1. Wann und in welcher Form hat die Landesregierung dem Willen der CDU-Fraktion Rechnung getragen und den Vollen Halbtagsschulen ein Ganztagsangebot unterbreitet?
weislich des Protokolls vom 16. Juni 2009 versprochen - ausgestattet? Wenn ja, welche Vollen Halbtagsschulen sind das?
3 Nach welchen Kriterien werden die Vollen Halbtagsschulen bei der Umwandlung in Ganztagsschulen bevorzugt?
Die Niedersächsische Landesregierung setzt den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen auch in den kommenden Jahren fort. Zu den bestehenden 880 Ganztagsschulen werden nach aktueller Schätzung mindestens 120 weitere Ganztagsschulen aller Schulformen hinzukommen. Damit werden ab dem kommenden Schuljahr mehr als ein Drittel aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen, an mindestens drei Nachmittagen ein zusätzliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot wahrzunehmen.
Schulen werden gegenwärtig als Ganztagsschulen genehmigt, wenn sie einen Antrag gemäß Nr. 8.2 des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004 stellen. Bei einer Ganztagsschule in dieser Form wird das Ganztagsangebot der Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger als eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern durchgeführt, um auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts eine offene Ganztagsschule zu errichten. Die Genehmigung wird erteilt, sofern für die Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Tagen einer vollen Unterrichtswoche ganztagsspezifische Nachmittagsangebote eingerichtet sind, Zielsetzung und Organisationsform des Ganztagsangebots den sonstigen Rahmenvorgaben des Erlasses vom 16. März 2004 entsprechen und auch die nachmittäglichen Angebote für die Schülerinnen und Schüler unter Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit ihr durchgeführt werden.
Zu 1: Das Niedersächsische Kultusministerium hat alle Vollen Halbtagsschulen mit Schreiben vom 11. Mai 2009 über die geplante Umwandlung informiert und ihnen Unterstützung für den Fall zugesagt, dass sie einen Antrag zur Errichtung einer Ganztagsschule stellen wollen.
Zu 2: Die nächste Genehmigung weiterer Ganztagsschulen erfolgt ebenso wie die Umwandlung der Vollen Halbtagsschulen in Verlässliche Grund
Zu 3: Bisher mussten weder Genehmigungen von Ganztagsschulen aus Gründen zu knapp bemessener Haushaltsmittel versagt noch musste unter den eingegangenen Anträgen eine Rangfolge erstellt werden.
Für das Jahr 2010 sind im Haushaltsplanentwurf ebenso wie im laufenden Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro zur Ausstattung neu zu errichtender Ganztagsschulen vorgesehen. Mit dieser Summe konnten in diesem Schuljahr 223 Ganztagsschulen, darunter 124 Grundschulen, neu genehmigt und mit einer Grundausstattung an Lehrerstunden versehen werden.
Sollte sich gegen Ende des Jahres abzeichnen, dass mehr Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen eingehen, als mit dieser Summe ausgestattet werden können, werden geeignete Kriterien zur Prioritätensetzung entwickelt werden.
des Kultusministeriums auf die Frage 19 der Abg. Claus Peter Poppe, Frauke Heiligenstadt, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)
Welche Maßnahmen plant die Landesregierung gegen den Mangel an Lehrernachwuchs in der beruflichen Bildung?
Der Berufsbildung aktuell vom April 2009 ist zu entnehmen, dass der Bedarf an Lehrkräften im gewerblich-technischen Bereich durch die an niedersächsischen Hochschulen eingeschriebenen Studentinnen und Studenten nicht mehr zu decken ist. Durch die anstehende Pensionierungswelle wird die Problematik noch größer. Dazu heißt es in der Berufsbildung aktuell: „Dringende Lösungen sind erforderlich. Der BLBS hat seit Jahren auf den Missstand hingewiesen und von den Verantwortlichen Maßnahmen gefordert. Es muss endlich gehandelt werden.“
1. Wie viele Studierende sind für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in den Hochschulen eingeschrieben (aufgeteilt nach Fachrich- tungen)?
2. Wie stellt sich die Altersstruktur der Lehrkräfte im Schuljahr 2008/2009 an den berufsbildenden Schulen, aufgeteilt nach Fachrichtungen, dar, und welcher Einstellungsbedarf ergibt sich daraus?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um dem drohenden Fehl beim Lehrernachwuchs in der beruflichen Bildung entgegenzuwirken?
Den berufsbildenden Schulen sind die dienstrechtlichen Befugnisse für die Einstellungen von Lehrkräften vollständig übertragen worden. Sie nehmen diese Aufgabe verantwortungsbewusst und erfolgreich wahr. Damit sie dies verlässlich in allen Jahren tun können, analysiert das Kultusministerium sorgfältig den Lehrkräftebedarf. Die Prognose des Bedarfs an Lehrkräften im Bereich der berufsbildenden Schulen ist traditionell mit der Problematik behaftet, dass Schülerströme sich hier in quantitativer und qualitativer Hinsicht nur grob pauschalierend vorherbestimmen lassen.
Zum einen ist eine Vielzahl der Schülerinnen und Schüler nicht mehr schulpflichtig. Zum anderen sind die Ausbildungs- und Qualifizierungsnotwendigkeiten unmittelbar an die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gekoppelt. Sie unterliegen damit sowohl konjunkturellen Unwägbarkeiten als auch geänderten gesellschaftspolitischen Erfordernissen. Diese Einflussfaktoren können bestimmendere Wirkungen auf den Lehrkräftebedarf haben als absehbare demografische Entwicklungen.
Dies wird gerade mit Blick auf den gewerblichtechnischen Bereich bei der höchst wechselhaften Entwicklung im Bereich Elektrotechnik/Informatik in diesem und im vorangegangenen Jahrzehnt deutlich. Im Sinne von Kontinuität sind mithin langfristige Betrachtungen des Lehrkräftebedarfs und eine auch auf wechselnde Einsatzerfordernisse angelegte Ausbildung angezeigt.
Ausweislich des Erfolgs des Einstellungsverfahrens an den berufsbildenden Schulen wird dies vom Land gewährleistet. Damit ist auch das Signal an die jungen Leute auf dem Weg zum Abitur und zur Berufsentscheidung gesetzt: Hier ist ein Bereich, der höchste Anforderungen in der Lehrkräfteausbildung und in der Berufsausübung stellt, der vom Land wertgeschätzt und entsprechend verlässlich behandelt wird.
Junge Leute, die sich für die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen entscheiden, können mit guten Einstellungschancen rechnen. Der Bereich der sogenannten Seiteneinsteiger, der geeignet ist, einen Ersatz für fehlende grundständig ausgebildete Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen zu bieten, z. B. in der Fachrichtung Metalltechnik, und wertvolle Erkenntnisse aus der Berufspraxis in den Unterricht einbringt, ist in den
Zu 1: Es gibt derzeit 3 857 Studierende mit dem Lehramt berufsbildende Schulen. Die Zahlen der Studierenden in den Fachrichtungen des Lehramts an berufsbildenden Schulen sind in der Anlage 1 zusammengestellt.
Zu 2: Die Altersstruktur stellt sich nicht so dramatisch dar, wie mit dem Begriff „Pensionierungswelle“ suggeriert wird. Die sogenannten Alterskohorten sind an den berufsbildenden Schulen, wie der Tabelle in der Anlage 2 zu entnehmen ist, durchaus gleichmäßig besetzt. Der prognostizierte langfristige Einstellungsbedarf wird in Anlage 3 abgebildet.
Zu 3: Die Landesregierung hat den Vorbereitungsdienst für Diplom-Ingenieure aus dem Maschinenbau und Fahrzeugbau mit universitärem Abschluss geöffnet. Sie hat das Studienangebot für die Fachrichtungen Metall- und Elektrotechnik ausgeweitet. Neben der Universität Hannover bietet seit dem WS 2005/2006 auch die Universität Osnabrück in Kooperation mit der Fachhochschule das Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in den technischen Fachrichtungen an. Dabei werden Fachhochschulleistungen in hohem Umfang angerechnet, was zu einer deutlichen Verkürzung der Studienzeit führt. So konnten für die Fachrichtung Metalltechnik zusätzlich 22 Studierende aus der Region Osnabrück gewonnen werden.
Darüber hinaus haben wir Elektroingenieure der Deutschen Telekom mit Fachhochschulabschluss im Rahmen eines Kooperationsvorhabens durch ein Studium an den Universitäten Hannover und Osnabrück zu Berufsschullehrern nachqualifiziert.
Außerdem gibt es für berufserfahrene Ingenieure mit universitärem Abschluss direkte Einstellungsmöglichkeiten als Beamte in einer Laufbahn des höheren Dienstes an berufsbildenden Schulen nach § 12 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung.
Wieder eine Landesbehörde weniger? Wird durch die Strukturreform der Landesschulbehörde der ländliche Raum weiter benachteiligt?
Der Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) vom 24. August 2009 sowie dem Abschlussbericht zur Organisatorischen Neuausrichtung der Landesschulbehörde Niedersachsen ist zu entnehmen, dass im Rahmen der Neuorganisation der Landesschuldbehörde die Zahl der Standorte bzw. Außenstellen reduziert werden soll. Zeitgleich - so der Vorschlag seitens eines externen Beraters des MK - wird die Errichtung von sogenannten Regionalleitungen angestrebt. Nach welchen konkreten Kriterien die zu schließenden Außenstellen identifiziert werden sollen, ist dem genannten Abschlussbericht nicht zu entnehmen.
So wird vermutet, dass Streichungen von Außenstellen der Landesschulbehörde als Erstes den ländlichen Raum betreffen werden.
Der strukturschwache ländliche Raum verlöre durch die Umsetzung eines solchen Plans einerseits behördliche Arbeitsplätze, andererseits zudem die Möglichkeit einer dezentralen Anbindung der Schulen vor Ort an die Landesschulbehörde.
1. Nach welchen konkreten Kriterien und Erwägungen wird die Landesregierung die zu schließenden Außenstellen identifizieren?
2. Inwiefern betrifft die Strukturreform der Landesschulbehörde die Außenstellen im ländlichen Raum, bzw. wie findet das grundsätzlich vorhandene strukturelle Defizit des ländlichen Raums Berücksichtigung?
3. Sind die Außenstellen der Landesschulbehörde in Holzminden und Alfeld von einer möglichen Schließung betroffen, und, wenn ja, welche ausgleichenden Maßnahmen zur strukturellen Stärkung genannter Regionen erwägt die Landesregierung?
Das Ziel der Landesregierung ist die stetige Qualitätsverbesserung unserer Schulen. Deshalb brauchen wir nicht nur engagierte Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch eine effiziente Schulverwaltung, die die Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrages unterstützt. In der vergangenen Legislaturperiode hat die Landesregierung mithilfe der Landesschulbehörde eine umfassende Schulstrukturreform erfolgreich durchgeführt. Deshalb wurde die mit der Aufhebung der Bezirksregierun
Um die Schulverwaltungsreform abzuschließen, wurde Anfang 2009 ein externer Berater beauftragt, eine Konzeption für die Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise der Landesschulbehörde zu erstellen. Der inzwischen vorliegende Bericht wird zurzeit auf seine Umsetzungsmöglichkeiten überprüft.
Bei der Umstrukturierung der Landesschulbehörde sind die Notwendigkeiten und die Interessen der Eigenverantwortlichen Schule und die Pflichten der Landesregierung zur Aufsicht über das Schulwesen und die damit verbundene Unterstützung der Schulen gleichermaßen zu berücksichtigen.
Entscheidungen zur künftigen Struktur und zu künftigen Standorten der Landesschulbehörde werden erst nach sorgfältiger Erörterung aller landespolitisch relevanten Aspekte und selbstverständlich auch unter Einbeziehung der Raumordnungsfragen gefällt werden. Sicher ist, dass bei der Neuorganisation der Landesschulbehörde die Erreichbarkeit der Behörde und ihre möglichst starke Verankerung in den Regionen eine große Bedeutung haben werden. Ebenso muss an allen Standorten eine personelle Mindestgröße vorgehalten werden, um eine vollständige Aufgabenerledigung gewährleisten zu können.