Protocol of the Session on August 27, 2009

Zu Frage 1: Im Zuge der seit dem Jahr 2003 durchgeführten Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 des Nds. SOG sind u. a die folgenden Ergebnisse erzielt worden: 65 Festnahmen basierend auf Delikten der allgemeinen oder organisierten Kriminalität, 129 Treffer aufgrund von behördlichen Aufenthaltsersuchen bzw. Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung, 114 Strafanzeigen aufgrund von Delikten der allgemeinen und organisierten Kriminalität und 519 Ordnungswidrigkeitsanzeigen beispielsweise infolge von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz.

Die Einleitung strafprozessualer Ermittlungsvorgänge ist nicht das primäre Ziel derartiger Kontrollen. Vielmehr steht hierbei die Verdachts- oder Erkenntnisgewinnung im Zusammenhang mit dem Umfeld des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials im Fokus. Die Kontrollmaßnahmen haben sich als Instrument zur Erkenntnisgewinnung im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus bewährt.

Zu Frage 2: Nach § 12 Abs. 6 des Nds. SOG kann die Polizei auf der Grundlage polizeilicher Lageerkenntnisse zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollen durchführen. Dabei kann sie jede angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen. Diese Vorschrift, die durch Gesetz vom 16. Januar 2009 noch einmal präzisiert wurde, ist hinreichend bestimmt und sieht eine angemessene Eingriffsschwelle vor.

Kontrollen dürfen nicht anlasslos durchgeführt werden, sondern nur, wenn nach dem Kenntnisstand der Polizei über die Vorbereitung und Begehung von einschlägigen Straftaten zu erwarten ist, dass sie Erkenntnisse über Personen erbringen, die mit solchen Straftaten im Zusammenhang stehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Vorschrift aus dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz, die sogar weitergehende Kontrollbefugnisse einräumt als § 12 Abs. 6 des Nds. SOG, in zwei Urteilen aus den Jahren 2003 und 2006 für verfassungsgemäß erachtet.

Die Kontrollen basieren auf der Grundlage der bestehenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Erkenntnis der Sicherheitsbehörden, dass sich potenzielle islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten. Vor diesem Hintergrund kann die Polizei Moscheen und andere islamische Gebets-, Vereins- und Kulturstätten von dieser Maßnahme nicht ausschließen.

Zu Frage 3: Die Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG stehen nicht im Widerspruch zu den Integrationsbemühungen der Niedersächsischen Landesregierung und sind im Hinblick auf die dargestellten Ergebnisse als verhältnismäßig zu betrachten.

Im Übrigen setzt die Landesregeierung in vielfältigen Bereichen auf die Integration von Muslimen und steht mit den muslimischen Verbänden im

Dialog. In Bezug auf die Kontrollmaßnahmen werden durch die Polizei regelmäßig Kooperationsgespräche - das ist wichtig - mit Vertretern von Moscheegemeinden und ihren Verbänden geführt, um die Zusammenarbeit mit diesen zu intensivieren und insbesondere die Erforderlichkeit der Kontrollen näherzubringen. Eine grundlegende Ablehnung der Maßnahmen ist hierbei nicht festzustellen. Nur in Einzelfällen wird von Imamen oder Vereinsvorsitzenden Besorgnis hinsichtlich der Außenwirkung der polizeilichen Maßnahmen geäußert. Es wird darüber hinaus deutlich, dass sich die Moscheeverantwortlichen von extremistischen Tendenzen bzw. islamistischen Terroristen distanzieren und zur Zusammenarbeit mit der Polizei bereit sind.

Danke schön, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, vor dem Hintergrund der Ausführungen bezüglich der Erkenntnisse und Erfolge, die Sie genannt haben - 65 Festnahmen im Bereich der organisierten Kriminalität, 29 wegen aufenthaltsrechtlicher Verfehlungen -, frage ich die Landesregierung hier noch einmal konkret mit Blick auf § 12 Abs. 6 Nds. SOG - polizeiliche Maßnahmen verfolgen das Ziel, islamistische Strukturen so früh wie möglich aufzudecken und zu zerschlagen und mögliche Taten zu erkennen und zu verhindern -: Welche Erfolge haben Sie bezüglich der islamistischen Terrorbekämpfung bei diesen verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen erzielt?

Danke schön, Frau Polat. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist unstrittig, dass Deutschland in den Fokus der islamistischen Extremisten und Terroristen gerückt ist. Dies haben wir an Gott sei Dank verhinderten Attentaten gesehen. Es ist sehr eindrucksvoll, was im Prozess über den Sauerland-Fall passiert.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Es geht um Mo- scheekontrollen!)

Auch die Kofferbomben im Jahr 2006 sind Gott sei Dank nicht explodiert.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Wegen Mo- scheekontrollen?)

Das sind nur zwei Dinge, die wir hier dargestellt haben. Gerade im Sauerland-Fall haben wir gesehen, dass es ganz klare Bezüge nach Niedersachsen gibt, auch in die Region Braunschweig/Wolfsburg, wozu es klare Erkenntnisse gibt.

Vor diesem Hintergrund ist völlig klar, dass die Polizei aufgefordert ist, auf der eben genannten Grundlage Kontrollstellen einzurichten, um Erkenntnisse zu gewinnen. Wir haben - die Straftaten habe ich Ihnen genannt - bei diesen Kontrollen noch keinen extremistischen Terroristen festnehmen oder dingfest machen können. Aber in Zusammenhang mit diesen Kontrollen haben wir natürlich die Lage im Bereich des islamischen Extremismus insgesamt erheblich aufgehellt. Insofern sind die Kontrollen auch in diesem Zusammenhang notwendig und richtig.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das in Artikel 4 Abs. 2 unseres Grundgesetzes verbürgte Recht auf freie Religionsausübung ausdrücklich auch für muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger in diesem Lande gilt,

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

frage ich die Landesregierung, wie sie die Einschränkungen der freien Religionsausübung bewertet, die davon ausgehen, dass Gläubige durch diese Polizeikontrollen vom Gang zum Freitagsgebet abgeschreckt werden können und dass das Freitagsgebet teilweise nur verzögert beginnen kann, weil die Kontrollen erst zu Ende geführt werden müssen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Limburg, Ihre Ausführungen sind eine Unterstellung, die ich zurückweise. Es ist absurd, zu sagen, dass die Religionsfreiheit dadurch in irgendeiner Weise eingeschränkt werde. Wenn Sie meinen Ausführungen gefolgt wären, dann hätten Sie gesehen, dass das nicht der Fall ist.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Das sehen die Muslime aber anders!)

Wir haben die Gespräche geführt, gerade damit die Akzeptanz dieser Kontrollen gestärkt wird. Das ist wichtig.

(Filiz Polat [GRÜNE]: „Das geht zu weit“, hat der DITIB-Vorsitzende ge- sagt!)

- Entschuldigung, ich habe doch mit Herr Ünlü gesprochen und mit anderen auch.

Wir haben aus diesem Grunde gesagt: Wir müssen alles unternehmen, damit diese Kontrollen sensibel durchgeführt werden.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Haben Sie je- mals eine DITIB-Moschee kontrol- liert?)

- Sie können sich doch melden. Jetzt bin ich dran.

(Zustimmung bei der CDU - Weitere Zurufe)

- Sie müssen schon einmal zuhören, was ich sage.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Sie müssen schon einmal zur Kenntnis nehmen, dass Ihre Meinung auch nicht von denen, die Sie immer anführen, eins zu eins übernommen wird. Vielmehr sehen die das sehr viel differenzierter; denn gerade die Muslime in Niedersachsen wollen eben nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das tun Sie aber!)

Sie sind durchaus froh, dass gezeigt werden kann, dass durch solche Kontrollen Islamisten eben nicht in die Moscheegemeinden kommen. Das ist doch der Punkt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Kontrollen haben in diesem Zusammenhang eine präventive Funktion.

Es ist doch wichtig, dass wir da ins Gespräch kommen. Der Dialog mit den Moscheegemeinden ist wichtig. Aber zu sagen, wir dürfen da keine Kontrollen durchführen, wäre meiner Ansicht nach fahrlässig. Insofern haben wir einen breiten Dialog begonnen, den wir weiter intensivieren werden.

In Braunschweig ist - ich glaube, vor einem oder zwei Jahren ist das thematisiert worden - eine Kontrolle durchgeführt worden, die durchaus nicht sensibel war. Da ist mit Stempeln gearbeitet worden, was überhaupt nicht geht. Das haben wir sofort gesagt; das ist auch ausgeräumt worden.

Aber wichtig ist, dass die Akzeptanz erheblich zugenommen hat und dass wir auch jetzt gerade im Dialog sind

(Filiz Polat [GRÜNE]: Mit wem sind Sie im Dialog?)

und darstellen, dass wir auch durch diese Kontrollen verhindern, dass in die Moscheegemeinden Hassprediger und andere kommen; denn das wäre für die Muslime in Niedersachsen und Deutschland fatal.

(Helge Limburg [GRÜNE]: So ein Un- fug!)

Das wollen wir nicht. Insofern sind wir hier im Dialog.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Mit wem sind Sie denn im Dialog?)

Wir in Niedersachsen sind auch gerade in diesem Zusammenhang erfolgreich.

Herzlichen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE stellen Sie, Frau Kollegin Zimmermann, die nächste Zusatzfrage. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie viele Anzeigen antimuslimischer Haltungen liegen der Landesregierung bzw. der Polizei vor?