig zu sein; denn die Grünen im Rat haben zugestimmt, jedenfalls für die 125 Millionen Euro der Landeshauptstadt Hannover. Da wir uns die Kapitalerhöhung bei der Messe AG etwa zur Hälfte mit der Landeshauptstadt Hannover teilen, können wir nicht sagen „Wir als Land machen nicht mit“. Das wäre gegenüber der Landeshauptstadt Hannover nicht fair, wie es
Sie haben so getan, als würde mit der technischen Liste irgendetwas verdunkelt. Nein, damit wird genau die Landeshaushaltsordnung eingehalten. In der Liste sind nur Rechtsverpflichtungen enthalten, die alle im Haushaltsausschuss erklärt worden sind, u. a. das Wohngeld, zu dem wir gesetzlich verpflichtet sind. Ich hätte die Mittel sonst überplanmäßig bereitstellen können bzw. müssen. In der Landeshaushaltsordnung steht aber, dass ich es nicht überplanmäßig am Landtag vorbei bereitstellen darf, wenn ein Nachtrag noch erreicht werden kann. Wenn wir gerade dabei sind, einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen, dann muss ich doch Ihnen im Ausschuss vorschlagen, solche Rechtsverpflichtungen über die technische Liste hineinzuschreiben, weil Sie mir ansonsten hinterher einen Bruch der Landeshaushaltsordnung vorwerfen könnten.
Ich sage es noch einmal: Es geht um Wohngeld, auf das die Leute angewiesen sind. Dabei handelt es sich um Rechtsverpflichtungen. Auch das Meister-Bafög ist eine Rechtsverpflichtung. Bei den Baunebenkosten für Bundesbauten geht es um einen Umtausch innerhalb des Haushaltes; das ist reine Technik, belastet den Haushalt nicht. Die Zahlungen an die Tierseuchenkasse sind ebenfalls eine gesetzliche Verpflichtung. Alle diese Beträge konnte ich nicht am Landtag vorbei bereitstellen. Deshalb gibt es diese technische Liste im Umfang von 155 Millionen Euro. Das ist im Ausschuss dargelegt worden. Dies gehört eigentlich nicht hier ins Plenum. Aber wenn die Landesregierung angegriffen und ihr vorgeworfen wird, hier würde gemauschelt, dann muss ich das hier darstellen.
Nun zur Versorgungsrücklage. Wir haben damals ein Bundesgesetz ausgeführt, dem bis auf die PDS alle zugestimmt haben, wie Sie richtig gesagt haben, weil die offensichtlich eine Versorgungsrücklage nicht wollte oder weshalb auch immer.
Jedenfalls werden diese 0,2 % seit 2003 gar nicht mehr abgezogen. Sie werden aus dem allgemeinen Haushalt dieser Versorgungsrücklage zugeführt und nicht durch die Kürzung der Beamtengehälter. Das heißt, in unserer Zeit der Regierungsverantwortung ist keinem Beamten das Gehalt um 0,2 % gekürzt worden. Diese Maßnahme ist bereits
von der Vorgängerregierung beendet worden. Dass wir die Zahlung jetzt, da diese Versorgungsrücklage nicht mehr Bundesgesetz, sondern Landesgesetz ist, vernünftigerweise in dem Moment - Herr Hilbers hat darauf hingewiesen -, wo die Versorgungslasten besonders steil ansteigen, nicht leisten, ist doch sogar logisch. Kein Beamter wird deshalb einen Euro weniger Versorgung bekommen, sondern es wird alles nach Recht und Gesetz zugehen. Nur, ist es einfach nicht sinnvoll, aus Krediten Geld in eine Versorgungsrücklage zu zahlen - wir zahlen es im Moment aus dem allgemeinen Haushalt -, es auf ein Konto zu legen und es in drei Jahren wieder zu entnehmen. Dann zahlen wir es lieber jetzt nicht ein.
Deshalb ist das, was wir Ihnen vorgeschlagen haben, vernünftig. Jeder Beamte wird Ihnen das bestätigen. Ich weiß, dass immer dann, wenn Tagungen stattfinden oder der Richterbund zusammenkommt, Kritik an der Landesregierung geübt werden muss. Aber wenn man es ihnen unter vier Augen erklärt, sagen sie: „Ach so, das stand uns also ohnehin nicht zu. Dann ist es uns auch egal, woher unsere Versorgung kommt. Hauptsache, sie kommt.“ Und dafür stehen wir gerade.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung spricht für zwei Minuten Herr Dr. Sohn für die Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Möllring, zunächst zu den 125 Millionen für die Messe AG. Sie alle wissen, dass diese Millionen hälftig von Stadt und Land mit dem Ziel eingestellt sind, Abschreibungen in Höhe von 180 Millionen Euro auf Vermögensverluste für das nächste Jahr und 70 Millionen Euro für einen Verlustvortrag für die kommenden Jahre zu gewährleisten. So weit zur vorausschauenden Planung dieser Landesregierung.
Das alles sind Zahlen aus der Zeit vor der Krise, die nun schon mehrfach als gravierende Krise beschrieben worden ist. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass diese Zahl in der Zeit nach der Krise, die von gravierenden Rückgängen insbesondere im Messegeschäft gekennzeichnet ist, standhalten wird. Auch das ist eine Ihrer Buchun
Nun zu der Versorgungsrücklage. Natürlich wissen wir - ich meine, ich habe das auch erwähnt -, dass die Mittel nur drei Jahre lang geflossen sind. Das ändert aber nichts an der Argumentation. Diese 450 Millionen Euro sind übrigens auch zu Zeiten in die Versorgungsrücklage geflossen, in denen gleichzeitig Kredite aufgenommen worden sind. Die Argumentation, es wäre unsinnig, Kredite aufzunehmen und eine Versorgungsrücklage zu stabilisieren, die Sie jetzt als Begründung für die Entnahme der Mittel anführen, ist - der neue FDPAußenminister hat dieses Wort auch benutzt; deshalb darf ich es jetzt auch verwenden - völlig hirnrissig. Die Begründung, die Sie jetzt anführen, dass diese Rücklage nicht weiter angefüttert wird, widerspricht der Begründung, mit der Sie als Landesregierung diese Versorgungsrücklage aufgebaut haben.
Zu guter Letzt: Herr Möllring, es ist charakteristisch, dass dies ein Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP ist und die Begründung zu diesem Antrag von der Landesregierung nachgeliefert wird. Das haben Sie übrigens deshalb gemacht, um die Anhörung der Verbände zu diesem Punkt zu vermeiden. Das ist ein weiteres Beispiel für Ihre Schlitzohrigkeit, Herr Rolfes.
Bevor wir mit der Einzelberatung zu dem Entwurf des Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes 2009 unter Tagesordnungspunkt 4 beginnen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Landtagsverwaltung in Abstimmung mit dem Finanzministerium die auf der Grundlage der Beschlussempfehlung errechneten Ergebnisse - die entsprechende Beschlussfassung vorausgesetzt - bereits jetzt als Fassung der zweiten Beratung in der Drs. 16/1777 an Sie verteilt, sodass wir nach der Einzelberatung ohne Weiteres zur Schlussabstimmung kommen können.
Einzelplänen vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE und dann über den Entwurf des Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes 2009 ab.
Die Abstimmungen zu Artikel 1 dieses Gesetzes sollen wie folgt durchgeführt werden: Wir beginnen mit der Nr. 3/1 der Beschlussempfehlung, die Änderungen der Einzelpläne zum Gegenstand hat, und dem dazu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Danach kommen wir zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung, die unter der Maßgabe steht, dass die - unter Vorbehalt bereits verteilte - Fassung der zweiten Beratung in den Gesetzestext eingefügt wird.
Anschließend kommen wir zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, die § 3 des Haushaltsgesetzes zum Gegenstand hat. Hierzu liegt Ihnen ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
Sodann stimmen wir über die Nr. 3 der Beschlussempfehlung ab, mit der die Anlage 1 zum Haushaltsgesetz - der Gesamtplan - geändert werden soll, und die ebenfalls unter der Maßgabe steht, dass die - unter Vorbehalt bereits verteilte - Fassung der zweiten Beratung in den Gesetzestext eingefügt wird. Auch zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung der Einzelpläne. Dazu werde ich jeweils sowohl die Beschlussempfehlung des Ausschusses als auch die sich darauf jeweils beziehenden Änderungsanträge der Fraktionen aufrufen.
Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres, Sport und Integration. Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/1761. Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Einzelplan 04 - Finanzministerium. Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/1761. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Änderungsempfehlung des Ausschusses in der Drs. 16/1761. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit stellen wir fest, dass auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt ist.
Einzelplan 07 - Kultusministerium. Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Einzelplan 09 - Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1793 und die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.