Anmerkung: Die Schulzweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden den entsprechenden Schulformen zugeordnet.
Zu 2: Bis zum 18. August 2009 wurde im Landkreis Gifhorn bislang folgende Anzahl von Stellen bekannt gegeben:
- Anzahl der aus anderen Gründen ausscheidenden Personen (wie z. B. Tod vor Erreichen der Altersgrenze, Wechsel des Bundeslandes, Kün- digungen, etc.),
- Entwicklung der Schülerzahlen (Rückgang, Zu- wachs) am einzelnen Standort oder in den Schulformen,
Aus den unter Punkt 3 aufgeführten Gründen liegt eine auf die Landkreise bezogene Auswertung der Auswirkung der Einzelfaktoren noch nicht vor.
Zu 3: Verlässliche Zahlen hinsichtlich der Unterrichtsversorgung an niedersächsischen Schulen - also auch für den Landkreis Gifhorn - liegen erst im Oktober vor:
Die Meldungen der Schulen zum Stichtag 20. August 2009 sind zunächst an die Landesschulbehörde zu senden, dort für jede der mehr als 3 000 allgemeinbildenden Schulen zu prüfen und dann von der Landesschulbehörde dem Kultusministerium bis zum 10. September 2009 zur Verfügung zu stellen, damit sie dort anschließend ausgewertet und zusammengestellt werden können.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 45 der Abg. Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Marcus Bosse, Rolf Meyer, Andrea Schröder-Ehlers und Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)
Hehre Worte, große Anforderungen, wenig Geld: Vernachlässigt die Landesregierung die Nationalparkeinrichtungen im Weltnaturerbe Wattenmeer? -Teil II
Am 26. Juni 2009 wurde das Wattenmeer vom Weltnaturerbe-Komitee zum UNESCO-Weltnaturerbe ernannt und kann nun in einem Atemzug mit weltberühmten Naturwundern wie dem Great Barrier Reef in Australien, dem Grand Canyon in den USA, dem Kilimandscharo in Afrika und den Galapagos-Inseln im Pazifischen Ozean genannt werden. Diese Auszeichnung wurde bei einem Strandfest in Cuxhaven auch groß durch den niedersächsischen Umweltminister gefeiert. In seiner Pressemitteilung vom 26. Juni ist zu lesen: „wie das Beispiel Dresden zeige, dürfe man den Schutz dieses Welterbes jedoch nicht leichtfertig gefährden. Die Aufnahme in die Liste der Welterbe-Stätten der UNESCO bietet vor allem Chancen. Weltweit würde die Anerkennung die Aufmerksamkeit auf das Wattenmeer und das Interesse an einem Besuch wecken.“
In den aktuellen Handlungen der Landesregierung spiegeln sich diese Aussagen aber nicht wieder. Seit Jahren sind ständige Kürzungen der Finanzmittel bei den Nationalparkhäusern
1. Mit Landesmitteln in welcher Höhe wurden die 14 Nationalparkhäuser und -zentren in der 13., 14. und 15. Wahlperiode bis zum heutigen Tage ausgestattet?
2. Welche zusätzlichen Anforderungen werden nach Einschätzung der Landesregierung durch die Anerkennung als Weltnaturerbe auf die Nationalparkeinrichtungen zukommen (z. B. Besu- cherinformation über die Einzigartigkeit des Weltnaturerbes, Besucherführungen in den sensiblen Lebensräumen, Umgang mit Ziel- /Nutzungskonflikten, internationaler Touris- mus)?
3. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Anforderungen und Verpflichtungen, die mit dem Qualitätssiegel „Weltnaturerbe“ verbunden sind, zu erfüllen, bzw. gibt es Pläne, Strategien, Haushaltsansätze, die die vorhandenen Einrichtungen in die Lage versetzen, leistungsfähig und in die Zukunft gerichtet dem internationalen Wettbewerb und nationalen zeitgemäßen Ansprüchen gerecht werden zu können?
Die insgesamt 14 Nationalparkhäuser und Nationalparkzentren entlang der niedersächsischen Küste und auf den Ostfriesischen Inseln sind zentrale Elemente eines Informations- und Bildungsnetzwerks für den Nationalpark und das UNESCOBiosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer. Die Einrichtungen werden nunmehr auch das in diesem Jahr von der UNESCO-Welterbekommission anerkannte Weltnaturerbegebiet in ihre Informations- und Bildungsarbeit einzubeziehen haben. Zu allgemeinen Aspekten der Finanzierung, der vertraglichen Basis der Einrichtungen und der laufenden Evaluierung wird auf die Antwort zu Frage 4 (Teil I der Anfrage zu den Natio- nalparkeinrichtungen) verwiesen.
Die 14 Nationalparkhäuser und -zentren wurden in der 13., 14. und 15. Wahlperiode wie folgt mit Landesmitteln ausgestattet:
Zu 2: Da mit der Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbegebiet der internationale Fokus auf das Gebiet verstärkt worden ist, müssen die Informations- und Bildungsangebote künftig auch für das internationale Publikum verständlich sein. Dies bedeutet z. B., dass Ausstellungsobjekte und andere Angebote in englischer Sprache und gegebenenfalls in weiteren Sprachen erläutert werden müssen. Inhaltlich werden das Gebiet als Bestandteil des Welterbes hervorzuheben und auf die in diesem Zusammenhang relevanten Naturwerte vertieft aufmerksam zu machen sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Informationseinrichtungen, aber auch die Watt- und Gästeführer werden entsprechend zu schulen sein.
Zu 3: Das Land Niedersachsen wird seine Verpflichtungen, das Gebiet mit seinen Schutzgütern für die kommenden Generationen in seiner Gesamtheit zu erhalten, engagiert erfüllen. Mit dem Landesnationalparkgesetz, dem Welterbe-Anerkennungsantrag und dem trilateralen Wattenmeerplan existieren Instrumente, die den Schutz und die Entwicklung des niedersächsischen Teils des Welterbegebietes vorzeichnen.
Am Marketing für das Weltnaturerbegebiet, an der Präsentation der besonderen Werte und Funktionen sowie an der Zusammenführung touristischer und naturschutzbezogener Aspekte werden auch künftig die unterschiedlichsten Akteure mitwirken. Auch die Nationalparkhäuser und Nationalparkzentren leisten mit ihren Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag. Zu den Haushaltsansätzen für die Informationseinrichtungen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.
Bereits im Zuge der Vorbereitung des Antrages auf Anerkennung als Welterbegebiet ist eine deutschniederländische Marketingarbeitsgruppe gegründet worden, die sich u. a. um das gemeinsame Erscheinungsbild des Gesamtraumes, Marketingaspekte und eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit kümmert. Es wurde eine Welterbe-Website eingerichtet, die Informationen über das Gebiet und seine weitere Entwicklung in englischer, deutscher und niederländischer Sprache anbietet. Das Internetangebot ist in Deutschland unter www.weltnaturerbe-wattenmeer.de zu finden.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 46 der Abg. Helge Limburg, Ursula Helmhold und Enno Hagenah (GRÜNE)
Warum verschenkte die Polizei am 1. August in Bad Nenndorf mehrere Hundert weiße T-Shirts an Neonazis?
Begleitet von starken Protesten fand am 1. August in Bad Nenndorf ein Aufmarsch von rund 700 Rechtsextremisten statt. Während die mehr als 1 000 Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten bunt und friedlich ihre Abneigung gegenüber dem Treiben der Neonazis zum Ausdruck brachten, erschienen mehrere Hundert Neonazis zu Beginn des Aufmarsches in schwarzer Kleidung. Dies stellte einen Verstoß gegen die Auflage der Versammlungsbehörde dar, nach der es untersagt war, „gleichartige Kleidung zu tragen (…) soweit dies auf einen objektiven Betrachter (…) suggestiv-militant, aggressionstimulierend oder einschüchternd wirkt“. Laut Medienangaben wurde daraufhin mehr als 100 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum, die sich weigerten, dieser Auflage Folge zu leisten, die Teilnahme an dem Aufmarsch untersagt. Mehreren Hundert Rechtsextremisten wurden jedoch seitens der Polizei auf Staatskosten weiße T-Shirts ausgehändigt, womit ihnen eine Teilnahme am Aufmarsch ermöglicht wurde. Somit marschierte am 1. August ein Großteil der Neonazis in einheitlich weißer Oberbekleidung durch Bad Nenndorf.