Protocol of the Session on August 28, 2009

Zu 1: Eine Einzelbeschwerde vom 30. März 2009 und zwei Beschwerden von Personalräten zweier Verdener Gymnasien aus dem April und Mai 2009 bezogen sich auf vermeintliche Mängel in Ausbildung und Prüfungen.

Zu 2: Studienseminar und Landesschulbehörde sind zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Recherchen haben ergeben, dass die Vorwürfe nicht nachweisbar oder dokumentierbar sind.

Zu 3: Eine Evaluation der Arbeit der niedersächsischen Studienseminare ist institutionell nicht verankert. Derzeitig nehmen aber externe Prüfungsvorsitzende an allen Zweiten Staatsprüfungen teil. Damit ist landesweit sichergestellt, dass Prüfungsverlauf und Ergebnisse der Prüfungen an Qualitätsstandards gemessen und verglichen werden. Die Ergebnisse dieser Beobachtungen werden den

Studienseminaren nach jedem Prüfungsdurchgang zurückgemeldet.

Anlage 19

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 21 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Anträge von Bremervörder Lehrerinnen und Lehrern auf Teilzeit abgelehnt - Wie verfährt das Kultusministerium mit derartigen Anträgen?

Im Niedersächsischen Kultusministerium werden derzeit zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in den folgenden Schuljahren Anträge auf Teilzeitarbeit auf ihre Notwendigkeit hin geprüft. Damit soll aus der Gruppe der in Teilzeit beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung geleistet werden. Das Niedersächsische Kultusministerium hat erklärt, dass die Prüfung von Teilzeitanträgen in jedem Falle individuell erfolgen soll, um eine unangemessene Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Lehrkräfte zu vermeiden.

Am Gymnasium Bremervörde sind in diesem Zusammenhang mehrere unter Umständen betroffene Lehrkräfte von der Landesschulbehörde dahin gehend informiert worden, dass sie in Zukunft mit voller Stundenzahl zu unterrichten haben. Als Begründung wird angeführt, die Kolleginnen bzw. Kollegen hätten nach Gesprächen mit Schulleitung und Landesschulbehörde ihr Einverständnis erklärt, den Teilzeitantrag zurückzunehmen. Derartige Gespräche fanden nach Angabe der Betroffenen nicht statt. Die Landesschulbehörde behauptet indessen, dass Anträge zurückgezogen worden sind, und übergeht damit die vom Kultusministerium zugesicherte individuelle Prüfung der Rahmenbedingungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Bescheide über Zurücknahme von Anträgen auf Teilzeit sind herausgegeben worden, ohne dass der Landesschulbehörde schriftliche Rücknahmeanträge vorliegen, bzw. wie viele Anträge von Lehrkräften sind ohne deren Wissen durch Zurücknahme als erledigt eingestuft worden?

2. Welche Anzahl von Stunden hat die Landesschulbehörde auf diese Weise „erwirtschaftet“?

3. Welchen prozentualen Anteil an der von der Landesregierung angestrebten Sicherung der Unterrichtsversorgung haben diese Stunden?

Als eine der dreizehn von der Landesregierung am 24. Februar 2009 beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung ist für die Dauer von zwei Jahren „eine individuelle Prüfung der Anträge auf Teilzeit“ vorgesehen. Dazu hat das

Kultusministerium der Landesschulbehörde mit Erlass vom 5. März 2009 Hinweise zur Umsetzung gegeben. Diesen Erlassvorgaben entsprechend wurden alle Teilzeitanträge nach § 61 Abs. 1 NBG, die die Lehrkräfte bereits zum 1. Februar 2009, d. h. wie üblich ein Schulhalbjahr vor dem gewünschten Beginn des Bewilligungszeitraums vorgelegt hatten, ab Mitte März geprüft. Die Prüfung erfolgte durch die Dezernentinnen und Dezernenten der Landesschulbehörde in enger Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen und Schulleitern. Alle Anträge wurden einzelfallbezogen daraufhin überprüft, ob der im Ermessen des Dienstherrn stehenden Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung die zum Schuljahr 2009/2010 zu erwartende fächerspezifische Versorgung der Schule als dienstlicher Belang entgegensteht. Soweit nach dem Ergebnis der Überprüfungen dienstliche Gründe der Bewilligung von Teilzeit entgegenstanden, wurde bis zum Abschluss der Mitbestimmungsverfahren versucht, in Gesprächen zwischen Lehrkraft, Schulleitung und Landesschulbehörde sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Schulbezirkspersonalrats unter Berücksichtigung der vorrangig sicherzustellenden Unterrichtsversorgung möglichst weitgehend Einvernehmen über den Stundenumfang zu erzielen. Im Laufe der Gespräche haben sich Lehrkräfte auch bereit erklärt, mit voller Stundenzahl zu unterrichten, was einer Rücknahme des Teilzeitantrags gleichkommt. Die Namen aller Lehrkräfte an Gymnasien, mit denen keine Einigkeit erzielt wurde und deren Anträge unter Beteiligung der Personalvertretung abgelehnt werden sollten, wurden von den Dezernentinnen und Dezernenten in Listen, auf denen alle Teilzeitanträge erfasst waren, besonders kenntlich gemacht. Daraufhin erhielten die Lehrkräfte an Gymnasien, die sich für eine Rücknahme ihres Antrags entschieden haben, eine Verfügung über ihren vollen Einsatz im Schuljahr 2009/2010. Allen Lehrkräften, die ihren Einsatz für guten Unterricht an den Schulen noch einmal erhöht haben, gilt mein herzlicher Dank!

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Durch ein Versehen wurden die Namen von drei Lehrkräften des Gymnasiums Bremervörde auf den in der Vorbemerkung erwähnten Listen nicht gekennzeichnet. So musste zunächst davon ausgegangen werden, dass auch in diesen Fällen Einvernehmen erzielt worden war. Daraufhin erhielten die Lehrkräfte fälschlich eine Verfügung

über ihren künftigen vollen Unterrichtseinsatz. Nachdem zwei Lehrkräfte unter Hinweis auf gesundheitliche Probleme, nachgewiesen durch ärztliche Atteste, schriftlich mitteilten, sie hätten ihre Anträge nicht zurückgezogen, wurde mit Bescheiden vom 8. Juli 2009 Teilzeit wie beantragt bewilligt. Die dritte betroffene Lehrkraft hat ebenfalls mitgeteilt, sie habe nicht ihr Einverständnis mit einer Vollbeschäftigung erklärt. Da die Lehrkraft ein Mangelfach unterrichtet und somit die Sicherung der Unterrichtsversorgung als dienstlicher Grund der Bewilligung entgegensteht, soll der Antrag mit bereits erfolgter Zustimmung durch den Personalrat abgelehnt werden. Hierzu wird die Lehrkraft zurzeit angehört.

Die Versehen in den dargestellten Einzelfällen sind zu bedauern. Es dürfte aber nachvollziehbar sein, dass bei Einzelfallprüfungen von ca. 8 000 Teilzeitanträgen auch Fehler auftreten können. Insgesamt haben aber alle Beteiligten hervorragende Arbeit geleistet und ein ausgezeichnetes Ergebnis erzielt.

Zu 2: Die Annahme der Fragestellerin, dass die Landesschulbehörde zielgerichtet Stunden durch Verkürzung der Anhörungsrechte einzelner Lehrkräfte „erwirtschafte“, werden durch die Vorbemerkung und durch die Antwort zu 1. widerlegt.

Zu 3: Eine Beantwortung entfällt unter Hinweis auf die Antwort zu 2.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 22 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Steht Niedersachsen vor einem Flugverkehrsboom bei Sport- und Regionalflughäfen?

Neben den allgemein bekannten Ausbauplanungen am Forschungsflugplatz Braunschweig, die von Anwohnern als überzogen für den genannten Zweck „Forschungsfughafen“ kritisiert werden, wurde zwischenzeitlich der ehemalige NATO-Flugplatz Ahlhorn vom Papenburger Bauunternehmen Bunte übernommen und soll zum Flug-, Logistik-, Gewerbe- und Technologiepark mit zivilem Luftverkehr ausgebaut werden.

Keine 10 km Luftlinie davon entfernt, will der Luftsportverein Cloppenburg-Varrelbusch seinen Flugplatz für über 1 Million Euro ausbauen und hofft dabei u. a. auf GA-Förderung vom Land Niedersachsen. Für das Segelfluggelände

Wilsche wurde ein Antrag auf Erweiterung der Genehmigung und Umwidmung in einen Sonderlandeplatz zunächst gestellt und vorerst zurückgestellt, um eine Einigung mit protestierenden Anwohnern zu erreichen. Und in Lüneburg soll ebenfalls unter Protest der Anwohner die Landepiste eines innerstädtischen Sonderflugplatzes ausgebaut werden, um auch dort mehr Starts und Landungen zu ermöglichen.

Diese kleine Aufzählung aktuell einer weiteren Öffentlichkeit bekannt gewordener Ausbauplanungen von Flughäfen wirft die Frage an die Landesregierung nach einem abgestimmten Konzept und einheitlichen Qualitätszielen und Abwägungskriterien für die Genehmigung und gegebenenfalls Förderung von Sport- und Regionalflughäfen in Niedersachsen auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Flugplatzstandorten in Niedersachsen sind der Landesregierung welche konkreten Umwidmungs-, Ausbau- oder Neubauabsichten der Betreiber mit welchen geplanten Kapazitätsausweitungen bekannt?

2. In welchen dieser o. g. Fälle sind Förderanträge in welchem Volumen und an welche Fördertöpfe genehmigt, gestellt oder angekündigt worden?

3. Nach welchen Kriterien hinsichtlich z. B. der Effizienz der eingesetzten Mittel, Bedarfsanalyse, Minimierung der Umweltauswirkungen und der Belastungen für die Anwohner werden die Planungen und gegebenenfalls Förderanträge vom Land beurteilt und jeweils beschieden?

Grundsätzlich sind bei Umwidmungs-, Ausbau- oder Neubauabsichten für Flugplätze die luftfahrtrechtliche Genehmigung und die gegebenenfalls finanzielle Förderung getrennt zu betrachten. Beim Letzteren gibt es Förderrichtlinien, die je nach Fördermittel unterschiedlichen Vorgaben unterliegen, während das nationale Luftverkehrsrecht vom Flugplatzzwang bestimmt wird. Danach dürfen Flugplätze nur mit Genehmigung angelegt und betrieben werden. Eine Genehmigung ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage oder der Betrieb eines Flugplatzes wesentlich geändert oder erweitert wird. Das Luftverkehrsrecht sieht je nach Umfang der beabsichtigten Maßnahme Genehmigungsverfahren vor, die auch den Erfordernissen der Raumordnung, des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege und des Schutzes vor Fluglärm Rechnung tragen.

Bei den daraus resultierenden Anträgen nach dem Luftverkehrsrecht steht es den lokalen und regionalen Akteuren frei, ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Konzept für ihren Flugplatz zu gestalten und zu verfolgen. Die lokalen und regionalen Entscheider müssen das geeignete Projekt be

stimmen, mit dem eine Nutzung oder auch Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur gewährleistet werden kann.

2. Gewährleistung der Verkehrsfunktion der Flugplätze im Gemeinwohlinteresse als bedeutende Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landes,

Bei Umwidmungs-, Ausbau- oder Neubauabsichten für Flugplätze werden nicht ausschließlich betriebswirtschaftliche Rentabilitätskriterien zur Bewertung der beabsichtigten Maßnahmen zugrunde gelegt. Häufig bestehen vor allem regionalwirtschaftliche Interessen an einer bedarfsgerechten Flugplatzinfrastruktur. Gerade bei der Ansiedlung von Unternehmen kann ein leistungsfähiger Verkehrslandeplatz oder regionaler Verkehrsflughafen ein wichtiges Argument für die Standortwahl und damit für die regionale Wirtschaftsförderung sein.

3. Nutzung und Aktivierung der vom wachsenden Luftverkehr ausgehenden Impulse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Niedersachsen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die nachfolgende Tabelle fasst die Antworten auf die Fragen 1 und 2 zusammen. Die Flugplätze werden in der Reihenfolge Flughäfen, Verkehrslandeplätze (VLP) , Segelfluggelände (SFG) , Hubschraubersonderlandeplätze (HSLP) und Gelände für Ultraleichtflieger (UL) aufgeführt.

Die Landesregierung verfolgt grundsätzlich folgende Ziele im Rahmen der niedersächsischen Luftverkehrspolitik:

1. Erhalt und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der an den Flugplätzen des Landes vorhandenen Luftverkehrsinfrastruktur sowie weitere Ausweitung und Verbesserung der Luftverkehrsverbindungen,

Flugplatz Umwidmungs-, Ausbau- oder Neubauabsichten; Stand des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens

Kapazitätserweiterung

Förderanträge

bisher nicht abschätzbar

liegen nicht vor Ahlhorn Umwidmung des ehemaligen Militärflugplatzes. Der zukünftige Betreiber sieht vor, auf dem Areal einen Flug-, Technologie-, Logistik- und Gewerbepark mit Schwerpunkt auf der flugaffinen Nutzung zu errichten. Dadurch erhofft man sich insbesondere Kunden aus dem Bereich des Geschäftsflugverkehrs und des Werks- und Werftbetriebes. Der Betreiber plant, schnellstmöglich das Verfahren zur Genehmigung des Flugplatzes einzuleiten.

Ehemaliger Militärflugplatz

Durch die Verlängerung der Startbahn wird eine Stärkung der Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsaktivitäten am Forschungsstandort Braunschweig erwartet.